Diskussion:Christoph Gröpl

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von CeGe in Abschnitt Löschung eines sachfremden Satzes
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Löschung eines sachfremden Satzes

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Der Satz "1987 wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Langobardia München zu Bayreuth im CV" soll aus dem Artikel gelöscht werden. Er steht weder in einem Zusammenhang mit dem beruflichen Werdegang von Christoph Gröpl noch in einem Zusammenhang mit seinen wissenschaftlichen Werken. Die Wikipedia-Seite zu Christoph Gröpl konzentriert und beschränkt sich allerdings auf diese Bereiche. Der Hinweis auf die Mitgliedschaft im CV (Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen) könnte vielmehr dazu geeignet sein, Vorurteile politisch-weltanschaulicher Art zu befördern. Dies erscheint nicht sachgerecht, zumal Christoph Gröpl die Mitgliedschaft in CV nicht dazu verwendet, seine wissenschaftliche Tätigkeit zu fördern. Daher sollte die Löschung dieses Satzes angenommen werden.--Lehrstuhl Gröpl (Diskussion) 19:23, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Die von Ihnen genannte Mitgliedschaft Herrn Gröpls ist aber sehr wohl ein Teil seines Lebens. Wer schließt denn eine Einflussnahme aus? Das darf doch wohl dem Leser überlassen bleiben. Wikipedia ist nicht dazu da, um Persönlichkeiten mit "weißen Westen" zu präsentieren und dieses Bild zu verbreiten. Der Satz suggeriert schließlich nicht, dass diese Mitgliedschaft sein Handeln beeinflusse, aber es zu verschweigen wäre hingegen ein Gebrauch von "Ockham's Broom" wie Daniel C. Dennett es ausdrückt: das Unterschlagen einer Tatsache. (nicht signierter Beitrag von 93.128.104.54 (Diskussion) 19:05, 29. Nov. 2015 (CET))Beantworten
Zu den von der IP-Adresse 93.128.104.54 am 29.11.2015 angebrachten Argumenten ist folgendes zu sagen: Zwar ist die Mitgliedschaft von Christoph Gröpl ein Teil seines Lebens. Die Wikipedia-Seite spiegelt aber nicht sein Leben in seiner vollen Breite, sondern nur sein wissenschaftliches Wirken. Deswegen bildet der Hinweis auf seine Mitgliedschaft in der Studentenverbindung einen Fremdkörper.
Der Satz "Wer schließt denn eine Einflussnahme aus?" ist unspezifiziert: welche Einflussnahme und worauf ist gemeint? Daher ist sie unsachlich.
Der Hinweis, dass Wikipedia nicht dazu da sei, Persönlichkeiten mit weißen Westen zu präsentieren und dieses Bild zu verbreiten, ist ebenfalls unsachlich, weil die Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung keinen dunklen oder gar schwarzen Flecken auf einer weißen Weste darstellt.
Zur Sache selbst:
Die Wikipedia-Website zu Christoph Gröpl beleuchtet dessen (rechts-)wissenschaftliche Stellung als Professor an der Universität des Saarlandes sowie seine rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen, Erfolge usw.
Private Informationen sind auf dieser Seite nicht enthalten. Eine Ausnahme stellen das Geburtsdatum und der Geburtsort dar, deren Nennung allerdings auch bei Personen der Wissenschaft üblich ist.
Vor diesem Hintergrund weist die Information "1987 wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Langobardia München zu Bayreuth." keinerlei Bezug zur rechtswissenschaftlichen Stellung von Christoph Gröpl auf. Sie ist auch als außerwissenschaftliche Information nicht geeignet, die rechtswissenschaftliche Stellung von Christoph Gröpl zu erläutern oder zu kontrastieren. Daher ist diese Information sachfremd und nicht zielführend.
Weil diese Information zum privaten Lebenbereich von Christoph Gröpl gehört, ist sie geeignet, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beeinträchtigen. Mithin besteht ein berechtigtes Interesse auf Löschung. (nicht signierter Beitrag von Lehrstuhl Groepl (Diskussion | Beiträge) )
Hierzu zwei Dinge.
  1. Hinsichtlich der Informationen bildet Wikipedia:Artikel über lebende Personen die Richtschnur. Herrn Gröpl würde ich, vielleicht unterschätze ich da seine Bedeutung, nicht zu den dort genannten 4.1 Personen des öffentlichen Lebens sondern (noch) den 4.2 Weniger bekannte Personen zuordnen. Insgesamt ist es jedoch so, daß Artikel in der WP möglichst ein Gesamtbild der Personen darstellen sollen - insofern ist die Beschränkung auf rechts-)wissenschaftliche Stellung als Professor an der Universität des Saarlandes sowie seine rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen, Erfolge usw. ein Manko, kein Plus. Das die kritisierte Passage stilistisch nicht geschickt eingepflegt ist, ist sicherlich bedenklich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit Zunahme der öffentlichen Bedeutung immer geringer, wie jeder Rechtswissenschaftler weiß. Eine Mitgliedschaft in Vereinen etc. wird im Einzelfall auch als politisches Statement gewertet. Insofern ist diese Information kein schädigendes Element und eine weiterführende Information, die sehr wohl auch Auswirkungen auf das öffentliche Wirken hat.
  2. Diese Änderung war natürlich in der vorgenommenen Form unsinnig und geschludert. Dafür muß ich mich entschuldigen. Dennoch bitte ich darum, sie entsprechend zu bequellen. Die kommentarlose Hinzufügung hatte mich verleitet, nicht sauber zu prüfen-wobei nicht ausgeschlossen ist, daß eine Rücksetzung mit der Bitte um einen Nachweis erfolgt wäre. --CeGe Diskussion 06:50, 5. Jul. 2017 (CEST)Beantworten