Diskussion:Eigenkapitalersetzendes Darlehen

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Dieser Artikel präsentiert weder die rechtsgeschichtliche Entwicklung der Materie, insbesondere durch die kasuistische Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, noch die gegenwärtige Rechtssituation der Thematik in annähernd lexikalisch akzeptabler Form. Diesen Artikel können weder Laien noch Fachleute wirklich verstehen. Gruß-- Wowo2008 00:32, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Artikel bezieht sich tlw. nur auf Deutschland, ohne darauf hinzuweisen

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Absätze, welche sich auf die BRD beziehen, sollten sich gleich anfangs auf diese Nation beziehen. Bei dem Artikel bekommt man tlw. das Gefühl die ganze Welt besteht aus Deutschland. Dies ist die deutschsprachige Wikipedia, nicht die deutsche Wikipedia.--Prockey (Diskussion) 23:12, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten