International Council of Nurses

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Der International Council of Nurses (ICN), deutsch Weltbund der Krankenschwestern und Krankenpfleger, ist ein Zusammenschluss von über 130 nationalen Berufsverbänden der Pflege mit Sitz in Genf. Die deutschen Pflegekräfte werden dort durch den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vertreten. Vertreter Österreichs ist der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), die Pflegenden aus der Schweiz werden durch den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) repräsentiert.

Der ICN vertritt weltweit Millionen von Pflegekräften. Offiziell besteht er seit 1899; der erste ordentliche Kongress fand im Juli 1904 in Berlin statt, bei dem sich eine englische, eine irische und eine US-amerikanische Gruppe mit der deutschen Berufsorganisation von Agnes Karll offiziell zu einem internationalen Verband zusammenschlossen.

Hauptaktivitäten

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Der ICN identifiziert drei entscheidende Bereiche für die Verbesserung von Pflege und Gesundheit. Als sogenannten ICN-Säulen gelten Berufspraxis, Regulierung und sozio-ökonomische Wohlfahrt. Die International Classification of Nursing Practice (ICNP®) – eine gemeinsame Kodiersprache für pflegerelevante Daten bzw. Pflegediagnosen weltweit sowie Leadership for Change™ sind weitere Projekte des ICN, die unter professionelle Praxis fallen, das Projekt Leadership in Negotiation gehört dagegen zur sozialökonomischen Wohlfahrt.

Der ICN unterhält Netzwerke und Verbindungen zu nationalen, regionalen und internationalen Pflege- und Nicht-Pflegeorganisationen, um die Pflege für die Gegenwart und Zukunft zu positionieren. Dazu gibt er unter anderem Richtlinien, Publikationen, und Benchmarking-Tools heraus, leitet Konferenzen und offeriert Bildungsangebote.

Festlegung der Aufgaben von Pflegefachpersonal

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Die fünf grundlegenden Aufgaben von Pflegefachpersonen sind gemäß der ICN-Richtlinien:

  • Gesundheit zu fördern
  • Krankheit zu verhüten
  • Gesundheit wiederherzustellen
  • Leiden zu lindern
  • Achtung vor dem Leben und vor der Würde des Menschen

Der Kodex von 1953 enthält folgende Elemente (Abschnitte)

  1. Pflegende und ihre Mitmenschen
  2. Pflegende und die Berufsausübung
  3. Pflegende und die Profession
  4. Pflegende und ihre Kollegen