Vertikale Bindung

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Unter einer vertikalen Bindung versteht man in der Ökonomie eine vertragliche Vereinbarung zwischen Akteuren der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufe, bei der die Akteure – im Gegensatz zur vertikalen Integration – rechtlich selbständig bleiben. Als Synonym wird der Begriff Vertikalisierung verwendet.

Man unterscheidet Preisbindung, Alleinbezugsbindung, Alleinvertriebsbindung und Kopplungsvertrag.

Vorteile

Durch vertikale Bindungen lassen sich Gewinne für die Wohlfahrt erzielen. Beispielsweise wird ein doppelter Preisaufschlag verhindert und Haftungsrisiken verringert.

Nachteile

Durch vertikale Bindungen entstehen oftmals Wettbewerbsbeschränkungen.