Landesteilung

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Unter einer Landesteilung versteht man die einvernehmliche oder aufgezwungene Partition (Aufteilung) eines Landes, aus einem vorher einer einheitlichen Regierung und Verwaltung unterstehenden Gebiet entstehen also nach der Teilung zwei oder mehr voneinander unabhängige Gebiete.

Arten der Landesteilung

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Zu Landesteilung kann es aus verschiedenen Gründen kommen. So lassen sich

  • Landesteilungen aus dynastischen Gründen (Landesteilungen im engeren Sinne) und
  • Landesteilungen aus politischen Gründen (z. B. kriegerische Auseinandersetzungen) unterscheiden.

Landesteilungen aus dynastischen Gründen

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Die weitaus häufigste Form der Landesteilungen sind Landesteilungen, die aus dynastischen Gründen erfolgten. Vor allem zwei Konstellationen führten in der Geschichte zu solchen dynastischen Landesteilungen:

  • ein Herrscher (Monarch) verstirbt unter Hinterlassung mehrerer Nachkommen (Erbe);
  • ein Herrscher verstirbt ohne Hinterlassung von Nachkommen, mehrere Verwandte machen Ansprüche auf das Erbe des Verstorbenen gelten.

Hat ein Herrscher beim Versterben mehrere Nachkommen (d. h. in der Regel Söhne, da Töchter aufgrund des in fast allen deutschen Staaten geltenden Salischen Rechts nicht zur Thronfolge berufen waren) stellte sich die Frage, wie das entsprechende Land unter den Abkömmlingen aufzuteilen war. Entweder einer der Abkömmlinge (in der Regel der Älteste) erbte allein alles, jüngere Brüder wurden gegebenenfalls durch Geld- oder Realzahlungen abgefunden (Prinzip der Primogenitur), oder das Land wurde unter den Abkömmlingen aufgeteilt (Prinzip der Realteilung). Im zweiten Falle kommt es zu einer Landesteilung.

Verstirbt ein Herrscher ohne Nachkommen, so stirbt seine Linie mit ihm aus. Verwandte aus Seitenlinien machen dann Ansprüche auf das Erbe geltend, wobei es vorkommen kann, dass verschiedene Verwandte Ansprüche geltend machen können. Häufig wurde das Land dann unter diesen Verwandten geteilt.

Ein bekanntes Beispiel für den ersten Fall stellt die Teilung des Römischen Reiches 395 dar. Nach dem Tode Kaisers Theodosius I. wurde sein Reich unter seinen beiden Söhnen Honorius und Arcadius geteilt, es entstanden das Weströmische und das Oströmische Reich.

Als Beispiel für den zweiten Fall mag das Aussterben der Ludowinger mit dem Tode Heinrich Raspe im Jahr 1247 gelten. Auf die Besitzungen der Ludowinger (im Wesentlichen die heutigen Bundesländer Thüringen und Hessen) machten sowohl die Wettiner als auch das Haus Brabant Erbansprüche geltend, die beide in weiblicher Linie mit den ausgestorbenen Ludowingern verwandt waren. Es kam zu einem Erbfolgekrieg (Thüringisch-hessischer Erbfolgekrieg), im Ergebnis wurden die Besitzungen der Ludowinger geteilt, Hessen fiel an das Haus Brabant, Thüringen an die Wettiner.

Oftmals war mit der Landesteilung nicht beabsichtigt, dass sich dauerhaft zwei unterschiedliche Staatswesen entwickeln. Vielmehr sollten beide Teile weiterhin als Einheit gesehen werden, so beispielsweise auch bei der beschriebenen Teilung des Römischen Reiches. Erfahrungsgemäß entwickelten sich die Landesteile jedoch auseinander, besonders wenn die Teilung über mehrere Generationen andauerte. Verstärkt wurde dies natürlich, wenn die verschiedenen Teilstaaten sich auch kulturell unterschieden, wie beispielsweise das Weströmische Reich lateinisch, das Oströmische Reich dagegen griechisch geprägt war.

Das Vorgehen bei der Teilung war durchaus verschieden. In einigen Dynastien hatte sich der Brauch eingebürgert, dass der älteste Bruder einen Teilungsvorschlag ausarbeitet, die anderen Brüder konnten dann der Reihe nach einen Landesteil wählen, der älteste Bruder verblieb mit dem übriggebliebenen Landesteil. So sollte verhindert werden, dass einer der Teilenden die anderen Brüder übervorteilt. Später wurde vor allem nach Ämtern geteilt (in vielen deutschen Ländern die kleinste Verwaltungseinheit). Jeder Bruder erhielt dabei Ämter, die ihm ungefähr gleiche Einkünfte garantierten, dabei wurde weniger Wert darauf gelegt, dass zusammenhängende Staatsgebilde entstanden. Es kam deshalb zu einer Vielzahl von Enklaven und Exklaven, besonders in Thüringen und Schleswig-Holstein.

Im Heiligen Römischen Reich der Neuzeit spielte ab 1495 auch die Stimmberechtigung auf dem nunmehr fest institutionalisierten Reichstag eine gewichtige Rolle. Blieb die Stimme auf der Fürsten- oder Reichsgrafenbank ungeteilt, handelte es sich nicht eigentlich um eine Landesteilung, sondern lediglich um ein Kondominium innerhalb eines reichsrechtlich ungeteilten Territoriums. Die Mit-Regenten mussten sich dann vorab über die Stimmführung einigen, erforderlichenfalls durch Mehrheitsbeschluss; wie sie unter sich die Verwaltung aufteilten, blieb nach außen hin irrelevant. Manchmal erhielt auch nur der älteste Bruder als Landesherr die volle Regierungshoheit über das Land (Landeshoheit), während die weiteren Brüder nur beschränkte Regierungsgewalt ausübten (vgl. abgeteilte Landesherrschaften in Schleswig-Holstein, Länder ohne eigene Landeshoheit in Thüringen). Wenn Familienmitglieder lediglich mit der Verwaltung (untergeordneten Hoheitsrechten über „Land und Leute“) sowie den Einkünften von regionalen Ämtern ohne eigene Landeshoheit ausgestattet wurden, spricht man von einem Paragium. Eine Apanage war die Abfindung nichtregierender Agnaten mit Landbesitz, Einkünften aus Liegenschaften oder Geldzahlungen ohne Hoheitsrechte.

Landesteilungen aus politischen Gründen

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Auch aus politischen Gründen kam es zu Landesteilungen, die nicht in erbrechtlichen Problemen der herrschenden Dynastie begründet lagen. So spaltete man aufgrund andauernder Unbotmässigkeiten der nach Unabhängigkeit strebenden Herzöge im frühen Reich von Bayern das spätere Kärnten, Österreich und das heutige Friaul – julisch Venetien ab. Auch Kaiser Friedrich I. Barbarossa teilte beispielsweise nach dem Sturz Heinrich des Löwen 1180 dessen Herzogtümer Bayern und Sachsen. Aus Bayern entstand neben dem bayerischen Nachfolgestaat so auch die Steiermark und die Markgrafschaft Istrien, aus Sachsen u. a. die Herzogtümer Westfalen, Sachsen-Lauenburg und Braunschweig-Lüneburg.

Auch bei der Auflösung moderner Staaten (z. B. der Tschechoslowakei 1993 in Tschechien und die Slowakei) handelt es sich nach obiger Definition eigentlich um Landesteilungen aus politischen Gründen, auch wenn der Ausdruck Landesteilung dafür nur sehr selten benutzt wird. Andere Beispiele für eine Teilung aus politischen Gründen sind beispielsweise die drei Polnischen Teilungen oder die Deutsche Teilung in die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik nach Ende des Zweiten Weltkrieges.

Beispiele für Teilungen

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Landesteilungen fanden besonders in der deutschen Geschichte zahlreich statt und hatten einen wesentlichen Anteil daran, dass sich auf „deutschem“ Gebiet (also im Wesentlichen im Heiligen Römischen Reich) im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit ein bunter Flickenteppich verschiedener Territorien, die deutsche Kleinstaaterei entwickelte.

Das Frankenreich unter den Karolingern

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Landesteilungen innerhalb der deutschen Dynastien

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Askanier, anhaltische Linie
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Schematische Darstellung der anhaltischen Landesteilungen
Askanier, sächsische Linie
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Wittelsbacher, bayerische Linie
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