Diskussion:4. Deutscher Bundestag

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Leit in Abschnitt Logo des Bundestags
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Dauer der Wahlperiode[Quelltext bearbeiten]

Der Bundestag bestand gemäß der damals gültigen Fassung des Grundgesetzes zwei Tage kürzer als im Artikel angegeben, also nur bis zum 17. Oktober 1965. Gem. Artikel 39 endete die Wahlperiode damals genau vier Jahre nach erstmaligem Zusammentritt des Bundestages, sodass zwischen dem 17. und dem 19. Oktober 1965 kein gewählter Bundestag bestand (sondern nur ein dafür im Grundgesetz, Artikel 45, eigens vorgesehener Ständiger Ausschuss). Ich ändere das im Artikel entsprechend ab, wenn es keinen Widerspruch gibt.--Leit (Diskussion) 10:40, 17. Nov. 2017 (CET) So ist es geschehen.--Leit (Diskussion) 17:37, 29. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Logo des Bundestags[Quelltext bearbeiten]

Das Logo des Bundestags am Anfang des Artikels halte ich für verzichtbar und darüber hinaus für irreführend, da es das umgebaute Reichstagsgebäude zeigt, in dem erst seit 1999 regulär Sitzungen des Bundestags stattfinden – jedenfalls nicht in der 4. Wahlperiode. Falls es keinen Widerspruch gibt, würde ich das Logo entfernen. Idealerweise könnte man es durch ein Foto aus einer Plenarsitzung der Wahlperiode ersetzen.--Leit (Diskussion) 17:25, 29. Nov. 2017 (CET) Entfernt.--Leit (Diskussion) 22:25, 20. Feb. 2019 (CET)Beantworten