Benutzer:NatiSythen/K6
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Ab sofort können stimmberechtigte Benutzerinnen und Benutzer für den Publikumspreis des 40. Schreibwettbewerbs sowie für den 21. Miniaturenwettbewerb votieren. Artikel des TagesVorschlag für Donnerstag, 23. Mai 2024: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (umgangssprachlich auch deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist die Verfassung Deutschlands. Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3). Durch ihre konstitutive Festlegung sind die Grundrechte also nicht nur bloße Staatszielbestimmungen; vielmehr bedarf es in der Regel keiner rechtsprechenden Instanz zu ihrer Wahrnehmung und die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an sie gebunden. Daraus leitet sich der Grundsatz ab, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu verstehen sind, während sie weiterhin auch eine objektive Wertordnung verkörpern, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt. – Zum Artikel …
Das Wikidata-Kurzbeschreibung für Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
(west-)deutsche Verfassung von 1949, seit 1990 in ganz Deutschland gültig (Bearbeiten) Bild der WocheHistorische Aufnahme des Bamberger Doms von 1880. Im Hintergrund links ist dies zu sehen und rechts vorne das da. Die Aufnahme wurde mit Hilfe einer Fotoplatte erstellt. Bilder- oder Mediendateien dieses Alters sind in Europa gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Verwendet wird es außerdem im Artikel Domberg (Bamberg) sowie im Portal Portal:Architektur und Bauwesen. Historische Aufnahmen dieser Qualität sind selten. Sie sind wichtig für die Abschnitte Geschichte in den einzelnen Artikeln. mehr |
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