Diskussion:Ersatzfreiheitsstrafe

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Giebenrath in Abschnitt Keine EFS bei einer Frau mit Säugling?
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wäre noch interessant, ob die haft in der einzelzelle(wie zivilrecht) oder mehrfachzelle vollzogen wird.

mfg (nicht signierter Beitrag von 85.177.124.143 (Diskussion) 13:19, 19. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

In D gelten die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes. Dieses schreibt eigentlich Einzelzellen vor, läßt aber diverse Ausnahmen zu, so z. B. für alle vor 1977 errichteten Anstalten und generell aus vollzugsorganisatorischen Gründen. In der Praxis sitzen Leute mit Ersatzfreiheitsstrafen oft in Gemeinschaftszellen, da Einzelzellen eher an längerfristig Inhaftierte vergeben werden.--141.20.6.61 (17:25, 29. Aug. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Kosten der Haft?[Quelltext bearbeiten]

Wäre noch interessant, ob dem Täter die Kosten der Haft in Rechnung gestellt werden. -- 84.63.248.169 09:29, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Nein, werden sie nicht. Sollte er aber im offenen Vollzug sein und einem "normalen" Job nachgehen, muß er einen Haftkostenbeitrag zahlen.--Giebenrath (Diskussion) 15:04, 4. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

"freie Arbeit"[Quelltext bearbeiten]

Was soll das denn sein? Sozialstunden? --195.37.186.62 02:20, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Freie Arbeit ist ein fester juristischer Begriff, der sich auf Arbeit statt Strafe bezieht. Es wird, wie bei Sozialstunden, gemeinnützige Arbeit verrichtet. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 03:13, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
OK, danke. --195.37.186.62 04:39, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --195.37.186.62 04:39, 2. Jan. 2015 (CET)

Keine EFS bei einer Frau mit Säugling?[Quelltext bearbeiten]

Mir wurde von einer Mutter mit Säugling in BW berichtet, bei der der Vollzug der EFS angeblich scheiterte, weil in entsprechend eingerichteten Frauen-Gefängnissen nur schwere Strafen vollstreckt würden, aber keine EFS. Weiß jemand für diese spezielle Situation irgendeine Rechtsgrundlage? --Gfis (Diskussion) 23:36, 1. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Es ist unwahrscheinlich, dass das stimmt - die Mutter-Kind-Einrichtung für BW befindet sich in der JVA Schwäbisch Gmünd, in der auch EFS vollstreckt werden. Denkbar ist lediglich, dass zeitweilig kein freier Platz in der Mutter-Kind-Einrichtung verfügbar war. Im Übrigen besteht kein Rechtsanspruch darauf, die Strafe mit Kind verbüssen zu dürfen.--Giebenrath (Diskussion) 16:56, 21. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Arbeitsgruppe Alternativen zur EFS - Falsche Quelle[Quelltext bearbeiten]

2018 beriet eine Bund-Länder Arbeitsgruppe über weitere Möglichkeiten der Alternativen zur Vollstreckung von EFS..[1]

Irgendwas ist hier verkehrt - die Justizminister tagten im Jahr 2016 und baten den Strafrechtsausschuss, eine entsprechende Arbeitgruppe einzurichten - etwas anderes gibt die Quelle nicht her. Wann und wo eine solche Arbeitsgruppe zusammenkam sowie das Ergebnis ihrer Beratungen ist naturgemäß zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Eine belastbare Quelle wird benötigt. Bisher habe ich nur Pressemeldungen gefunden, die die Arbeit der Arbeitsgruppe am Rande erwähnen, z.B. https://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-ersatzfreiheitsstrafen-100.html. Ein Ergebnis oder Abschlussbericht ist mir (noch?) nicht bekannt. Gruß, --Burkhard (Diskussion) 13:08, 21. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts[Quelltext bearbeiten]

Wird aller Voraussicht nach am 1. September in Kraft treten (Beginn des Quartals nach der voraussichtlichen Verkündung). Soll dies schon in den Text? --Pistazienfresser (Diskussion) 15:21, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Nein, es tritt erst zum 1. Februar 2024 in Kraft, was inzwischen aber auch schon in den Artikel eingefügt wurde.--Giebenrath (Diskussion) 16:14, 29. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Ja, meine ursprüngliche Frage ist durch das Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, BGBl. 2023 I Nr. 218 vom 18. August 2023, überholt worden.
Artikel 316o EGStGB neuer Fassung könnte man noch im Text (zur Anwendung nur auf nur nach dem 1. Februar 2024 rechtskräftige Geldstrafen) erwähnen. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:45, 29. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
  1. 87. Konferenz der Justizministerinnen und -minister: Top II.11 Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten. Abgerufen am 9. Februar 2018.