Diskussion:Hengeler Mueller

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von MephistoGF in Abschnitt Ermittlungsverfahren
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Benutzer:FFMHengeler

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Ich habe gerade folgende Mail an den Benutzer FFMHengeler geschickt, offenbar ein Mitarbeiter des Frankfurter Büros, der wiederholt den Artikel umgeschrieben hat:

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
leider musste ich ihre Änderung am Wikipedia-Artikel "Hengeler Mueller" (1) erneut rückgängig machen. Sie verkennen, dass Wikipedia eine Online-Enzyklopädie sein will, die objektiv, neutral und umfassend informiert (2). Bei so genannten "Selbstdarstellungen" ist das sehr schwierig (3).
Bitte schreiben Sie mir per E-Mail oder auf die Diskussionsseite des Artikels (4), was Sie gerne ändern würden - dann können wir darüber diskutieren und objektiv formulierte Änderungen vornehmen.
Viele Grüße,
Ihr Benutzer:Gnom
Links:
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--Gnom 14:31, 10. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Habe auch schobn eine Antwort bekommen. Na also! --Gnom 14:31, 10. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ermittlungsverfahren

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Ich möchte zur Diskussion stellen, dass man die entsprechende Passage stark kürzt. Erwähnung der Einleitung und Einstellung des Verfahrens, da die Mandanten von dem Vorwurf freigesprochen wurden. Das bringt man in einem Satz unter. Dazu eine Verlinkung der Quellen dafür. Beispiel: Ein im Jahr 2014 gegen Rechtsanwälte der Kanzlei eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage und Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren der Erben von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank wurde nach einem Freispruch von Vorständen der Deutschen Bank eingestellt.[3][4][5] --Martin67 (Diskussion) 16:13, 12. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Ich bin nicht der Ansicht, dass die Passage aktuell zu lang ist, hätte aber kein Problem damit, sie ein wenig zu kürzen. Ich fände es allerdings stilistisch unschön, aus ihr einen langen Satz zu machen. --MephistoGF (Diskussion) 14:54, 21. Mai 2020 (CEST)Beantworten