Ausschuss für Beamtenrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Ausschuss für Beamtenrecht war ein Bundestagsausschuss, den der Deutsche Bundestag in seiner 1. und 2. Legislaturperiode eingerichtet hatte. Im 3. Deutschen Bundestag wurde die Zahl der ständigen Ausschüsse von 38 auf 26 reduziert. Das Beamtenrecht wird seitdem vom für Inneres zuständigen Ausschuss bearbeitet.

2. Deutscher Bundestag

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im 2. Deutschen Bundestag hatte der Ausschuss 29 Mitglieder. Vorsitzender war Friedrich Wilhelm Willeke von der CDU/CSU-Fraktion, stellvertretender Vorsitzender Walther Kühn von der Fraktion der Freien Demokraten.

1. Deutscher Bundestag

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im 1. Deutschen Bundestag hatte der Ausschuss 21 Mitglieder. Vorsitzender war zunächst Ernst Falkner von der Bayernpartei und ab dem 20. November 1950 Josef Ferdinand Kleindinst von der CDU/CSU-Fraktion. Stellvertreter war während der gesamten Legislaturperiode Otto Arnholz von der SPD-Bundestagsfraktion. Friedrich Wilhelm Willeke von der CDU/CSU-Fraktion, stellvertretender Vorsitzender Walther Kühn von der Fraktion der Freien Demokraten.

Unterausschüsse

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ausschuss für Beamtenrecht hatte folgende Unterausschüsse eingerichtet:[1]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Unterausschüsse. In: portal.dnb.de. Deutsche Nationalbibliothek, abgerufen am 8. Dezember 2021.