Ackergesetze

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Römischer Denar, 113/112 v. Chr. auf die lex agraria von 111 v. Chr. (Albert 1075)[1]

Als Ackergesetze galten die Gesetze römischer Politiker (vor allem des 2./1. Jh. v. Chr.) zur Unterstützung der Kleinbauern, deren Existenz durch den zunehmenden Großgrundbesitz gefährdet war.

Vor allem die Brüder Tiberius und Gaius Gracchus bemühten sich, durch die nach ihnen benannte Gracchische Reform die Ausdehnung großer Güter einzuschränken und Staatsland neu unter den ärmeren Bauern aufzuteilen. Sie scheiterten jedoch an der Opposition der vermögenden Schichten.

Hinter den Gesetzen standen jedoch sehr wahrscheinlich auch politische Auseinandersetzungen um die Macht zwischen den verschiedenen Interessengruppen im Senat: die Volkstribunen und ihre Anhänger, die Popularen, die sich auf die Volksversammlung beriefen, standen gegen die Optimaten, die den Vorrang des Senates und der ihn dominierenden Oberschicht einforderten.

Das erste Ackergesetz erließ 367 vor Christus Gaius Licinius Stolo, das den Grundbesitz auf 500 Joch (lateinisch jugera) beschränkte.[2] Es folgten unter anderem

  • Dieter Flach: Die Ackergesetzgebung im Zeitalter der römischen Revolution. Historische Zeitschrift Bd. 217, 1973, S. 265–295.
  • Charlotte Schubert: Ackergesetze und politische Reformen: Eine Studie zur römischen Innenpolitik. Univ.-Diss. Bonn, 1980
  • Nils Steffensen: Venenum Legis Agrariae. Die Ackergesetze in Livius’ Behandlung der Frühen Republik. 2008

Einzelnachweise

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  1. der Denar zeigt eine Abstimmungsszene, die sich vermutlich auf die Lex agraria bezieht: ein Beamter gibt einem Bürger einen Stimmstein, während ein zweiter Bürger seinen Stimmstein in die Wahlurne wirft. Vgl. Rainer Albert: Die Münzen der Römischen Republik. 1. Auflage. Battenberg–Gietl Verlag, Regenstauf 2003, S. 134, Nr. 1075.
  2. Heinrich Honsell, Römisches Recht, 2015, S. 12