Diskussion:Grafschaft Baden

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Engels-Ernst in Abschnitt Zugehörigkeit Fürstbistum Konstanz
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Zugehörigkeit Fürstbistum Konstanz[Quelltext bearbeiten]

Aufgepasst! Die Zugehörigkeit von Zurzach zum Bistum Konstanz galt bis zum Einmarsch der französischen Truppen. Hier muss unterschieden werden zwischen der Zuständigkeit der Oberen Gerichtsbarkeit (Habsburg - Eidgenossenschaft durch den Landvogt in Baden) und der Niederen Gerichtsbarkeit (Bistum Konstanz durch das Chorherrenstift in Zurzach resp. das Amt Klingnau). --Engels-Ernst 16:43, 10. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

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