Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfungsrichtlinie)

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Flagge der Europäischen Union

Richtlinie 2006/43/EG

Titel: Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Abschlussprüfungsrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht
Grundlage: EG-Vertrag, speziell Artikel 44
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts: 17. Mai 2006
Veröffentlichungsdatum: 9. Juni 2006
Inkrafttreten: 29. Juni 2006
Ersetzt: Richtlinie 84/253/EWG
In nationales Recht
umzusetzen bis:
29. Juni 2008
Umgesetzt durch: Deutschland

Österreich

  • Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008[3]
Fundstelle: ABl. L 157, 9. Juni 2006, S. 87–107
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (umgangssprachlich 8. EU-Richtlinie, Abschlussprüfungsrichtlinie oder salopp auch EuroSOX genannt) ist eine Richtlinie über die Prüfung von Jahresabschlüssen in der EU und ändert die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG. Sie soll gewährleisten, dass sich Investoren und andere interessierte Kreise voll und ganz auf die Korrektheit der geprüften Unternehmensabschlüsse verlassen können, und die EU gegen Unternehmensskandale wappnen, die Parmalat und Ahold in die Schlagzeile brachten. Die Richtlinie präzisiert die Pflichten der Abschlussprüfer und legt gewisse Berufsgrundsätze zur Sicherung ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit fest, beispielsweise wenn Prüfungsgesellschaften ihren Kunden auch prüfungsfremde Leistungen anbieten. Die Richtlinie soll die Pflicht zu externer Qualitätskontrolle einführen, eine solide öffentliche Beaufsichtigung des Prüfungsgewerbes sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen in der EU verbessern. Durch Schaffung eines neuen Regelungsausschusses „Abschlussprüfung“ aus Vertretern der Mitgliedstaaten könnten die europäischen Stellen rasch auf neue Entwicklungen reagieren, so dass detaillierte Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie schnell ergriffen oder abgeändert werden könnten. Der Vorschlag sieht ferner die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards auf alle in der EU durchgeführten Abschlussprüfungen vor und legt die Grundlage für eine ausgewogene und wirksame internationale Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern wie der US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB).[4]

Ziele der Richtlinie 2006/43/EG:

  • Abschlussprüfer vor unzulässigem Druck von Seiten der Manager schützen
  • Klare Aufgabenverteilung bei Prüfung durch verschiedene Prüfungsgesellschaften
  • Bessere Qualität und mehr Transparenz der Abschlussprüfung
  • Stärkung des Aufsichtsprüfer-Regelwerkes und bessere Durchsetzung

Nationale Umsetzungen

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Die Richtlinie war von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis 29. Juni 2008 in nationales Recht umzusetzen.

In Österreich wurde die Richtlinie 2006/43/EG mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 – URÄG 2008 (BGBl. I Nr. 70/2008) umgesetzt und ist seit 1. Juni 2008 in Kraft. Das URÄG 2008 ändert folgende Gesetze:

In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz – BARefG)[1] am 3. September 2007 umgesetzt.[5] Die EU-Richtlinie soll auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz/BilMoG) umgesetzt worden sein, welches seit 29. Mai 2009 in Kraft ist.[6]

Änderung der Richtlinie 2006/43/EG

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Mit der Richtlinie 2008/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 wurde die Richtlinie 2006/43/EG geändert.

Weitere Richtlinie der EU über die Abschlussprüfung

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Einzelnachweise

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  1. a b Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG), BGBl. 2007 I S. 2178
  2. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BGBl. 2009 I S. 1102
  3. BGBl. I Nr. 70/2008
  4. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 15. März 2004: Prüfung von Unternehmensabschlüssen: Richtlinienvorschlag der Kommission zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch. Abgerufen am 4. September 2009.
  5. Europäischen Kommission. National transposition measures Archivlink (Memento vom 19. November 2009 im Internet Archive). Abgerufen am 4. September 2009.
  6. Juristische Fakultät, Universität Augsburg Archivlink (Memento vom 14. August 2010 im Internet Archive). Abgerufen am 4. September 2009.