Diskussion:Einwilligung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Here i rant in Abschnitt Fehler bei hypothetischer Einwilligung?
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Weiche: Einwilligung (Zivilrecht) und Einwilligung (Strafrecht)

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Die Weiterleitung sollte durch eine Weiche ersetzt werden.

Einerseits ist die Einwilligung im Zivilrecht eine Unterform der Genehmigung.

Andererseits hat im (deutschen) Strafrecht hat der Begriff Einwilligung eine ganz andere Bedeutung (vgl. § 228 StGB). So bildet die Einwilligung im Strafrecht mit dem Einverständnis ein Begriffspaar. Im Gegensatz zu dem Einverständnis schließt die wirksame Einwilligung nicht schon die Tatbestandsmäßigkeit, sondern erst die Rechtmäßigkeit der Handlung aus.-- pistazienfresser 15:55, 31. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hast du es dir ungefähr so vorgestellt?
Eine Einwilligung ist
  • im Zivilrecht eine Unterform der Genehmigung;
  • im Strafrecht bildet sie ein Begriffspaar mit dem Einverständnis, siehe: Einvernehmen
(Begriffsklärung)
--ProfessorX 15:44, 19. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Fürs erste in etwa.
Allerdings sollte der Begriff der Einwilligung im Strafrecht schon hier kurz erklärt werden. Insbesondere weil unter Einvernehmen Unsinn steht: Soll etwa der Patient erst im Nachhinein seine "Einwilligung" in die Operation erklären?-- pistazienfresser 09:17, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Eine Einwilligung ist
Gemeinsamer Oberbegriff ist in diesem Rechtsgebiet das Einvernehmen. Im Gegensatz zum tatbestandsausschließenden Einverständnis schließt die rechtfertigende Einwilligung aber nicht schon die erste Stufe im strafrechtlichen Deliktsaufbau, die Tatbestandsmäßigkeit, sondern erst die zweite Stufe, die Rechtswidrigkeit (das Unrecht) der Tat aus. Die Einwilligung ist daher ein Rechtfertigungsgrund.
Ein besonderer Fall der Einwilligung im Sinne des Strafrechts ist für den Bereich der Körperverletzung in § 228 geregelt. In diesen Fällen wird als zusätzliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Einwilligung vom Gesetzgeber verlangt, dass kein Verstoß gegen die "guten Sitten" vorliegt.-- pistazienfresser 10:03, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung fehlen

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Ich habe versucht, einen kurzen Artikel über die Einwilligung im Sinne des Strafrechts zu schreiben. Allerdings fehlen für einen vollständigen Artikel noch einige Dinge, insbesondere die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung werden weder genannt, noch erläutert.

Die Einwilligung gehört jedoch zu den dogmatisch schwierigsten Gebieten des (allgemeinen) Strafrechts. Zudem hat sich trotz der großen Relevanz offenbar bislang niemand bemüssigt gesehen, hieran zu arbeiten. Daher werde ich mal in Ruhe eine einigermaßen vollständige Version in meinem Benutzerraum vorbereiten und schon während der Arbeit hier einen Link zu diesem Entwurf einstellen. Ich hoffe, dieses Vorgehen ist in Ordnung. Beste Grüße an alle -- pistazienfresser 10:28, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Vorliegen einer Einwilligung

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Hallo, leider wird für mich, den Laien, nicht klar, wann eine Einwilligung im Gegensatz zu einem Einverständnis (beides im Strafrechtsinne) vorliegt. Dies mag am Fehlen einer Definition liegen. Zwar werden die Folgen verständlich unterschieden, jedoch geht aus dem Wort "Begriffspaar" nicht hervor, in welcher Beziehung diese Wörter zueinander stehen. Wenn sich jemand damit auskennt, möge er oder sie bitte eine Definition ganz zu Anfang des Artikels einfügen -- vielen Dank! Douba 23:48, 29. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Check! :) Denke, das geht jetzt? --Hanny Banny 10:11, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Unverständlich-Baustein

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Der Text ist zu großen Teilen in rein juristischer Fachsprache geschrieben - für den juristischen Laien also unverständlich oder missverständlich. --79.194.239.124 00:15, 7. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Fehler bei hypothetischer Einwilligung?

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M.E. liegt eine hypothetische Einwilligung eben nicht vor, wenn keine Willenserklärung des Opfers stattgefunden hat, sondern es gerade eine solche gab, diese jedoch Willensmängeln unterlag - so etwa bei fehlerhafter Aufklärung durch einen Arzt. Die hypothetische Einwilligung fingiert dann eine Einwilligung, wenn angenommen werden kann, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt haben würde. Stelle das aber gerne zur Diskussion! --Here i rant (Diskussion) 12:14, 1. Jun. 2019 (CEST)Beantworten