Diskussion:Ablösesumme

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von MrBurns in Abschnitt Ausstiegsklausel
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Ich nehme an, dass Ablösesumme allgemeiner ist, dass es also auch in der Wirtschaft allgemein vorkommt. Weiß jemand etwas? G 22:31, 16. Jun 2004 (CEST)

Ich weiß nichts genaues, aber ein kurzer Blick in Google [1] spuckt mir was mit "KFZ-Briefs", "Mieter und Vormieter" und ähnliches aus.. Hier muss anstatt der Beschränkung auf den Sport definitiv eine allgemeine Erläuterung her. --Crux 23:25, 18. Jun 2004 (CEST)
Ich bin mir ziemlioch sicher, dass Ablösen auch verwendet werden, um Top-Manager aus befristeten Verträgen "freizukaufen". --MrBurns 05:43, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Zur Grunderwerbsteuer

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In Deutschland ist die Ablösung von Einrichtungsgegenständen ein von den Behörden kritisch beäugtes Thema, weil dadurch oft versucht wird, weniger Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Einrichtungsgegenstände unterliegen nicht der Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer. Die Ablösesumme für jene Gegenstände fließt also nicht in die Anschaffungskosten für den Grunderwerb und unterliegt damit nicht der Grunderwerbsteuer. Der Satz wäre also ohne weitere Bedingungen oder Hinweise meines Erachtens nach falsch und zu streichen. Andere Ansichten? --Makaveli 00:16, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, fiel mir auch auf, aber konnte das in 6 Jahren keiner klären und berichtigen?
--?--J. K. H. Friedgé (Diskussion) 20:54, 24. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Hä? Was ist daran nicht zu verstehen, dass Käufer und Verkäufer eine Mondsumme für übernommenes Mobiliar und im Gegenzug einen viel zu niedrigen Immobilienpreis vereinbaren, um auf das Immobiliengeschäft möglichst wenig Steuern zu zahlen?
--arilou (Diskussion) 10:01, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Abschlagszahlung/Ablöse im Mietrecht

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Bin neu hier, aber wenn ich mich nicht sehr irre ist im folgenden Satz Mieter und Vermieter vertauscht: "Zu unterscheiden ist der Investitionsersatz (Österreich[1]), die der Mieter dem Vermieter nur für wesentliche Verbesserungen als Vergütung zu leisten hat [...]"

Sollte wohl heißen: "Zu unterscheiden ist der Investitionsersatz (Österreich[1]), die der Vermieter dem Mieter nur für wesentliche Verbesserungen als Vergütung zu leisten hat [...]"

Und der Link ist scheinbar auch nicht mehr aktuell also statt, alt: http://wien.arbeiterkammer.at/online/abloese-23325.html?mode=711&STARTJAHR=2008 neu: http://wien.arbeiterkammer.at/online/abloese-5722.html?mode=711&STARTJAHR=2008

Also wenn keiner was dagegen sagt, änder ich das im Text, und passe die url und das Abrufdatum im ref-tag an. (nicht signierter Beitrag von 3fachesIntegral (Diskussion | Beiträge) 17:50, 15. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Abstand

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Mir ist in einem Forum der Satz begegnet "in Wien ist es üblich, EUR 10.000 Abstand zu zahlen". Es ging dabei um Wohnungen. Wenn ich es richtig verstanden habe, um Vermietung. Auch der Artikel Abstand verlinkt zu "Ablösesumme", so daß der Begriff Abstand im Artikel Ablösesumme schon erwähnt gehört. Vielleicht findet sich ja jemand, der genau Bescheid weiß und einen entsprechenden Vermerk einfügt? --BjKa (Diskussion) 15:59, 21. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

habe ich ergänzt--Rustikus (Diskussion) 14:03, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ablöse(zahlung)

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In Österreich werden wohl am häufigsten Ablösen für vom Vormieter getätigte verbessernde Einbauten in eine Wohnung (zB. Gasheizung, Einbauküche, Dusche, Badverfliesung) oder von ihm überlassene Einrichtungsteile (zB. Sitzecke, Teppiche, Vorhänge, Mikrowelle) bezahlt und zwar vom übernehmendem Nachmieter oder vom Wohnungseigentümer.

Ablösen für Grundstücke zahlt die öffentliche Hand oder ein Projektbetreiber, wenn diese Grundstücke, oder auch nur Teile davon, etwa für eine Strassenverbreiterung, eine neue Verbindungsstrasse, die Errichtung eines öffentlichen Gehsteigs, als Staubereich für ein Wasserkraftwerk oder zur Überspannung mit einer Freileitung benötigt. Kommt es zu keiner Einigung, kann Enteignung betrieben werde, wo ein Gericht Recht spricht und einen möglicherweise niedrigeren Preis festlegt.

Ablösbar sind Rechte: Der eine errichtet ein Bauwerk bis ganz an die Grundstücksgrenze, der Nachbar darf das dann baurechtlich auf seiner Seite nicht mehr, dafür fliesst eine Ablöse. Um einen Durchgang über mein Grundstück auflassen zu können löse ich das im Grundbuch eingetragene Wegerecht anderer per Einmalzahlung einer Ablöse ab. Darf jemand Brennholz in gewissem Umfang aus einem Wald holen kann ihm dieses Recht per frei verhandelbarer Ablösezahlung abgekauft, "abgelöst" werden.

Ablöse scheint mir bezahlt zu werden, wenn ein Rechtsgut nicht frei verfügbar, sondern mit etwas anderem verhaftet ist. Der Strassenerrichter kann nicht ein irgendwo angebotenes Grundstück kaufen, sondern benötigt genau 2 m zusätzliche Breite entlang einer vorhandenen Strasse. Es macht - gesamtwirtschaftlich gesehen - keinen Sinn, dass ein Vormieter eine fachgerecht eingebaute Dusche wieder rausreisst. Wenn ein Waldbesitzer seinen Wald einzäunen muss oder rodet, muss er den dadurch geschädigten pensionierten Förster, der gemäss einer individuellen Vereinbarung bis an sein Lebensende eine gewisse Menge Brennholz entnehmen hätte dürfen, per Ablöse entschädigen. Diese wird deutlich geringer sein als der Zustellpreis für Brennholzlieferung der Maximalmenge über die zu erwartende restliche Lebenszeit. – Im Gegensatz dazu wird etwas frei und selbständig Verkaufbares mit einem Kaufpreis bezahlt. --Helium4 (Diskussion) 13:35, 24. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Zahlungen an den Meistbietenden bei Zwangsverheiratung sind hierorts unzulässig.
Seit wann wird an den Meistbietenden bezahlt? --Latimeria (Diskussion) 19:23, 19. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habs korrigiert. --MrBurns (Diskussion) 00:29, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Höchstsumme; Revert 19.06.2017

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Bzgl. diesem Revert

Was ist an der gelöschten Information bitteschön falsch, dass sie gelöscht werden müsste?

--arilou (Diskussion) 11:45, 19. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

DeBruyne war zu keiner Zeit der Spieler mit der höchsten Ablöse, es sei denn du schreibst hin "in der Bundesliga".

Ausstiegsklausel

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Für einen vorzeitigen Vereinswechsel des spanisch-argentinischen Fußballers Lionel Messi ist eine Ablösesumme von 700 Mio. Euro vereinbart.

Ist es wirklich sinnvoll, diese Phantasiesumme, die offenbar aus einer Ausstiegsklausel in seinem Vertrag stammt, zu erwähnen? Im Prinzip ist das ja nur eine Verhandlungsbasis für den Fall, dass ein anderer Verein anfragt, oft wohl auch PR, um einen besonders hohen Wert des eigenen Topspielers zu suggerieren. --MrBurns (Diskussion) 08:53, 21. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Nachdem es nach ca. 10 Tagen noch immer keine Einwände gibt, habe ichs entfernt. --MrBurns (Diskussion) 12:11, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten