Chutzenturm

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Chutzenturm
Bild des Objektes
Datei:Chutzenturm.jpg
Basisdaten
Ort: Seedorf
Kanton: Bern
Staat: Schweiz
Höhenlage: 820 m
Koordinaten: 47° 0′ 53,5″ N, 7° 19′ 26,1″ O; CH1903: 591278 / 207096
Verwendung: Aussichtsturm
Zugänglichkeit: Aussichtsturm öffentlich zugänglich
Turmdaten
Bauzeit: 2010
Baukosten: 980'000 CHF
Baustoff: Holz
Gesamthöhe: 45 m
Aussichts­plattform: 40 m
Gesamtmasse: 537 t
Positionskarte
Chutzenturm (Kanton Bern)
Chutzenturm (Kanton Bern)
Chutzenturm
Lokalisierung von Kanton Bern in Schweiz

Der Chutzenturm ist ein 45 m hoher Aussichtsturm auf dem 820 Meter hohen Hügelzug Frienisberg, zwischen Bern und dem Bielersee im Kanton Bern in der Schweiz.

Der derzeit (2023) höchste Holzturm der Schweiz steht im namensgebenden Gebiet Chutzen auf dem bewaldeten Frienisberg in der Gemeinde Seedorf. Erreichbar ist der Chutzenturm zu Fuss oder mit dem Velo vom Norden her ab Parkplatz Försterstein – oberhalb des Dorfes Frienisberg – an der Hauptstrasse 236[1] AarbergBern und vom Parkplatz Rungelenbaum oberhalb Baggwil sowie vom Süden her ab dem Dorf Wahlendorf in der Gemeinde Meikirch.

Nach mehrjähriger Planung war im Sommer 2009 Baubeginn für das Fundament des Bauwerks[2] und ab April 2010 für den Holzturm[3] mit seinen 234 Treppenstufen und drei Aussichtsplattformen; jeweils auf 15 Meter, 30 Meter und die höchstgelegene auf 40 Meter Höhe oder 859 m ü. M. Nach einjähriger Bauzeit wurde der Aussichtsturm am 26. Juni 2010 eröffnet und für das Publikum freigegeben.

Bei einem Gesamtgewicht des Turms von 537 Tonnen[4] wurden 460 Douglasienstämme aus den Wäldern des Frienisberg und 427 Tonnen (175 m3) Beton sowie 12 Tonnen Stahl für das 11 × 11 m grosse Fundament mit Armierung verbaut. Die Treppenstufen bestehen aus Eichenholz (5,5 m3), die aus den Wäldern um Siselen im Berner Seeland stammen.

Zur Deckung der Gesamtkosten von CHF 980'000 erhielt die Trägerschaft Verein Chutzenturm Spenden und Zuschüsse von Lotteriefonds, Gemeinden und Privaten sowie Leistungen in Form von Freiwilligenarbeit.

Commons: Chutzenturm – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Bundeskanzlei: Durchgangsstrassenverordnung SR 741.272. Anhang 2 - Liste der Hauptstrassen - B. Hauptstrassen, die nicht mit der «Nummerntafel für Hauptstrassen» (4.57) gekennzeichnet sind. In: Systematische Sammlung des Bundesrechts SR. Schweizerischer Bundesrat, 18. Januar 1991, abgerufen am 9. August 2017 (Stand am 1. Januar 2016).
  2. Simone Lippuner: Zwei Türme aus demselben Holz, aber keine Konkurrenten. In: bernerzeitung.ch. Tamedia, 26. Juli 2010, abgerufen am 20. Juli 2011.
  3. Simon Wälti: Hundertjährige Bäume formen sich zum Chutzenturm. In: derbund.ch. Tamedia, 10. Mai 2010, abgerufen am 20. Juli 2011.
  4. Fakten zum Turm vor Ort@1@2Vorlage:Toter Link/galerie.proholzschweiz.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.