Bezirksverband Oldenburg

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Der Bezirksverband Oldenburg ist ein kommunaler Zweckverband im Land Oldenburg. Er ging aus dem Landesfürsorgeverband Oldenburg hervor.

Am 1. August 1786 wurde das Generaldirektorium des Armenwesens eingesetzt. Zugleich erfolgte die Zusammenfassung einer Reihe bestehender Fonds für mildtätige Zuwendungen, die heute „Oldenburgischer Generalfonds“ genannt wird.[1]

Durch § 1 des Artikels 10 des Gesetzes für das Großherzogtum vom 5. Dezember 1868 betreffend die Organisation des Staatsministeriums wurde die Leitung der Fonds auf die „Kommission für die Verwaltung der Fonds und milden Stiftungen“ übertragen.[1]

1937 wurden die Aufgaben der Kommission dem Landesfürsorgeverband Oldenburg übertragen.[2] Er war am 7. Juli 1924 als Sonderbehörde der staatlichen Verwaltung als Abteilung des Oldenburgischen Innenministeriums gegründet worden. Das Gesetz, betreffend die Vereinfachung und Verbilligung der öffentlichen Verwaltung vom 27. April 1933 senkte die Versorgungskosten für Anstaltskranke, wodurch unter anderem die Thingstätte Stedingsehre, das Landesmuseum Oldenburg und das 1934 entstandene Museumsdorf Cloppenburg erbaut werden konnten.[3] Letzteres stand bis 1961 in der Trägerschaft des Verbandes.[4]

1974 erhielt der Verband die Bezeichnung Bezirksverband Oldenburg.

  • Hans Plagge: Der Landesfürsorgeverband Oldenburg und seine Anstalten – Bericht aus Anlass seines 25jährigen Bestehens. 1958.
  • Ingo Harms: Buchhaltung und Krankenmord. Die oldenburgische Anstaltsfürsorge 1932–1948. BIS-Verlag der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, 2016, ISBN 978-3-8142-2344-5.
  • Ingo Harms: Der Verband. Anstaltsfürsorge zwischen Rassenhygiene, Bereicherung und Kommunalpolitik (Oldenburg 1924-1960). Beltz Juventa Verlag, Weinheim 2021, ISBN 978-3-7799-6465-0.

Einzelnachweise

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  1. a b Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 10. Mai 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bezirksverband-oldenburg.de
  2. Gesetz für das Land Oldenburg, betreffend die Übertragung von Aufgaben auf den Landesfürsorgeverband Oldenburg vom 30. Juli 1937 (Nds. GVBl. Sb. II S. 336), geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Februar 1974 (Nds. GVBl. S. 110)
  3. https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/oldenburg/gedenkkreis-wehnen-gibt-studie-in-auftrag-5972.html
  4. https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/region/museumsdorf-cloppenburg-nazi-morde-profit-19133.html