Diskussion:Johann Lukas Schönlein

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Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von Naronnas in Abschnitt Staatsbürgerschaft
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Ehrungen[Quelltext bearbeiten]

Anlässlich seiner Pensionierung 1859 erhielt Schönlein von den Ärzten Berlins eine sehr große Prunkvase von KPM mit Ansichten des Berliner Stadtschlosses und Charlottenburg nach Carl Daniel Freydanck (Beschreibung im Katalog der Twinight Collection New York). Hodsha (Diskussion) 19:31, 15. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Napoleon I. kann nicht sein Patient gewesen sein.[Quelltext bearbeiten]

Schönlein studierte 1811-1816 in Landshut und Würzburg. Napoleon I. wurde schon 1815 nach der Schlacht von Waterloo nach St. Helena deportiert, wo er 1821 verstarb. Es erscheint nicht plausibel, dass der französische Kaiser, der sich 1815 auch nur in Frankreich und Belgien aufhielt, sich dort von einem deutschen Medizinstudenten behandeln ließ. --Gabulan (Diskussion) 12:57, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Der Beleg nennt lediglich Napoleon. Der I. wars nicht, sondern ein französischer Kaiser namens Napoleon, der Schönleins ärztliche Dienste nach 1832 in Anspruch nahm. Im Frage kommt nur – gemäß Teichfischer/Brinkschulte – Napoleon III. --Georg Hügler (Diskussion) 17:23, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Staatsbürgerschaft[Quelltext bearbeiten]

Ähnlich wie in Diskussion:Nicolaus Anton Friedreich#Staatsbürgerschaft diskutiert, wurde auch hier die Kategorie:Bayer zurückgesetzt [1].

Auch für Johann Lukas Schönlein gilt, dass er nicht in die Kategorie:Deutscher eingetragen sein kann, da er vor 1866 bzw 1871 gestorben ist, also bevor es überhaupt einen einheitlichen deutschen Staat gab (darum habe ich die Kategorie in einem neuen Edit entfernt).

Zur Kategorie:Bayer: Diese hatte ich auf folgende Indizien gestützt: ein Großteil seines Lebensmittelpunkt war in Würzburg. Zwar war Bamberg zur Zeit seiner Geburt 1793 nicht Teil des Königreich Bayerns, zur Zeit der Einführung des bayerischen Indigenats 1918 aber durchaus. Zu diesem Zeitpunkt lebte Schönlein auch noch in Würzburg, das damals auch schon bayerisch war, so dass durchaus von einer automatischen Erwerb des bayerischen Indigenats auszugehen ist. Daneben ist es natürlich auch möglich, dass er auch noch andere Staatsbürgerschaften inne hatte. Falls hier dennoch Bedenken bestehen, wäre ein Weglassen der Kategorie natürlich auch möglich. --Naronnas (Diskussion) 11:07, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten