Beck-Online

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Beck-Online (Eigenschreibweise: beck-online.DIE DATENBANK) ist eine juristische Fachdatenbank aus dem Verlag C. H. Beck.

Der Dienst wurde im Jahr 2001 gestartet. Das Angebot umfasste seinerzeit nur die Bereiche Zivilrecht und Arbeitsrecht, die von etwa einem Dutzend Mitarbeitern betreut wurden.[1]

Inhalte und Zielgruppen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heute werden 150 Fachmodule angeboten, die einzelne Rechtsgebiete abdecken oder die sich an bestimmte Berufsgruppen richten.[2] Darin enthalten sind neben den Kommentaren und Formularbüchern aus dem Verlag C. H. Beck und aus dem Nomos Verlag auch die dem jeweiligen Rechtsgebiet zugrunde liegenden Gesetze. Hierzu wurden die Textsammlungen des Verlags für die Online-Nutzung aufbereitet. Auf Gerichtsentscheidungen kann über die Fachzeitschriften des Anbieters zugegriffen werden. Außerdem existiert eine eigene Entscheidungssammlung, die Beck’sche Rechtsprechungssammlung BeckRS.

Die Reihe Beck’sche Online-Kommentare erscheint vorrangig in Beck-Online, wird aber auch in größeren Abständen als gedrucktes Werk veröffentlicht. Bis 2019 wurden über Beck-Online bereits mehr als 65 Beck’sche Online-Kommentare zu verschiedenen Rechtsgebieten veröffentlicht. Ergänzt wird das Format inzwischen zudem durch die ausführlicheren beck-online.de GROSSKOMMENTARE, die sich zentralen Kodifikationen mit größerer Detailtiefe widmen.[3]

Außerdem kann auf Produkte von etwa 40 Partnern über Beck-Online zugegriffen werden, darunter die Fachzeitschriften Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht und Betriebs-Berater und die Datenbank Genios. Von April 2011 bis Dezember 2014 wurde der Staudinger-Gesetzeskommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch über Beck-Online angeboten.[4][5][6][7][8] Die Produkte aus dem Nomos-Verlag zum Arbeits- und Sozialrecht werden unter einer eigenen Marke NomosOnline vertrieben. In die Benutzer-Oberfläche von Beck-Online wurde auch eine elektronische Aktenverwaltung integriert.

Zielgruppe des Dienstes sind vorwiegend Rechtsanwälte und Wissenschaftler. Mit den Bundesländern wurden Vereinbarungen über die Nutzung in der Verwaltung und in der Justiz getroffen. Bibliotheken können ein Hochschulmodul lizenzieren lassen.[9]

Beck-Online ist ein werbefreies Angebot. Die Nutzung ist kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt über eine Pauschale, die sich nach den lizenzierten Fachmodulen richtet. Nicht lizenzierte Dokumente können einzeln erworben werden. Seit Juli 2011 ist das Durchsuchen der Datenbank (nicht: das Herunterladen der dabei gefundenen Dokumente) kostenlos möglich,[10] es wird aber eine Registrierung vorausgesetzt.[11]

  • Verlag C. H. Beck: Recht. Steuern. Wirtschaft 2010/2011. beck-online. DIE DATENBANK. 2011 (132 S., Verlagsprospekt zur Frankfurter Buchmesse 2010).
  • Thomas Hoeren: Elektronische Medien. In: Dietmar Willoweit (Hrsg.): Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert. Mit Beiträgen zur Entwicklung des Verlages C.H. Beck. Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-55820-7, S. 1173–1190.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Mathias Bruchmann: Herzlichen Glückwunsch: 10 Jahre beck-online. In: beck-blog. 25. Mai 2011, abgerufen am 25. Juli 2011 (Interview der Zeitschrift PASSWORD mit dem Leiter von Beck-Online, Simon Hohoff).
  2. Gesamtübersicht. Fachmodule. In: Beck-Online. Abgerufen am 25. Juli 2011.
  3. Über den beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht und die Beck'schen Online-Kommentare. In: beck-online. Verlag C.H. Beck, abgerufen am 19. Mai 2019.
  4. Daniel Lenz: „Mit dieser Konzentration haben wir nicht gerechnet“. Simon Hohoff (Beck-Online) zum Wettbewerb der Online-Datenbanken. buchreport.de, 2. März 2011, abgerufen am 16. März 2011: „Hohoff: Wir haben inzwischen viele Kooperationen, alleine fast 40 Content-Partnerschaften, die unterschiedliche Informationen an uns liefern, darunter der Staudinger-Kommentar. – Buchreport: Über den Sie aktuell exklusiv verfügen. …“
  5. Staudinger ab 2011 exklusiv bei beck-online. boersenblatt.de, 9. November 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010.
  6. Dr. Otto Schmidt übernimmt Sellier Verlagskontor. boersenblatt.de, 7. Dezember 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010: „Die Kölner Verlagsgruppe Dr. Otto Schmidt hat das Unternehmen Dr. Arthur L. Sellier & Co. KG Wissenschaftliches Verlagskontor mit seinen Beteiligungen an der Sellier/de Gruyter oHG und der sellier. european law publishers GmbH erworben. Sellier/de Gruyter verlegen den Kommentar zum BGB „Staudinger“.“
  7. Dietrich Pannier: Sellier+Staudinger-online, quo vadis. 17. Dezember 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. Januar 2016; abgerufen am 5. November 2021 (Bib-Jur Mailingliste): „...für die Abonnenten von juris und Lexisnexis (die den Staudinger verlieren), von beck-online (die die Exklusivität auch exklusiv bezahlen sollen) und Legios (die das eines Tages bekommen wollen) bleibt die Informationsversorgung ihrer Nutzer spannend.“
  8. Staudinger Online ab 2015 exklusiv bei juris. Intensivierung der Zusammenarbeit um die juris Allianz (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive). Pressemitteilung von De Gruyter. 12. Mai 2014. Abgerufen am 26. Februar 2015.
  9. Zur Wahl stehen der sogenannte „kleine Beck“ mit den Sammlungen Habersack (vormals Schönfelder) und Sartorius, dem Landesrecht und der NJW sowie der „große Beck“, das ist die gesamte Datenbank ohne Einschränkungen. Vgl. die Angaben für das Konsortium für die bayerischen Fachhochschulen: Die Bayerischen Fachhochschulbibliotheken: Beck online. 4. September 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. Juni 2007; abgerufen am 5. November 2021.
  10. beck-treffer wird kostenfrei. In: Beck-Online. Abgerufen am 25. Juli 2011 (Mitteilung des Verlags).
  11. beck-treffer. In: Beck-Online. Abgerufen am 25. Juli 2011 (Anleitung).