Diskussion:Fertigungsbetrieb

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Diwas in Abschnitt Dringender Überarbeitungsbedarf
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...teilweise Ausnutzung von Kinderarbeit....

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Der Abschnitt ...teilweise Ausnutzung von Kinderarbeit.... ist etwas unglücklich unter "Vorteile" gelistet. (nicht signierter Beitrag von 89.106.223.133 (Diskussion) 11:58, 12. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Dringender Überarbeitungsbedarf

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Die Einleitung ist dringend überarbeitungsbedürftig, weil unklar und widersprüchlich:

1. Die Begriffsklärung am Anfang lautet: “Dieser Artikel beschreibt „Fertigungsbetrieb“ als Auftragnehmer eines Herstellers; zur Unterscheidung siehe Herstellungsbetrieb.“ Der zweite Satzteil ist nicht hilfreich, weil der Link per Weiterleitung zum Artikel „Produktion“ führt, dort aber der Herstellungsbetrieb gar nicht erklärt wird. Die Begriffsklärung scheint mir unnötig und sollte gelöscht werden.

2. Die Lemma-Definition ist unklar: “Ein Fertigungsbetrieb ist der Lieferant (Unterauftragnehmer) des Herstellers“. Ein Waschmaschinenhersteller hat viele Lieferanten – für Hilfs und Betriebsstoffe, für Energie, für Lack, Blech, Motoren, Produktionsmaschinen, … Gemeint ist wohl keiner davon, sondern nur der wahre Produzent eines Endprodukts oder Teilen davon, der diese aber nicht selbst unter eigenem Namen vermarktet.

3. Der Fertigungsbetrieb ist in aller Regel kein „Unterauftragnehmer“. Dazu müsste der belieferte Hersteller selbst erstmal „Auftragnehmer“ sein (um einen Teil seines Auftrags an einen Unterauftragnehmer weitergeben zu können). Er ist aber in aller Regel ein Verkäufer seiner Waren. Vom Auftragnehmer spricht man bei Werk- und Dienstleistungsverträgen. Der vorgeschaltete Fertigungsbetrieb ist also schlicht "Auftragnehmer" des Herstellers.

4. “… er befasst sich nicht mit der Entwicklung und dem Marketing“. Selbstverständlich betreiben Fertigungsbetriebe Marketing, sonst würde niemand deren Leistungen in Anspruch nehmen. Und wenn der Auftraggeber ein Händler ist, ist die Produktentwicklung meist Auftragsbestandteil. Richtig ist nur, dass der Fertigungsbetrieb das gefertigte Produkt nicht selbst vermarktet.

5. „Die Qualitätssicherung wird vom Kunden, dem Hersteller am Ort des Betriebes durchgeführt." Das ist erstens nicht zwangsläufig so und stimmt heutzutage in aller Regel nicht mehr, weil fast alle mit Qualitätssicherungsvereinbarungen arbeiten und/oder sich auf QM-Zertifizierungen von Drittstellen verlassen.

6. “Daneben gibt es auch zunehmend Fertigungsbetriebe, die im Auftrag von Markenhersteller oder dem Handel bestimmte Produkte herstellen, die sie aber nicht selber an den Endverbraucher verkaufen dürfen.“ Was soll das sagen? Bei welchen Fertigungsbetrieben ist das denn nicht so?

Außerdem scheint es dem Artikel deutlich an aussagekräftigen Quellen zu mangeln. Die genannte Literatur ist einseitig auf den Teilaspekt der Referenzmodelle in in der Automobilindustrie ausgerichtet. Wenn es keine Einwände gibt, füge ich den entsprechenden QS-Baustein in den Artikel ein. --Vingerhuth (Diskussion) 19:36, 7. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

+1--DWI (Diskussion) 20:43, 7. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Also so:

Ein Fertigungsbetrieb ist der Lieferant ganzer Endprodukte oder wesentlicher Teile für den Hersteller. Auch wenn die vom Fertigungsbetreib produzierte Ware direkt zum Händler oder Endkunden gelangt, tritt er diesen gegenüber nicht als Lieferant auf, sondern überlässt dieses dem Hersteller oder dessen Distributor. Kernkompetenz des Fertigungsbetriebes ist die Optimierung von Fertigungsabläufen. Er befasst sich als solcher weder mit der Entwicklung des Produkts noch mit dem Marketing des Produkts gegenüber Endkunden oder Wiederverkäufern. Die Qualitätssicherung wird vom Kunden des Fertigungsbetriebs, dem Hersteller am Ort des Betriebes durchgeführt. Der Fertigungsbetrieb kann aber in die Entwicklung der Fertigungreife eingebunden sein und mit weiteren Teilaufgaben wie die Qualitätssicherung beauftragt werden. --Diwas (Diskussion) 20:57, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten