Diskussion:Kategorischer Imperativ/Archiv/2005

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Zur Kritik

Völlig indiskutabel. Vielleicht sollte der Artikel ganz überarbeitet werden. Bin durch Zufall auf die Kritik aufmerksam geworden - von wem ist den das zweite Zitat in dem Abschnitt?--schwall 17:42, 13. Dez 2005 (CET)

Habe folgenden abschnitt rausgenommen:

Ökonomische Kritik (Sichtweise):

"Der Mensch handelt rational und eigennutzorientiert. Die Individuen wägen Kosten und Nutzen ab und wählen eine Handlung, sobald sie mehr Nutzen als Kosten verursacht. Kosten können dabei gesellschaftliche Sanktionen sein, wenn z.B. eine Handlung als moralisch verwerflich von der Gesellschaft gesehen wird und das Individuum sanktioniert wird und ihm dabei Kosten z.B. durch Verachtung und Ausschluss entstehen. Die Kosten und Nutzen sind dabei individuell und können für jeden Menschen verschieden sein. (z.B. ist für ein Induviduum gesellschaftliche Anerkennung wichtiger als für ein anderes Individuum)

Begründung: zweckrationales handel bzw in der sprache kants hypothetische Imperative stehe hier nicht zur disposition - der rest ist auch nicht gerade gelungen. --schwall 17:50, 18. Dez 2005 (CET)

Unsinnige Bemerkungen

Rausgenommen: (Es wird oft fälschlicherweise angenommen, dass dies trivial formuliert bedeutet, man sollte niemandem etwas antun, das man nicht selbst erleben möchte. Es handelt sich hierbei jedoch um das allgemeine Gesetz und ist im Sinne eines Naturgesetzes gemeint, d.h. das Gesetz ist allgemein gültig.)

Zunächst kann hier nicht der Ort sein den KI so darzustellen, dass ihn jeder gegen alles abgrenzen kann. Dies ist kein Lehrbuch. Weiter ist die Erklärung problematisch: es ist kein NATURGESETZ und natürlich auch nicht allgemeingültig - es gilt eben nur für vernünftige Wesen. --schwall 18:05, 18. Dez 2005 (CET)