Diskussion:Deutscher Kaiser

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Vive la France2 in Abschnitt Die sogenannte Infobox...
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 14 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind. Die Archivübersicht befindet sich unter Archiv.

Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse bei diesem Artikel v.a. Informationen zu den Befugnissen des Kaisers - was durfte er also entscheiden, wie groß war seine Machtfülle und wie hat sich dies in der Zeit von 1871 bis 1918 ggf. verändert. Ansonsten bliebt der Artikel sehr oberflächlich. --TeeBee (Diskussion) 13:48, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

"Amtsträger"[Quelltext bearbeiten]

Ist der Sprachgebrauch "Amtsträger" und "im Amt" korrekt? Von gekrönten Häuptern und allen geerbten Aufträgen und Titeln kann man wohl nicht den Ausdruck "Amt" verwenden. Die Alternativen wären vielleicht "Throninhaber" und "auf dem Thron". Da ich kein deutscher Muttersprachler bin, möchte ich aber mehr Meinungen dazu erfahren. --Sasper (Diskussion) 21:25, 24. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Der Begriff passt schon. Das Amt war eigentlich das Präsidium des Bundes. Art. 11 Abs. 1 S. 1 der Bismarckschen RV bestimmte dazu: "Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt." Im Deutschen Kaiserreich wurde demnach das Amt des Staatsoberhaupts vererbt (Erbmonarchie), es war damit erblich und kein Wahlamt. --Benatrevqre …?! 17:52, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ja, das Amt wurde de facto vererbt. Allerdings: Wenn Preußen seinen König auf andere Weise bestimmt hätte, dann hätte das eben auch für das Präsidium auf Bundesebene gegolten. Es war ja 1918 im Gespräch, dass in Preußen ein Regentschaftsrat die Befugnisse des Königs hätte ausüben können, und dieser Rat wäre dann auch Inhaber des Präsidiums gewesen. Ziko (Diskussion) 18:20, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Durchaus. Aber die Frage des Threaderöffners war ja, ob man in einer Monarchie überhaupt von einem Amt sprechen könne. Und ich denke, das kann man bejahen. --Benatrevqre …?! 20:12, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Die sogenannte Infobox...[Quelltext bearbeiten]

habe ich wieder raus genommen. Ich sehe in einer Infobox keinen informativen Mehrwert. Sie war in ihrer Form eher monarchistische Lobhudelei (Was soll zum Beispiel "vakant" heißen, das Kaisertum ist doch seit 1918 (zum Glück) abgeschafft. Anreden wie "Seine Majestät" braucht es auch nicht an so prominenter Stelle. --Vive la France2 (Diskussion) 16:57, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Sorry, @Vive la France2, ich sehe, dass du da mit viel Mühe einen neueren Autoren einbaust, was an sich ja zu begrüßen ist. Manchmal frage ich mich jedoch, ob das wirklich der Verständlichkeit des Artikels zuträglich ist. Nun lese ich, dass das Kaiseramt vererbt worden sei. Tatsächlich sagt die Verfassung nichts dazu, vielmehr ist Kaiser derjenige, der gerade preußischer König ist. Es ist in Preußen das Königsamt, das vererbt wird. Aber das wird im Artikel woanders ja auch erklärt. Umso mehr finde ich die Hinzufügung wenig hilfreich. --Ziko (Diskussion) 19:03, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Was soll das denn jetzt? Ich habe doch gar nicht geschrieben, dass direkt in der bismarckschen Verfassung stehen würde, das Kaisertum sei erblich. Da das Kaiseramt aber qua Verfassung dem preußischen König zustehe, gilt faktisch das dynastische Hausgesetz der Hohenzollern, und dieses sieht eben vor, dass die preußische Krone vererbt wird. Über Verbesserungen wie diese kann man ja gerne diskutieren und auf entsprechende Redundanzen hinweisen, aber der grundsätzliche Angriff, die Verständlichkeit leide teilweise unter meinen Ergänzungen finde ich schon dreist. Du hast damals im Wesentlichen nur eine schon ältere Darstellung zur Verfassungsgeschichte als Beleg angeführt. Insofern ist es mir erlaubt, weitere (neuere) Einschätzungen der Forschungen zu ergänzen. Und auf Verfassungsgeschichte allein sollte man das Thema auch nicht beschränken, da es weitere kulturgeschichtliche und politische Anknüpfungspunkte gibt. Außerdem sollten sowohl Standpunkte der Forschung Gehör finden, die das Kaiserreich liberal-demokratisch einschätzen als auch Meinungen, die es eher autoritär einstufen. Bei deinem Projekt 67-Artikel scheinst du ersteres Lager zu präferieren, das sollte in dem Artikel aber nicht sichtbar sein. --Vive la France2 (Diskussion) 19:27, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ich denke, dass ich meine Kritik sachlich vorgetragen habe und empfinde nichts als "dreist". Ich habe auch keine Präferenzen bezüglich älterer und neuerer Literatur, und ich kann im vorliegenden Fall auch nicht sehen, dass dies mit einer grundsätzlich verschiedenen Einschätzung des Kaiserreichs zu tun hat.
Wenn wir schon dabei sind: Vor allem sehr lange Absätze finde ich für die Verständlichkeit nicht so gut.
Übrigens ist hier nicht so sehr das Hausgesetz der Hohenzollern maßgeblich, sondern die Verfassung Preußens. Darin ist die Erbfolge in Preußen geregelt. Siehe auch König von Preußen. --Ziko (Diskussion) 20:02, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Das Problem der langen Absätze kann durch eine stärkere Untergliederung ganz einfach behoben werden. Mit unverständlichen Formulierungen meinerseits hat das nichts zu tun. Schönen Abend noch --Vive la France2 (Diskussion) 20:11, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten