Pfarrbezirksschlüssel

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Der Begriff Pfarrbezirksschlüssel oder kirchliches Regionalobjekt (KRO) stammt aus dem evangelischen kirchlichen Meldewesen und bezeichnet als Identifikationsnummer eine kirchliche Verwaltungseinheit. Eine kirchliche Verwaltungseinheit kann z. B. eine Kirchengemeinde oder ein Pfarrbezirk innerhalb einer Kirchengemeinde sein.

Alle Landeskirchen haben bundesweit die entsprechenden KRO. Diese sind aber in Aufbau und Struktur bis jetzt im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) noch nicht einheitlich. Auslandsgemeinden sind nicht in das System der KRO integriert. Das System implementiert keine Gebäude.

Seine Anwendung findet der Pfarrbezirksschlüssel bspw. als eindeutiger Identifikator einer Kirchengemeinde im Falle einer Umgemeindung über landeskirchliche Grenzen hinweg.[1]

Aufbau des Pfarrbezirksschlüssels

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Der Pfarrbezirksschlüssel (= KRO, kirchliches Regionalobjekt) ist bundesweit wie folgt aufgebaut, wobei die Stellen unterschiedlich belegt sind bzw. entfallen:

Stelle Bedeutung Pflichtfeld
1–2 Nr. der Landeskirche (bspw. Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers) (muss)
3–4 Nr. der nächsten Struktur (bspw. Sprengel Hildesheim-Göttingen) (kann)
5–6 Nr. der nächsten Struktur (bspw. Kirchenkreis Leine-Solling) (kann)
7–8 Nr. der nächsten Struktur (bspw. Kirchengemeinde) (kann)
9–10 Nr. der nächsten Struktur (bspw. Pfarrbezirk) (kann)
11–12 Nr. der nächsten Struktur (kann)

Aufgrund der verschiedenen Größen der Landeskirche besitzt nicht jede Landeskirche jede Strukturebene. Die Begrifflichkeiten variieren darüber hinaus, so heißt ein Kirchenkreis anderswo Dekanat.

Z. B. Ev.-luth. Dreifaltigkeitskirchengemeinde in Hannover: 0801051201.

Dabei bedeuten die Stellen:

  • 08 – Landeskirche Hannover
  • 01 – Sprengel Hannover
  • 05 – Kirchenkreis Stadtkirchenverband Hannover
  • 12 – Kirchengemeinde
  • 01 – Pfarrbezirk (hier möglw. nicht belegt)

Bei anderen Landeskirchen ist die Struktur eine andere.

Die Nummern der Landeskirchen

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Aufgrund von Fusionen von Landeskirchen in der Vergangenheit ist nicht jede Zahl belegt.

  • Nr. Landeskirche
  • 01 Baden
  • 02 Bayern
  • 03 Berlin-Brandenburg Schlesische Oberlausitz
  • 04 Braunschweig
  • 05 Bremen
  • 06 Anhalt
  • 08 Hannover
  • 09 Hessen-Nassau
  • 10 Kurhessen-Waldeck
  • 11 Lippe
  • 12 Nordkirche
  • 13 Oldenburg
  • 14 Reformierte Kirche
  • 15 Rheinland
  • 16 Pfalz
  • 17 Schaumburg-Lippe
  • 18 Mecklenburg
  • 19 Westfalen
  • 20 Württemberg
  • 23 Sachsen
  • 24 Mitteldeutschland

Nicht zu verwechseln ist der Pfarrbezirksschlüssel für Kirchengemeinden etc. mit dem Schlüssel für die politischen Gemeinden, dem Amtlicher Gemeindeschlüssel.

Einzelnachweise

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  1. [1]@1@2Vorlage:Toter Link/www.kirchenrecht-ekvw.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Rundschreiben Nr. 3/2009 des Landeskirchenamtes an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise betreffend Gemeindegliedschaft in besonderen Fällen in der EKD Vom 13. Februar 2009. (Landeskirche: Evangelische Kirche von Westfalen)