Amateurfunker

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Funkamateur (1975) beim Morse-Telegraphiebetrieb an einer Funkanlage TS-520 von Kenwood

Amateurfunker bezeichnet eine Person, die sich aus Liebhaberei mit dem Hobby Funktechnik befasst, insbesondere dem Selbstbau und betreiben dieser Geräte beschäftigt.

Im Gegensatz dazu ist Funkamateur ein gesetzlich definierter Begriff für eine Person, die nach Ablegen einer Prüfung von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhalten hat. Die Regelung des Amateurfunks wird durch das Amateurfunkgesetzt geregelt. Die Umsetzung des Gesetzen wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).[1] In anderen Ländern gibt es andere Regelungen.[2] Die nationalen Behörden bekommen die Vorgaben von der EU in Brüssel, die sie in nationales Recht umzusetzen haben.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Amateurfunker“ und „Funkamateur“ oft synonym angewandt. Ein Teil der Funkamateure lehnt jedoch die Bezeichnung „Amateurfunker“ für lizenzierte Funkamateure als inkorrekt ab.[3] Ein anderer Teil akzeptiert sie als umgangssprachliches Wort, das sich nach den Regeln der deutschen Wortzusammensetzung auf Funkamateure beziehen könne (staatlich geprüfter Funker mit speziellen Rechten und Pflichten, der das Funken aus Liebhaberei, also als Amateur, betreibt).[4]

Wiktionary: Amateurfunker – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997), § 2 Begriffsbestimmungen, Nr. 1 Bundesrepublik Deutschland, 23. Juni 1997, abgerufen am 29. März 2020.
  2. Bundesgesetz betreffend den Amateurfunkdienst, § 2 Begriffsbestimmungen, Nr. 2. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. 12. Januar 1999, S. 198, abgerufen am 29. März 2020.
  3. Horst Koschorreck: Amateurfunker oder Funkamateur? In: Ortsverband Solingen (R14). Ortsverband R14 des DARC, 28. November 2008, abgerufen am 29. März 2020.
  4. DARC-HF-Referat: „Funkamateur“ oder „Amateurfunker“? In: CQ DL. 91. Jg., Nr. 4., 2020, ISSN 0178-269X, S. 52.