Diskussion:Bundesrat (Deutschland)/Archiv/2

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Perrak in Abschnitt Sitzverteilungsgrafik
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Archiv
bis 2012
ab 2013
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Einleitung

Im ersten Absatz steht: "Der Bundesrat verkörpert damit den Föderalismus in Deutschland". Woraus geht dies hervor? Ich würde dies bestreiten. Es gibt auch föderale Staaten, in denen die Beteiligung an der Bundesgesetzgebung dezidiert anders geregelt sind (z.B. Kanada). Trotzdem würde niemand deren föderalen Charakter bestreiten. Genauso ist Deutschland nicht föderal, weil es einen Bundesrat hat, sondern weil es als "Bundesstaat" konstituiert ist. So ist in GG Art. 20 auch nirgends von einem Bundesrat die Rede. In der Ewigkeitsklausel ist auch nur die Beteiligung der Länder an der Bundesgesetzgebung festgeschrieben, jedoch nicht, dass dies in Form eines Bundesratsmodells erfolgen muss.

Art. 79(3):

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche (...) die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung berührt w[ird], (...) ist unzulässig.

Deshalb schlage ich statt: "Der Bundesrat verkörpert damit den Föderalismus in Deutschland, der nach der so genannten Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG nicht wesentlich geändert oder gar abgeschafft werden kann."

folgendes vor: "Der Bundesrat verkörpert damit die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung in Deutschland, die nach der so genannten Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG nicht abgeschafft werden kann."

Immer noch nicht besonders gut formuliert, aber imho näher an der Wahrheit. 130.83.114.42 14:59, 19. Feb. 2013 (CET)

Guter Einwand - die Absicht des bestehenden Satzes ist sicher gut, trifft es aber wohl nicht ganz. Ich würde es schlicht mit "Der Bundesrat ist damit auch ein Ausdruck des Föderalismus in Deutschland, ...." beschreiben. --Hansbaer (Diskussion) 18:00, 19. Feb. 2013 (CET)
Schön, dass Du uns an Deinem Wissen über Kanada teilhaben lässt. :-) Aber der Satz war in der alten Fassung genauso richtig wie die Neufassung: "Der Bundesrat verkörpert damit den Föderalismus in Deutschland". In Deutschland wird der Föderalismus nunmal durch den Bundesrat symbolisiert - mag sein, dass der Föderalismus in Kanada andere Symbole, Organe, etc hat. Die zentrale Stellung des Bundesrates in Deutschland ergibt sich aus Artikel 50 GG. Die Neufassung ist m.E. etwas schwach. Streicht doch bitte wenigstens das "auch". --78.52.98.249 20:09, 15. Mär. 2013 (CET)

Planspiele und Spekulationen

Einmal angenommen, bei der nächste Bundestagswahl kommt Rot-Grün heraus. Gehört Schleswig-Holstein ins neutrale Lager, weil dort der SSW dabei ist? Oder ins Regierungslager, weil der SSW (vermutlich) nicht im BT sein wird und daher dort auch nicht der Opposition angehört? Ich weiß, diese Frage ist weder besonders wichtig noch dringend. Ob sie überhaupt relevant wird, sehen wir im September. Aber ich wollte sie hier mal aufwerfen, bevor ich sie wieder vergesse. Gruß --GluonBall (Diskussion) 20:50, 20. Feb. 2013 (CET)

Ich würde die Stimmen der rot-grün-blau-regierten Länder nicht einer rot-grünen Regierung zurechnen. Wenn man das will, muss man die SSW ganz aus der Tabelle rauslassen, das hat man aber aus guten Gründen nicht getan. Besonders spannend wird es auch erst wenn Rot-Grün keine Mehrheit hat, Rot-Grün-Blau aber schon. Dann wird es sicher Leute geben, die von einer Rot-Grünen Mehrheit sprechen, akkurat wird das aber nicht sein.Mocy (Diskussion) 20:03, 21. Mär. 2013 (CET)
Naja mit der Argumentation könnte man auch bei der CSU anfangen, sie gesondert zu nennen (was sogar manchmal in den Medien passiert). Entscheidend ist, ja eher, dass sie doch mit recht hoher Zuverlässigkeit mit Rot-Grün stimmen. Das ganze soll ja dazu dienen eine vereinfachte und leichte Übersicht zu haben, da der Bundesrat ja doch weniger in der allgemeinen Wahrnehmung ist als der Bundestag. Ansonsten: Erst mal wahlen abwarten bis September kann noch viel passieren. Hidrobyte (Diskussion) 20:01, 24. Mär. 2013 (CET)

Aktualisierung

Für die Schaubilder: Bayern: die FDP ist raus - die CSU hat die absolute Mehrheit erzielt. (nicht signierter Beitrag von 78.53.201.204 (Diskussion) 00:14, 27. Sep. 2013 (CEST))

Hessen hat laut den am 31.05.2013 veröffentlichten Ergebnissen des Zensus 2011 zum 09.05.2011 nur 5.971.820 Einwohner >> Wann erfolgt eine Korrektur der Sitzverteilung im Bundesrat? (nicht signierter Beitrag von 188.104.213.159 (Diskussion) 17:22, 31. Mai 2013 (CEST))

Laut Wahlrecht.de liegt Hessen mittlerweile schon wieder über 6 Mio. Einwohnern, auch wenn die Werte scheinbar noch nicht veröffentlicht sind. Ich weiß nicht, welche Bevölkerungszahlen jetzt für die Bundesratsstimmen maßgeblich sind (die korrigierten für 2011 oder die fehlerhaften für 2012/13), wir sollten da wohl auf Quellen warten, die explizit sagen, ob Hessen nun 4 oder 5 Stimmen hat...--Roentgenium111 (Diskussion) 18:00, 31. Mai 2013 (CEST)
Hessen hat weiterhin 5 Stimmen im Bundesrat. Siehe hierzu auch Zeit Online. --195.189.93.100 14:15, 5. Jun. 2013 (CEST)
Hessen hat 5 Sitze im Bundesrat weil es mittlerweile wieder über 6 Mio EW hat, wie ich im Hinweis schrieb. Aber kein Grund die Bevölkerungsstatistik von 2010 reinzustellen, nur weil Hessen da zufällig auch über 6 Mio hatte. Die aktuellsten Zahlen gehören da rein, wenn eine gemeinsame Quelle für alle Länder da ist. Also Quelle nur durch eine aktuellere ersetzen, nicht durch eine ältere PS: Vor-Zensus-2011-Zahlen sind Fortschreibungen von 1987 (BRD&Berlin-West) bzw. 1981 (neue Länder) --StudentG (Diskussion) 22:36, 8. Jun. 2013 (CEST)

Ein kurzer Blick auf die offezielle Bundesrats-Seite www.bundesrat.de/Hessen hilft hier denjenige, die sich winden, eine aktuelle Zahl nennen zu wollen: Nach eigenen Angaben des Verfassungsorgan hat Hessen 6,11 Millionen Einwohner. MfG --Rehnje Suirenn (Diskussion) 22:58, 8. Jun. 2013 (CEST)

Die Zahl ist m.E. gerade nicht aktuell, wenn man sich dort z.B. den viel zu hohen Wert für Berlin ansieht; für offizielle Zahlen ist das statistische Bundesamt zuständig, nicht eine allgemeine Infoseite des Bundesrats. Hier "windet" sich keiner, es gibt einfach zurzeit keine aktuellen und korrigierten Zahlen; das beste sind wohl die von der IP verlinkten 6,003 Mio. vom 30.6.2012. --Roentgenium111 (Diskussion) 20:27, 11. Jun. 2013 (CEST)

Aktuelle Situation für die Bundesregierung

Bundesrat_(Deutschland)#Aktuelle_Situation_f.C3.BCr_die_Bundesregierung, die Gaphik „Zusammensetzung des Bundesrates“ und die Info-Tabelle über mögliche Kooperationen nicht aktuell. Seehofer inzwischen vom Landtag gewählt (Kabinett Seehofer II). Bitte berichtigen/aktualisieren. Danke. --83.171.179.254 21:16, 10. Okt. 2013 (CEST)

Chronologie "wann hatte die jeweilige Bundesregierung in Bundesrat KEINE Mehrheit"

Ich suche eine solche Liste. Wenn es keine gibt / geben sollte : fände ich wünschenswert.

Es ist imo von allgemeinem Interesse nachlesen zu können, dass z.B. Gerhard Schröder in den Jahren JJJJ, VVVV und ZZZZ eine BR-Mehrheit hatte und dass er diese durch die nach der Landtagswahl im Bundesland XY am tt.mm.jjjj verlor. Hinweise gerne auch an meine DS / auf meiner DS. danke! --Neun-x (Diskussion) 06:46, 9. Nov. 2013 (CET)

Ah, Du meinst also seine Wirksamkeit als parlamentarische Blockadekammer? Gruß! GS63 (Diskussion) 09:06, 9. Nov. 2013 (CET)
Dann bräuchten wir eine Tabelle mit Spalten für die jeweilige Regierung und die unterschiedlichen Mehrheitsblöcke im BR. Und Zeilen für jede Landtagswahl, weil die ja die Mehrheitsverhältnisse ändern. Die Frage ist, ob so eine Tabelle am Ende noch verständlich und übersichtlich ist. Und in den "heutigen" Zeiten ist der BR auch nicht mehr die Blockadekammer wie etwa zu Schröders Zeiten: Bei großen Koalitionen, schwarz-gelb-grün, rot-gelb-grün, rot-rot etc. enthält sich ja mittlerweile das ganze Land, wenn man sich nicht einig ist. -- Filterkaffee 14:49, 9. Nov. 2013 (CET)
Es gibt die Geschichte_des_Bundesrates_(Deutschland), ich denke, da ist drin, was du suchst. --GluonBall (Diskussion) 10:44, 12. Nov. 2013 (CET)

Lasst es lieber. Die Zuordnung einzelner Länder zur Regierungs- bzw. Bundestagsmehrheit ist mitunter private Theoriefindung. Diese Geschichte zeigt, dass damals die eindeutige Zuordnung oder Nichtzuordnung des Landes Brandenburg zur Bundesregierung nicht möglich war.--Definitiv (Diskussion) 14:49, 12. Nov. 2013 (CET)

.. der Moment, an dem ein schwuler Verfassungbrecher geboren wurde! Gruß! GS63 (Diskussion) 20:07, 12. Nov. 2013 (CET)

BahnCard 100 First

Hallo,

gibt es eine Quelle dafür, dass Mitglieder des Bundesrates eine BahnCard 100 First erhalten. In der verlinkten Quelle wird nur von freier Benutzung aller Züge der DB AG gesprochen, was nicht einer BahnCard 100 First gleichzusetzen ist.

Viele Grüße, --Frantisek (Diskussion) 14:04, 6. Sep. 2013 (CEST)

Hallo alle Bundesabgeordnete können die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Private Anbieter (z. B. Taxen) müssen ihr Geld natürlich erhalten, so dass der Abgeordnete die Kosten später wieder geltend machen muß, wenn er sie erstattet haben will. Bei Unternehmen mit dem Staat als Eigentümer, erzeugt dieses Nullsummenspiel verständlicherweise unterm Strich nichts als Verwaltungsaufwand, so dass die Kosten hier "zulasten des Staates gestundet" werden. Der Verwaltungsaufwand einer "BahnCard" und anderer Fahrberechtigungen soll also gerade vermieden werden. Als Fahrschein gilt jeweils der Abgeordnetenausweis. Unter "Staat" verstehen sich in Deutschland natürlich "Bund, Länder und Kommunen", zwischen denen in dieser Sache meines Wissens aber praktikabler Weise nicht unterschieden wird. Alle Bundesabgeordneten dürfen in Berlin jedenfalls umsonst mit der U-Bahn fahren. Ob das allerdings auch in Köln so für einen Hessischen Landesabgeordneten, der zugast ist, gilt, kann ich nicht mit letzter Sicherheit sagen – vermutlich nicht und Berlin wahrscheinlich auch nicht. Wie viele der Kandidaten der ursprünglichen Frage, angesichts deren alternativen Möglichkeiten, dabei wie oft tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen dürften, ist wieder eine ganz andere Frage, schließlich handelt es sich allesamt um Mitglieder von (Landes-)Regierungen, was den Punkt des Verwaltungsaufwands für "BahnCards" noch einmal unterstreicht. Man kann schliesslich nicht für alles, was sie jemals nutzen könnten ein explizites Freiticket vorab ausstellen. Gruß! GS63 (Diskussion) 09:48, 9. Nov. 2013 (CET)
Dass hier zwischen Bund, Ländern und Kommunen "praktikabler Weise nicht unterschieden wird", würde ja in letzter Konsequenz bedeuten, dass auch jedes Mitglied eines Stadt- oder Gemeinderates freie Fahrt auf den Bahnen der DB hätte - und das ist nun ganz bestimmt nicht der Fall. Bundestagsabgeordnete haben in der Tat freie Fahrt mit der DB - das steht in § 16 Abgeordnetengesetz. Für die Abgeordneten der Landtage gibt es entsprechende Bestimmungen in den Abgeordnetengesetzen der meisten Länder, allerdings oft beschränkt auf da Gebiet des jeweiligen Landes sowie auf Fahrten nach Berlin. Stadt- und Gemeinderäte haben dieses Privileg, wie gesagt, nicht. SchnitteUK (Diskussion) 23:34, 24. Nov. 2013 (CET)

Bundesrat (Deutschland)#Aktuelle Situation für die Bundesregierung

Im Abschnitt Aktuelle Situation für die Bundesregierung wird beschrieben, wie die machtpolitischen Auswirkungen der (sich stetig ändernden) Bundesratszusammensetzung auf die jeweilige Bundesregierung sind. Nach dem Bundesregierungswechsel ist zu erwarten, dass hier andere Auswirkungen relevant geworden sind. Entsprechend ist der Abschnitt anzupassen, neue Situationen mit aufzunehmen und obsolet gewordene zu entfernen. Es geht dabei jedoch stets um die aktuellen Auswirkungen, also Situationen vor die sich eine jeweils aktuelle Bundesregierung gestellt sieht. Welche Konstellationen in der Vergangenheit einmal für eine Rolle gespielt haben, kann bei fortbestehender Relevanz unter "Geschichte" vermerkt werden. Gruß! GS63 (Diskussion) 08:49, 19. Dez. 2013 (CET)

Bundesratsminister

Es wäre schön, wenn noch der Begriff des Bundesratsministers z.B. Peter Friedrich erläutert werden würde. --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 20:32, 19. Dez. 2013 (CET)

Stimmenverteilung auf die Parteien

Im Abschnitt Stimmenverteilung auf die Parteien ist die Rede davon, dass eine Kooperation zwischen CDU/CSU, SPD und Grünen eine Mehrheit von 52 Stimmen hätte. Seit der Ernennung der neuen hessischen Landesregierung aus CDU und Grünen beträgt diese Mehrheit jedoch 57 Stimmen. Des weiteren stimmt das dazu rechts angefügte Bild (Deutschlandkarte mit Länderkoalitionen + Stimmen im Bundesrat) seit dieser Ernennung auch nicht mehr mit den Mehrheitsverhältnissen überein. (nicht signierter Beitrag von 84.130.247.190 (Diskussion) 21:01, 22. Jan. 2014 (CET))

Kein flächendeckendes generisches Maskulinum

Die Doppelnennung entspricht dem Inhalt des zitierten Haushaltsplans 2009. Im Übrigen hätte es einer Begründung bedurft, abweichend vom Normwortlaut und entgegen dem status quo flächendeckend zum generischen Maskulinum zu ändern (siehe Wikipedia:Meinungsbilder/Generisches_Maskulinum_und_Gendering_in_der_WP). Fl.schmitt (Diskussion) 19:38, 18. Jun. 2014 (CEST)

Hört auf mit Euren ständigen "generischen Maskulina" immer, wie hier zuletzt argumentiert. Es geht um das Genus, welches niedere Chargen nicht vom Sexus zu unterscheiden vermögen. Dieses ist die Norm und es ist in allen Fällen generisch zu verwenden, in denen der Zusammenhang nicht von sich aus auf das Spezifikum konkretisiert. Maskulina stehen in dieser Hinsicht völlig gleich neben Feminina und Neutra, das wussten die Initiatoren der deshalb zurecht gescheiterten Meinungsbildentscheidung offenbar nicht richtig! Bitte begebt Euch nicht auf das Niveau derer, die die Sprache nicht verstanden haben, wenn Ihr mehr sein wollt, als deren Gegner!
Wenn im Übrigen aus einer Quelle wörtlich zitiert wird, ist das durch Anführungszeichen zu kennzeichnen, sofern diese dagegen nur als Quelle zum Inhalt herangezogen wird, bleibt jeder stets angehalten das formalsprachliche Niveau zu maximieren!
Gruß! GS63 (Diskussion) 20:00, 18. Jun. 2014 (CEST)

Enthaltungen

Das sollte möglichst nur an einer Stelle im Text deutlich gemacht werden und die anderen schwammigen Formulierungen überarbeitet: bei der Abstimmung werden bei der Auszählung nur Zustimmungen (Ja-Stimmen) gezählt. Ob sich ein Land enthalten hat, ist abstimmungstechnisch irrelevant, es ist eben keine Ja-Stimme. Politisch mag das anders kommuniziert werden, das ist dann eben Politik. --Goesseln (Diskussion) 16:11, 21. Okt. 2014 (CEST)

Schaubild Gesetzgebung

In dem Schaubild "Gesetzgebung" sieht es so aus, als ob bei Einspruchsgesetzen der Vermittlungsausschuss in jedem Fall angerufen werden muss.

Dieser Eindruck wäre falsch. Vielmehr kann er bei einspruchsgestzen nur vom B.rat angerufen werden, wenn die Notwendigkeit der Änderung gewollt ist bzw. haben bei Zustimmungsgesetzen auch der Bundestag und die Bundesregierung ein Anrufungsrecht.

MfG.

A. Meli (nicht signierter Beitrag von 24.134.141.80 (Diskussion) 08:41, 11. Dez. 2014 (CET))

Stimmenverteilung auf die Parteien

# Parteien Länder
Kooperationen mit Zwei-Drittel-Mehrheit
61     Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Kooperationen mit einfacher Mehrheit
36     Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
35     Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Kooperationen ohne Mehrheit
32     Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
32     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
31     Bayern Berlin Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
28     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
11     Bayern Hessen
7     Brandenburg Hamburg
6     Bayern
3     Hamburg

Diese Tabelle stellt mögliche Kooperationen im Bundesrat dar.

Von insgesamt 69 Stimmen werden 35 für eine Mehrheit, 46 für eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.

Gezeigt werden alle möglichen Kooperationen, die die zwei Kriterien der minimalen Gewinnkoalition erfüllen:

  1. Jeder Partner der Kooperation trägt Stimmen bei.
  2. Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits die entsprechende Mehrheit.
Legende:
  • CDU/CSU
  • SPD
  • Grüne
  • Linke
  • SSW
  • So wie rechts abgebildet, könnte die Mehrheitengraphik bald aussehen. Die FDP wird auch aus der Legende rausgeschmissen, oder sollte man sie drin lassen? (Gleiche Frage könnte sich auch bald für die Linke stellen.) Mocy (Diskussion) 22:39, 4. Sep. 2014 (CEST)

    Parteien, die in keiner Landesregierung vertreten sind, brauchen auch nicht in die Legende. Ich bin mal gespannt, was die nächsten Wochen da ergeben. --GluonBall (Diskussion) 16:51, 15. Sep. 2014 (CEST)

    Warum ist bei den Kooperationsmöglichkeiten neuerdings nicht mehr die Option "Rot-Rot-Grün-SSW" abgebildet? Sollte man wieder mit rein nehmen. (nicht signierter Beitrag von 88.74.75.32 (Diskussion) 01:26, 13. Dez. 2014 (CET))

    Wegen dem zweiten Kriterium: "Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits die entsprechende Mehrheit." Der SSW ist im Augenblick für eine absolute Mehrheit nicht notwendig, es genügt, wenn sich SPD, Grüne und Linke einigen. Andererseit reichen die zusätzlichen Stimmen aus Schleswig-Holstein nicht aus, um eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu beschaffen. --GluonBall (Diskussion) 19:21, 13. Dez. 2014 (CET)

    Abbildung ist falsch!

    Die Abbildung "Zusammensetzung des Bundesrats" ist falsch. Berlin war schon lange nicht mehr rot grün. (nicht signierter Beitrag von 80.129.22.222 (Diskussion) 20:00, 27. Nov. 2014 (CET))

    Stimmt - ich hatte bei der Erstellung nur Sachsen korrigiert, aber Berlin hatte ich dabei übersehen. Ich habe es korrigiert. --Hansbaer (Diskussion) 20:37, 27. Nov. 2014 (CET)
    aktuell ist die Reihenfolge der Farben in Thüringen auch inkonsistent. Der kleinste Koalitionspartner steht sonst überall innen. (nicht signierter Beitrag von 92.78.124.146 (Diskussion) 15:19, 6. Dez. 2014 (CET))
    Danke für den Hinweis. Ich habe mich beim Ändern vertan. Die Reihenfolge ist korrigiert. --Hansbaer (Diskussion) 20:01, 6. Dez. 2014 (CET)

    In der anderen Abbildung heißt es noch "Grüne + CDU" (Hessen) - es müsste aber "CDU + Grüne" heißen. (nicht signierter Beitrag von 79.235.222.75 (Diskussion) 13:46, 18. Dez. 2014 (CET))

    Statement

    Hier liegt eine Auslegungsungenauigkeit vor. Die Abschaffung des "Föderalismus" ist in Art.20 und 79 lediglich den besonderen Organen der "Gesetzgebung" untersagt. Den Bevölkerungsabstimmungen (früher Volksabstimmungen (Art.20)) ist die Änderung, Einschränkung oder Abschaffung eines kontraproduktiven und überflüssigen Föderalismus durchaus möglich. So wurden bereits früher ( Baden, Württemberg, Hohenzollern) Länder zusammengelegt. Dazu ist aber jeweils ein Bevölkerungsentscheid der jeweiligen Bundesländer erforderlich. Daher wäre auch eine durch jeweilige Bevölkerungsabstimmungen legitimierte Zusammenlegung aller Bundesländer zu einem einzigen rechtmäßig und dem höchsten Souverän (der Bevölkerung) selbstverständlich auch möglich. Die sog. Ewigkeitsklausel des Grundgesetz bindet lediglich die Staatsorgane, aber nicht die souveräne Bevölkerung. ( siehe DDR ). Vielen wird zunehmend deutlich, dass der extreme Föderalismus ( Bremen, Hamburg, Berlin, Saarland etc. nur den Landesoligarchien und ihrem sehr gut alimentierten Anhang nutzt. Die Landesbürokratien arbeiten zum großen Teil an der Auseinanderentwicklung der Regionen (Wirtschaftsdumping ( Flughäfen, Häfen, Straßen,Energie), Bildungspolitik etc.) Im Zeitalter regionaler und globaler Zusammenschlüsse und Regelungen (Europa) gehören Landesgesetzgebung und Verordnungschaos zur irreführenden Vergangenheit. Die kommunale und direkte Demokratie kann und muss demgegenüber gestärkt werden. (nicht signierter Beitrag von 87.123.82.218 (Diskussion) 14:35, 14. Apr. 2015 (CEST))

    Nächste Wahl in Hamburg? (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.67 (Diskussion) 00:08, 28. Mär. 2015 (CET))

    Fehler

    Der Artikel sagt: "Der Bundesrat ist damit auch ein Ausdruck des Föderalismus in Deutschland, der nach der so genannten Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG nicht wesentlich geändert oder gar abgeschafft werden kann." Dies ist jedoch falsch, denn der Bundesrat darf abgeschafft werden, muss jedoch lediglich durch eine andere Institution ersetzt werden, die den Ländern Beteiligung an der Gesetzgebung einräumt bzw. den gleichen Wesensgehalt hat wie der Bundesrat. (nicht signierter Beitrag von 141.70.82.221 (Diskussion) 16:15, 6. Feb. 2015 (CET))

    Wenns "den gleichen Wesensgehalt hat wie der Bundesrat" dann dürfte er tatsächlich nicht abgeschafft, sondern allenfalls umbenannt uns etwas angepasst werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass den Bundesländern "eine angemessene Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung" einzuräumen ist, wofür man einen Bundesrat, auch dem Wesen nach, nicht benötigt! Eine Gesetzesratifizierung durch die "Mehrheit der Bundesländer" etwa, würde diesem Anspruch jederzeit ebenfalls gerecht werden. Gurß! GS63 (Diskussion) 23:23, 7. Feb. 2015 (CET)
    Man sollte auch den Satz vielleicht nochmal genau lesen. Der mag vielleicht etwas irreführend sein, aber im Grunde sagt er nicht, dass der Bundesrat nicht abgeschafft werden darf. Er sagt dies über den Föderalismus. Die Frage ist vielmehr, ob Allgemeinplätze zur verfassungsrechtlichen Stellung des Föderalismus in Deutschland in die Einleitung gehören. Das ist durchaus zu bezweifeln. --Hansbaer (Diskussion) 23:50, 7. Feb. 2015 (CET)
    Ein Fehler war es zwar nicht, aber in die Einleitung gehörte es wirklich nicht, hab's daher rausgenommen. Gruß, Jochim Schiller (Diskussion) 13:15, 11. Jul. 2015 (CEST)

    Haushalt

    Mir fehlen Angaben zum Haushalt des Bundesrats. Am liebsten noch ein paar nähere Angaben zu bestimmten grossen "Ausgaben-Blöcken". Könnte man das nachholen ? <kreuz des südens. 150328.> (nicht signierter Beitrag von 85.180.141.135 (Diskussion) 09:11, 28. Mär. 2015 (CET))

    Welches der beiden Logos ist das amtliche bzw. sollte in der Infobox Verwendung finden? – PsY.cHo (Diskussion) 07:46, 8. Sep. 2015 (CEST)

    Außenstelle des Bundesrats

    Kann es sein, dass der Bundesrat seine Bonner Außenstelle nicht mehr in der bisherigen Form betreibt? Jedenfalls finde ich unter [1] keine Terminankündigungen für Ausschusssitzungen in Bonn mehr. Nach diesem Organisationsplan sind die Büros der entsprechenden Ausschüsse jedoch in Bonn angesiedelt.--Leit (Diskussion) 17:02, 15. Okt. 2015 (CEST) Nachfolgend die Antwort einer Mitarbeiterin des Bundesrats: Während der Sanierungsmaßnahmen in Bonn finden keine Ausschusssitzungen in der Außenstelle statt. Es werden jedoch Möglichkeiten für die Gewinnung/Wiederherstellung geeigneter Räume für die Sitzungen der Bonn-Ausschüsse geprüft.--Leit (Diskussion) 17:09, 22. Okt. 2015 (CEST) Eine weitere E-Mail des Bundesrates hat mich erreicht: Die Vorplanungen zu den Sanierungsmaßnahmen in Bonn dauern noch an.--Leit (Diskussion) 15:05, 30. Nov. 2015 (CET)

    Stimmen von Kooperationen

    Übersehe ich etwas, oder fehlt bei Schwarz-Rot, Rot-Rot und Schwarz-Rot-Rot jeweils Hamburg bei der Zählung der Stimmen? --Ulkomaalainen (Diskussion) 03:55, 20. Okt. 2015 (CEST)

    Siehst du richtig, und ist auch korrekt so: Seit April ist Hamburg rot-grün. :-) --GluonBall (Diskussion) 11:57, 20. Okt. 2015 (CEST)
    Nenne mich einen Honk - ich sollte es wissen, lebe hier und habe ja auch gewählt... war aber gestern abend verwirrst von der Übersicht mit "Stand Dezember 2014". Mea maxima culpa und vielen Dank. --Ulkomaalainen (Diskussion) 12:07, 20. Okt. 2015 (CEST)
    Kein Problem! :-D ... Die Abbildung sollte wirklich mal aktualisiert werden... --GluonBall (Diskussion) 12:18, 20. Okt. 2015 (CEST)
    Erledigt, danke fürs Aufmerksam-Machen! --GluonBall (Diskussion) 12:38, 20. Okt. 2015 (CEST)

    So wie es sich jetzt nach den gestrigen Wahlen abzeichnet, könnte unsere Graphik bald so aussehen wie hier abgebildet. Das Ergebnis finde ich ziemlich wirr. Was haltet ihr davon? Ist das Grund die Regeln anzupassen?

    # Parteien Länder
    Kooperationen mit Zwei-Drittel-Mehrheit
    57     Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
    Kooperationen ohne Mehrheit
    30     Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
    28     Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen Thüringen
    26     Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
    26     Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
    26     Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein
    24     Bayern Berlin Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen Thüringen
    22     Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
    22     Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen
    22     Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein
    18     Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen
    17     Baden-Württemberg Bayern Hessen
    6     Bayern
    4     Brandenburg

    Diese Tabelle stellt mögliche Kooperationen im Bundesrat dar.

    Von insgesamt 69 Stimmen werden 35 für eine Mehrheit, 46 für eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.

    Gezeigt werden alle möglichen Kooperationen, die die zwei Kriterien der minimalen Gewinnkoalition erfüllen:

    1. Jeder Partner der Kooperation trägt Stimmen bei.
    2. Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits die entsprechende Mehrheit.
    Legende:
  • CDU/CSU
  • SPD
  • FDP
  • Grüne
  • Linke
  • SSW
  • Krass. Dabei ist doch eigentlich nur die FDP mehr drin ... aber ist halt alles sehr fragmentiert. Bin auch mal auf das Kuchendiagramm gespannt.
    Thüringen bei Schwarz-Rot ist aber ein Fehler oder? Ändert aber nichts an der Unübersichtlichkeit.
    Wenn das wirklich so kommt könnte man z.B. alles unter 25 Stimmen streichen. Ist halt sehr willkührlich. Ich denke mal drüber nach. --GluonBall (Diskussion) 21:02, 23. Mär. 2016 (CET)
    Ich würde vorschlagen, die Kooperationen ohne Mehrheit zu kürzen, indem wir bei diesen die Umkehrung der zweiten Regel anwenden („Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits die entsprechende Mehrheit.“). In der Umkehrung würde eine Teilmenge dann weggelassen, wenn eine Obermenge die einfache Mehrheit schon nicht erreicht. Beispielsweise muss Rot-Grün nicht nochmal aufgeführt werden, wenn schon klar ist, dass es zusammen mit dem SSW nicht für eine Mehrheit reicht. In der aktuellen Situation blieben dann nur noch SPD-Grüne-SSW, Union-SPD-Linke und Union-Grüne über. Bei deinem Beispiel würden ebenfalls die meisten Kooperationen ohne Mehrheit wegfallen. Übrig blieben die bunte Kooperation mit 30 Stimmen (alle außer der Union), Union-SPD-Linke mit 28 Stimmen und Union-Grüne mit 17 Stimmen. Alle anderen sind ja nur Teilmengen von diesen dreien! --GluonBall (Diskussion) 11:45, 5. Apr. 2016 (CEST)

    Zusammensetzung

    Bitte die Karte mit den Sitzverteilungen ändern. Sachsen-Anhalt ist jetzt schwarz-rot-grün. --H.A. (Diskussion) 17:31, 26. Apr. 2016 (CEST)


    ...gleiches gilt für Rheinland-Pfalz... (http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/verteilung/verteilung-node.html) (nicht signierter Beitrag von 141.100.10.219 (Diskussion) 09:54, 27. Mai 2016 (CEST))

    Zustimmung ist der Fall bei Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

    Im Abschnitt Bundesrat (Deutschland)#Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Satz Die Zustimmung des Bundesrates zu Bundesverordnungen ist der Fall, ... bei bestimmten Verordnungen ... des Eisenbahnwesens. Das verstehe ich so, dass der Bundesrat automatisch ohne Abstimmung zustimmt. Müsste der Satz nicht lauten, Die Zustimmungsbedürftigkeit liegt vor ... bei bestimmten Verordnungen ... des Eisenbahnwesens? --Diwas (Diskussion) 22:34, 7. Mär. 2017 (CET)

    Landesparlament

    In der Siehe-auch-Liste sollte der Übersichtsartikel (mit der Gesamtstatistik der Abgeordneten) erscheinen:

    • Landesparlament (Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten)

    ~ 2.247.246.57 22:16, 26. Mär. 2017 (CEST)

    wanted: Abschnitt 'Geschichte'

    + darin z.B. die Info, dass der Bundesrat erstmals am 7. September 1949 zusammentrat (am gleichen Tag wie der Bundestag). --Neun-x (Diskussion) 15:50, 23. Apr. 2017 (CEST)

    Fragwürdige Inhalte

    [2] - da solche Schwurbel-Aussagen normalerweise nicht per valider Quelle zu belegen sind, bitte zunächst die Quelle, wie unter WP:Q vorgeseehen. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:06, 12. Sep. 2017 (CEST)

    So schwer zu belegen war das gar nicht... Und da es einen nicht unerheblichen Unterschied zum Bundestag darstellt, finde ich es auch erwähnenswert. --Hic et nunc disk WP:RM 13:23, 14. Sep. 2017 (CEST)
    Man könnte das unter der Überschrift "entschuldigung,war ein Fehler!" vermerken, aber es gehört schon auch der Hintergrund dazu. Dortsitzen nicht einfach die feineren Leute, sondern im BR werden durch die jeweiligen Regierungsvertreter die Beschlüsse der Meinungsfindungsprozesse aus den Bundesländern praktisch nur verkündet und ggf. auch Aufgaben zu Detailierung oder Nuancierung entgegengenommen. Die echten Debatten zu den Themen aus dem BR werden also in den Parlamenten und vor allem an den Regierungstischen der Bundesländer ausgetragen. Ordentlich belegt kann man sowas schon schreiben, aber nicht einfach ohne Zusammenhang. Ausnahme ist im BR natürlich, wenn Hr. Koch Verfassungsbrüche bemerkt, dann gehts auch dort schon mal heftig zur Sache. Gruß! GS63 (Diskussion) 21:04, 14. Sep. 2017 (CEST)
    @Hic et nunc: Der Artikeltext weicht doch zu stark vom Beleg ab, als das man ihn als belegt betrachten könnte. --GiordanoBruno (Diskussion) 17:15, 15. Sep. 2017 (CEST)

    Fehler gefunden

    Im Text findet sich folgender Fehler:

    "Möglichkeit für eine absolute Mehrheit ist die Zusammenarbeit der SPD mit den Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen, Linke, FDP und SSW (38 Stimmen) oder der Großen Koalition aus Union und SPD mit den Grünen (53 Stimmen). Letztere ist auch die einzige Möglichkeit für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat." (letzter Absatz von "3.3 Stimmenverteilung auf die Parteien")

    Die Große Koalition aus Union, SPD und den Grünen erreicht nur 49 Stimmen (durch Kopfrechnen nachzuprüfen)

    Ich würde mich freuen, wenn dies bald berücksichtigt wird

    Danke

    Alex 31.05.2017 18:54 -- 91.6.95.65

    Ist das noch aktuell? Ist der Artikel auf Stand? Gruß! GS63 (Diskussion) 08:45, 18. Mär. 2020 (CET)
    Ist nicht mehr im Artikel. --Diwas (Diskussion) 17:47, 3. Dez. 2020 (CET)
    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 17:47, 3. Dez. 2020 (CET)

    Fehler in Info-Graphik

    In der Graphik "Koalitionen ohne Mehrheit" sind gleich zwei Fehler: 1) Bremen und Hamburg haben als verbliebene Rot-grün-Länder zusammen 6 Stimmen (nicht nur Hamburg mit 3) 2) Rheinland-Pfalz ist das einzige Exempel für eine Rot-Gelb-Grüne Landesregiertung mit 4 Stimmen (statt mit Hamburg 7)

    Wenn im Dezember diesen Jahres die neue Landesregierung in Brandenburg und kurz danach in Sachsen vereidigt ist, wird sich ohnehin wieder etwas ändern.

    Liebe Grüße!

    Carsten (nicht signierter Beitrag von 137.248.1.31 (Diskussion) 12:29, 14. Nov. 2019 (CET))

    Ist der Artikel auf Stand? Ist das erledigt? Gruß! GS63 (Diskussion) 08:46, 18. Mär. 2020 (CET)
    Nicht mehr im Artikel.
    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 18:00, 3. Dez. 2020 (CET)

    Vertretung Thüringens

    Wie kann man sich die Vertretung Thüringens im Bundesrat derzeit vorstellen? Das Kabinett (hier müsste man wohl besser von Regierung sprechen) besteht aus lediglich einer Person (Thomas Kemmerich), hat aber vier Sitze. Wer hat neben dem Ministerpräsidenten diese vier Sitze inne und wie verhält sich das Land bei Abstimmungen? Grüße, --Urgelein (Diskussion) 10:13, 9. Feb. 2020 (CET)

    Die Bundesratsverwaltung nennt Kemmerich auf ihrer Internetseite ein „designiertes“ Mitglied des Bundesrates. Ich gehe davon aus, dass das daran liegt, dass Kemmerich als einziges Mitglied der thüringischen Landesregierung (so offenbar die derzeitige Staatspraxis, a.A. hier) bisher noch keinen Bestellungsbeschluss gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 GG gefasst hat, den er gem. § 1 GO BR dem Präsidenten des Bundesrates hätte mitteilen können. Derzeit gehören dem Bundesrat damit wohl keine thüringischen Mitglieder an. Sobald sich Kemmerich selbst bestellt und dies mitteilt, ist jedenfalls er Mitglied des Bundesrates. Das Land „kann“ so viele Mitglieder bestellen, wie es Stimmen hat, Art. 51 Abs. 3 S. 1 GG. M.E. erfolgt daraus keine Pflicht, auch so viele Mitglieder zu bestellen. Ein einzelnes Mitglied kann alle Stimmen seines Landes abgeben (BVerfG, NJW 2003, 339 <339 f.>; Leisner, in: Sodan, Grundgesetz. Art. 51 Rn. 3). Bestellt sich Kemmerich also zum BR-Mitglied, so wäre Thüringen mit allen seinen Stimmen im BR handlungsfähig. --Excolis (Diskussion) 14:27, 9. Feb. 2020 (CET)
    Teils in diesem Sinne, teils abweichend auch diese Einschätzung. --Excolis (Diskussion) 16:40, 14. Feb. 2020 (CET)
    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 18:01, 3. Dez. 2020 (CET)

    Tabelle "Stimmenverteilung im Bundesrat "

    Die Wahl in Hamburg ist gelaufen, somit ist die Angabe bei "Nächste Wahl" falsch. Aus der Erfahrung weiß ich: wenn ich das zehn Mal ändere, am nächsten Tag ist es wieder wie vorher. Genügend konstruktiv? --95.90.111.102 23:06, 17. Mär. 2020 (CET)

    Ich denke ja. Jedenfalls wurde es aktualisiert. --Diwas (Diskussion) 17:42, 3. Dez. 2020 (CET)
    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 17:42, 3. Dez. 2020 (CET)

    Einzelnachweise (erl.)

    Bei den Einzelnachweisen ist unter Punkt 27 der „Stenografische Bericht zur 10. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 1949, S. 116“ erwähnt. Dieser ist im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags (DIP) veröffentlicht als: [ Bericht zur 10. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 1949, S. 116] (nicht signierter Beitrag von 2003:e8:df1a:8400:c0b0:43b9:3231:edef (Diskussion) 14:47, 22. Jul. 2021)

    Danke, habe den Link eingefügt,--Pistazienfresser (Diskussion) 15:04, 22. Jul. 2021 (CEST)
    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pistazienfresser (Diskussion) 15:06, 22. Jul. 2021 (CEST)

    Mitglieder und Stimmenverteilung auf die Länder

    Ist die Klötzchensammlung bei den Stimmen nicht etwas zu albern oder will man es zur politischen Bildung in der Kita einsetzen? Warum dann keine Teddybärchen-Icons?--Klaus-Peter (ex und hopp) 07:56, 5. Mär. 2020 (CET)

    Ist das die berühmte „konstruktive Kritik“, von der alle reden?—ElTres (Diskussion) 08:16, 5. Mär. 2020 (CET)


    Welchem nächtelangen Ringen haben wir denn diese Staffelung zu verdanken?

    "Die Anzahl der Stimmen für jedes Land ist nach seiner Einwohnerzahl gestaffelt, ohne diese jedoch proportional abzubilden:

    Jedes Land hat mindestens drei Stimmen,

    Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier Stimmen,

    Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern haben fünf Stimmen,

    Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen."

    Zwei, vier, sechs oder sieben - Okay.

    Zwei, sechs, zehn - Okay.

    Zwei, sechs, sieben? --Petanqueur (Diskussion) 03:18, 3. Dez. 2020 (CET)

    Zunächst gab es wohl nur die Grenzen zwei und sechs (also drei, vier oder fünf Stimmen). Bei der Wiedervereinigung wollte man aber eine Gewichtsverschiebung hin zu den kleineren Ländern vermeiden. Da das viertgrößte Land sieben Millionen Einwohner hatte, wurde die Grenze sieben Millionen hinzugefügt und diese Länder bekamen nun sechs Stimmen. Siehe Deutsche Wiedervereinigung#Gesamtdeutscher Föderalismus und Finanzausgleich. Vielleicht mag das jemand hier oder im Artikel Geschichte des Bundesrates (Deutschland) mit Beleg ergänzen. --Diwas (Diskussion) 17:35, 3. Dez. 2020 (CET)

    Lustiger Satz

    "Die Existenz des Bundesrates, ... kann daher auch durch Verfassungsänderung nicht herbeigeführt werden." ;-) --84.173.188.166 14:51, 4. Okt. 2021 (CEST)

    Ich habe diesen letzten Satz des Abschnitts "Stellung des Bundesrates" nun unter Benutzung einer anderen Quelle berichtigt. --Vsop (Diskussion) 12:47, 14. Okt. 2021 (CEST)
    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --GS63 (Diskussion) 21:21, 24. Mär. 2022 (CET)

    Schweiz

    Imho sollte da ein Verweis auf den Bundesrat (Schweiz) dastehen (und vice versa).--Fachwart (Diskussion) 00:09, 16. Okt. 2021 (CEST)

    Bundesrat ist eine Begriffsklärungsseite. Wenn aus dem Zusammenhang etwas verlinkt werden kann, dann bitte gerne. Aber was soll hier mit welcher Begründung außerdem noch gegenseitig aufeinander verweisen? Gruß! GS63 (Diskussion) 21:25, 24. Mär. 2022 (CET)
    Nein, da sollte kein Verweis dastehen. Nicht umsonst stehen die jeweiligen Staaten in Klammern im Artikelname. --Mirmok12 (Diskussion) 00:15, 25. Mär. 2022 (CET)
    Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --GS63 (Diskussion) 07:45, 25. Mär. 2022 (CET)

    Grafik "Stimmverteilung im Bundesrat"

    Die Angabe der Zahl "Gesamt: Einwohner pro Stimme" macht nicht viel Sinn . . . das ist ja einfach die Zahl der Bevölkerungszahl der Bundesrepublik durch die Gesamtzahl der Stimmen . . . Das verdeutlicht ja nur, wieweit die großen, bevölkerungsreichen Flächenländer unterrepräsentiert werden, oder umgekehrt wieweit die kleinen, bevölkerungsarmen Läder überrepräsentiert werden. Da aber die Mitglieder der Länder nur von den Regierungsparteien in den Ländern gestellt werden, ist doch sowieso klar, dass keine Repräsentanz gegeben ist. tö --Pentaclebreaker (Diskussion) 10:52, 15. Okt. 2021 (CEST)

    "Das verdeutlicht ja nur, wieweit die großen, bevölkerungsreichen Flächenländer unterrepräsentiert werden"...und das finde ich absolut wichtig. Weiß nicht, was das mit den Regierungsparteien zu tun haben soll. --Mirmok12 (Diskussion) 12:32, 15. Okt. 2021 (CEST)

    Mutmaßlicher Fehler

    In der Einführung steht, dass da Mitglieder der Landesregierungen drin sitzen. Das ist mMn schlicht falsch. Da sitzen Leute, die von den Landesregierungen bestimmt wurden --Pascal 14:07, 15. Okt. 2021 (CEST)

    „Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.“ GG 51 Abs. 2. Siehe auch https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html. --Vsop (Diskussion) 14:26, 15. Okt. 2021 (CEST)

    Abschnitt "Wahl der Verfassungsrichter"

    Ich glaube in diesem Abschnitt sollte klargestellt werden, dass nach einer entsprechenden Gesetzesänderung 2012 auch beim Bundestag die durch ihn zu bestimmenden Richter durch das Plenum gewählt werden. Der erwähnte Wahlausschuss schlägt Kandidaten nunmehr lediglich zur Wahl vor. Es klingt jetzt so, als ginge der Abschnitt noch von der alten Rechtslage aus. (nicht signierter Beitrag von 92.206.124.131 (Diskussion) 20:04, 8. Mai 2022 (CEST))

    Die Gesetzesänderung war zwar erst 2015, aber Du hast recht, dass die Formulierung schon länger in unserem Artikel steht. Ich nehme sie komplett raus, wie der Bundestag die Richter bestimmt ist hier eigentlich unwichtig. -- Perrak (Disk) 22:46, 8. Mai 2022 (CEST)

    NRW, Bayern und Baden-Württemberg mit 42 Millionen Einwohner nur 18 von 69 Stimmen

    NRW, Bayern und Baden-Württemberg mit 42 Millionen Einwohner haben nur 3x 6 Stimmen gleich 18 von 69 Stimmen

    Erst mit 24 Stimmen von 69 könnte eine Verfassungsänderung verhindert werden.

    Damit hat diese Mehrheit der Bevölkerung keine Sperrminorität gegen Verfassungsänderungen der anderen 13 Bundesländer.

    Wie könnte das verändert werden? Mehr Stimmen für Länder mit mehr als 10 Millionen Einwohner wie NRW, Bayern und Baden-Württemberg und weniger Stimmen für Länder wie das Saarland, Bremen und Thüringen, die stark überproportional vertreten sind.

    Dafür müssten NRW 3, Bayern 2 und Baden-Württemberg 1 Stimme mehr erhalten und die anderen Bundesländer 6 Stimmen weniger. Bremen minus 2, Saarland minus 2, Sachsen-Anhalt und Thüringen minus 1.

    Es gibt Vorschläge hier mit umgekehrt proportional zum Quadrat zu verteilen und damit hier noch ziel genauer hier die Stimmen zu verteilen.

    Andererseits sollten die 9 kleinsten Länder auch als Mehrheit der Länder auch immer 1/3 der Stimmen vertreten.

    Die destruktive Seite des Bundesrates wird in einer Untersuchung tiefgehend durchleuchtet.

    https://www.econstor.eu/obitstream/10419/69272/1/658611259.pdf

    Ein Vergleich zur Schweiz zeigt weitere Möglichkeien.

    https://www.jstor.org/stable/26429139

    Fazit: in der Stimmverteilung ist hier besonders seit der deutschen Einheit 1990 Reformbedarf.

    Dazu stellt sich bei der Koalitionsvielfalt die Gefahr der Selbstfesselung durch Enthaltungen. Gesplittete Voten sind bisher nicht möglich mit den bisherigen Blockvoten.

    Hier wäre eine Abhilfe: die Landtage entsenden Senatoren mit Landtagsmehrheit und spiegeln damit die Vielfalt der Machtakteure wider. Die exekutiven Landesregierungen werden damit entmachtet und durch legislative Abgeordnete der Landtage ersetzt. Das Blockstimmrecht würde damit entfallen. Im Bundesrat würden dann zur Zeit für Bayern zum Beipiel 5 CSU und 1 freie Wähler sitzen. Baden-Württenberg würde 4 Grüne und 2 CDU Senatoren entsenden. NRW mit der Wahl 2017 wäre mit 5 mal CDU und 1 mal FDP dabei.

    Ausblick: Der Bundesrat ist die 2. Legislative Kammer als Vertretung der Bundesländer. Die exekutive Dominanz des Bundesrates durch die Landesregierungen ist hier demokratietheoretisch sehr bedenklich. Hier müssten die Landtage der Bundesländer ihre legislative Pflichten ausüben. Minister und Gesandte der Landesregierungen ohne persönlichen Abgeordnetensitz im Landtag können das Stimmrecht ohne direkte Legitimation durch das Volk ausüben. Die Landtage sind damit nicht direkt gekoppelt mit dem Bundesrat.

    Das Entsenden von Senatoren (m/w/d) durch die Landtage würde diese Schwäche in der Legitimation beheben. Ministerpräsidenten (m/w/d) könnten dabei ein automatisches Recht als Senator erhalten.

    Zusammen mit einer Reform der Sitze der Länder könnte hier eine Belebung des demokratischen Prozesses auf Bundesebene erfolgen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:6D40:34DC:7801:1D08:7D8F:F342:B5DD (Diskussion) 17:21, 15. Mai 2022 (CEST))

    Natürlich könnte man das Stimmengewicht verändern. Zwingend ist das aber nicht, die Abgeordneten der drei Länder haben im Bundestag die absolute Mehrheiot, also deutlich mehr als eine Sperrminorität.
    Wenn man den Bundesrat direkter an den Willen der Wähler binden wollte, wäre es recht albern, die Stimmen nur auf die Landtagsmehrheit zu verteilen - vor allem, da diese ja nicht eindeutig ist, im neu gewählten schleswig-holsteinischen Landtag hätte jede der anderen Parteien mit der CDU zusammen die Mehrheit. Da wäre es schon sinnvoller, die zweite Kammer analog zur Bundesversammlung von den Landtagen oder wie der amerikanische Senat direkt vom Volk wählen zu lassen.
    GEhört aber an sich alles nicht hier her, da es mit dem Artikel nicht zu tun hat. WP bildet die Wirklichkeit ab, wie sie ist, nicht, wie wir sie vielleicht gerne hätten. -- Perrak (Disk) 17:51, 15. Mai 2022 (CEST)
    Es nennt sich
    Kritik,
    die man als Punkt in einem Artikel als wichtiger Unterpunkt einführen kann.
    Dazu gehören dann natürlich Reformvorschläge auch mit Quelle.
    Abgeordnete des Bundestags und Abgeordnete der Landtage sind für unterschiedliche Parlamente und deren Aufgaben gewählt worden. Die Interessen der Abgeordnete des Bundestages aus einem Bundesland und der Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes mit ihrer Landesregierung können diametral entgegen stehen, obwohl sie aus dem selben kommen und gleichen Parteien angehören.
    Warum? Weil sie verschiedene Aufgaben und Interessen auch zur Selbsterhaltung haben als Institutionen.
    Die Eigenmarginalisierung der Parlamente zugunsten einer übergriffigen Exekutive war ja ein großes Thema in den letzten 2 Jahren.
    Aus meiner Sicht sind NRW, BY und BW klar unterrepräsentiert im Bundesrat mit 18 von 69 Stimmen.
    Die kleinsten 8 Bundesländer (50% der Bundesländer mit viel weniger als 33% der Bevölkerung) haben 28 Stimmen und sind damit im Gegenzug mehr als überrepräsentiert in Bezug auf Verfassungsänderungen und deren Veto. Mit den 10 kleinsten Bundesländern mit 36 Stimmen regiert mit 23 Millionen Einwohnern weniger als 30% der Bevölkerung im Bundesrat.
    Zielwerte für eine bessere Verteilung wären hier für mich jeweils 24 von 69, um Verfassungsänderungen gegen eine Mehrheit der Bundesländer oder gegen eine Mehrheit der Bevölkerung der sie vertretenden Bundesländer zu verhindern.
    Die Regelung mit den Schwellenwerten von Millionen Einwohnern ist nicht Zukunftsfest. Sie war auf eine statische BRD bis 1989 zugeschnitten. Eine Verdoppelung der Bevölkerung in allen Bundesländern würde zum Beispiel zu einer weiteren Verschiebung zugunsten der kleinen Länder führen. Statt 18 von 69 hätten sie dann 18 von 90.
    Es fehlt hier in der Verfassung eine Regel oder mehrere Regeln, die auch für eine dynamische Veränderung der Bundesrepublik Deutschland geeignet ist.
    Bayern wird zum Beispiel in einigen Jahrzehnten bei jetziger weiterer Entwicklung so groß wie NRW werden.
    Zwei mögliche Regeln habe ich aufgezeigt: Schutz der Bevölkerungsmehrheit gegen Verfassungsänderungen und damit der großen Bundesländer.
    Schutz der Hälfte der Bundesländer gegen Verfassungsänderungen und damit der kleinen Bundesländer.
    warum braucht man solche Regeln? Der Anreiz von NRW sich in mehrere Einheiten zu zerlegen ist hier voll da. Mit 3 Teilen könnte man 14 Stimmen erreichen. Mit 30 Teilen in der Größe Bremen wären 90 Stimmen garantiert und damit hätte NRW in Summe die Mehrheit im Bundesrat.
    Eine noch extremere Problematik gibt es im amerikanischen Senat. Dort hat Kalifornien mit 40 Millionen Einwohnern genauso viele Senatoren wie die kleinsten Bundesstaat mit weniger als 1 Million.
    Auch deswegen wird dort die Teilung von in bis zu 13 Staaten diskutiert, um hier im Senat angemessen vertreten zu sein. Auch Texas und Florida fühlen sich hier unzureichend vertreten. Die 4 größten Staaten der USA vertreten über 33% der Bevölkerung mit 110 Millionen Einwohnern. Sie haben jedoch jedoch nur 8% der Sitze im Senat. Sie sind damit extrem unterrepräsentiert. Das erklärt auch die Spannungen in der amerikanischen Gesellschaft, wenn „one Man one Vote“ nicht nur bei Präsidentschaftswahlen, sondern auch in der Repräsentation so extrem gedehnt wird.
    Fazit: nicht nur die Enthaltung als Nein für normale Gesetze ist ein kritischer Punkt als konstruktive 2. Kammer eines Parlaments. Auch die Ausübung durch Landesregierungen als Exekutive ist extrem kritisch. Stattdessen sollten die Landtage vom Volk gewählte und damit direkt legitimierte Vertreter entsenden. Auch die Verteilung der Stimmen ist nicht zukunftsfest angelegt bei starker Änderung der Bevölkerungszahlen. Ziele einer modifizierten Verteilung wären hier Schutz der Bevölkerungsmehrheit und Schutz Mehrheit der Länder gegen Verfassungsänderungen.
    Der Schutz der Bevölkerungsmehrheit gegen Verfassungsänderungen tritt zur Zeit erst bei 60% in Kraft mit den 4 größten Bundesländern. Die Tendenz geht hier Richtung 2/3 der Bevölkerung.
    Die 7 kleinsten Bundesländer haben 24 Stimmen und damit Sperrminorität mit nur 14,5% der Bevölkerung.
    Mit der weiteren demografischen Entwicklung besonders in Ostdeutschland wird der Gegensatz hier weiter vergrößert. --2A02:810B:C940:4798:E1B6:F920:73FD:D719 10:33, 17. Mai 2022 (CEST)
    Kritik von Dir als Wikipedianer gehört aber nicht in den Artikel, sorry. Wenn es entsprechende Kritik von wissenschaftlicher, politischer oder journalistischer maßgeblicher Seite gibt, dann ja, aber Privatmeinungen gehören nicht in WP-Artikel. -- Perrak (Disk) 16:55, 17. Mai 2022 (CEST)
    Gäbe es keine private Meinung, dann gäbe es kaum einen Artikel in Wikipedia.
    Kritik ist immer zuerst von einer Person und damit persönlich.
    Das kann sich in Zukunft ändern mit KI. Dann kann das Establishment Kritik simulieren. --2A02:810B:4C3F:FE7C:B83B:3A54:8247:EB38 16:14, 18. Mai 2022 (CEST)
    Simulation von allem möglichen ist bereits heute problemlos. War das ein unbeabsichtigtes Outing? -- Perrak (Disk) 22:56, 18. Mai 2022 (CEST)
    Wenn man das je reformieren würde, der BR dabei aber grundsätzlich in der bestehenden Form erhalten werden würde, dann durch zweifache, kumulative Mehrheitsfindung: 1. nach Zahl der Bundesländer (ungewichtet) und 2. nach durch diese repräsentierte Bevölkerung / Wahlberechtigte. Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 00:36, 16. Mai 2022 (CEST)

    Sitzverteilungsgrafik

    @Aeroid: ich halte die Nennung der Bundesländer für absolut elementar. Das ist ein zentraler Punkt des Bundesrates. Deshalb sollten sie mMn auch in der Grafik benannt werden.--Mirmok12 (Diskussion) 23:27, 23. Mär. 2022 (CET)

    Dem stimme ich zu. Insbesondere, da der Bundesrat inzwischen so bunt ist. -- Perrak (Disk) 23:33, 23. Mär. 2022 (CET)

    Danke für das Feedback, aber war ist euch die alte Grafik nicht zu groß? Aeroid (Diskussion) 00:12, 24. Mär. 2022 (CET)

    Was haltet ihr von ISO 3166-2:DE-Abkürzungen (HE, BW, HH ...) am Rand des Halbkreises? Ich hatte auch über Wappen nachgedacht, aber die müsste man auch größer machen und ob die wirklich helfen ... --Aeroid (Diskussion) 08:57, 24. Mär. 2022 (CET)

    Die Abkürzungen wären für mich in Ordnung. --Mirmok12 (Diskussion) 10:29, 24. Mär. 2022 (CET)
    @Mirmok12: Schnell gemacht. Feedback? --Aeroid (Diskussion) 17:31, 24. Mär. 2022 (CET)
    Sieht gut aus. Danke! --Mirmok12 (Diskussion) 17:35, 24. Mär. 2022 (CET)

    Aus meiner Sicht ist die Angabe der Sitzverteilung nach Parteien zweckfrei und sogar irreführend, da die Stimmen jedes Bundeslandes nur einheitlich abgegeben werden können. Die beiden FW-Minister aus Bayern können also rein rechtlich überhaupt nicht anders abstimmen, als die vier CSU-Minister des selben Landes (und umgekehrt). Deshalb sollte diese Stastik, die anderes suggeriert, aus der Box entfernt werden. --Mogelzahn (Diskussion) 11:29, 3. Nov. 2022 (CET)

    Stimme zu. --Mirmok12 (Diskussion) 17:10, 3. Nov. 2022 (CET)
    Die Grafik ist sinnvoll, die Stimmen auf Parteien runterzubrechen nicht. -- Perrak (Disk) 17:34, 3. Nov. 2022 (CET)
    Ja, so war es doch auch gemeint, oder? --Mirmok12 (Diskussion) 17:46, 3. Nov. 2022 (CET)
    Vermute ich, aber ich wollte es sicherheitshalber hinschreiben ;-) -- Perrak (Disk) 00:20, 4. Nov. 2022 (CET)

    Nächste Landtagswahl

    @Sänger: Dein Hinweis zum Revert meiner Änderung für die voraussichtlichen Landtagswahltermine in 2027 für NRW und SH ist natürlich völlig richtig ("wird aber erst wirksam, wenn die Koalitionsverhandlungen durch sind und es neue Regierungen gibt"). Faktisch ist die "nächste" Landtagswahl aber auch nicht mehr in 2022. Also würde ich deiner Schlussfolgerung "aktuell ist es noch so wie vorher" widersprechen. Und da die beiden Lemma zu den nächsten Wahlen ja bereits existieren und dort auch mit aller gebührenden Vorsichtig auf den voraussichtlichen Termin im Frühjahr 2027 hingewiesen wird, ist meine Änderung meiner Ansicht nach besser als dieses Jahr fälschlich noch Wahlen in SH und NRW vorauszusagen oder die Stelle einfach leer zu lassen. Grüße --Aeroid (Diskussion) 14:39, 28. Mai 2022 (CEST)

    Bei Deiner Änderung passte Sitzverteilung nicht mit Link überein, die Sitzverteilung ergibt sich noch aus den letzten Wahlen. Erst dann, wenn es auch eine neue Regierungskoalition gibt, und somit auch die Sitzverteilung eine andere wird, kann sich das auf die diesjährigen Wahlen beziehen.
    Da ist also aktuell nichts falsch. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:49, 28. Mai 2022 (CEST)
    @Sänger: Meine Änderung betraf allein die Spalte "Nächste Landtagswahl", nicht die Koalitionsparteien. Eine Regierungsbildung dauert nun mal. Das ist doch total normal. Auch wenn die Wahl der Ministerpräsidenten durch die beiden Landesparlamente noch aussteht und sich dann die Parteizuordnung der Sitze ändert, ändert das nichts daran, dass die nächsten Landtagswahlen nunmal nicht mehr in 2022 statt finden. Grüße --Aeroid (Diskussion) 15:00, 28. Mai 2022 (CEST)
    Das ist die Wahl, bei der die aktuell angegebenen Sitze geändert werden, zumindest verstehe ich das im Zusammenhang dieser Tabelle so. Solange die Sitze, sprich die Regierungsparteien, in der Tabelle noch die alten sind, gehört da die für die Daten in dieser Tabelle korrekte nächste Landtagswahl rein, und das ist nun mal die, die gerade stattgefunden hat, aber noch kein tabellenwirksames Ergebnis hat. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:05, 28. Mai 2022 (CEST)
    @Sänger: Wenn du eine Referenz/Konsistenz zwischen Parteizurodnung und der letzten Regierungsbildung herstellen willst, dann füge doch einfach eine Spalte "Letzten Regierungsbildung" ein. Mit der nächsten Landtagswahl hat das nur entfernt was zu tun. --Aeroid (Diskussion) 15:04, 28. Mai 2022 (CEST)
    Im Kontext dieser Tabelle bedeutet es aber genau das, das ist keine absolute Angabe, sondern eine in dieser Tabelle passende Angabe. Wenn das mit der nächsten Landtagswahl absolut, und vom Tabelleninhalt und -zweck unabhängig gehandhabt werden soll, dann wäre eine entsprechende Fußnote für diese vom sonstigen Inhalt abweichende Darstellung sinnvoll. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:07, 28. Mai 2022 (CEST)
    @Sänger: Was hälst du von der Änderung der Spaltenüberschrift auf nächste Regierungsbildung Fußnote: voraussichtlich, in Folge einer Landtagswahl? Was wäre im Sinne des BR auch viel relevanter, da Landtagswahlen nur mittelbaren Einfluss haben. Die Wahl des Ministerpräsidenten ist auch der Stichtag an dem sich die Sitzverhältnisse im BR ändern. Vorher bleibt es bei der geschäftführenden Alt-Regierung. Dann stimmt 2022 wieder.--Aeroid (Diskussion) 15:24, 28. Mai 2022 (CEST)
    Genau so lese ich das aktuell sowieso, zumindest im Kontext genau dieser Tabelle. Da geht es nun mal genau um die Zusammensetzung des aktuellen BR (ich muss dabei immer zuerst an Betriebsrat denken ;), und in der Spalte steht dann, durch welches Ereignis die nächste Änderung an der Sitzverteilung stattfinden wird. Das ist für mich selbsterklärend, es geht da in dem eindeutigen Kontext eben nicht um irgendwelche absoluten Daten, sondern um die relevanten Daten.
    Nächste Regierungsbildung hielte ich auch für eher falsch, die kann auch ohne Landtagswahlen stattfinden, durch Koalitionswechsel ohne Neuwahlen. Wenn schon unbedingt was noch OMA-tauglicher geändert werden muss, was ich persönlich nicht für notwendig erachte, dann eher schlicht Nächste erwartete Änderung oder so. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Handlungsbedarf. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:32, 28. Mai 2022 (CEST)
    "OMA-tauglicher" hin oder her, du hast mir auf die Finger gehauen, weil du die Überrschrift nun mal anders interpretierst als ich. Anyways: "kann auch ohne Landtagswahlen stattfinden, durch Koalitionswechsel ohne Neuwahlen", genau dann ist nämlich die Regierungsbildung deutlich als der Änderungstermin hervorgehoben. Ich hab das mal in den Text darunter schon mal hinzugefügt. --Aeroid (Diskussion) 15:47, 28. Mai 2022 (CEST)
    Ja, richtig, aber in der Spalte steht nun mal der üblicherweise zu erwartende nächste ungefähre Änderungstermin, eben die Nächste Landtagswahl (was ja auch schon eine Verkürzung ist, hier in Bremen haben wir keinen Landtag sondern eine Bürgerschaft), da kommt es auf ein paar Wochen imho nicht an. Ich finde Deine letzte Änderung nicht so schön, dann müsste imho unten nicht nur eine Jahreszahl drinstehen, sondern schon im Text hinter der Pipe was mit Wahlen. Mit der alten Spaltenbezeichnung, gerne auch mit einer Ergänzung der Fußnote 1., war das für mich deutlicher, und somit mehr WP:OMA entsprechend. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:16, 28. Mai 2022 (CEST)

    Regierungsmehrheit im Bundesrat

    Wann hatte denn die Bundesregierung zum letzten Mal eine Mehrheit im Bundesrat? Ich finde, diese Information sollte in diesem „exzellenten“ Artikel nicht fehlen (noch besser wäre eine tabellarische Auflistung der Mehrheits- und Minderheitsphasen seit 1949). Ich vermute, es war zuletzt die schwarz-gelbe Bundesregierung vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010, aber ich habe es noch nicht nachgeprüft.--2A02:908:610:BA40:F041:814F:4281:A9F6 18:46, 22. Jun. 2022 (CEST)

    Das lässt sich nicht so einfach sagen, weil die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat durch die unterschiedlichen Koalitionsformen völlig undurchsichtlich und nicht objektiv einzuordnen sind. --Mirmok12 (Diskussion) 18:55, 22. Jun. 2022 (CEST)
    Ich habe es nachgeprüft, es war tatsachlich vor der NRW-Wahl 2010. Auch die beiden Großen Koalitionen nach 2013 hatten dort keine Mehrheit mehr, am nächsten kamen sie dieser mit 31 Stimmen nach der Sachsen-Wahl 2014 ([3]), bevor es kurz darauf mit der rot-rot-grünen Regierung in Thüringen wieder nach unten ging.
    In der Einleitung heißt es ja: Nur noch selten haben die Parteien, die im Bundestag eine Koalition bilden und die Bundesregierung stellen, gemeinsam auch eine Mehrheit im Bundesrat. Dies war eben 2010 zum letzten Mal der Fall, genauer vor Amtsantritt des Kabinett Kraft I am 15. Juli 2010. Die unterschiedlichen Koalitionsformen aus SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linke/PDS gab es schon lange, spätestens seit den 1990er-Jahren (und in der Anfangszeit der Bundesrepublik auch). Und doch war bis mindestens 2010 die Frage nach der Regierungsmehrheit im Bundesrat im Vorfeld von Landtagswahlen und auch bei Regierungsumbildungen innerhalb der Wahlperiode politisch immer sehr bedeutungsvoll.--2A02:908:610:BA40:F041:814F:4281:A9F6 19:12, 22. Jun. 2022 (CEST) Siehe auch Landtagswahl in Hessen 1999#Über Hessen hinaus und Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010#Ausgangssituation.--2A02:908:610:BA40:F041:814F:4281:A9F6 19:34, 22. Jun. 2022 (CEST)
    Du kannst das von mir aus gerne ergänzen. --Mirmok12 (Diskussion) 19:35, 22. Jun. 2022 (CEST)
    Ich nehme an, am sinnvollsten unter Stellung des Bundesrats. Ich kann das nicht, da der Artikel einen Seitenschutz hat. Mir ist aufgefallen, dass in diesem Kapitel auch ein Vergleich mit der Cohabitation fehlt, der im englischsprachigen Artikel zum Bundesrat enthalten ist – zumindest für die Zeiten, in denen politische Lagerregierungen im Bund und in den Ländern noch die Regel waren (also bis mindestens 2005).-2A02:908:610:BA40:F041:814F:4281:A9F6 19:58, 22. Jun. 2022 (CEST)