Diskussion:Grundpreisverordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Traut in Abschnitt Abkürzung von Einheiten
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eigenständiger Rechtsquellencharakter?

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§ 2 PAngV regelt wohl den Grundpreis, mir ist allerdings schleierhaft, warum dieser Vorschrift dann eigenständiger Rechtsquellencharakter zukommen soll. --AHK 13:00, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Für 1 Liter ist der Endpreis zu hoch. 1 Liter Orangensaft kostet doch keine 11,60 Euro.


Falsch: Orangensaft XY 250 ml / 2,90 Euro (Grundpreis pro Liter = 11,60 Euro)

Richtig:

Orangensaft XY 250 ml / 0,40 Euro (Grundpreis pro Liter = 1,60 Euro)

Abkürzung von Einheiten

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Wie sind Einheiten nach PAngV richtig abzukürzen? [1] gibt dazu keine Informationen. Mit naturwissenschaftlichen Verständnis erwarte ich z.B. 1,23 €/kg - nicht aber die hier im Laden z.B. verwendete Auszeichnung 1 KG = 1,23 --Traut (Diskussion) 15:11, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten