Adolph Westernacher

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Adolph Georg Friedrich Christian Westernacher (* 20. Oktober 1806 in Echzell[1]; † 16. September 1868 in Bessungen[2]) war Kreisrat des Kreises Lindenfels im Großherzogtum Hessen.

Seine Eltern waren Hofrat Johann Nikolaus Westernacher (1777–1859) und dessen Frau Charlotte, geborene Hofmann. Die Familie war evangelisch.[3]

Adolph Westernacher heiratete 1845 Wilhelmine Arnoldi (1806–1890).[4]

Adolph Westernacher studierte Rechtswissenschaft, promovierte und trat seine erste Stelle 1832 als Hofgerichtssekretariatsakzessist beim Hofgericht Gießen an.[5] Seine erste bezahlte Stelle erhielt er 1840 als Sekretär des Kreises Bingen. 1845 wechselte er in gleicher Funktion zum Kreis Alsfeld.[6] Im Zuge der Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen wurden die Kreise abgeschafft und ihre Aufgaben größeren Regierungsbezirken zugewiesen.[7] Die Regierungsbezirke hatten je ein kollektives Führungsorgan, die Regierungskommission. Adolph Westernachers Stelle in Alsfeld entfiel dadurch und er wechselte als Sekretär in die neu aufgestellte Regierungskommission des Regierungsbezirks Darmstadt. 1850 sollte er in die Regierungskommission des Regierungsbezirks Nidda wechseln, was sich aber zerschlug.[Anm. 1] Die Verwaltungsreform von 1848 hatte allerdings nur vier Jahre Bestand: Nach dem Sieg der Reaktion wurden die Regierungsbezirke 1852 wieder abgeschafft, die Regierungskommissionen aufgelöst und die vorrevolutionäre Struktur mit Provinzen und Kreisen unter einigen Modifikationen wieder hergestellt.[8] Dabei entstand auch der Kreis Lindenfels, dessen erster – zunächst kommissarischer[Anm. 2] – Kreisrat Adolph Westernacher 1852 wurde. 1854 erhielt er die Stelle endgültig und versah sie bis 1865[9], als er aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand trat.[10]

  • Paul Schnitzer: Verwaltungsbeamte im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße seit 1821. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 6. Laurissa, Lorsch 1973, S. 7–56 (45f).
  1. Schnitzer, S. 46, gibt für diesen Vorgang das Jahr 1848 an.
  2. Es war üblich, dass Beamte, die zum ersten Mal eine Stelle als Kreisrat übernahmen, diese zunächst kommissarisch übertragen bekamen und nach etwa zwei Jahren dann endgültig.

Einzelnachweise

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  1. So: Arcinsys Hessen, Weblinks; Schnitzer, S. 45, nennt abweichend Büdingen als Geburtsort.
  2. Arcinsys Hessen (Weblinks).
  3. Schnitzer, S. 45.
  4. Arcinsys Hessen (Weblinks).
  5. Schnitzer, S. 45.
  6. Arcinsys Hessen (Weblinks).
  7. Art. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217); Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225.
  8. Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 28. April 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 27 vom 3. Mai 1852, S. 201; Edikt, die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 221–223.
  9. Arcinsys Hessen (Weblinks).
  10. Schnitzer, S. 46.