Diskussion:Kinderrechte

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Sciencia58 in Abschnitt Geschichte
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Kinderrechte vs. Kinderschutz (=UN-„Kinderrechtes“konvention)

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Perfiderweise haben die Politiker die UN-Konvention mit den pädagogischen Kinderschutzzielen „Kinderrechtskonvention“ genannt, aber mit Rechten im ethischen oder juristischen (=selbst einklagbaren) Sinne bzw. im Sinne der Kinderrechtsbewegung hat das natürlich nichts zu tun. Sondern ist purer „Kinderschutz“ (=„Schutz“ der „Kinder“ vor ihren eigenen Freiheitsrechten).

Alles, was sich Kinderrechtsbewegung/-gruppe nennt, hat mit der UN-Kinderrechtskonvention (=mit „Kinderschutz“) soviel am Hut wie Feministinnen mit dem Schutz der Unschuld durch Keuschheitsgürtel.

Mindestens erwähnt werden müssten deshalb unter diesem Lemma die „echten“ Kinderrechte im Sinne der Kinderrechtsbewegung. In Deutschland: Siehe Peter Bosch, Kinder-Doppelbeschluss usw. --jhartmann (Diskussion) 22:57, 29. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Krätzä-Menschenrechtsreport

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hey Thorbjoern, wieso hälst Du diesen Link

für nicht relevant? --Jorges (?) 04:49, 22. Apr 2005 (CEST)

      Krätzä ist super!!! -- Karlsruher Kopf 14:45, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ordens-kinder??

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Hi Tobnu,

Danke daß Du auf den Artikel aufpaßt! Er wird viel zu häufig vandaliert und sollte schon seit Monaten für die Bearbeitung durch IPs gesperrt sein. Allerdings verstehe ich nicht, welches Problem konkret "Priester-,Ordensmänner-,Ordensfrauenkinder" darstellen. Kinderrechtlich besteht das Problem der Leugnung der Kinder - was auch andere Kinder betrifft. Elternschaft nach Verstoß gegen sexualrepressive Ordensregeln ist allerdings kein Problem der Kinderrechte - deshalb habe ich den Abschnitt einfach gelöscht. Vielleicht gibt es ja einen Punkt den ich dabei übersehen habe? CU --85.181.89.211 07:nmwv 16. Feb. 2007 (CET)

Quellen

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Dieser Artikel ermangelt insgesamt der WP:Q Belege für seine Aussagen. Die Listen sind zu lang und sollten eventuell ausgelagert werden. Der Artikel hat viel zu viele Weblinks. Eigentlich wäre das ein Fall für die WP:QS. --MfG: --FTH DISK 03:07, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo FTH, ich hab es ein wenig überarbeitet. Viele (wenn nicht fast alle) Belege findest du unter Weblibks und Dokumente. Grüsse --khs 05:42, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Die Väterseite ist einseitig und nicht informativ- sie hat im Rahmen einer Auflistung von Seiten auf denen etwas von Kinderrechten steht nichts zu suchen. Sie vertritt Väterrechte.


In-Kraft-Treten

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Hallo, die Kinderrechtskonvention der UN ist nicht wie im Artikel geschrieben am "20.09.1990" in Kraft getreten, sondern am "02.09.1990". War wohl ein einfacher Zahlendreher ;-)ll Bitte um Korrektur :)

Quelle: http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-11&chapter=4&lang=en (nicht signierter Beitrag von 84.163.205.84 (Diskussion | Beiträge) 17:38, 30. Okt. 2009 (CET)) Beantworten

Rechtschreibung

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Ich habe jetzt nur den Teil Sonderfall Religion gelesen. Dort finden sich (mindestens) zwei Fehler: einmal "Seil" statt "Weil" und einmal "förmlih" statt "frölich"!!!!!!!!!!! Bitte mal ändern. Danke --Bastihitzi 21:32, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ist erledigt. --Butterfly67 21:07, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

zur Illustration

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was soll denn dieses Foto bitte? --GOLDPLIE 18:35, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich nehme das Bild mal raus. Begründung: a) Das Bild illustriert den Artikel überhaupt nicht. Selbst der in der Bildbeschreibung angegebene smart mob ist nicht erkennbar. Die beiden könnten sich auch über den Dihydroxydmonoxydskandal im Bier unterhalten... b) Persönlichkeitsrechte: Franz Prokop ist zwar Person der Zeitgeschichte, Gernot Rammer wahrscheinlich auch. Dies trifft aber nicht für die beiden Kameraleute und den Sohn Prokops zu. Eine Einwilligung der Abgebildeten ist aus der Freigabe nicht zu erkennen. Grüße Marcus 10:51, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Literaturhinweise/Nachweise

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Hallo, Meine Hinweise, auf die 2 nachfolgenden Literaturhinweise sind mit den KInderrechten verbunden.

1. Streitschrift "Hört auf Eure Kinder" Streitschrift zum Thema Sorgerecht, Elternrecht, Kinderrecht Klotz Verlag GmbH in der Sich Verlagsgruppe Magdeburg ISBN 978-3-88074-019-8, 1 Auflage 2009 (2.Auflage für 2011 angekündigt)

Im internationalen Vergleich genießt Deutschland den Ruf, ein demokratischer und gerechter Staat zu sein. Unsere Statistiken lesen sich außerordentlich gut. Beim genaueren Betrachten fällt jedoch auf, dass es innenpolitisch bei der Umsetzung von Menschenrechten erhebliche Defizite gibt. Die Verstöße sind bekannt. Sie werden jedoch nur selten von der Allgemeinheit wahrgenommen, weil sich wenige Menschen für Randgruppen unserer Gesellschaft interessieren. Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass Frauen einen Anspruch auf den besonderen Schutz durch die Gesellschaft haben. Aber: Was ist mit unseren Kindern? Weshalb genießen sie keine in der Verfassung verankerten Schutzrechte? Welche Rolle spielen die Väter in unserer Gesellschaft? Die Streitschrift geht diesen Fragen auf den Grund. Sie ist anlässlich einer Podiumsdiskussion zu dieser Thematik im Oktober 2009 beim Klotz Verlag in der SichVerlagsgruppe erschienen.


2. Kinderherz Familien zwischen Ausgrenzung und Aufbruch Herausgeber Tristan Rosenkranz Klotz Verlag GmbH in der Sich Verlagsgruppe Magdeburg ISBN 978-3-88074-028-0, 1 Auflage 2010 ,2.Auflage 2010 (3. Auflage 2011 angekündigt)

„Kinderherz“ ist im Themenkomplex Ausgrenzung, Entfremdung und Kontaktverlust ein Brückenschlag zwischen den Erfahrungswerten und Ansichten von familienrechtlichen Professionen, Autoren und Betroffenen.

Die Vielfalt der Beiträge, fachliche Darstellungen, Essays,  Aufrufe, Erfahrungsberichte, Prosa und Lyrik, wurde von  hoch engagierten Fachleuten, Autoren und Betroffenen  geleistet, die zum großen Teil und oftmals bei  entsprechender Medienresonanz an einer Verbesserung der  Familienrechtspraxis zum wohle unserer Kinder mitwirken.
Die Texte spiegeln Ausgrenzungs- und Entfremdungs-  mechanismen wider, zeigen Missstände  familienrechtlich  tätiger Behörden auf, handeln zum Teil aus  kindlicher Sicht  vom Schmerz des Verlustes, bieten am  Beispiel der  Cochemer Praxis aber auch Lösungsansätze an.
In vier Kapiteln verschafft „Kinderherz“ dem Leser ein  Abbild des familienrechtlichen Gleichstellungsverständnis  unserer Zeit.
wolf-md

--Wolf-md 09:07, 1. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Welche Bundesregierung?

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Der Satzteil "Die Bundesregierung ratifizierte diese Konvention " bedarf der näheren Bestimmung um welche Bundesregierung es sich handelte. Vermutlich die deutsche. Wikipedia ist ja nicht nur für die Deutschen da. --mist 10:20, 21. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

SJD-Die Falken

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Hey Leute. SJD - Die Falken engagieren sich seit Jahren schon selbst bei dem Thema Kinderrechte. Daher wäre es sinnvoll, wenn nicht nur die Schwesterorganisation (die Kinderfreunde in Österreich) bei den Organisationen aufgeführt wäre, sonder diese ebenfalls.(nicht signierter Beitrag von Kantforpeace (Diskussion | Beiträge) 01:48, 14. Jul. 2011 (CEST)) Beantworten

Urteil OLG-Bayern

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Bitte korrigieren und Quelle angeben. Entscheidung ist aus 1978! siehe: BayObLG, 04.12.1978, Az. RReg. 5 St 194/78, Fundstelle leider kostenpflichtig: http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/1978/BayObLG/Zuechtigungsrecht-eines-bayerischen-Volksschullehrers Danke für die Korrektur!

Weshalb werden Beiträge auf der Diskussionsseite gelöscht?

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Beim Artikel ist mir klar, dass man sehr vorsichtig editieren sollte; die Diskussionsseite soll anregen, oder nicht? Der dort gewonnene Konsens wird dann auf die Artikelseite übertragen. So mein bisheriges Verständnis. Mit welcher Begründung wurde meine Frage zu Kinderpflichten gelöscht? Wenn es keine gibt, dann wäre eine Antwort hier oder sogar im Hauptartikel passend gewesen, aber die Frage kommentarlos zu löschen, finde ich unpassend. ---- Bernburgerin (Diskussion) 07:50, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Die Diskussionsseite dient der Verbesserung des dazugehörenden Artikels (hier: Kinderrechte). Artikelwünsche gehören nicht hierher, sondern hierhin. --Arno Matthias (Diskussion) 10:23, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Deine Frage war eine Frage nach einen Artikel zu Kinderpflichten. Nunja! Eine so scharfe Auslegung über den angemessenen Inhalt einer Diskussionsseite wie Arno habe ich nicht. Tatsächlich bin ich zwar recht froh das Arno hier schon einigen Mist entfernt hat, hier war er mM aber doch etwas zu übereifrig. Ich halte eine Artikeldiskussionsseite durchaus für geeignet Artikelwünsche aufzuzeigen. Vor allem wenn es thematische Überschneidungen, Berührungen, Abgrenzungen oder Gegenüberstellungen sind, sind manchmal Artikeldiskussionsseiten ein - im Sinne der Wikipedia - besserer Ort als ein Eintrag in einer endlosen Liste an Artikelwünschen. Ob dass auch hier so ist würde ich nicht entscheiden. Es wäre aber nicht das erste mal.
Zur Sache: Anders als bei den Kinderrechten, sehe ich keine Notwendigkeit eines eigenen Artikels zu Kinderpflichten. MM nach gibt es keine allgemeingültigen Pflichten für Menschen dieser Alterskohorte - abgesehen vom Schulbesuch. Andere Verpflichtungen sind z.B. moralischen Ursprungs und gehen nicht selten weit über die eigentliche Kinheit hinaus. Auch diesen Artikel mit Haushaltspflichten zu füllen läuft Gefahr in Theoriefindung, künstlicher Differenzierung und dergleichen abzudriften. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren. --Aineias © 23:13, 2. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der wp-Konsens über die Funktion der DS lässt sich in einem Satz zusammenfassen, nämlich dem ersten Satz auf Wikipedia:Diskussionsseiten. Zitat: "Diskussionsseiten zu Artikeln ... dienen allein der Verbesserung des Inhaltes des dazugehörenden Artikels." Das lässt nicht viel Raum für Auslegung. --Arno Matthias (Diskussion) 10:25, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe Dir darauf auf deiner Diskussionsseite geantwortet. --Aineias © 23:01, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Grundgesetz - Mein Revert vom 9.8.17

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Ja auch Kinder haben in Deutschland grundgestzlich verankerte Rechte, wie alle Menschen auch - Artikel 1-5 gelte ohne Alterseinschränkung. In diesen Punkt sind sie Subjekte des GG und nicht nur reine Objekte, aber explizit erwähnt werden sie lediglich als Objekte der elterlichen Erziehung im Art 6 GG. Daraus ergibt sich aber ein Problem: Kinder bedürfen besondere Rechte, die sich nicht ohne Weiteres aus dem GG ableiten lassen (z.B. das Recht auf Bildung und Ausbildung oder Freizeit) und genau dass wird in diesen Abschnitt thematisiert. --Aineias 11:19, 10. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Liste?

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Könnte mal bitte ein erfahrener Nutzer eine Liste der wichtigsten 10 kinderrechte kurzgefasst (Max.3 Zeilen.)hinzufügen? Fyngem (Diskussion) 11:00, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Geschichte der Kinderrechte in Deutschland

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Die Geschichte der Kinderrechte in Deutschland wird im Abschnitt 5.2 Kinderrechte#Kinderrechte_in_Deutschland ganz kurz angerissen. Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder nach 1945 zunehmend rechtlich als Subjekte betrachtet werden. Mit dem Link auf die Erziehung im Nationalsozialismus wird zwar auf die Kinderrechte in Deutschland nach 1933 hingewiesen, nicht aber auf die Zeit davor. Streng genommen gehören diese Hinweise weiter nach oben in den zweiten Abschnitt Kinderrechte#Geschichte_der_Kinderrechte.

Die Geschichte der Kinderrechte in Deutschland sollte ausführlicher dargestellt werden. Damit haben sich u.a. Katharina Rutschky mit ihren drei Büchern "Schwarze Pädagogik", "Deutsche Kinder-Chronik - 400 Jahre Kindheitsgeschichte" und "Deutsche Schul-Chronik-Lernen und Erziehen in vier Jahrhunderten" sowie Alice Miller mit "Am Anfang war Erziehung" und "Das Drama des begabten Kindes" kritisch auseinandergesetzt. Auch in der Wikipedia sind viele Informationen verstreut vorhanden, u. a. in den Einträgen Schwarze Pädagogik, Reformpädagogik, Geschichte der Pädagogik,Erziehung und , Kindheit_und_Jugend_in_Deutschland#Rechte_und_Pflichten_von_Kindern_und_Jugendlichen und in Kindheit den Abschnitt "Kindheit im Wandel der Geschichte". Gern würde ich hierzu verlinken. Schwierigkeiten bereitet der Umstand, dass es sich dabei um Kinderrechte im weiteren Sinn handelt. Wie könnte man das angehen?--Eduevokrit (Diskussion) 13:03, 28. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Kinderrechtsbewegung

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Es gibt zehn WP-Artikel, in denen die Kinderrechtsbewegung erwähnt wird. An einer Stelle wird sie halbwegs explizit erläutert, nämlich bei Global Movement for Children. Es wäre wünschenswert, wenn die verschiedenen Aspekte unter einem eigenen Lemma zusammengefasst würden oder in einem Artikel einen eigenen Abschnitt erhalten würden (z. B. bei GMC oder hier bei Kinderrechte), damit man innerhalb der WP darauf verlinken kann. Was haltet ihr davon?--Eduevokrit (Diskussion) 20:18, 1. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Geschichte

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RAL1028 revertierte das Einfügen dieser Literaturquelle, mit der die vorstehende Aussage belegt wurde, und die zu einem weiteren Ausbau des Abschnitts beitragen kann:

Thomas Marthaler: Kinderrechte – eine historischeRekonstruktion. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung Heft 3, 2010, S. 295-306. Sciencia58 (Diskussion) 17:08, 18. Mai 2021 (CEST)Beantworten

PDF Seite 3: "Bis zu diesem Alter standen die Heranwachsenden unter der unumgänglichen Autorität des Familienvaters. Das Erziehungsrecht erlaubte ihm die Anwendung „angemessener Zuchtmittel“, erst verschuldete missbräuchliche Ausübung (§ 1666BGB) setzte eine Grenze." Sciencia58 (Diskussion) 17:14, 18. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Bitte lerne sauber und zielgerichtet zu Referenzierten, siehe hierzu WP:EN. Einzelnachweise sollen das Voranstehende genau belegen, nicht irgendwas zum Lemma enthalten und auch keine Indizien sammeln. Der von Dir verlinkte Aufsatz rekonstruiert die historische Entwicklung der rechtlichen Stellung des Kindes zwischen Familie und Staat in Deutschland aber Mitte des 19. Jahrhunderts. Also nicht die voraufklärerischen Zustände: "Bis in die Neuzeit hinein wurden Kinder jahrtausendelang von Geburt an zu den Besitztümern der Eltern gezählt. Insofern hatten die Kinder keine spezifischen Freiräume, in denen sie sich zu eigenständigen Individuen entwickeln konnten. Sie waren in ihrem Lebensweg (Schule, Ausbildung, Beruf) ausschließlich von den Wünschen ihrer Eltern abhängig und mussten sich dem Familienoberhaupt bedingungslos unterordnen." Hinzu kommt, dass die Passage nicht von Dir stammt und der Autor die Grundlagen seines Textes hinreichend angeführt hat, da stellt eine unzutreffende Referenz keine Verbesserung dar, sondern schadet, da man nicht erkennen kann, wie das zusammen hängt. --RAL1028 (Diskussion) 17:31, 18. Mai 2021 (CEST) P.S.: Und bitte bedenke Dich ein wenig länger, bevor Du etwas schreibst. Deine refleksartigen Beiträge im Minutentakt erschweren den gezielten Austausch gewaltig.Beantworten
"Schule, Ausbildung und Beruf" im alten Rom: Römische Erziehung. Sciencia58 (Diskussion) 17:57, 18. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Das sind die am Abschnitt vorhandenen Belege: [1] und [2]. Sciencia58 (Diskussion) 18:25, 18. Mai 2021 (CEST) Sciencia58 (Diskussion) 18:26, 18. Mai 2021 (CEST)Beantworten