Arbeitszeitgesetz (Österreich)

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Basisdaten
Titel: Arbeitszeitgesetz
Langtitel: Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz) (AZG)
Abkürzung: AZG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstelle: [1]
Datum des Gesetzes: 11. Dezember 1969
BGBl. Nr. 461/1969
Inkrafttretensdatum: 5. Jänner 1970
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 53/2018
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Arbeitszeitgesetz reglementiert die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer.[1] Die Ergänzung für die Ruhezeiten ist das Arbeitsruhegesetz.

Im Juli 2018 wurde von der Bundesregierung Kurz I ein neues Arbeitszeitgesetz trotz massiver Proteste von Gewerkschaft und SPÖ beschlossen. Unter anderem wurde die Tageshöchstarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden erhöht, wobei ein 12-Stundenarbeitstag bereits bisher möglich war, jedoch nur mit Betriebsratszustimmung (Betriebsvereinbarung). Durch diese neue Tageshöchstarbeitszeit rückt Österreich nun ins EU-Mittelfeld.[2]

Einzelnachweise

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  1. Rechtsvorschrift für Arbeitszeitgesetz, Fassung vom 8. August 2011. RIS, 8. August 2011, abgerufen am 8. August 2011.
  2. Die Presse: Was die neue Arbeitszeit bringt; abgerufen am 5. Juli 2018