Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
— LaZuF —

Wappen Schleswig-Holsteins
Staatliche Ebene Land Schleswig-Holstein
Stellung Landesoberbehörde
Geschäftsbereich Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Gründung 1993 als Landesamt für Ausländerangelegenheiten
Hauptsitz Neumünster
Direktor Dirk Gärtner
Bedienstete circa 170
Netzauftritt Offizielle Webseite

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein und zuständig für die Aufnahme, Verteilung und Rückführung von Asylsuchenden sowie die zentrale Stelle für die Fachkräfteeinwanderung.

Am 1. April 1993 wurde in Itzehoe das Landesamt als Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) gegründet. Seit 1998 hat die Behörde ihren Hauptsitz in Neumünster.[1]

Vom 1. März 2000 bis zum 31. Dezember 2018 war Ulf Döhring der Direktor des Landesamtes.[2][3] Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 wurde der Jurist Dirk Gärtner mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Leitung des Landesamtes beauftragt. Am 14. Februar 2020 wurde Gärtner offiziell in das Amt des Direktors eingeführt.[4]

Im Mai 2020 kündigte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) an, das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge umbenennen zu wollen. Voraussetzung für die Umbenennung des Landesamtes war eine Änderung der Ausländer- und Aufnahmeverordnung. Nach entsprechender Änderung heißt das Landesamt seit dem 31. Juli 2020 offiziell Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.[5] Vor Schleswig-Holstein hatte bereits das Land Berlin ein Landesamt für Einwanderung geschaffen.

Ministerpräsident Günther erläuterte bei einem Besuch des Landesamtes den neuen Namen wie folgt: „Zuwanderung ist inzwischen ein alltägliches Phänomen in Europa und vielen Staaten der Welt. Der neue Name umfasst nicht nur die Fluchtzuwanderung, sondern auch den Zuzug von Fachkräften, die unser Land so dringend braucht.“[6]

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge ist für die Aufnahme, Registrierung, Verteilung, Beratung und zur Hilfe zu Integrationsmaßnahmen von Asylsuchenden, Bürgerkriegsflüchtlinge, Spätaussiedlern, jüdische Zuwanderern sowie im Rahmen bundesweiter humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommener Personen zuständig. Die Behörde bereitet auch Rückführungen bzw. Abschiebungen in eigener Zuständigkeit und in Amtshilfe für die schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden vor und führt diese durch.[7]

Das Landesamt ist seit dem 1. März 2020 zudem die zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein. Im Zuge des Regierungswechsels 2022 ging die Zuständigkeit für Abschiebungshafteinrichtungen in das Justizressort über.

Das Landesamt wird von dem Direktor geleitet und nach außen vertreten. Es gliedert sich in folgende vier Abteilungen:[8]

  • Abteilung 1 – Zentrale Dienste
  • Abteilung 2 – Erstaufnahme, Verteilung
  • Abteilung 3 – Rückkehrmanagement
  • Abteilung 4 – Verfahrensbegleitung, Integrationsvorbereitung, Aufnahmeeinrichtungen

Die Rechts- und Fachaufsicht übt seit 2022 das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein aus. Zuvor war das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung zuständig.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Seit 25 Jahren für Flüchtlinge zuständig. Kieler Nachrichten, 4. Mai 2018, abgerufen am 24. Juli 2021.
  2. Christian Lipovsek: Boostedt: Ulf Döhring leitet die neue Außenstelle. Holsteinischer Courier, 24. September 2014, abgerufen am 24. Juli 2021.
  3. Bastian Modrow: Grote wechselt Chef des Landesamts aus. Kieler Nachrichten, 7. November 2018, abgerufen am 24. Juli 2021.
  4. Dirk Gärtner wird Direktor des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten. Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Juli 2021.
  5. Neuer Name für die Zuwanderungsbehörde des Landes. Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, 5. August 2020, abgerufen am 24. Juli 2021.
  6. Ministerpräsident verkündet neuen Namen für das LfA. Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, 28. Mai 2020, abgerufen am 24. Juli 2021.
  7. Aufgaben des Landesamtes. Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Juli 2021.
  8. Organisation und Ansprechpartner. Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Juli 2021.

Koordinaten: 54° 3′ 47,6″ N, 10° 0′ 3,5″ O