Diskussion:Erfolgsspaltung

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Widerspruch aperiodische Komponenten[Quelltext bearbeiten]

Im Vorgehen sind aperiodische Komponenten (Betriebszugehörigkeit) Teil des Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dieses bildet zusammen mit dem außerordentliche Ergebnis den Jahresüberschuss vor Steuern.

In den Komponenten wiederum steht: "Die aperiodischen Komponenten sind dem außerordentlichen Ergebnis zuzuordnen."

Also Widerspruch. --62.225.37.69 14:24, 2. Mär 2006 (CET)

Kein Widerspruch, nur schwer erklaerbar. die aperiodischen Komponenten sind Teil der gewoehnlichen Geschaeftstaetigkeit. Man sollte sie aber zum ausserordentlichen Ergebnis dazurechnen, weil sie sonst das Ergebnis verfaelschen und zu Fehlinterpretationen fueren koennen. Ich versuch es anders zu schreiben... --Manja 07:09, 3. Mär 2006 (CET)