Diskussion:Dentist

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Schweigstill in Abschnitt Verwendung der Berufsbezeichnung "Dentist"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dentisten in Österreich[Quelltext bearbeiten]

interessant wäre es zu wissen, woher die information über die öst. dentistenausbildung stammt....--Glaubauf 19:17, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Dentist in Englisch[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade die Übersetzung für das deutsche Wort Dentist ins Englische gesucht, da im Artikel angegeben ist, dentist sei ein falscher Freund, folglich müsste ein deutscher Dentist im englischen anders heißen. Ich habe aber sowohl im Langenscheidt als auch im PONS-Wörterbuch und bei Leo nur gefunden, dentist könne sowohl Dentist als auch Zahnarzt heißen. Kann mir hier jemand weiterhelfen, ich würde ansonsten die Aussage im Artikel löschen.--HolgerB 18:58, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Unterschied zum Zahnarzt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe trotz mehrmaliger Lektüre des Artikels nicht verstanden, was ein Dentist macht bzw. worin der Unterschied zum Zahnarzt liegt? Es ein Dentist sowas wie ein "Zahnarzt light"? --212.184.171.204 10:31, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Antwort: Ein Dentist hat eine praxisorientierte Ausbildung, während der Zahnarzt ein Studium durchläuft. Heutzutage würde man einen Dentist eher im Zahnmedzinischen Labor finden... Hier noch eine Link zu dem Thema: http://www.zahniportal.de/fileadmin/mediensammlung/dentalfresh/2006_04/df0406_24_26_z_hle.pdf --DennisHeinemann 15:18, 21. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

So ähnlich. Es hat in früheren Zeiten zwei Ausbildungswege für Leute gegeben, die anderen Leuten an die Zähne gegangen sind. a) die Dentisten (das war ein Lehrberuf, Ergebnis der Ausbildung in heutiger Ausdrucksweise: "Facharbeiter für Zahnheilkunde") b) Zahnärzte (akademisches Studium). Dentisten durften damals nicht das komplette Spektrum der Zahnheilkunde anbieten, Zahnoperationen beispielsweise nicht.

Anfang der 1950er Jahre hat man die beiden Berufsstände zusammengeführt. Man hat damals die Dentistenausbildung beendet, neue Dentisten wurden also nicht mehr ausgebildet. Wer damals bereits Dentist war, durfte sich fürderhin "Zahnarzt" nennen. Das heißt also (und darin liegt der sachliche Fehler meines Vorredners), daß es heute keine Dentisten in Deutschland mehr gibt (denn die jüngsten wären bereits über 80 Jahre alt), auch nicht in einem "zahnmedizinischen Labor" (das es als solches auch nicht gibt. Auch das hat mein Vorredner sachlich nicht richtig dargestellt. Ein zahnTECHNISCHES Labor gibt es, das ist aber etwas anderes, und auch dort findet man natürlich keine Dentisten).

--91.6.19.81 03:48, 4. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Der Unterschied zwischen Zahnärzten und Dentisten war vor dem ersten Zahnheilkundegesetz (1935 oder 1936) hinsichtlich dessen was erlaubt ist oder nicht kaum vorhanden. Es bestand Kurierfreiheit! Das erste Zahnheilkundegesetz war so etwas wie die Machtergreifung der Zahnärzte in der Zahnmedizin. Die Zahnärzte verfolgten schon vor 1933 das Ziel alle anderen Zahnbehandler zu eliminieren. Das waren nicht nur die Dentisten, sondern auch andere wie Zahntechniker, die damals wie heute, wenn auch eingeschränkt, in Holland Patienten behandeln. Die Zahnärzte konnten zwar die Zahntechniker und viele andere von der Zahnheilkunde im Deutschen Reich ganz ausschliessen, aber die Dentisten nicht. Denn während der Reichszahnärzteführer Dr. Stuck in den "Zahnärztlichen Mitteilungen" (ZM) noch über die "talmuddistischen Äusserungen" aus den Reihen der Dentisten herzog, hat der Reichsgesundheitsführer Dr. Conti schon ausgerechnet, dass die Anzahl der Zahnärzte zu gering war um die gesamte Bevölkerung zu versorgen. Es gab damals weit mehr Dentisten als Zahnärzte. Dentisten behandelten vorher überwiegend Kassenpatienten, Zahnärzte überwiegend Privatpatienten. Dentisten wurden oft von Ärzten als Mitbehandler herangezogen. Ärzte durften damals wie auch heute - nach einigem Papierkram mit der zuständigen Zahnärztekammer - als Zahnarzt eine Praxis eröffnen. Und sind sowieso grundsätzlich berechtigt Zahnbehandlungen durchzuführen (siehe Zahnheilkundegeset ab 1935 oder 1936 bis heute). (nicht signierter Beitrag von 41.188.58.155 (Diskussion) 18:52, 4. Jul 2012 (CEST))

Verwendung der Berufsbezeichnung "Dentist"[Quelltext bearbeiten]

Ein Einwand zum Einleitungssatz:

Dentist ... war eine Berufsbezeichnung für eine in Deutschland bis 1952
neben den Zahnärzten existierende Berufsgruppe in der Zahnmedizin.

In den 1960er Jahren (bis etwa 1972) habe ich in ländlicher Umgebung neben einem Dentisten gewohnt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der sich auch so auf seinem Praxisschild genannt hat, wenn ich auch kein Foto als Beweis beisteuern kann ;-).

  • Der Satz ist meiner Meinung nach also so nicht korrekt!

Hat irgend jemand konkretere Erkenntnisse / Erinnerungen zu diesem Thema?
Vielleicht findet sich sogar jemand selbst als pensionierte/r Dentist/in, oder mit solcher Verwandschaft?
Jaybear 18:19, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich sehe das so: 1952 wurde die Ausbildung zum Dentisten eingestellt und auch keine neuen Zulassungen für den Beruf mehr erteilt. Die Dentisten konnten die Approbation als Zahnarzt erhalten, mussten es aber nicht. Wenn ich das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde richtig lese, gab es nämlich keine Pflicht zur Fortbildung und nach § 19 regelt, dass Personen die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes die Zahnheilkunde ohne Bestallung als Arzt oder Zahnarzt ausgeübt haben, und das sind die Dentisten, diese auch weiterhin ausüben dürfen. Ein Dentist kann also durchaus noch darüber hinaus gearbeitet haben, durfte aber keine zahnärztlichen Tätigkeiten wahrnehmen sondern nur die die er auch bereits vorher ausüben durfte.--HolgerB 19:01, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Anfang der 1990er Jahre lernte ich jemanden kennen, dessen Vater zu dem Zeitpunkt noch in Deutschland als Dentist praktizierte. Laut Aussage des Sohnes durfte er dabei ausschließlich normale Zahnfüllungen anfertigen, aber keine anderen Behandlungen durchführen. Wo exakt die Abgrenzung bestand, erfuhr ich nicht, d.h. ob z.B. eine Wurzelkanalbehandlung nur studierten Zahnärzten vorbehalten war.
Schweigstill (Diskussion) 01:34, 27. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Ich werde den Baustein {{Deutschlandlastig}} wieder einbauen, da es laut Artikel (mindestens) auch in Österreich den Beruf des Dentisten gab. Dies wird bisher aber in einem einzigen Satz ausgeführt im Vergleich zu einem langen Abschnitt in Deutschland. Das ist ein sehr unausgewogenes Verhätnis. --DF5GO 22:17, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Das dürfte sich nunmehr erledigt haben, da Österreich umfassend ergänzt wurde. --Partynia RM 23:45, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Danke ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/:)  --DF5GO 23:51, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten