Diskussion:Depositar

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Cimbail in Abschnitt BKL
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Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Wäre es statt "Staat, eine Internationale Organisation oder der leitende Verwaltungsbeamte einer Internationalen Organisation" nicht einfacher zu sagen "ein Völkerrechtssubjekt oder einer seiner Beamten"? Mal als Vorschlag. -- S.T.E.F.A.N 20:50, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Möglicherweise einfacher, aber meiner Meinung nach nicht besser. Zum einen ist der juristische Fachterminus "Völkerrechtssubjekt" ziemlich abstrakt und dürfte für viele Leser gleich beim Lesen der Definition im ersten Satz einen weiteren Klick erfordern. Einen unbekannten Begriff zu erklären, indem man einen anderen sehr wahrscheinlich ebenfalls unbekannten Begriff verwendet, ist suboptimal. Zum anderen gibt es (nicht-staatliche) Völkerrechtssubjekte, die nicht als Depositar von völkerrechtlichen Verträgen fungieren. -- Uwe 15:46, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Depositare[Quelltext bearbeiten]

gab es bereits im alttestamentarischen Recht. [1]--87.153.122.249 00:30, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ja, aber dort ist der Depositar von Sachgütern - einschließlich Tieren - Gegenstand der Erörterung. In diesem Artikel hier geht es einzig um die Instanz zur Hinterlegung völkerrechtlicher Verträge, seit 1945, demnächst auch seit dem 19. oder frühen 20. Jahrhundert. Ich schaue heute mal nach, ob sich das Dokument in anderen Artikeln (Wertpapierrecht ist da näher dran) vernünftig verwenden lässt. Und denke über eine sinnvolle Abgrenzung der Depositare nach, denn wie ich heute herausgefunden habe wird im Englischen auch eine Sammlung von Mikroorganismen für Patentverfahren als depository bezeichnet. Alles in Arbeit, danke, --Cimbail (Diskussion) 04:28, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten

BKL[Quelltext bearbeiten]

Wäre nicht eine BKL sinnvoller

  • Depositar (Völkerrecht), ist ist ein Staat, eine internationale Organisation oder der leitende Verwaltungsbeamte einer internationalen Organisation mit der Aufgabe die Originaldokumente des Vertrags anzunehmen und sie aufzubewahren.
  • Depositar (Weltpapierhandel), ist eine Person oder Institution, die Wertpapiere verwahrt, diese für ihren Eigentümer zu jeder Zeit nach freiem Ermessen disponibel bleiben
Da stellt sich die Frage, ob der Begriff "Depositar" im Wertpapierhandel wirklich üblich ist. Klar, Deposit und Depositenbank kenne ich, aber "Depositar" habe ich gestern zum ersten Mal gelesen, und zwar in der LD. Im Augenblick finde ich, ohne hinreichend recherchiert zu haben, dass wenn der doofe Löschbaustein weg ist, da oben ein BKL-Hinweis hingehört, mit Link auf die Wertpapier-Geschichte. Oder umgekehrt, denn ich habe das Gefühl dass mehr Leute an Wertpapieren als an Völkerrecht interessiert sind. Klammer-Lemmata hätte ich gerne soweit wie möglich vermieden. --Cimbail (Diskussion) 10:34, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten