Diskussion:Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Die wiederholten Löschungen der Risiken erwecken den Eindruck, dass der Löscher aktiv um eine einseitige Darstellung bemüht ist. Ein sachlicher Artikel sollte aber ausgewogen sein, auch wenn einem manche Fakten nicht passen. Eine sachliche Diskussion ist zielführender als das Löschen persönlich nicht genehmer Inhalte. --78.53.52.145 22:44, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte eine Quelle liefern, dass irgendwer relevantes ganz konkret dieses Gesetz deswegen kritisiert. --TheK? 22:53, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte den Link lesen, statt zu löschen. Da steht es.--78.50.8.32 23:37, 6. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hab ich. Von dem Gesetz ist darin keine Rede. --TheK? 00:31, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Der Gesetzesentwurf des BMU steht unter den Weblinks.--78.52.240.202 23:10, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nochmal: Du sollst eine Quelle liefern, die DIREKT einen Zusammenhang zwischen diesem Gesetz und der Kritik zieht. --TheK? 16:46, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hätten Sie a) das Gesetz gelesen, das besagt, dass auch die Verbrennung von Holz (dort in Verbindung mit der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen als feste Biomasse bezeichnet) den Anforderungen des Gesetzes genügt und

b) den regelmäßig von Ihnen zerstörten Link gelesen, der zum Einen darlegt, welchen Anteil Holzfeuerungen an der Feinstaubproblematik haben und zum Anderen auch noch zeigt, dass "Bio-Qualm" sogar schädlicher ist als Dieselruß,

dann hätten auch Sie bemerkt, dass hier ein klarer Zusammenhang Gesetz -> mehr Holzfeuerungen -> mehr Feinstaub -> höheres gesundheitliches Risiko der Bevölkerung vorliegt.

Das Risiko dieses Gesetzes ist also eindeutig belegt, mehr als beweisen kann und muss man eine Aussage nicht.

Wenn Ihnen nun das Widerlegen einer klaren Aussage nicht gelingt, sollten Sie vielleicht deren Richtigkeit akzeptieren, anstatt wiederholt Ihnen nicht passende Inhalte in Wikipedia durch Löschungen zu zerstören und gegenstandslose sowie im Tonfall äußerst unpassend formulierte Forderungen ("Nochmal: Du sollst ...") zu stellen. --78.49.243.64 18:11, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Wo ist diese Quelle nun? Was du selbst da schließt, ich mir offen gesagt scheißegal; siehe auch WP:TF. --TheK? 18:14, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Ausgewogenheit und Korrektheit des Artikels

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Wenn Einzelne (evtl. sogar Mitarbeiter eines Ministeriums oder Politiker?) die Änderungshoheit über einen Artikel in ihrem Sinne beanspruchen und anschließend den Artikel gegen Änderungen sperren, widerspricht dies den Zielen von Wikipedia und führt einerseits dazu, dass Artikel inhaltlich nicht mehr ausgewogen sind und andererseits dazu, dass selbst formale Fehler nicht mehr korrigierbar sind. Durch solche eigennützigen Praktiken von Ministerien, Politikern oder anderweitig einseitig denkenden und handelnden Wikipedia-Nutzern lässt sich die Qualität von Wikipedia leider langfristig in den Keller fahren.

Zunächst zum Vorwurf mangelnder Ausgewogenheit: Man könnte fasst den Eindruck erhalten, man würde eine Pressemeldung eines Ministeriums lesen, es werden hehre Ziele des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes angegeben (hoffentlich sind die überhaupt erreichbar), zu "Risiken und Nebenwirkungen" lieber kein Wort. Werbeprospekt statt Beipackzettel, soll das enzyklopädisches Niveau sein? Auch die Quellenauswahl ist sehr einseitig, eine wissenschaftliche und unabhängige Quelle wurde beispielsweise vor der Sperrung des Artikels gelöscht.

Vermehrte Umweltbelastung durch Holzverbrennung

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Wer in einer waldreichen und luftaustauscharmen Region wohnt, die bereits jetzt während der Heizperiode verqualmt ist, weiß schon heute worum es geht, für andere mag diese Gefährdung zunächst noch abstrakter erscheinen: Bereits 2005 wurde in Deutschland mehr Feinstaub durch Holzfeuerungen (24000t) als durch den Straßenverkehr (21000t) erzeugt [1]. Die Emissionen aus Holzfeuerungen wirken unmittelbar in der Nachbarschaft, also dort, wo Menschen wohnen, während beim Verkehr "nur" der städtische Anteil, der sicher auch schon hoch genug ist, auf die Gesundheit wirkt. Eine weitere Förderung von Holzfeuerungen scheint fragwürdig.

Vermeherte Umweltbelastung?
Dies gilt aber überwiegend für Kaminöfen. Wenn alle Holzfeuerungen die Anforderung für die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einhalten - das ist der Fall - dann kommen die Holzfeuerungen nicht mehr auf ein solch hohen Feinstaubanteil. Der Feinstaub aus Holzfeuerung ist nicht in jedem Fall mit Dieselruß vergleichbar. Nur wenn ein Holzfeuer unvollständigen Ausbrand produziert - sprich schwarze Rußpartikel den Schornstein verlassen - ist der emittierte Feinstaub gesundheitsschädlich. Das steht aber auch alles in der von Ihnen angebenen Quelle des wdr.
Leider gilt das keineswegs nur für Kaminöfen. (wo steht das?) Der Gesetzgeber hat das Problem zwar grundsätzlich erkannt, die Novelle der hier maßgeblichen 1. BImschV sieht aber Übergangsfristen bis 2024 vor, bis dahin erwartet uns erst einmal eine qualmende Zukunft. Und selbst die dann gültigen strengen Grenzwerte für Holzfeuerungen sind nur ein Kompromiß aus dem, was bei Holzfeuerungen technisch machbar ist und der Vermeidung von Schadstoffen. Selbst dann werden Feststoff-Feuerungen nicht so schadstoffarm wie Gasfeuerungen sein.
--92.193.141.29 18:29, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Die von Ihnen ständig zitierte Studie ist zumindest umstritten, weil sie die aktuell verfügbaren Technologien nicht hinreichend berücksichtigt. [2] --Ff-Sepp 12:31, 13. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wenn technisch jetzt schon schadstoffärmere Feuerungen möglich sind, warum werden dann noch Holzfeuerungen mit extremen Schadstoffemissionen neu aufgestellt? Warum sind die gesetzlichen Grenzwerte noch so hoch, wenn es heute schon besser geht?--92.193.24.140 21:42, 15. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Abgesehen davon, dass die beiden letzten Fragen nicht belegt sind (eine Quelle dafür wäre schön): Was hat das mit dem EEWG zu tun? Wenn Sie eine Quelle haben, die zeigt, dass sich die Anzahl der Öfen mit „extremen Schadstoffemissionen“ seit Inkrafttreten des Gesetzes stark erhöht, kann das gerne rein, aber so ist das ein was-so-alles-passieren-könnte-Szenario. --Ff-Sepp 12:51, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Was ist denn eine nicht belegte Frage? Trotzdem aber vielen Dank für den Link, die Forderung von Prof. Hackl sollte für den Gesetzgeber (nicht nur in Österreich, auch in Deutschland) Maßstab des Handelns sein und die Novelle der 1. BImschV sollte an staubförmigen Schadstoffen 20mg/15mg pro m3 bis 2012 anstatt 100mg bis 2014 anstreben. Und die richtig üblen Altanlagen (deren Errichtung im Moment noch noch mit gefördert wird, weil die Novelle noch nicht in Kraft ist), sollten nicht erst in ca. 15 Jahren verschwinden.--92.193.16.88 22:27, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ihre Kritik gehoert in den Artikel zur 1. BImschV. Was nicht belegt war, ist die Behauptung, dass Holzfeuerungen mit extremer Schadstoffemission aufgestellt werden. Eine Quelle dazu wuerde mich interessieren. Jedenfalls verbrennt die Holz-Zentralheizung meiner Eltern das Holz so vollstaendig, dass kaum Asche und Rauch anfallen. --TB42 18:27, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Niemand möchte Ihnen Ihre Überzeugung nehmen, dass die angeblich fast rauchlose Holzverbrennung Ihrer Eltern repräsentativ sei. Aber zahlreiche qualmende und stinkende Anlagen erschweren jeglichen Glauben daran. --92.193.27.5 22:06, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich habe nicht behauptet, dass es keine schlechten Brennstellen gibt. Ich habe nur angezweifelt, dass massenhaft solche veralteten Brennstellen neu aufgestellt werden. --TB42 12:45, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Vermehrte Baukosten

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Ist es geschickt, vor einer drohenden Konjunkturkrise mit solch einem Gesetz den Wohnungsbau mit hohen Kosten zu torpedieren und die Baukonjunktur (falls man von einer solchen überhaupt reden kann) abzuwürgen? Es bietet sicher auch die Chance, z. B. bei der Montage von Sonnenkollektoren, Arbeitsplätze zu schaffen. Es kann daher nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass dieses Gesetz insgesamt Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft vernichtet, zumindest die Gefahr besteht aber.

Inhaltliche Fehler

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Die unten angegebene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist vom 04.06.2008, nicht vom 04.06.2006.

--92.193.0.248 13:50, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

korrigiert. Danke. --TheK? 18:44, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der Link zum Art. 9 G vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1732) in der Spalte Basisdaten verlinkt nicht auf das EEWärme, sondern fälschlicherweise auf das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Anmerkung zur Überarbeitung des Artikels

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Das EEWärmeG wird spätestens bei Umsetzung der EE-RL der EU vom April dieses Jahres Bedeutung nicht nur für alle Neubauten, sondern auch für den gesamten Altbestand erlangen, weswegen die bisher vollkommen fehlende inhaltliche Behandlung des Gesetzes dringend erforderlich erschien. Demgegenüber kann auf einzelne Details seines Zustandekommens, zudem inhaltlich kaum bedeutsam, verzichtet werden, wohl nicht auf den wesentlichen Zusammenhang zum IEKP der Bundesregierung. Beim Abschnitt Kritik konnte auf den Punkt der mangelnden Durchsetzung auf der Verwaltungsebene verzichtet werden, da dieser einmal unsachgemäß ist (in Deutschland unterliegt der admininistrative Vollzug grundsätzlich dem Landesrecht und fast jedes Bundesgesetz bedarf insoweit landesrechtlicher Umsetzungen), zum anderen er sich auch zwischenzeitlich erledigt hat (vgl. den entsprechenden Passus zum Vollzug). Gruss --Karstenkascais 14:04, 14. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Nutzungspflicht und Ausnahmen

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Sowohl im Artikel als auch im Gesetzestext steht leider nicht, wann ein Aufwand zur Erfüllung der Pflicht unangemessen ist. (§9 (1) 2. des Gesetzes). Für mich (als Nicht-Jurist) ist das eine recht große Grauzone. Mich interessiert ob Gewerbe- oder Industrieanlagen mit großem Wärmebedarf (z.B. Bäckereien, Gießereien) unter die Ausnahmeregelung fallen oder nicht.

Vielen Dank für eine Antwort

Salzkaverne (nicht signierter Beitrag von 89.247.130.89 (Diskussion) 16:42, 7. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 10:35, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten