Diskussion:Cordt Schnibben

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Im aktuellen "Journalist" findet der Autor (wenn er denn will) eine sehr detaillierte Vorstellung von Schnibben.
Ich denke, der Artikel hier ist für einen derart renommierten Journalisten wie Cordt Schnibben ein wenig zu kurz geraten.


Mehr Infos z.B. hier:

http://www.vanityfair.de/articles/agenda/cordt-schnibben/2008/01/09/06082/

Der Artikel ist wirklich zu kurz. Die wilden Jahre gehören auch hinein: DKP-Mitgliedschaft, ein Jahr in der DDR etc.Tdoc 14:34, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Leben

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Die Einzelnachweise im 2.Absatz führen zu falschen bzw. nicht mehr funktionierenden Links. (Mit Google findet man die Artikel aber durchaus noch.) Abgesehen davon scheint zweifelhaft, ob das nun wirklich so prominent in diesen Personenartikel gehört, zumal die Interpretation der NgN-Bloggerin doch recht offensichtlich darauf beruht, dass sie nur die ersten Absätze des Spiegel-Artikels gelesen hat. Wenn überhaupt gehören der Artikel von 1991 und der Blogeintrag von 2011 wohl eher in einen Abschnitt "Mediale Rezeption" in einem noch zu schreibenden Artikel Brandanschlag von Hünxe.--Café Bene (Diskussion) 09:07, 14. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Gehört Textkritik an einzelnem Artikel in den biografischen Artikel des Autors?

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Ich habe die folgende Passage entfernt, die anschließend durch IP 109.43.213.253 wieder eingefügt wurde:

Auch verwechselt Schnibben in seiner "Spiegel"-Titelgeschichte, Seite 71, bei dem Versuch, den Prozess und das Urteil ins Zwielicht zu rücken, den damaligen Vorsitzenden Richter August von Döllen mit dessen jüngerem Bruder, dem Ministerialdirigenten Alexander von Döllen (Fußnote: Der Werdegang beider Juristen und ihre Rolle im Oldenburger Dominikanerprozess wird beschrieben in Maria Anna Zumholz, Der Devisenprozess gegen die Dominikanerpatres Laurentius Siemer, Titus Horten und Thomas Stuhlweißenburg in Oldenburg, in: Baumann/Hirschfeld, Christenkreuz oder Hakenkreuz, Zum Verhältnis von katholischer Kirche und Nationalsozialismus im Land Oldenburg, Vechta 1999, S. 275-312, dort insbesondere Fn. 140)

(Begründung in der Bearbeitungszeile: Es gibt nur entweder Mord oder Totschlag. Und der Richter August von Döllen wird in dem Beitrag mithilfe der Vermengung mit seinem Bruder schwer angegriffen, was bei dem bei weitem bekanntesten Artikel des Vielfach-Preisträgers sehr wohl relevant ist.)
Ich bin aus den folgenden Gründen nicht überzeugt: Erstens kann in der Quelle (von 1999) unmöglich direkt Schnibbens angeblicher Verwechslungsfehler (von 2014) belegt sein, sondern sie höchstens indirekt Sachdienliches zu den beiden Brüdern enthalten. Damit wäre der Verwechslungsfehler selbst unbelegt und gehört ins Reich der Theoriefindung, zumindest bis einer belastbaren Quelle dieselbe Beobachtung zu entnehmen sein sollte. Zweitens bleibt schleierhaft, wieso dieser eventuelle Verwechslungsfehler für die Biografie Cordt Schnibbens von so entscheidender Bedeutung sein soll, dass er im Artikel Erwähnung verdient. Auch hier denke ich, dass ohne eine öffentliche Rezeption dieses angeblichen "schweren Angriffs" weder der (nicht mal im Artikeltext) behauptete Angriff noch dessen Relevanz hinreichend nachgewiesen ist. Für den Einwand, Schnibbens Vater könne nicht als Haupttäter an einem Mord beteiligt gewesen sein, wenn er später wegen Beihilfe zum Totschlag verurteilt wurde, gilt (drittens) genauso: ein solcher Einwand benötigt auf jeden Fall eine belastbare Quelle, die persönliche Herstellung eines Widerspruchs durch einen User ist nicht ausreichend. --Hvd69 (Diskussion) 17:12, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

PS: Sehe gerade, dass die anonymen Textänderungen sehr wohl mit einem Artikel in der rechtsextremen National-Zeitung zu tun haben könnten, was die Sache gewiss nicht besser macht. Aktuell auf der Startseite der National-Zeitung zu finden: Geprüft – und falsch: Die „Spiegel“-Titelgeschichte --Hvd69 (Diskussion) 17:50, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten