Diskussion:Institut (Organisation)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von PatrickBrauns in Abschnitt Irreführung beim KIT?!
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Der Artikel sollte überarbeitet werden; speziell der Teil mit deutscher Rechtspraxis (Flag setzen). -- 85.2.12.24 21:07, 8. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Der Artikel ist zwar schon gut, lässt aber noch einige Fragen offen... Welche Organisationsformen werden außer Stiftungen, Universitätsgruppen oder öffentliche Träger noch verwendet? Außerdem heißt es, "in einigen Bundesländern ist die Bezeichnung Institut ausdrücklich einem öffentlichen Träger vorbehalten" -- welche sind das?

Ich halte diesen Artikel für ein Gerücht. Im Prinzip kann sich jede Einrichtung Institut nennen, denn nichts anderes verkörpert dieser Begriff. Warum soll der Begriff Institut als Namenszusatz irreführen? Institut ist doch im Prinzip nichts anderes als der aus dem Lateinischen eingedeutschte Begriff für Einrichtung. Wieder mal typisch deutsch... [DeLa]

@DeLA der Artikel ist nicht umsonst mit QS gekennzeichnet. Allerdings sollte die Rechtsprechungsübersicht nichts anderes sagen. Der Begriff Institut ist frei. Aber, wer den Begriff gewerblich nutzt oder einen Verein mit Insitut im Namen eintragen lassen will, unterliegt gewissen Beschränkungen (nach BGB, HGB oder UWG). Wenn das in den drei Einleitungssätzen unter Irreführung durch "Institut" im Namen nicht deutlich geworden sein sollte, verändere es bitte. Ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt. Wenn Du wissen willst, warum es die Beschränkungen gibt, lies doch bitte die zitierten Urteile des BGH und des BayOLG nach. Die Urteile sind erst 15 bz. 20 Jahre alt. Das ist für juristische Begriffe relativ aktuell.
Die Möglichkeit der Irreführung besteht laut BGH zumindest in Universitätsstädten darin, dass ein "Unbedarfter" glauben könnte, es handelte sich um eine öffentliche Einrichtung. Früher waren Institute wohl bis auf Ausnahmen wie (Beerdingungsinstitut o.ä.) in der überweigenden Mehrzahl staatlich / universitär. Es gibt auch eine Vielzahl außeruniversitärer Instute des Bundes (Steht alles in den Urteilen). --FTH DISK 20:33, 28. Feb 2006 (CET)

Kein guter Artikel

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Leider ist dieser Artikel reichlich fragwürdig.

1. In einigen Bundesländern in Deutschland ist die Bezeichnung Institut ausdrücklich einem öffentlichen Träger vorbehalten. Halte ich für Unfug. Es gibt z.B. in allen Bundesländern private Forschungsinstitute. Außerdem widerspricht dieser Satz diametral dem nächsten: Daneben gibt es auch gewerbliche Institute. Dass gewerbliche Institute "nicht selten" aus öffentlichen hervorgegangen seien, ist eine durch nichts begründete Vermutung und, wie die Beispiele (Beerdigungsinstitut) zeigen, wahrscheinlich eine haltlose.

2. Wie den Beispielen unter "Lobby etc." leicht zu entnehmen ist, trifft es schlicht nicht zu, dass Institute gewöhnlich öffentliche Träger haben. Richtig ist gewiss, dass der Name Seriosität signalisieren soll. Was heißt überhaupt "öffentlich"? Einige der wichtigsten Sozialforschungsinstitute sind keineswegs in öffentlicher Hand, sondern gemeinnützige Vereine, Stiftungen etc.

3. Juristisch ist einzig und allein die Verwendung des Institutsbegriffs zu dem Zweck der Irreführung oder Täuschung problematisch; wenn man also den Eindruck erwecken will, man sei ein Universitätsinstitut. Der Begriff Institut als solcher ist aber völlig frei. Der Text verzerrt diese schlichte Feststellung so lange, bis man glaubt, es sei rechtswidrig, sich Institut zu nennen. --Mautpreller 13:06, 22. Mär 2006 (CET)

Überhaupt nicht gut!!!

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Der Artikel ist wirklich schlecht!

  1. Meinungsforschungsinstiute sind fast ausschließlich privatrechtlicher u. gewinnorientierter Natur (TNS Emnid = KG; Allensbach-Institut, Institut für angewandte Sozialwissenschaft, forsa, infratest dimap = allesamt GmbH)
  2. der Artikel geht offenbar von der (grob falschen) Vorstellung aus, dass Forschung ein staatliches Privileg sei. Dem ist mit nichten so. Im Rahmen von Täuschung und Rechtsformmissbrauch lässt sich ja alles finden.
  3. Bei BGH 1 StR 615/86 geht es doch erkennbar um Lauterkeits - also Wettbewerbrecht! Zitat: "So lag es hier: Der Angeklagte wollte mit der Fassung des im Geschäftsverkehr benutzten Briefkopfes den Anschein hervorrufen, daß sein auf Medizinschadensfälle spezialisiertes Institut unter ärztlicher Verantwortung für die Beurteilung der Problemfälle besonders qualifiziert sei."
  4. Sagt doch gerade, dass die Untersagung der Benutzung des Begriffs institut nach § 3 UWG nur denkbar wäre, wenn eine nicht-missbräcuhliche Verwendung nicht denkbar wäre.
  5. In wlechen Ländern soll die Benutzung den öffentlichen Einrichtungen vorbehalten sein? Zumindest in Hessen gibt es *keine Regulierung* des Begriffs "Institut" durch Landesbehörden - Punkt.

Also: Abseits der Irreführung ist der Begriff "Institut" nicht geschützt und es gibt schon gar kein Vorrecht der Benutzung durch einen öffentliche Einrichtung. Bitte ändern!

Begründung des Reverts

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Hallo Augustinus,

bitte lies WP:Q Grundsatz 3: "Die Pflicht, seine Informationen zu belegen, liegt bei den Bearbeitern, welche die Information hinzufügen möchten, nicht bei denen, die diese löschen möchten". Die von mir beanstandete Passage stammt von einem fragwürdigen Benutzer, der diese Passage für seine Argumentation gegen die DIJG gebraucht hatte. Ich halte diese Passage für dummes Zeug und bestehe auf einer Quelle. Das habe ich schon mehrfach geschrieben. Abgesehen davon melde ich das jetzt auf WP:VS, und zwar nicht den Artikel sondern Dich: editwar gegen drei Benutzer. Komm wieder, wenn Du belastbare Quellen hast. Ninety Mile Beach 00:35, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Passage ist schon von der Formulierung her nicht neutral. -- Der Stachel 01:18, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Die Passage ist schlicht die Realität. Jeder Verein, jede Stiftung und jede GmbH, die sich Institut nennt, ist dem Namensrecht unterworfen. Wer erst gar keine Rechtsprsönlichkeit hat, kann dieses Problem umgehen und als Institut auftreten, ohne eines zu sein.--Augustinus-Bekenntnisse 17:45, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Du verdrehst alles. Wer keine Rechtspersönlichkeit hat, umgeht nichts, er vermeidet höchstens. Umgehen wäre, wenn er es schaffen würde, eine Rechtspersönlichkeit ohne Namensprüfung zu erwerben. Das deutsche Recht verleiht Rechtspersönlichkeiten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wer keine Rechtspersönlichekeit hat, hat eben weniger Rechtssicherheit. Dann wird es zum Beispiel nie einen Kredit bekommen. Ein Institut, dass keine Rechtssicherheit braucht, weil sein guter Name nicht gewerblich eingesetzt wird, kann auf diese Rechtssicherheit verzichten. Ansonsten gibt es auch für solche Institute eine Namenskontrolle. Ich kann etwa kein Institut nennen:"Institut zur Verbreitung der Erkenntnis, dass XY blöd ist". Der Staat hat entschieden, einen gewissen Raum ungeregelt zu lassen, solange keiner beleidigt wird o.ä. Da ist keine Umgehung.
Genauso kann ich mir den Künstlernamen "Massenvergewaltigung ist gut, tut es" (vgl. en:Gang Bang) zulegen, aber sobald ich versuche, ein Plakat damit aufzuhängen oder das in meinen Ausweis eintragen zu lassen, greift der Staat ein. Das Namensrecht, hat unterschiedlich kontrollierte Bereiche. Bei einer GmbH, z.B. muß im Name zusätzlich immer ein Hinweis auf die beschränkte Haftung rein.

--MfG: --FTH DISK 19:26, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

1. Das Verwenden Deines Künstelernamens in einer Versammlung und in einem schriftgleichen Medium wie Wikipedia ist anch § 111 StGB [1] strafbar.

Danke für die Ergänzung. Trotzdem kann ich mich so nennen, beispielsweise als Maler. --MfG: --FTH DISK 11:59, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

2. Gangbang ist nicht gleich MassenVergewaltigung. und der Rest ist auch Quatsch.--Augustinus-Bekenntnisse 19:36, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe "vgl." geschrieben, dass heißt vergleiche!. Ich habe nicht geschrieben, das sei gleich. --MfG: --FTH DISK 11:59, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

3. Auf meine Hauptargumente bist Du nicht eingegangen. --MfG: --FTH DISK 11:59, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Augustinus, offenbar hast Du WP:Q noch immer nicht gelesen. Anlässlich Deines Beitrags möchte ich auch noch WP:TF empfehlen: "Grundsätzlich beruhen Artikel in der Wikipedia auf überprüfbaren Aussagen. Überprüfbar ist, was verlässliche Quellen veröffentlicht haben" Ich möchte keine Lust mit Dir darüber zu diskutieren, wie die Rechtslage in Deutschland Deiner oder meiner Meinung nach ist. Bitte gib uns einfach eine nachprüfbare Quelle für Deine Ansicht an. So lange bleibt der Zusatz draußen. Ninety Mile Beach 20:27, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Dem schließe ich mich an. Ich wollte nur die Rechtslage erklären, weil Einsicht hilfreich sein könnte. --MfG: --FTH DISK 11:59, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Augustinus-Bekenntnisse: "Die Passage ist schlicht die Realität." - Um es kurz zu machen: Wir beschreiben nicht die Realität, sondern geben das wieder, was andere über die Realität schreiben. -- Der Stachel 13:38, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Angehangene Linkliste

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Was haben die Links zu der Licher Brauerei dort verloren?

...auch der Link "Initiative gesund geniessen" passt hier nicht rein und funktioniert noch nicht einmal. Kann das jemand löschen oder soll ich das selbst machen? --Brieselang (Diskussion) 10:13, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Leute, das sind Belege, die haben eine andere Funktion als Weblinks und sollten daher nicht einfach gelöscht werden! --DF5GO 13:26, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Massageinstitut?

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^^ --79.197.37.150 11:22, 11. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Definition Institut

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  • Die Definition "Institut" wird im Artikel nicht eindeutig genug hervorgehoben. Beispielsweise mit Bezug auf IBF - Institut für Bautechnik und Fußbodenkonstruktionen: Darf sich sowas im Sinne des Lemmas "Institut" so nennen ? Nach meiner Auffassung und im Sinne des Artikel kann sich doch nur als "Insitut" bezeichnen, wenn nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden gearbeitet wird. Somit muss also zwangsläufig eine wissenschaftliche Befähigung gegeben sein, was man von einem Fliesenleger wohl kaum erwarten kann. Eine Lehr- und Forschungseinrichtungen (wie behauptet) liegt nicht vor; es fehlen entsprechende Veröffentlichungen in Fachmedien. Weder liegt normativ ein Rechtsinstitut noch eine Rechtspersönlichkeit anscheinend vor. Im direkten Vergleich dazu sehe ich folgendes Institut für Akustik und Bauphysik: Dies "Institut" ist wengstens auf einer wissenschaftlichen Basis verankert (Ernst Joachim Völker: Professor an der Technische Universität Darmstadt) sowie aktiv in Lehrtätigkeit, Forschungstätigkeit und Veröffentlichungen (über 220 Pubikationen und Bücher).
Ich möchte vorschlagen für den Begriff des Instituts und deren Einstellung in Wikipedia gemäss den Relevanzkriterien (Wikipedia:Relevanzkriterien#Hochschule) auch im Artikel präziser zu fassen. --109.164.208.50 09:09, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Irreführung beim KIT?!

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Wäre nicht auch die Umbenennung der TU Karlsruhe in "Karlsruher Institut für Technologie" (KIT) ein Fall von Irreführung durch „Institut“ im Namen? Das ist natürlich ein anderer Fall als die in dem Abschnitt genannten, aber auch eine Art Irreführung, indem wörtlich gesehen tiefgestapelt wird, aber durch die Abkürzung versucht man sich auf das Niveau des MIT zu erhöhen. --PatrickBrauns (Diskussion) 11:51, 23. Jan. 2023 (CET)Beantworten