Diskussion:Europäische Bürgerinitiative

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:908:C31:C260:3841:FFE7:B5DB:6991 in Abschnitt Die Zahl der nötigen Unterschriften je Land
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In jedem Mitgliedstaat muss dabei eine Mindestanzahl von Unterschriften erreicht werden.

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"In jedem Mitgliedstaat muss dabei eine Mindestanzahl von Unterschriften erreicht werden."

  • Nur in den sieben (ein Viertel aller) Mitgliedsstaaten oder in allen Staaten der EU? Macht einen großen Unterschied!

-- 138.246.7.9 16:31, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Nach der Homepage des Europaparlaments muss aus jedem Mitgliedstaat "eine Mindestanzahl von Unterschriften erreicht werden, damit er zu dem erforderlichen Viertel zählen kann". Es müssen also insgesamt 1 Million sein und in sieben Staaten die jeweils für den Nationalstaat geltende Mindestanzahl erreicht werden. Wobei ich davon ausgehe, dass auch die Unterschriften in den Staaten, in denen die Mindestanzahl nicht erreicht wird, für die Gesamt-Million mitzählen (was aber aus dem Text nicht unmittelbar eindeutig hervorgeht).--El Duende 16:41, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Tja, genau das war meine Frage. Ich denke, dass das auf jeden Fall in den Artikel muss, da es eben einen großen Unterschied macht -- 79.204.85.104 12:30, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten


"15. What about the statements of support collected in the Member States where they do not reach the minimum threshold?

These statements of support will of course be added to the total number of signatures but the Member States concerned will not be counted in the quarter of Member States required." http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/683&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en (nicht signierter Beitrag von 134.106.132.102 (Diskussion) 16:32, 9. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Gliederung

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Die Gliederung ist jetzt deutlich besser als früher, aber Ablauf und rechtliche Grundlagen sollte noch in wenigstens zwei Teile untergliedert werden. (nicht signierter Beitrag von 79.204.41.184 (Diskussion) 21:01, 9. Januar 2011)

Nur zu! Sei mutig, es ist ein Wiki...--El Duende 23:29, 9. Jan. 2011 (CET)Beantworten

here we go! (nicht signierter Beitrag von 134.106.133.73 (Diskussion) 10:56, 10. Jan. 2011)

Löschung

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134.106.133.95, warum löscht du diesen Diskussionsbeitrag? --Taste1at 15:44, 11. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Weil ich das erledigt habe?! Und warum löscht du Diskussionsbeiträge? (s.u.)(nicht signierter Beitrag von 134.106.133.176 (Diskussion) 15:04, 12. Januar 2011)

Hallo, Unbekannter, für die Diskussionsseiten gibt es ein paar Regeln, die auf Wikipedia:Diskussionsseiten zusammengefasst sind. Dazu gehört unter anderem, dass man grundsätzlich keine Beiträge löscht - auch wenn das Problem, um das es ging, erledigt ist, soll weiterhin nachvollziehbar bleiben, wie man zu dem Ergebnis gekommen ist (manchmal tauchen später ähnliche Probleme auf, und dann soll es möglich sein, an vergangene Diskussionen anzuknüpfen). Zweitens sollte man seine Diskussionsbeiträge immer signieren, damit jeder nachvollziehen kann, wer was zu einer Frage geschrieben hat. Das Signieren macht man am einfachsten durch zwei Bindestriche und anschließende vier Tilden am Ende des eigenen Beitrags (also so: --~~~~), die Wiki-Software macht daraus automatisch den eigenen Benutzernamen oder IP-Adresse, Datum und Uhrzeit. Und drittens ist es für den Umgang miteinander wichtig, persönliche Angriffe unbedingt zu vermeiden. Das war vermutlich auch der Grund, warum Taste1at deinen untenstehenden Beitrag entfernt hatte: Spekulationen über die Motivationen von Ngowatchtransparent (der hier schon zahlreiche sehr konstruktive Beiträge geleistet hat) helfen für den Artikel nicht weiter, und persönliche Angriffe sind (neben rechtswidrigen Inhalten u.Ä.) einer der wenigen Gründe, die die Löschung von Beiträgen anderer Benutzer rechtfertigen. Wenn du das Siehe-auch gerne entfernt haben möchtest, argumentiere einfach in der Sache, das wirkt weitaus überzeugender.--El Duende 16:45, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wenn es Streitfälle gibt betreffend die Gestaltung der Texte, soll es auf der Diskussionsseite diskutiert werden. "Ngowatchtransparent - wie der Name schon vermuten lässt, ist hier wohl eher eine politisch motivierte Aktion zu sehen" ist aber kein Diskussionsbeitrag im Sinne eines Beitrags zu einer sachlichen Diskussion zu dem Artikel, sondern eine reine Spekulation über einen Usernamen eines der Autoren des Textes. Es wird ja nicht einmal mit dem Artikel in Verbindung gebracht. (Die fehlende Signatur war hier nicht das Problem). Nachdem es von dir keine Argumente gab, kann ich dir auch nicht mit Gegenargumenten helfen, nach denen du gefragt hast [1]. Auch deine Einwände (...politisch motiviert...) machen auch inhaltlich wenig Sinn, denn hier geht es um ein politisches Thema - Ngowatchtransparent ist bei EU-Artikeln sehr engagiert - hier muss ich der Aussage von El Duende anschließen. Die Sache mit den Assoziativen Verweisen ist unten bereits diskutiert. Grüße, -- Taste1at 21:27, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Benutzer "Ngowatchtransparent"

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wie der Name schon vermuten lässt, ist hier wohl eher eine politisch motivierte Aktion zu sehen: wenn das relevant sein soll, muss mindestens auch noch hier verlinkt werden auf

Petition

EU

Lobbyismus

Öffentlichkeitsarbeit

Direkte Demokratie

Europäisches Parlament

Europäischer Rat

Europäische Einigung

Initiativrecht

Repräsentative Demokratie (nicht signierter Beitrag von 134.106.133.176 (Diskussion) 15:04, 12. Januar 2011)

Bürgerbegehren

Volksbegehren

... (nicht signierter Beitrag von 134.106.133.176 (Diskussion) 15:12, 12. Januar 2011)

Angesichts von Wikipedia:Assoziative Verweise bin ich tendenziell auch dafür, das Siehe-auch aus dem Artikel zu nehmen; der Bezug zum Artikel erschließt sich nicht ohne Weiteres (und so richtig wüsste ich auch nicht, wie man das in den Fließtext einbauen sollte...).--El Duende 16:45, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Gegenargumente?(nicht signierter Beitrag von 134.106.132.127 (Diskussion) 19:53, 13. Jan. 2011)
Liebe IP, noch einmal: Bitte beende deine Beiträge mit der Signatur, und bitte gebrauche einen etwas freundlicheren Umgangston. Anonyme Kommunikation ist immer besonders anfällig für Missverständnisse und Ein-Wort-Aufforderungen wie diese sind nicht gerade geeignet, ein besonders angenehmes Diskussionsklima zu schaffen. Danke und Grüße,--El Duende 20:02, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Habe erst gar nicht verstanden, worum es hier geht. IP-Adresse... mach bitte ein wenig klarer, was Du mit "politisch motiviert" meinst. Jetzt habe ich es verstanden. Also, der Bezug ist eindeutig: Art. 11 EUV besteht aus einem Absatz zur Bürgerinitiative und nimmt ansonsten Bezug auf repräsentative Verbände, die man auch Europäische Interessenvertretung nennen kann. Es macht wirklich Sinn beides miteinander zu verknüpfen. Siehe auch wäre nicht ideal aber besser as gar nichts. Zum Stil von IP, gebe El Duende Recht! --karottensaft 20:32, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten
@karottensaft, so leuchtet es mir auch ein. Ich habe den Link jetzt mal im Fließtext eingebaut und noch ein paar andere kleinere Ergänzungen gemacht.--El Duende 20:44, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Passt von meiner Seite so. --Taste1at 21:27, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Von meiner Seite auch. Vielen Dank für die gute Argumentation. Insgesamt sollte der gesamte Art. 11 stärker unter die Lupe genommen werden. Hier scheint mir auch in Verbindung mit dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch viel Musik im Spiel zu sein. Europäische Interessenvertretung sollte entsprechend ausgebaut werden! --Ngowatchtransparent 11:18, 14. Jan. 2011 (CET)Beantworten

erst ab April 2012

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Gemäß den Vorschriften der Verordnung wird es erst ab dem 1. April 2012 möglich sein, eine europäische Bürgerinitiative einzuleiten.[2] --Klaus 00:43, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ja, das steht ja so auch im zweiten Satz der Einleitung.--El Duende 08:29, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ups, sehe gerade, dass das da erst seit heute morgen steht ;-) Vorher war's aber auch schon im Artikel, nämlich unter "Rechtliche Grundlagen". Die Doppelung kann man aber meiner Meinung nach erst mal drin lassen; dadurch wird schon in der Einleitung klar, dass es derzeit noch keine EB gibt (auch wenn sich manche Unterschirftensammlungsaktionen mit diesem Namen schmücken).--El Duende 08:32, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ja in die 2. Zeile hatte ich das eingefügt.^^ Ist wirklich wichtig, das gleich zu erwähnen. ich hatte z.b. danach gesucht, ob es schon laufende Initiativen gibt und mir war nicht klar, dass das (leider) noch gar nicht möglich ist. --Klaus 11:28, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Man kann eine Initiative zwar erst ab 1. April 2012 bei der Kommission anmelden, das heißt aber nicht, dass es nicht vorher schon Bewegungen in diese Richtung gibt: siehe etwa http://www.fraternite2020.eu oder http://www.free-sunday.eu/en . Erstere hätte auch schon einen Artikel im englischen Wikipedia. Soll man vielleicht einen Abschnitt "Beabsichtigte Initiativen" einfügen? Der Leser bekäme so eine bessere Vorstellung davon, in welche Richtung dieses Instrument gehen kann. Gruß,--MfGassi 16:57, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Aufforderungsrecht

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Quote aus dem Artikel: "Damit werden sie in Bezug auf das Aufforderungsrecht auf dieselbe Stufe gestellt wie der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament." Was ist denn bitte ein "Aufforderungsrecht"? Die Kommission "auffordern" etwas zu tun kann auch Hinz und Kunz, nicht nur das EP oder der Rat. Ist das eine Verwechslung mit dem Initiativrecht der Kommission (so hab ich das in der englischen Version verstanden und gerade in dem Sinn abgeändert)? Gruß,--MfGassi 16:48, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Nein, gemeint ist nicht das Initiativrecht, sondern tatsächlich das Recht, die Kommission aufzufordern, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen. Für das Europäische Parlament ist dieses Recht in Art. 225 AEUV festgelegt, für den Rat in Art. 241 AEUV. Der Unterschied zu Hinz und Kunz ist, dass die Kommission, wenn sie von EP, Rat oder einer Bürgerinitiative zu einem Gesetzesvorschlag aufgefordert wird, aber dieser Aufforderung nicht folgen will, die Gründe dafür mitteilen muss (während sie Hinz und Kunz einfach ignorieren kann). Das kann man ein bisschen wenig finden, faktisch hat so eine Begründungspflicht aber durchaus ihre politische Wirkung.--El Duende 18:00, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! Man lernt nie aus ;) Hab das ganze übrigens auch in der englischen Version wieder ausgebessert. Sollte man die Artikel zur näheren Bestimmung auch in die deutsche Version aufnehmen? Auch ein kleiner Hinweis auf das Initiativerecht der Kommission wäre in dem Zusammenhang vielleicht nicht unangebracht. Gruß,--MfGassi 20:01, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Hab das ganze mal als Änderung vorgeschlagen...--MfGassi 20:11, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Einführung

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"Zudem ist der Anwendungsbereich der Bürgerinitiative auf solche Fälle beschränkt, in denen die Kommission gemäß EU-Vertrag und AEU-Vertrag auch zuständig ist. Nach Ansicht der Kommission dürfen Europäische Bürgerinitiativen keine Vertragsreform fordern, etwa über die Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten oder über die Neuverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der EU."

Woher stammt die Aussage der Kommission, dass EBIs keine Vertragsreformen fordern dürfen? Quelle? Wenn dafür kein Beleg vorliegt, dann würde ich den zweiten Satz löschen. Die inhaltlichen Leitplanken einer EBI werden durch die EU-Verträge gesetzt, wie bereits im ersten Satz erwähnt. -- Handlungsreisender 11:35, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Die Kommission schreibt dies auf ihrer Website unter FAQ, siehe Frage 8 auf http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/683&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en Ich ergänze diese Quelle als Fußnote. Diese Quelle wird übrigens im Aufsatz der Fußnote 1 zitiert und ist dort auch verlinkt. Aufgrund zahlreicher Äußerungen des für die EBI zuständigen Beamten der Kommission steht fest, dass die Kommission EBIs, die EU-Vertragsänderungen fordern, nicht registrieren wird. Genauso steht aber auch fest, dass dagegen ein Musterprozess beim EuGH geführt werden wird.-- Enrico Urigamo 00:41, 22. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Unterschriften erreicht?

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Woher kommt die Erkenntnis, dass die EBI right2water die notwendige Unterschriftenzahl erreicht hat? Die Website gibt nur die Anzahl der geleisteten Unterschriften ab, nicht jener die zählen! Nur bei einer Optimalverteilung der Stimmen auf die EU-Staaten reichen 1 Mio. abgegebene Unterschriften aus. --134.176.204.121 14:26, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Mit diesem Argument beschäftige ich mich gerade im Zusammenhang mit [3]. Es lässt sich aber leicht ausrechnen, wie hoch die Fehlerquote bei ähnlichen Aktionen ist. Worauf gründest du deine Behauptung von einer "Optimalverteilung"? --House1630 (Diskussion) 18:07, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Er meint, dass es nicht reicht 1 Million Unterschriften zu haben, sondern diese auch dem vorgegebenen Länderverteilschlüssel entsprechen müssen. Darüber sagt die Initiative (klugerweise) aber nichts auf ihrer Internetseite. Ich finde die Bezeichnung der Initiative als "erfolgreich" auch schwierig, weil man es eben im Augenblick gar nicht wissen kann - 1 Million Unterschriften aus nur 2 oder 3 Ländern bringen halt nichts. Ich denke es ist am besten und neutralsten, die bezeichnung "erfolgreich" erst zu verwenden, wenn das amtlich verlautbart wurde. BTW arbeite ich gerade an einem ersten Entwurf für eine Liste der europäischen Bürgerinitiativen (nach dem Beispiel Liste der eidgenössischen Volksabstimmungen). Ggf. könnte dann der ganze Abschnitt deutlich gekürzt werden. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 20:00, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Laut Sven Giegolds Website hatte die Initiative Mitte Februar zwar die 1-Million-Grenze deutlich überschritten (1.079.720), wovon knapp über 1 Millionen Stimmen gezählt hätten (1.004.716), allerdings kamen diese aus drei statt sieben Staaten. --Edroeh (Diskussion) 21:25, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Liste mit Übersicht aller EBIs angelegt

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Hallo, ich habe eine Liste aller europäischen Bürgerinitiativen angelegt. Den entsprechenden Abschnitt in diesem Artikel habe ich eingekürzt, da man hier perspektivisch ohnehin nie alle wird aufzählen können. Über Korrekturleser im Listenartikel freue ich mich natürlich. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 09:18, 13. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Kein Instrument der direkten Demokratie

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Direkte Demokratie bedeutet, das die stimmberechtigte Bevölkerung unmittelbar über politische Sachfragen bestimmt. Bei zustande kommen einer Bürgerinitiative wird die EU-Kommission verpflichtet, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Was sie vorschlägt, um die Forderungen der Initianten zu erfüllen, ist ihr überlassen – sie kann auch vorschlagen, gar nichts zu tun. Der Entscheid über die Sachfrage liegt damit nicht bei der stimmberechtigten Bevölkerung, weshalb die Bürgerinitiative kein direktdemokratisches Instrument ist. --193.134.254.20 10:26, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

re: Kein Instrument der direkten Demokratie – stimmt, noch nicht (wenn wir die direkte Demokratie der CH als Mass nehmen), doch der Name verpflichtet, "und es ist gut so"!! (so der Grosse Partymeister aber ja nicht in seinem Sinn :)... --wiki-vr (Diskussion) 09:56, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo, da muss ich Dir leider widersprechen. Direkte Demokratie umfasst alle Instrumente, mit denen sich die Bürgerschaft unmittelbar in den Gesetzgebungsprozess einbringen kann, also auch jene, bei denen sie zwar nicht selbst abstimmt, aber eine eigene Vorlage zur Diskussion (und ggf. Abstimmung) in das (gesamte) Parlament einbringt. Das ist zum Beispiel teilweise die Volksinitiative (Deutschland)), die Volksmotion (Schweiz) oder das Volksbegehren (Österreich). Insofern ist auch die EBI ein direktdemokratisches Verfahren, da dort die Europäische Kommission am ehesten als gesetzgebende Körperschaft fungiert. Dass man sich darüber hinaus mehr politische Rechte vorstellen kann, beispielsweise eine europaweite Volksabstimmung, finde ich völlig nachvollziehbar, steht aber auf einem anderen Blatt. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 21:20, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
...und hallo, teilweise trifft voll zu (Lokiseinchef, habe es in deinem Text auch markiert), wünschenswert wäre es, klar zu trennen, klar zu unterscheiden – zwischen einer Petition (heutiges Stadium der EBI), Motion (EBI ist ja keine, sie wäre es mit 100'000 Unterschriften...), einer Initiative/einem Begehren (wie z.B. A, D) und einer echten/vollen Initiative (z.B. CH). Denn nur wen mann die Dinge klar sieht, klar bennent sieht man auch klar, was noch zu tun ist. Es fällt ja keinem ein Zacken aus der Krone – im Gegenteil, ich finde das was die Leute von MD/DI und all die Verbündeten, auch im EP, tun höchst bemerkens- und unterstützungswert. Direkte Demokratie im Entstehen, auch ausserhalb der CH – was für spanennde Zeiten!! Herzliche Grüsse --wiki-vr (Diskussion) 09:56, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Zu meinem Teilrevert [4]:
Bei der Europäischen Bürgerinitiative handelt es sich im Grundsatz um ein direktdemokratisches Initiativverfahren, das aber Merkmale einer (auch rechtlich) unverbindlichen Petition aufweist, wodurch es sich von anderen Initiativverfahren, beispielsweise der deutschen Volksinitiative oder dem österreichischen Volksbegehren, unterscheidet.
Typisch (im weiten Sinn aufgefasstes) für ein direktdemokratisches Initiativverfahren ist die befristete Sammlung einer vorgegebenen Zahl von Unterstützungsbekundungen und die Beschränkung auf öffentliche Anliegen von allgemeinem Interesse, wie sie bei der europäischen Bürgerinitiative gegeben sind.
Ich habe nichts dagegen, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der EBI um ein direktdemokratisches Initiativverfahren im weiteren Sinn handelt. An den angesprochenen Punkten war es aber unpassend. Eine Petition ist unverbindlich, da es überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür gibt - für die EBI gibt es eine. Da sich das Europäische Parlament mit einer EBI nicht befassen muss (nur die Kommission), wird angesprochen, dass die EBI - obwohl sie eine Rechtsgrundlage hat - der Petition ähnlich ist. (Daher ist das auch im ersten Satz unpassend.)
Zum zweiten Satz: Die Befristung für die Sammlung der Unterstützungserklärungen und die Beschränkung auf öffentliche Angliegen von allgemeinem Interesse ist nur für gesetzlich geregelte direktdemokratische Initiativverfahren typisch, nicht aber für direktdemokratische Initiativverfahren im weiteren Sinn; so gibt es für die gesetzlich nicht geregelten Petitionen keine solche Beschränkung! Daher war der Klammerzusatz im zweiten Satz zu entfernen! Grüße, --Taste1at (Diskussion) 13:53, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo nochmal, wiki-vr hat mich auf meiner Benutzerseite angesprochen. Danke, ich hatte die Diskussion hier tatsächlich gar nicht weiter verfolgt. Aus meiner Sicht macht sich der petitionshafte Charakter der EBI vornehmlich an der fehlenden Verbindlichkeit der Vorlage selbst fest. Bei einer deutschen Volksinitiative beispielsweise muss der Adressat (das Parlament) tatsächlich genau über diese Vorlage beschließen (annehmen oder ablehnen). Bei der EBI (genau wie bei einer Petition) ist der Adressat aber lediglich dazu gehalten, sich mit dem Inhalt zu beschäftigen. Er kann die Vorlage übernehmen, ablehnen, gar nichts beschließen oder nach der Beschäftigung eigene Maßnahmen ableiten, die der Intention der jeweiligen EBI (oder Petition) auch völlig entgegengesetzt sein können. Die Frage der Rechtsgrundlage ist aus meiner Sicht zweitrangig, zumal Petionen durchaus eine Rechtsgrundlage haben (in Deutschland der Artikel 17 des Grundgesetzes). wiki-vrs Intention, die Abgrenzung zwischen EBI und vollgültigem direktdemokratischen Verfahren deutlicher zu machen finde ich nachvollziehbar, aber Taste1at drängt auf aus gutem grund auf Lesbarkeit und Klarheit. Daher mein Vorschlag für den 1. Satz:

"Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes, stark an direktdemokratische Verfahren angelehntes Instrument der politischen Teilhabe in der Europäischen Union." Ich denke so wird der Doppelcharakter deutlich und man kann auf die stilistisch unschöne Klammer im Einleitungssatz verzichten.

Den Abschnitt "Einordnung der Bürgerinitiative" könnte man wie folgt ändern:

"Die Europäische Bürgerinitiative weist sowohl direktdemokratische Merkmale, als auch jene einer Petition auf, wodurch es sich von anderen Initiativverfahren, beispielsweise der deutschen Volksinitiative oder dem österreichischen Volksbegehren, unterscheidet.(ref>Erwin Mayer: EBI - Chance oder Risiko (Folienvortrag). Wenn das Volk selbst entscheiden will. mehr demokratie!, 22. März 2012, abgerufen am 26. März 2013.</ref)

Typisch für ein direktdemokratisches Initiativverfahren ist die befristete Sammlung einer vorgegebenen Zahl von Unterstützungsbekundungen und die Beschränkung auf öffentliche Anliegen von allgemeinem Interesse, wie sie bei der europäischen Bürgerinitiative gegeben sind. Äußerst ungewöhnlich ist hingegen, dass sich die europäische Bürgerinitiative an die Exekutive (Europäische Kommission) wendet, wohingegen sich direktdemokratische Verfahren in aller Regel an das jeweilige Parlament (Legislative) richten. In Bezug auf die Art der Behandlung einer Bürgerinitiative durch die EU-Kommission gleicht diese einer Petition: So muss sich diese mit einer erfolgreich zustandegekommenen Bürgerinitiative lediglich beschäftigen und eine Stellungnahme zu ihr abgeben (vergleichbar einem Petitionsausschuss), sie hat aber keine darüber hinausgehenden Handlungspflichten. Bei einem direktdemokratischen Initiativverfahren wäre zumindest die Fassung eines Beschlusses über die eingereichte Vorlage erforderlich."

Man könnte in der Kategorienzuordnung noch Kategorie:Petition ergänzen. Was meint ihr? beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 17:22, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Deine Änderungen finde ich gut, nur der letzte Satz nur teilweise, da auch etwa bei einem österreichischen Volksbegehren der Nationalrat nicht über das Volksbegehren selbst zu beschließen hat. In der Regel behandelt er es in erster Lesung (keine Beschlussfassung, nur Diskussion) und verweist es dann an einen Ausschuss. Der Ausschuss erstattet dann darüber einen Bericht (der eine Stellungnahme zum Thema enthält), den der Nationalrat bei der Beratung in zweier Lesung durch Beschluss (zustimmend) zur Kenntnis nimmt. Einen kontreten zustimmenden oder ablehnenden Beschluss gibt es tatsächlich nicht. Damit gibt es genau in dieser Frage keinen Unterschied zur EBI: dort beschließt die Kommission formell über eine inhaltliche Stellungnahme.
In Wirklichkeit bleibt der einzige Unterschied, dass sich die EBI an die Exekutive wendet, sonstige Initiativverfahren sich jedoch in der Regel an die Legislative wenden. Grüße--Taste1at (Diskussion) 18:43, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
PS: Dass es für die Petition auch eine Rechtsgrundlage gibt stimmt schon, jedoch ist die Rechtsgrundlage sehr schwach: sie sagt nur, dass eine Petition eingebracht werden kann. Dieses Recht könnte man aber mE bereits aus dem Recht auf Meinungsäußerung herleiten. (Daher ist das Petitionsrecht auch inhaltlich nicht beschränkt!) Die Rechtsgrundlage bezieht sich auf eine spezifische Pflicht des Staates zur Behandlung der Petition/Bürgerinitiative. Und hier unterscheidet sich eben die Petitition einerseits von der EBI oder einem Volksbegehren wie in Österreich andererseits. --Taste1at (Diskussion) 18:50, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Oha, das mit dem österreichischen Volksbegehren wusste ich gar nicht. Na denn werde ich die beiden Absätze wie geschrieben einpflegen und lediglich auf den allerletzten Satz verzichten. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 17:25, 4. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Dies ist nicht eine "initiative". This is not an "initiative".

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Hello, I have started a discussion on the English Wikipedia. It discusses if this is a true "initiative" and I would like your comments.

Hallo, ich habe eine Diskussion auf der englischen Wikipedia gestartet. Er diskutiert, ob dies eine echte "Initiative" und ich würde gerne Ihre Anmerkungen.

Int21h (Diskussion) 17:12, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Das ist mE eine eine Frage, die ausschließlich die englische Wikipedia zu beantworten hat, da man grundsätzlich nicht davon ausgehen kann, dass das englische Wort "initiative" die gleiche Bedeutung hätte, als das deutsche Wort "Initiative".
Inhaltlich halte ich eine Definition, die sich als erster Satz unter en:initiative findet, zumindest für die im Deutschen übliche Wortbedeutung für falsch. Mit einer Initiative wird etwas in Gang gesetzt - dass dies zwingend zu einer Volksabstimmung führen müsste, sagt das Wort mE nicht aus. (siehe auch dazu im Duden: einerseits "erster tätiger Anstoß zu einer Handlung" und andererseits "das Recht auf das Einbringen von Gesetzesvorlagen") Damit wäre die EBI eine (zwar schwache, aber doch) Form einer Initiative. Wie auch die in Österreich vorgesehenen Volksbegehren --Taste1at (Diskussion) 18:37, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Fehler in der Tabelle

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Der Bevölkerungsanteil in Prozent bei Luxemburg müsste bei ca. 0.9% liegen und nicht bei 0,09, hat sich da jemand vertippt? (nicht signierter Beitrag von 141.84.14.38 (Diskussion) 14:38, 20. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Hallo und danke fürs genaue Lesen. Ja, das ist ein Tippfehler, habe es gerade korrigiert. Du kannst solche kleinen Fehler auch gerne selber ändern, einfach auf den Edit-Button klicken und loslegen. Sei mutig! beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 07:13, 21. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Wirkungslose Scheindemokratie.

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Alle Bürgerinitiativen, Petitionen... bla... haben vor allem eines gemeinsam: sie sind weitestgehend wirkungslos. Bestenfalls redet irgendein Ausschuss (dessen Mitglieder in der Regel keine Sau kennt) dann über das betreffende Thema. Und? Hat doch keine entscheidenden Folgen. Vielleicht passt die ein oder andere Partei ihren nächsten Wahlkampf an, aber ansonsten passiert GAR NICHTS. Nur Volksentscheide haben spürbare Folgen, wobei auch sie im Normalfall zuviel Spielraum für den Gesetzgeber bieten. Irgendwie ist "Demokratie" nur Kaspertheater. --217.231.3.26 07:55, 11. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Dies ist kein Diskussionsforum für Meinungen. Es geht hier ausschließlich um die Verbesserung des Artikels. --2A02:908:C30:3680:19E:28D8:822C:24D6 17:48, 15. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 05:59, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

"Die herrschende Meinung"

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Zu: Europäische_Bürgerinitiative#Interpretationen_des_Artikel_11_Absatz_4_EUV. Es gibt keine herrschende Meinung. --Scintz 12:23, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Brexit

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Wie verhält es sich eigentlich mit der EBI und dem Brexit? Die Möglichkeit der Briten zu unterschreiben fällt ja logischerweise weg, aber verändert sich nun auch die Stimmenzahl in den anderen Ländern, die erreicht werden muss? Hängt diese Zahl fix an der Anzahl der EP-Abgeordneten? --2A02:908:C30:3680:19E:28D8:822C:24D6 17:55, 15. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Reformprozess 2018/2019

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Habe einen neuen Abschnitt eingefügt, da m.E. die Reform bekannt sein sollte. Leider aus Zeitmangel "mit heißer Nadel gestrickt", vielleicht kann jemand den Abschnitt überarbeiten, das wäre sehr erfreulich! Vielen herzlichen Dank i.V. --Tristram (Diskussion) 21:20, 5. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Die Zahl der nötigen Unterschriften je Land

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verändert sich durch den Brexit bzw. durch die Neuverteilung der EP-Abgeordneten. --2A02:908:C31:C260:3841:FFE7:B5DB:6991 17:06, 29. Jan. 2020 (CET)Beantworten