Diskussion:Lebenspartnerschaftsgesetz/Archiv/001

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Eheverbot

Das Grundgesetz regelt nicht, was eine Ehe ist. Daher unterliegt der Begriff der Ehe auch einem Wandel. Bereits 1993 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung eine Öffnung der Ehe aufgrund eines gesellschaftlichen Begriffswandels für möglich gehalten.--Optimismus 19:34, 3. Mär 2006 (CET)

Könntest du dafür mal nähere Quellen liefern? Danke! --Hansele (Diskussion) 12:45, 4. Mär 2006 (CET)
Der Fall wurde ausgelöst durch die "Aktion Standesamt". Das Urteil habe ich nicht zur Hand und liegt vermutlich so weit zurück, dass es nicht gleich auf www.bundesverfassungsgericht.de zu finden wäre, aber ich denke, Deine Google-Fähigkeiten sind so gut wie meine. Wenn ich die Argumentation richtig in Erinnerung habe, so befand das Gericht, dass der Begriff der Ehe zu dem Zeitpunkt des Urteils immer noch nur noch auf Mann und Frau anzuwenden wäre. Ob das Gericht befand, dass dieser Begriff sich künftig ändern könnte, oder ob das Gericht sich überhaupt zur Frage eines Begriffswandels äusserte, weiss ich nicht mehr. Das Grundgesetz geht einfach davon aus, dass jeder weiß, was mit "Ehe" gemeint ist. Dass ein Wandel inzwischen zu merken ist, war damals noch nicht absehbar, da Kanada, Niederlande, Belgien, Spanien, etc, die Ehe noch nicht geöffnet hatten.--Bhuck 13:03, 4. Mär 2006 (CET)
@Optimismus: Du hast Recht! :-) Natürlich definiert das GG nicht die Ehe, sondern das Familienrecht im BGB. Ich habe daher nun auf das BGB verwiesen. Jetzt kann man natürlich wieder darüber streiten, ob das sein muss: Ehe und Lebenspartnerschaft in einem Atemzug zu nennen. Aber ich denke schon dass es wichtig ist zu erwähnen, dass die rechtliche Ehe nach dem Gesetz Homosexuellen verschlossen bleibt und dass man daher rührend das LPartG auf den Weg gebracht hat.--Rhone

@Bhuck: Deine Änderung mit "derzeit" in Bezug auf das BGB verstehe ich nicht ganz. Ich verstehe deinen Ansatz, aber mit dem logischen Menschenverstand und dem existenten Hinweis "Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!" ist es schon nachvollziehbar, dass Gesetze stetig geändert werden (können). Ich will nun keinen Editwar auslösen, von mir aus soll es so stehen bleiben. Aber ich denke eher, dass mit deiner Formulierung da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts derzeit nicht zulässt den Anschein verweckt, als dass die Ehe in nächster Zeit auch für Homos geöffnet würde. Das dürfen wir nicht mal mittelfristig erwarten; eher langfristig.--Rhone 19:50, 4. Mär 2006 (CET)

Es gibt Bundestagsfraktionen, deren Listen zur Wahl angetreten sind, mit der Forderung, entsprechende Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen. Von daher denke ich schon, dass die Möglichkeit einer Änderung (indirekt) erwähnenswert ist. Wenn man das bloss mit dem Stempel "Sowas ist illegal" abstempelt, finde ich das nicht gut, auch wenn ich selbstverständlich Dein Anliegen unterstütze, auf bestehende Ungleichbehandlung deutlich zu zeigen. Deswegen denke ich, dass die jetzige Formulierung beide Ziele erreicht.--Bhuck 23:56, 4. Mär 2006 (CET)
Solange da nichts definitives feststeht, ist das aber doch nur eine Spekulation. Und Spekulationen haben in der Wikipedia relativ wenig bis gar nichts zu suchen... Die Grenzen sind hier nämlich praktisch nicht zu ziehen. Der nächste hofft auf eine andere Gesetzesänderung, und sieht im erneuten Einzug der FDP in den Bundestag einen Hoffnungsschimmer - der nächste beim nächsten Thema. Das eine ist etwas wahrscheinlicher, das nächste etwas unwahrscheinlicher - aber alles bleibt Spekulation. --Hansele (Diskussion) 00:08, 5. Mär 2006 (CET)

Mein Verständnis von Spekulation sieht etwas expliziteres vor. Nirgends wird gesagt, wenn man "derzeit" schreibt, dass das je anders sein wird, es wird nur die Möglichkeit offengehalten, dass es anders sein könnte. Aber sei's drum. So wie es jetzt steht ist vielleicht ohnehin klarer.--Bhuck 00:17, 5. Mär 2006 (CET)

@Bhuck: Als neuer LPartG-Admin bitte ich dich über den folgenden Teilsatz nachzudenken: da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts, anders als in einigen anderen Ländern, nicht zuläßt. Ich weiß was gemeint ist, die ersten Worte stammen immerhin aus meiner Feder ;-), aber es gewinnt nach den letzten Worten nun den Anschein, als dass das BGB auch für ausländische Staaten masßgeblich sei.--Rhone 07:35, 5. Mär 2006 (CET) (kommentar thematisch aufgesplittet durch Bhuck 09:20, 6. Mär 2006 (CET))

Das war eine Ergänzung von Benutzer:Bhuck - eigentlich wollte er wohl die Begründung mit dem BGB raus haben, was ich aber nicht für wirklich sinnvoll halte. Es geht hier um ein deutsches Gesetz und damit um die deutsche Diskussion. Wenn ihm der Vergleich mit anderen Staaten wichtig ist, könnte man das ja in einem eigenen Absatz erläutern. Ich nehme den Nebensatz dann erst einmal wieder heraus, da ich darin an dieser Stelle auch keinen wirklichen Sinn sehe. --Hansele (Diskussion) 09:24, 5. Mär 2006 (CET)

Ich meine nach wie vor, dass mit dem Verweis auf Ehe die Nennung des die Ehe regelnden Gesetzes sich erübrigt. Somit vermeidet man solche Verwirrungen, wie sie Hansele anscheinend unbedingt herbeiführen will.--Bhuck 09:22, 6. Mär 2006 (CET)

Rechtlicher Rahmen

Der Satz "Ein Berliner Standesbeamter ist der Meinung, dass Frauen den rechtlichen Rahmen nicht so benötigen würden." scheint mir aus dem Hut gezaubert und ich entferne ich. Wer ist dieser Beamte ? Name ? Ist es die Meinung der Behörden? Solange keine Quelle bekannt ist, hat es hier nichts zusuchen --gogoflash76

Die Quelle, ein Artikel aus dieStandard ist angegeben, das ist nicht von mir aus dem Finger gesogen. Kann es Dir notfalls auch den Artikel als PDF zukommen lassen. Große Wissenschaftliche Untersuchunf gibt bis dato keine. Der Beitrag soll in zusammenhang mit der Erklärung des LSVD die Breite der Erklärungsmodelle zeigen. --Franz (Fg68at) 01:23, 10. Jan. 2007 (CET)

Hamburger Ehe

@Bhuck: Bitte um Beleg bzgl. Hamburger Ehe. Selbst die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen im LSVD (Lesben- und Schwulenverband) erklärt, dass die Hamburger Ehe nur symbolischen Charakter hatte. Also beleg bitte die von Dir erwähnte bedingte Rechtsfähigkeit. Zur Info: Die Beteiligten galten noch nicht mal als Angehörige.--Rhone 07:35, 5. Mär 2006 (CET) (kommentar thematisch aufgesplittet durch Bhuck 09:20, 6. Mär 2006 (CET)

Aus Drucksache 18/1786 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Antwort vom 22.02.05 auf Kleine Anfrage des Abgeordneten Farid Müller):

Das Hamburgische Krankenhausgesetz beinhaltet in § 11 Abs. 6 (Übermittlung von Patientendaten), dass „das Krankenhaus Patientendaten an Dritte übermitteln darf, soweit dies erforderlich ist zur Unterrichtung von Angehörigen, Seelsorgern, Partnerinnen und Partnern gleich- und verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und bevollmächtigten Personen, soweit der Patient nicht einen gegenteiligen Willen kundgetan hat oder sonstige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Übermittlung nicht angebracht ist.“ Hiervon sind auch die nach dem Gesetz über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eingetragenen Partner erfasst.

Angehörigen einer nach dem Gesetz über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eingetragenen Partnerschaft wird regelmäßig eine gemeinsame Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erteilt, soweit hierfür die Einkommensvoraussetzungen gegeben sind. Soweit die nach dem Gesetz über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eingetragenen Partner in einem gemeinsamen Haushalt leben, bilden sie sozialhilferechtlich eine Haushaltsgemeinschaft gemäß § 36 SGB XII. Danach wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften und dass Leistungen zum Lebensunterhalt für den anderen/die andere erbracht werden, soweit dies nach Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die Einsetzung von Einkommen und Vermögen erfolgt nach §§ 82 ff. SGB XII. --Bhuck 09:14, 6. Mär 2006 (CET)

Können wir von Rechten bzw. Pflichten durch die Begründung einer Hamburger Ehe reden, wenn selbst nicht verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare, sofern sie nachweisen können, dass sie Partner des Kranken sind, Auskunft über ihn erhalten? Und geht es Ledigen nicht auch so, dass wenn sie mit einem Partner zusammenleben, die Sozialhilfe des anderen auf ihre eigene Sozialhilfeleistung angerechnet bekommen? Nur durch die Einbindung von Wortfolgen wie "Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eingetragenen Partner" in ein paar Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften kann man nicht von Rechten bzw. Pflichten durch die Begründung einer Hamburger Ehe sprechen, wenn selbst Ledige die selben Rechte/Pflichten erhalten.--Rhone 12:00, 6. Mär 2006 (CET)

Da wären zum einen noch die Wohnberechtigungsbescheinigung. Zum anderen solltest Du die Wirkung von §36 SGB XII auf homo- bzw. heterosexuellen Paaren nicht verwechseln. "Wilde Ehen" sind "eheähnlich", "wilde Lebenspartnerschaften" hingegen sind nicht "eheähnlich", da ihnen die Verschiedengeschlechtlichkeit fehlt. Von daher bedarf man schon eines konkreten Rechtsakts (Hamburger Ehe, z.B.), um das gemeinschaftliche Wirtschaften zu unterstellen, da Art. 6 GG durch das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare ohne Trauschein nicht bedroht wird. Vor allem aber würde ich erwähnen, dass der antwortgebende Senat, den ich oben zitierte, bemüht war, die Nutzlosigkeit der Hamburger Ehe zu beweisen, weil er sie abschaffen wollte, und trotzdem wahrheitshalber zu einer solchen Antwort sich verpflichtet sah. Wenn nicht mal der CDU-Senat solche Wirkungen verschweigen kann, werden sie doch irgendwie nennenswert (wenn auch geringfügig im Vergleich zur Ehe oder zur Lebenspartnerschaft) sein.--Bhuck 13:33, 6. Mär 2006 (CET)

Zuständigkeit bayerischer Notare

Ich habe gerade folgenden Satz gelöscht: "Allerdings werden die Bewohner von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen und das Saarland nicht in der Lage sein (mangels nicht vorgesehener Kooperation des zuständigen Standesamts), die hierfür notwendige Dokumentation vorzulegen." Ich weiß nicht, was dahinter stecken soll. Die "notwendige Dokumentation", wie z.B. Abstammungsurkunden oder Meldebescheinigungen, ergibt sich aus § 4 der bayrischen Verordnung zum Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (VollzVAGLPartG). Alle diese Unterlagen lassen sich leicht besorgen, selbst ohne der ausstellenden Behörde auch nur zu sagen, wozu man die Papiere braucht. Es ist ja nicht so, dass - wie bei der Eheschließung - man sich von einem zuständigen Standesamt zu einem eigentlich unzuständigen Amt "überweisen" lässt, sondern die bayrischen Notare sind von vorneherein zuständig. -- Sigur 20:03, 23. Mai 2006 (CEST)

Die Löschung war richtig. Denn wenn selbst Deutsche, die im Ausland leben, in Bayern eine Lebenspartnerschaft begründen können, so können das theoretisch ein Rheinland-Pfälzer und auch ein Saarländer. Denn die VollzVAGLPartG besagt nicht, dass einer der beiden Lebenspartner seinen Wohnsitz in Bayern haben muss. --Rhone 17:40, 28. Mai 2006 (CEST)

Können Deutsche, die im Ausland wohnen, ihre Dokumentation nicht vom Standesamt Berlin I (was für im Ausland wohnende Deutsche zuständig ist) holen? Das Standesamt Berlin I ist aber für in Rheinland-Pfalz wohnende Menschen nicht zuständig, oder? Gibt es irgendwo online die VollzVAGLPartG zum Nachlesen, welche Unterlagen erforderlich sind? Vielleicht unterscheidet sich das von den Dokumenten, die z.B. in Mecklenburg-Vorpommern benötigt werden.--Bhuck 13:35, 18. Jul 2006 (CEST)

Das Standesamt Berlin I ist nicht für Lebenspartnerschaften zuständig. Lebenspartnerschaftsbegründungen werden weder dort angelegt, da das Konsulargesetz (KonsularG) nicht geändert wurde und Konsularbeamte so nur zu Eheschließungen befugt sind, noch werden Lebenspartnerschaften vermerkt, wenn diese in Deutschland zwar geschlossen wurden, die Lebenspartner aber dann ins Ausland ziehen. Da die Landesausführungsgesetze zum Lebenspartnerschaftsgesetz nicht miteinander kompatibel sind, verbleibt die Führung des Auszugs aus dem Lebenspartnerschaftsbuch bei der Begründungsbehörde.--Rhone 11:01, 18. Sep 2006 (CEST)

Ausländische Lebenspartnerschaften

Wie ist es, wenn ein(e) Ausländer(in) eine Lebenspartnerschaft mit einem(r) Deutschen eingeht? Hat er/sie dann Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung, usw.?

Ja, in diesem Bereich sind Lebenspartner und Ehegatten gleichgestellt.--Rhone 22:27, 17. Jul 2006 (CEST)
Quelle? --RokerHRO 09:22, 26. Jul 2006 (CEST)

Ja das ist so: kann man bei www.lsvd.de nachlesen.GLGerman 09:56, 26. Jul 2006 (CEST)GLGerman

Haltung der Kirchen / Kritik??

Im Text steht: Im Gegensatz zur katholischen Kirchenleitung kommt aus der Kirchenleitung der EKD in Deutschland nach intensiven, langjährigen Diskussionen fast einheitlich bei allen evangelischen Bischöfen Zustimmung zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft. So erging im Jahre 2000 das Grundsatzpapier der Bischöfe der EKD "Verantwortung und Verlässlichkeit stärken", wonach standesamtliche Partnerschaften zwischen homosexuellen Paaren zu unterstützen seien und diese keine sündhaften Beziehungen darstellen. Wo ist hier die Kritik am Lebenspartnerschaftsgesetz? Solange mir das Unklar ist werde ich das rausnehem.--Cyrus Grisham 09:54, 22. Aug 2006 (CEST)

Die Information über die unterschiedlichen Haltungen der Kirchen ist schon sehr nützlich. Von daher wäre es besser, statt die Information zu löschen, weil es zu der Überschrift nicht passt, die Überschriften so anzupassen, dass die Information erhalten werden kann. Ich werde das dann so machen, wenn klar ist, dass wir einander nicht beim Editieren in die Wege kommen und ein Bearbeitungskonflikt auslösen.--Bhuck 10:07, 22. Aug 2006 (CEST)
Das war nur ein schneller Fix. Ich denke "Rezeption durch Lesben und Schwule" könnte gegenüber der jetzigen Version auch ausgebaut werden.--Bhuck 10:11, 22. Aug 2006 (CEST)
Für eine Überholung des aktuellen Rechts stehe, dass bisher nur geschätzte zwei Prozent der homosexuellen Paare die Rechtsinstitution für sich in Anspruch genommen haben. Dies dürfte jedoch auch mit dem bestehenden Überhang an Pflichten (s.o.) in Zusammenhang stehen. Ist 1. teilweiße POV (2.Satz) und 2 gehört dies sicherlich nicht unter Rezepzion)
Die römisch-katholische Kirche lehnt die Verpartnerung Homosexueller ab. So hatte Papst Johannes Paul II. alle katholischen Parlamentarier dazu aufgefordert, dagegen zu kämpfen. (Quelle, für kämpfen?? Ansonsten muss der Satz umformuliert werden) Benedikt XVI. führte diese Politik fort. (Warum wird dies abgelehnt, aus der Sicht der RK-Kirche?)
... erläutert das Bistum Mainz den rechtlichen kirchlichen Rahmen. Pressesprecher Jürgen Strickstrock zitiert die von Karl Kardinal Lehmann unterschriebene Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. Juni 2002 so: "Das neu geschaffene Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft widerspricht der Auffassung von Ehe und Familie, wie sie die katholische Kirche lehrt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der katholischen Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten, wie sie ihnen nach Artikel vier der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse auferlegt sind." Ein Verstoß gegen diese Loyalitätsverpflichtungen sei schwerwiegend und ziehe arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Das heißt: "Kündigung, wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen." [1]

Beim Status Quo aber darf es nicht bleiben, meint der Vatikan, der katholische Politiker in aller Welt nun dazu aufgerufen hat, „klar und öffentlich“ zu widersprechen, wenn gleichgeschlechtlichen Partnerschaft rechtlich aufgewertet werden. Im Deutschen Bundestag hat man den frommen Wunsch wohl vernommen, tut sich aber schwer, ihm zu folgen. Wolfgang Bosbach: „Vatikan-Vergleich sehr hart“ Dass die Kirche die Gleichstellung von Lesben und Schwulen als „Legalisierung des Bösen“ bezeichne, sei allerdings „sehr hart“. Der CDU-Politiker geht nicht davon aus, dass Unionsabgeordnete sich nun dem Druck der Kirche beugen und gegen das Gleichstellungsgesetz vorgehen wollen. [2]

Auch andere konservative Kritiker meinten, die Entstehung der Lebenspartnerschaft werte die Ehe ab, da ihre "Einzigartigkeit" in Frage gestellt werde. (1. Nur "konervative"? und 2 hat das nichts im Rezeptionen zu suchen der "Volkskirchen zu suchen.)
Im Gegensatz zur katholischen Kirchenleitung kommt aus der Kirchenleitung der EKD in Deutschland nach intensiven, langjährigen Diskussionen fast einheitlich bei allen evangelischen Bischöfen Zustimmung zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft. So erging im Jahre 2000 das Grundsatzpapier der Bischöfe der EKD "Verantwortung und Verlässlichkeit stärken", wonach standesamtliche Partnerschaften zwischen homosexuellen Paaren zu unterstützen seien und diese keine sündhaften Beziehungen darstellen. (Quelle?)

http://www.ekd.de/EKD-Texte/lebensgemeinschaft_2000.html ist die Quelle des Papiers "Verlässlichkeit und Verantwortung stärken".GLGerman 11:57, 22. Aug 2006 (CEST)GLGerman

Die Bischöfe der Landeskirchen der EKD lehnt eine Adoption nichtleiblicher Kinder durch homosexuelle Paare. (gehört hier sicherlich nicht rein, da sich dies nicht auf das aktuelle Gesetz bezieht!)
Verfassungsrechtler (Problematisch da es hier auch abweichende Meinungen Meinungen gab ich glaube die Abstimmung verlief 3:5 hätte also einer anders gestimmt...) Außerdem muss dieser Teil dann noch entsprechend eingearbeitet werden sowie dies Raus: "im Sinne der Stellungnahme des LSVD von Manfred Bruns und des Plädoyers von Volker Beck" Außerdem muss der ganze "Verfassungsrechtler" Abschnitt ein bisschen verständlicher formuliert werden.
So hier sind ein paar Verbesserungsvorschläge und Kritiken am derzeitigen Zustand Rezeptionen. --Cyrus Grisham 11:01, 22. Aug 2006 (CEST)
Ich habe erstmal folgende Sätze herausgenommen (Bitte solange nicht in den Artikel einfügen bis POV entfernt und diese Sachen auch in einen richtige Abschnitt stehen:
Für eine Überholung des aktuellen Rechts stehe, dass bisher nur geschätzte zwei Prozent der homosexuellen Paare die Rechtsinstitution für sich in Anspruch genommen haben. Dies dürfte jedoch auch mit dem bestehenden Überhang an Pflichten (s.o.) in Zusammenhang stehen.
Die Bischöfe der Landeskirchen der EKD wehrten sich aber bisher gegen eine gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder durch homosexuelle Paare.(erledigt sihe aktuelle Situation) mfg Cyrus Grisham 16:17, 22. Aug 2006 (CEST)

Jemand hat den Artikel überarbeitet (im wesentlichen entschlackt, danke), und dabei einige Quellen angefragt. Für die Meinung der FDP, ein Abstand sei nötig, siehe die Bundestagsdebatte zum Gesetz (ob erste oder zweite Lesung, oder gar beide, weiss ich nicht mehr). Für die Meinung von Prof. Robbers, siehe auch sein Plädoyer vor dem BVerfG (habe ich mündlich angehört, habe aber kein http-link drauf). Ich denke, ein bisschen Google-Recherche würde auch recht schnell die Aufforderung an röm-kath. Politiker zutage fördern.--Bhuck 21:27, 23. Aug 2006 (CEST)

Ich war der jemand und wenn ich Zeit und Lust hätte würde ich auch die Quellen hinzufügen und den Artikel weiter entschlacken und in einer neuen Reiehnfolge bringen. Zudem müsste z.B. stärker auf die Sprache in den unterschiedlichen Bereichen geachtet werden, z.B.hat homosexuelle Paare nichts in "Unterscheidungen zur Ehe zu suchen, da das Gesetz dieses nicht vorschreibt(sexuelle Identität ist unbedeutend!) und somit nicht nur homosexuelle Paare die verpartnert sind(!) davon betroffen sind. Ein anderes Beispiel zum entschlacken sind die Rezeptionen durch Verfassungsrechter und der Genese daDaten hier 2* auftauchen was sicherlich nicht notwendig ist. Nicht zu vergessen ist das sich die Aktuelle Diskussion um ein Erweiterungsgesetz handelt,oder? Die Linkskönnten auch auf 3 reduziert werden.... nur ein paar anregungen... mfg Cyrus Grisham 10:04, 7. Sep 2006 (CEST)

Systemfehler bei Wiki  ?

Ich hatte eben eine Quelle einfügen wollen und dabei dann festgestellt, dass einfach der Rest des Artikels fehlte, wie geht denn sowas ? technischer Fehler ? Habe zurückgesetzt auf alte VersionGLGerman 14:16, 31. Aug 2006 (CEST)GLGerman

Entstehungsgeschichte der Lebenspartnerschaft in Deutschland

Auch wenn der Hansele dies nicht weiss, die Lebenspartnerschaft wurde unter Zustimmung der EKD-Leitung in Deutschland verabschiedet. Dafür hatte die EKD "extra" das Papier "Verantwortung und Verlässlichkeit stärken" 2000 verfasst, um aufzuzeigen, wie weit die EKD mitgehen wird. Und dies haben die Sozialdemokraten entsprechend berücksichtigt und sogar damals entsprechende Gespräche mit der EKD-Leitung geführt. Daher gab es auch keine Zulassung der Adoption, obgleich hiefür der Bundesrat nicht hätte benötigt werden zu brauchen. Die SPD hat dies nicht - gegen den Willen der Grünen - durchgesetzt, da sie diesbezüglich auf die EKD "gehört hat".GLGerman 11:24, 16. Okt. 2006 (CEST)

Lieber Hansele, auch wenn es dir nicht passt, in der jetzigen Form wurde und wird die Lebenspartnerschaft von der EKD mitgetragen und theologisch sogar "untermauert". Die EKD geht nur über den "jetzigen status quo" nicht weiter und hat dort die Grenze gezogen: keine Öffnung der Ehe und keine Adoption nichtleiblicher Kinder.GLGerman 11:46, 16. Okt. 2006 (CEST)

Neuaufbau des Artikels und Ausgliederung von fremden Informationen

Der Artikel deckt in seinem heutigen Umfang viele Themenfelder ab und versorgt den Leser mit vielen Informationen zur Lebenspartnerschaft. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass der Artikel Lebenspartnerschaftsgesetz heißt. Hier sind Informationen wie Basisdaten, Inhalt und Genese, Kritik und Rezeption und die aktuelle Diskussion zum Gesetz entscheidend.

Dass allerdings BAT und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst absatzweise Erwähnung finden, landesrechtliche Regelungen zur Begründung auftauchen, die Anerkennung ausländischer Lebenspartnerschaften erörtert werden, von der halben Statistik mal ganz zu schweigen, hat nichts mit dem Gesetz als solchem, dem LPartG, zu tun. Hierbei handelt es sich um Informationen, die über das Gesetz hinausgehen.

Mein Vorschlag wäre es den Artikel um seine wesentlichen Bestandteile zum LPartG zu kürzen und einen neuen Artikel anzulegen, der sich mit den aus dem LPartG resultierenden Sachverhalten beschäftigt. Den könnte man dann Eingetragene Lebenspartnerschaft oder Lebenspartnerschaftsrecht nennen.--Rhone 22:10, 14. Jan. 2007 (CET)

Der Redirect Lebenspartnerschaft würde sich vielleicht dazu anbieten. --Franz (Fg68at) 23:08, 15. Jan. 2007 (CET)
Ja das ist eine gute Idee, Franz GLGerman 03:17, 16. Jan. 2007 (CET)
Aber warten wir nochmal ab, was andere denken.GLGerman 03:19, 16. Jan. 2007 (CET)
Kann da nur zustimmen... Cyrus Grisham 12:27, 16. Jan. 2007 (CET)
Mit dem Konzept kann ich mich auch anfreunden. Für die Lemmagebung finde ich auch Lebenspartnerschaft am besten. Allerdings werden viele Leute, die Lebenspartnerschaft nachschauen, Dinge wissen wollen, die im Lebenspartnerschaftsgesetz Artikel sind, also bin ich etwas unsicher, wie man hier vorgehen sollte. Wie wäre es, wenn wir den jetzigen Artikel auf Lebenspartnerschaft als Lemma verschieben würden, und dann überlegen würden, was kann man vom Material zum Gesetz dort auslagern in einen neuen Lemma Lebenspartnerschaftsgesetz, weil die Leute, die ganz allgemein über Lebenspartnerschaft was wissen wollen, das nicht unbedingt wissen wollen (oder zumindest dann den Link verfolgen würden)?--Bhuck 16:23, 16. Jan. 2007 (CET)
Ließe sich durch Links in den jeweiligen Artikeln bewerkstelligen oder durch Hinweis (Siehe auch).GLGerman 01:17, 18. Jan. 2007 (CET)

Aktuelle Diskussion um ein Erweiterungsgesetz

Ist folgender Abschnitt ironisch gemeint, oder steh ich heute auf der Leitung: Als Ausdruck ihrer neugefundenen Anerkennung und Akzeptanz für die Lebenspartnerschaft haben CSU und CDU im Bundestag die Beratung eines Gesetzentwurfs zum Pfändungsschutz ausgesetzt, da der Entwurf eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen im Hinblick auf den Schutz von Rücklagen zur Alterssicherung vor Pfändung beinhalten sollte. Dies sei von der Union nicht erwünscht[14]. Vermute im Moment, der Autor meint etwas à la „Diese deklarierte Anerkennung soll aber wohl nach wie vor die Gleichstellung mit Ehen ausschließen, denn mit Hinweis darauf setzte die Unionsfraktion die Beratung ... aus" Vielleicht kann jemand das auch noch in hübsch ausformulieren? 82.83.69.75 13:57, 17. Mai 2007 (CEST)


Sehe das auch so, habe es umformuliert. Wer kam eigentlich auf die Idee, CDU und CSU würden in ihren neuen Grundsatzprogrammen die Eingetragene Lebenspartnerschaft anerkennen? Im Entwurf der CDU findet diese ausdrücklich keine Erwähnung, sondern nur gleichgeschlechtliche Partnerschaften (Punkt 79 Entwurf Grundsatzprogramm). Das ist ein Unterschied. Die CDU verteidigt ja ausdrücklich die Vorteile für die kinderlose Ehe (Punkt 69 Entwurf Grundsatzprogramm). Sie sei vom Grundgesetz geschützt, weil hier dauerhaft füreinander Verantwortung übernommen wird. Daraus müsste streng logisch das Bestreben nach Gleichstellung erwachsen. Die CDU lässt die Existenz der Eingetragenen Lebenspartnerschaft aber ausdrücklich im Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms unter den Tisch fallen, um diese Widersprüchlichkeit zu ignorieren. Es gibt meines Wissens auch keinen Hinweis darauf, dass die CSU ausdrücklich die Eingetragene Lebenspartnerschaft anerkennen will. Um es noch einmal zu betonen: Es besteht ein Unterschied zwischen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft und Eingetragener Lebenspartnerschaft, so wie zwischen eheähnlicher Partnerschaft und Ehe!

Rezeption durch Lesben und Schwule

Hi, der Absatz ist völlig falsch. Von vielen Lesben und Schwulen – wie zum Beispiel dem Lesbenring oder Mitgliedern des neuen whk – weder der Lesbenring noch das whk ist viele. Manche der Kritiker sehen in der Lebenspartnerschaft dto wie oben manche sind nicht die Mehrheit der Lesben und Schwulen. Einige davon sehen darin eine dto. Der nächste Abschnitt, der wohl eine Kritik an der Mitarbeit des LSVD darstellen soll, gehört auch nicht unter diesen Absatz. Deshalb Absatz umgebaut. mfg 89.14.37.2 21:54, 9. Jun. 2007 (CEST)

Eine Frage...

Können ein Mann und eine Frau (also zwei Menschen des ungleichen Geschlechts) einen Lebenspartnerschaft anschließen? Das ist möglich in Frankreich zum Beispiele, aber ist das auch möglich in Deutschland? Danke in voraus. --Edcolins 21:08, 30. Jul. 2007 (CEST)

Nein geht nicht in Deutschland GLGerman 13:53, 31. Jul. 2007 (CEST)
Ok, danke. --Edcolins 20:26, 31. Jul. 2007 (CEST)

1. Absatz: Gleiche Pflichten, ungleiche Rechte nicht deutlich dargestellt

Hallo allerseits, ich fand es befremdlich, folgendes über die Lebenspartnerschaft zu lesen:

"Die Lebenspartnerschaft erfüllt bei Personen gleichen Geschlechts die Aufgabe, die bei Mann und Frau der Ehe zukommt. Die Rechtsfolgen des eigenständigen Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten nachgebildet."

Der erste Satz erscheint mir eine gewagte Behauptung, denn der Text gibt bislang weder eine Spezifizierung für "die eine" Aufgabe der Ehe von Frau und Mann, noch ist auf irgendeine Weise erwiesen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften tatsächlich dieselbe Vorstellung / Aufgabe für ihre ELP haben / wollen. Weil - und damit zu Satz 2: die ELP ist hauptsächlich in den Pflichten der Ehe in Sachen Rechtsfolgen nachgebildet. Viele (Steuer-)Rechte bleiben zur Zeit der verschiedengeschlechtlichen Ehe vorbehalten. ELPartnerschaften und Ehen haben also unterschiedliche Rechtsfolgen und Voraussetzungen und werden in ihrer Aufgabe auch seitens der CDU/CSU massiv unterschiedlich gedeutet (siehe Bundestagsdebatte vom 21.6.2007, PDF-Protokoll auf bundestag.de ab S. 38). Insofern scheint mir dieser Definitionsversuch auch ein Versuch in übermäßiger Neutralität zu sein. Oder es ist unscharf formuliert, weil die Betonung auf "bürgerlich-rechtlich" nicht herauslesbar ist, bzw. sich nicht erschließt, worin die Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft liegen.

Wie wäre es mit: "Die Lebenspartnerschaft ist eine Verantwortungspartnerschaft zweier Personen gleichen Geschlechts, ähnlich der Ehe. Die Rechtsfolgen des eigenständigen Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten den Rechtsfolgen der Ehe nachgebildet, im Steuerrecht und bei der Hinterbliebenenversorgung für Beamte gibt es keine Rechtsfolgen für Lebenspartnerschaften."

Rege Diskussion wird erhofft und erbeten. --FriederikeW 15:27, 28. Aug. 2007 (CEST)

Hallo FriederikeW, der §2 LPartG weist der LP die gleiche Aufgabe zu wie der Ehe: Begründung einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft, Beistand und Treue. Dem entspricht spiegelbildlich auch das Recht der Aufhebung der LP, des Unterhalts und des gemeinsamen Güterstands. Welche konkreten Vorstellungen die Lebenspartner natürlich in ihrer LP haben, ist zum Glück sehr unterschiedlich. Im bürgerlich-rechtlichen Bereich finde ich Ehe und LP ziemlich gleichartig. Wo siehst Du die Unterschiede, wegen welcher die Beschaffenheit der LP der Beschaffenheit der Ehe nur ähnlich soll? Die von Dir angesprochene unterschiedliche Behandlung im Steuerrecht, in der Ruhestandsversorgung usw. sind nicht bürgerlich-rechtlich, - dort ist die LP der Ehe nachgebildet -, sondern öffentliche Gesetze, die an den Bestand einer Ehe anknüpfen. Bei solchen Gesetzen behauptet der Artikel aber auch nicht, dass eine Gleichbehandlung vorliege. Auf die unterschiedliche Behandlung im öffentlichen Recht geht der Artikel recht genau ein. --84.57.48.210 17:09, 28. Aug. 2007 (CEST)
Hallo, IP 84.57.48.210. Danke für die juristischen Hintergründe. Um Missverständlichkeiten im 1. Absatz vorzubeugen, plädiere ich für die Benennung der Aufgaben. Treue gehört übrigens nicht dazu ;o) "Die Lebenspartner sind einander zu Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung." Und ich würde dann auch das Steuerrecht wie vorgeschlagen erwähnen. Die Nicht-Erwähnung suggeriert m.E. die komplette Gleichstellung und wird der Bewertung durch Teile der Politik und Gesellschaft (auch Heteros haben z.T. kein Verständnis für Steuerklasse 1 für Lebenspartner) nicht gerecht. Ich hoffte, mein Vorschlag würde deutlich unterscheiden zwischen bürgerlich-rechtlicher Gleichstellung und steuerrechtlicher Unterscheidung. Nicht? --FriederikeW 18:37, 28. Aug. 2007 (CEST)
Stimme eher mit der Antwort der IP überein: im zivilrechtlichen Bereich sind Ehe und Lebenspartnerschaft gleich ausgestaltet. Da gibt es keinerlei Unterschiede; daher stimmt auch die bisherige Formulierung meines Erachtens. Die noch bestehenden Unterschiede (Steuerrecht/Hinterbliebenenversorgung bei Beamten) werden im Artikel unten weiter noch sehr ausführlich dargestellt. Da gibt es einen ganzen Absatz, wo sogar die einzelnen Gesetze, die (bisher) nicht angepasst wurden, aufgezählt sind. GLGerman 18:41, 28. Aug. 2007 (CEST)

Angehörigenstatus des Lebenspartners im Verwaltungsverfahrensrecht

Nach dem Wortlaut des § 20 (Bundes-)VwVfG (ebenso § 16 SGB X) ist der Lebenspartner kein Angehöriger, der vom Verwaltungsverfahren ausgeschlossen ist, wenn sein Lebenspartner am Verwaltungsverfahren beteiligt ist. Ob dies aber tatsächlich gilt, ist m.E. zweifelhaft, da sich eine solche Ausnahme nicht ernsthaft begründen ließe.

Es dürfte sich eher um eine (noch) fehlende Anpassung des Verfahrensrechts an das neue Insitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft handeln. Ein solche Anpassung wurde bereits in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen (20 Abs. 5 Nr. 2 VwVfG NRW, in § 20 Abs. 5 Nr. 2a VwVfGBbG, § 3a VwVfGBln, § 20 Abs. 5 Nr. 2 HmbVwVfG, § 20 Abs. 5 Nr. 2a VwVfG M-V). --Arpinium 15:46, 3. Sep. 2007 (CEST)

es handelt sich tatsächlich um eine fehlende Anpassung, die noch aussteht, da viele Bundesländer dies bereits in ihren Verwaltungsverfahrensgesetzen angepasst haben. GLGerman 02:46, 6. Sep. 2007 (CEST)

Begriffsklärung (BKL)

Der Einschub der BKL war nötig, da immer wieder Leute Probleme mti dem Redirekt von Lebenspartnerschaft haben, weil sie eigentlich die eingetragene Lebenspartnerschaft suchen (darauf hat das Redirekt früher gezeigt). --MfG: --FTH DISK 12:52, 1. Okt. 2007 (CEST)

Verschiebung?

Was haltet ihr von der Idee, den Artikel nach Lebenspartnerschaftsrecht (Deutschland) zu verschieben, analog zum Artikel Eherecht (Deutschland)? Wenn die Parallelen deutlicher werden, bedarf es vielleicht nicht solche BKLs wie FTH sie vor einigen Wochen eingebaut hatte (was ja nicht verkehrt war angesichts mancher Redirects). Schließlich bietet der Artikel eine allgemeine Betrachtung der Rechtssituationen, und behandelt nicht allein das LPartG, sondern Rechtsprechung zu Tarifverträge, Änderungen zu Steuergesetzen, BGB, etc.--Bhuck 17:01, 7. Nov. 2007 (CET)

Finde ich gut, auch wegen Verweisen auf vergleichbare Gesetze in anderen Ländern. Vigala Veia 18:42, 9. Jan. 2008 (CET)

Statistik

Eigentümlich fand ich die geäußerte Vermutung, es gäbe vielleicht mehr Schwule als Lesben. Logisch wäre allerhöchstens die Aussage, es gäbe möglicherweise mehr schwule PAARE als lesbische, also mehr Personen, die sich offen zur homosexuellen Partnerschaft bekennen. Alles, was mir zu Schätzungen über Homosexualität bekannt ist (Umfrageergebnisse etc.), lässt keinerlei Vermutung zu, es gäbe weniger homosexuelle NEIGUNG bei Frauen als bei Männern. Ich werde daher den Satz entsprechend modifizieren. Vigala Veia 18:48, 9. Jan. 2008 (CET)

Die Modifikation ergab einen noch weniger belegbaren Vermutungssatz, den ich konsequenterweise gestrichen habe. Vigala Veia 18:52, 9. Jan. 2008 (CET)

Anmerkungen im Quelltext

„Hier verständlicher als der vorherige Absatz, aber keine Erklärung der örtlichen Zuständigkeit, die ja normalerweise nach Melderecht geregelt wird, zumindest in Rheinland-Pfalz...die Begründung abseits des Wohnsitzes ist nicht möglich“

Die Aussage, dass auch Ausländer ohne Inlandsbezug die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Deutschland betreiben können, bedeutet, dass der Wohnsitz/ständige Aufenhalt für die Anwendung des deutschen Rechts durch die zur Eintragung der Lebenspartnerschaft nach Landesrecht berufene Stelle (zivilrechtlich) keine Rolle spielt (anders als bei der Ehe!). Ob die zu Eintragung berufene Stelle überhaupt örtlich zuständig ist, regelt sich nach Landesverwaltungsverfahrensrecht bzw. nach dem Beurkundungsrecht. In diesem Artikel ist es m.E. kaum möglich, die örtliche Zuständigkeit der Registerbehörde eines jeden Bundeslandes darzustellen. In Bayern hat der Notar z.B. eine ortliche Allzuständigkeit (vgl. §2 BeurkG). In Bundesländern mit dem Standesbeamten als zuständiger Behörde, ergibt sich bei Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, die Zuständigkeit eines Hauptstandesamts (§6 III PersStdG). Man könnte den Vorbehalt der verfahrensrechtlichen Zuständigkeit im Artikel klarstellen.

„Das Ehefähigkeitszeugnis eines nichtpolygamen Landes reicht aber auch für die Ledigkeitsbescheinigung aus. So interessiert es bspw. dem US-Konsulat die Bohne, ob man eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft eingehen möchte, das ausgestellte Formular ist das gleiche“.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Ehe nach dem Heimatrecht des Verlobten. Das Ledigkeitszeugnis bescheinigt nur die tatsächlichen Voraussetzungen für eine LP nach deutschem Recht. Weil in einem Ehefähigkeitszeugnis eines monogamen Landes bestätigt wird, dass der Erklärende nicht verheiratet ist, kann die deutschen Registerbehörde die Auskunft selbstverständlich für die Prüfung des §1 II Nr.1 LPartG verwenden.( Das Ehefähigkeitzeugnis ist quasi ein maius im Vergleich zur Ledigkeitsbescheinigung).

„Unklar: Wenn Erblasser Deutscher ist und außer dem Lebenspartner keine gesetzliche Erben (nach deutschem Recht) hat, und Erbe Ausländer ist aus einem Land, dessen gesetzliches Erbrecht vorsieht, dass das Erbe zu je 50% zwischen dem hinterbliebenen Lebenspartner und dem Ex-Mann der verstorbenen Mutter (Ex-Stiefvater) des Erblassers aufzuteilen ist, würde dann der überlebende Lebenspartner 50% bekommen, aber die anderen 50% könnte man nicht nach ausländischem Recht an dem Ex-Stiefvater geben, da für ihn wohl ausländisches Recht nicht gilt, oder?“

Wenn er Erblasser Deutscher ist und keine Verwandten 1.und 2 Ordnung und Großeltern hat, erbt der überlebende LP alleine zu 100% (§10 II 1 LPartG). Auf die Staatsangehörigkeit des Erben kommt es nicht an. Bist Du mit dem Ex-Mann der verstorbenen Mutter leiblich oder durch Adoption verwandt, kommt ihm aber auch nach deutschem Recht ein Erbrecht zu.

Ich hoffe ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben. --Sebastian Huber 12:27, 13. Mär. 2008 (CET)

Ach, entschuldigung, habe erst jetzt den Eintrag auf der Diskussionsseite entdeckt. Im übrigen, verstehe meine Kommentare bitte nicht als Angriffe oder so--die systematische Einarbeitung im Internationalen Privatrecht ist durchaus begrüssenswert, und die Umstrukturierung hat den Artikel von historischem Ballast auch befreit. Meine einzige Befürchtung ist, dass Du sehr stark auf rechtswissenschaftliche Quellen und Kommentaren bezogen bist, und dabei eine verständliche und konkrete Sprache an manchen Stellen etwas verloren geht, denn auch Nicht-Juristen sollten den Artikel verstehen können.
Zu den einzelnen Punkten:
Zuständigkeit ohne deutschen Wohnsitz: Hier scheint die bayrische Regelung tatsächlich eine große Ausnahme zu bilden. Denn die Vornahme einer LPart-Begründung durch eine örtlich nicht zuständige Stelle setzt voraus, dass man eine Bescheinigung der örtlich zuständige Stelle vorlegt, was sich in der Regel nach dem Wohnsitz richtet. Was ist mit "Hauptstandesamt" gemeint? Hat jedes Bundesland ein "Hauptstandesamt", das für Wohnsitzlose zuständig ist? Oder ist das Standesamt in Berlin gemeint, die für die Beurkundung von im Ausland geschlossene Ehen, z.B., zuständig ist?
Ehefähigkeitszeugnis: den theoretischen Unterschied kann ich hier schon sehen--aber spielt das in der Praxis jemals eine Rolle? Gibt es denn Fälle von Ländern, bei denen die rechtliche Fähigkeit zur Eheschließung nicht besteht (nach Recht des Heimatlandes), die rechtliche Fähigkeit zur Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht aber besteht? Und falls ja, ist die zuständige Stelle des Heimatlandes überhaupt willens, bei der Ausstellung eines gesonderten Zeugnisses mitzuwirken?
Erbfall: Mein Beispiel ging davon aus, dass der hinterbliebene Lebenspartner nicht durch Adoption mit dem Ex-Mann verwandt war und somit nach deutschem Recht kein Erbrecht hätte. Wenn jetzt der Erblasser Deutscher ist, und der Lebenspartner zu 100% erbt, so wird deutsches Recht angewandt, und nicht das Recht des Heimatlandes des Lebenspartners. Derzeit ist das aber aus der Formulierung im Artikel nicht so ganz klar.
Nochmals danke für die Erklärungen.--Bhuck 14:06, 13. Mär. 2008 (CET)
Je verständlich der Artikel wird, desto besser ist es natürlich.
Mit der örtlichen Zuständigkeit des Standesbeamten/der Kreisverwaltungsbehörde ist es offenbar so, dass die Ausführungsgesetze der Bundesländer auf den Wohnort abstellen. Ob damit Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland die Eintragung einer LP in diesen Bundesländern versagt bleibt, weiß ich auch nicht. Ausländern ohne Wohnsitz in D ist die Eheschließung jedenfalls in Hamburg, Berlin und München (Hauptstandesämter) möglich.
Eine Eheschließung eines ausländischen 19jährigen Verlobten kann z.B. versagt sein, wenn der Ausländer nach Heimatrecht erst mit 21 ehemündig wird. Das Ehefähigkeitszeugnis würde dann den ausländischen Verlobten als (noch) nicht ehefähig ausweisen. Er darf dann in D nicht verheiratet werden. Derselbe Ausländer, der in D eine LP eintragen lassen möchte, unterläge diesen Beschränkungen nicht, weil bei der LP ja das Recht der Registerorts (also deutsches Recht mit der 18 Jahre Regelung) Anwendung findet. Die Registerbehörde entnähme dann dem Ehefähigkeitszeugnis nur die Auskunft, dass der Erklärende in seinem Heimatland nicht schon verheirat ist. Das Ehefähigkeitszeugnis würde als bloße Ledigkeitsbescheinigung verwenden werden. --Sebastian Huber 15:46, 13. Mär. 2008 (CET)
Zum Hauptstandesamt habe ich das hier in Erfahrung gebracht. Vermutlich sind die Hauptstandesämtern nicht landesrechtlich sondern bundesrechtlich eingerichtet? Demnach ist die bayrische Notarregelung derzeit wohl doch die einzige Möglichkeit, ohne Wohnsitz in Deutschland sich verpartnern zu können.
Ich kann mir jetzt den Fall vorstellen, bei dem man ohne Ehefähigkeitszeugnis rechtlich Lebenspartnerschaftsfähig wäre, aber es ist immer noch die Frage zu klären, ob ein Drittstaat solche Ledigkeitsbescheinigungen tatsächlich ausstellt, statt nur Ehefähigkeitszeugnisse. Gerade Staaten, die nur die Ehe kennen, haben vermutlich kein gesteigertes Interesse daran, Bescheinigungen für andere Zwecke auszustellen...ich würde ungern als iranischer Staatsangehöriger in meinem Konsulat erklären, wozu ich denn das Ding bräuchte...--Bhuck 16:19, 13. Mär. 2008 (CET)
Cooler Link. Übrigens: mit §11 PersStReformG 2009 entfällt die örtliche Zuständigkeitsregelung für die Standesämter. Ab dem 1.1.2009 ist jedes deutsches Standesamt zuständig. Die Leute haben dann immer die Wahlfreiheit, zu welchem Standesbeamten sie gehen wollen.
Besondere Ledigkeitszeugnisse werden wenn überhaupt nur von Staaten ausgestellt werden, welche die LP selbst kennen. Iran wird das ganz sicher nicht tun :-) Weil das Ehefähigkeitszeugnis "mehr" bescheinigt, genügt es für die Eintragung einer LP aber erst recht. Es stellen viele Staaten sogar überhaupt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus oder nur solche, die in D nicht genügen. Dann muss sich der Standesbeamte mit sonstigen Urkunden, Bescheinigungen oder einer Versicherung an Eides statt zufrieden geben. --Sebastian Huber 16:53, 13. Mär. 2008 (CET)
Die Entfallung der örtlichen Zuständigkeit wird aber vermutlich nur für Eheschließungen gelten, nicht für Lebenspartnerschaften, oder? Würde ein rheinland-pfälzisches Männerpaar (wo nicht das Standesamt, sondern die Kreisverwaltung zuständig ist) dann etwa auf Norderney eine Lebenspartnerschaft begründen können, ohne die Bescheinigung des Standesamts an ihrem Wohnort?
Was die ausländischen Ledigkeitszeugnisse angeht, sollte man sie überhaupt erwähnen, wenn es die nicht (oder nur theoretisch) gibt? Der Artikel wird dadurch evtl. komplizierter.--Bhuck 17:18, 13. Mär. 2008 (CET)
Ich meine, dass die Verfahrensfragen für die Beurkundung einer LP ja weiterhin bei den Bundesländern liegen werden. Es ist aber schon denkbar, dass ein Bundesland "seine" Standesämter auch für zukünftige LP anderer Bundesländer öffnen wird. Das muss man aber abwarten.
@Ledigkeitsbescheinigung. Es ist immer die Frage, wie viele juristische Details man in einen Artikel packen soll. Man darf sich das in der Praxis auch nicht so vorstellen, dass der ausländische Staat ein zweites Formular neben dem Ehefähigkeitszeugniss mit der Überschrift "Ledigkeitsbescheinigung" herausgibt. Es ist ja eh vollig Wurst, die der ausländische Staat seine Dokumente bezeichnet. Die kann der dt. Gesetzgeber ihm ja auch nicht vorschreiben. Deswegen wäre es m.E. irreführend davon sprechen, es gäbe die Ledigkeitsbescheinigung nur theoretisch. Für dt. Stellen ist jede ausländische Urkunde, die von einer inneren Behörde dieses Staates ausgestellt wurde, eine Ledigkeitsbescheinung, die glaubhaft bestätigt, dass der Ausländer unverheiratet ist (und ggf. auch nicht bereits eine LP abgeschlossen hat). --Sebastian Huber 18:12, 13. Mär. 2008 (CET)
Das mit der Zuständigkeitsfrage und der bayrischen Ausnahme habe ich im Text entsprechend angepasst. Die künftige Rechtsentwicklung (mit Entfallen der örtlichen Zuständigkeit für Heterosexuellen) habe ich dabei nicht angesprochen ("Wikipedia ist kein Glaskugel").
Was die Ledigkeitsbescheinigung angeht...da habe ich den Artikel Ehefähigkeitszeugnis angeschaut (den Du auch dankenswerterweise verbessert hast). Der verlinkte Artikel beschreibt eigentlich sowohl Ehefähigkeitszeugnisse als auch Ledigkeitsbescheinigungen. Von daher denke ich, dass -- wenn es sich dabei um zwei verschiedene Dinge handelt -- es eigentlich zwei verschiedene Artikel geben sollte, damit man auf jeden Artikel eigenständig verlinken kann. Was meinst Du? Ansonsten müsste man ggf. eine Verlinkung wie [[Ehefähigkeitszeugnis#Lebenspartnerschaft|Ledigkeitsbescheinigung]] einbauen.--Bhuck 10:13, 14. Mär. 2008 (CET)

Verpartnerte homosexuelle Paare haben bei einer Privatrente grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente

"Verpartnerte homosexuelle Paare erhalten in Deutschland das gleiche Arbeitsentgelt wie verheiratete heterosexuelle Paare" (GLGs ursprüngliche Überschrift) war keine Neuigkeit. --MfG: --FTH DISK 20:33, 1. Apr. 2008 (CEST) In einigen Bereichen des Arbeitsentgeltes, insbesondere Hinterbliebenenversorgung von Bundesbeamten und Landesbeamten sowie bei der Hinterbliebenenversorgung von Betrieben und von Versorgungswerken wurden verpartnerte homosexuelle Paare bisher nicht berücksichtigt. Damit ist jetzt Schluss. Zumindest die Gleichstellung im Rechtsgebiet der Beschäftigung und des Arbeitsentgelts dürfte damit in Deutschland für verpartnerte homosexuelle Paare erreicht sein.

GLGermann 12:06, 1. Apr. 2008 (CEST)

@GLG:So funktioniert Ihr Link nicht.

Nach dem EuGH stellt § 5 des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine Analogie dar. Siehe dazu das Urteil vom 01.04.2008 unter Aktenzeichen C‑267/06 im Absatz Nr. 10. --MfG: --FTH DISK 20:29, 1. Apr. 2008 (CEST)

Das sind übrigens die Leitsätze des Urteils:

  1. A survivor’s benefit granted under an occupational pension scheme such as that managed by the Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen falls within the scope of Council Directive 2000/78/EC of 27 November 2000 establishing a general framework for equal treatment in employment and occupation.
  1. The combined provisions of Articles 1 and 2 of Directive 2000/78 preclude legislation such as that at issue in the main proceedings under which, after the death of his life partner, the surviving partner does not receive a survivor’s benefit equivalent to that granted to a surviving spouse, even though, under national law, life partnership places persons of the same sex in a situation comparable to that of spouses so far as concerns that survivor’s benefit. It is for the referring court to determine whether a surviving life partner is in a situation comparable to that of a spouse who is entitled to the survivor’s benefit provided for under the occupational pension scheme managed by the Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen.

Weitere Meldungen zur Nachricht sind hier beispieslweise auffindbar: Queer:Witwenrente auch für Schwule

Das dürfte zum Nachweis genügen. GLGermann 22:33, 3. Apr. 2008 (CEST)

Bei Rechtsquellen halte ich im Wesentlichen nur juristische Quellen sowie Interessengruppen für kompetent. Hier also LSVD und C.H.Beck. --MfG: --FTH DISK 13:06, 2. Apr. 2008 (CEST)

Heirat

Da Brian hier wohl einen neuen Duktus einbauen will, sollten wir das hier auf der Diskussionsseite klären, bisher ist die Rechtslage so, dass die Eingehung einer Lebenspartnerschaft im Gesetz nicht Heirat genannt wird. Andere Gesetze benutzen das Wort allerdings für die heterosxeuelle Ehe. Was hat das Wort also hier in einem Lemma zu einem Gesetz zu suchen, wo man sich juristisch ausdrücken sollte? -- Zartonk talk 22:09, 22. Jul. 2008 (CEST)

Das Gesetz nennt den Begriff "Heirat" überhaupt nicht. Auch die Eingehung einer Ehe wird vom Gesetz nicht "Heirat" genannt. (Eine evtl. Ausnahme ist §1626a BGB, wo es allerdings um Elternschaft geht, und wo nicht geprüft ist, wenn ein Mann und eine Frau ein gemeinsames Kind haben, ohne verheiratet zu sein, und der Vater nachher eine Geschlechtsumwandlung durchmacht, und als Frau dann die Mutter in Form einer Lebenspartnerschaft heiratet, ob dann ihr das gemeinsame Sorgerecht zustünde oder nicht....das Urteil eines Gerichts dazu steht noch aus). §1312 BGB hat zwar als Überschrift "Trauung", verwendet allerdings im Text nur den Begriff "Eheschließung".
Der Bereich des Heiratens ist ein Bereich des Brauchtums, wie man auch daran erkennt, dass Heirat in der Kategorie:Hochzeitsbrauch steht, die wiederum Unterkategorie von Kategorie:Feste und Brauchtum. Von daher ist die Frage nicht anhand von Gesetzestexten zu klären, zumindest nicht abschließend.--Bhuck 22:51, 22. Jul. 2008 (CEST)
vollkommen richtig Bhuck. Hier bei diesem Begriff ist eher der Sprachgebrauch entscheidend. Der Begriff ist juristisch nicht definiert. GLGermann 11:12, 23. Jul. 2008 (CEST)

Anpassungen in den Bundesländern Saarland, Hamburg, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz: 2008

Personenstandsrechtsreformgesetzes]. Künftig ist konkret das Standesamt zuständig und nicht mehr die Gemeinde. Das Landesrecht wird zudem angepasst GLGermann 00:39, 22. Aug. 2008 (CEST)

FDP-Antrag zur Zulassung von Adoptionen nichtleiblicher Kinder durch verpartnerte Paare: März 2009

Nach den Grünen und der Linkspartei bringt auch die FDP einen Gesetzantrag zur Zulassung der Adoptionen nichtleiblicher Kinder durch gleichgeschlechtliche, verpartnerte Paare ein. 82.149.189.122 11:32, 26. Mär. 2009 (CET)

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zur Ehe in Deutschland: Parteien

2009 erklären die Parteien Linkspartei, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und aktuell im April 2009 die SPD, dass sie die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zur Ehe befürworten. Demgegenüber ist eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der CDU/CSU bisher nicht der Fall; dort werdern eingetragene Lebenspartnerschaften im Parteiprogramm zwar anerkannt und akzeptiert, aber eine Gleichstellung zur Ehe ist nicht parteipolitisch gewollt.

Insbesondere fehlen in Deutschland die Gleichstellung in Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten, Soldaten, Entwicklungshelfer und Beschäftigte des Auswärtigen Dienstes sowie die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht bei Ehegattensplitting, Zusammenveranlagung und Steuerklassenwahlrecht. Vielleicht liesse sich diese Haltung der im Bundestag vertretenen Parteien im Abschnitt "Aktuelle Entwicklungen" einbauen. 85.8.66.49 12:00, 19. Apr. 2009 (CEST)

Ist die CSU immer noch gegen eine Gleichstellung mit der Begründung, dass die Familie geschützt werden muss? Wie man eine Familie schützt, hat Horst Seehofer ja mehrfach bewiesen. Holstenbär 15:25, 13. Jun. 2009 (CEST)
Wer den Erkenntnisgewinn polemischer Äußerungen als gering einschätzt und sich statt dessen sachlich informieren will, mag im Grundsatzprogramm der CSU, das der Parteitag der CSU am 28. September 2007 beschlossen hat, auf Seite 77 folgendes nachlesen:
Für die CSU haben Ehe und Familie besonderen Rang, der auch in einem besonderen rechtlichen Status zum Ausdruck kommt. Die CSU lehnt die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe und ein entsprechendes Adoptionsrecht ab. Die CSU anerkennt, wenn in diesen Partnerschaften Menschen füreinander instehen und verlässlich Verantwortung und Sorge füreinander übernehmen.
--Gunilla 11:21, 14. Jun. 2009 (CEST)

Verpartnert

Hallo! Habe in der letzten Woche nun zweimal diesen neuen Begriff gehört, und hielt ihn für eine umgangssprachliche Wortschöpfung. Nur verlinkt Verpartnert hierher, aber ich kann keine Erklärung dafür im Text erkennen. Ist das nun ein offizieller Begriff oder nicht, und gilt er für alle Lebenspartnerschaften, oder gibt es für die weibliche Form der Partnerschaft noch einen anderen Begriff?Oliver S.Y. 11:48, 15. Jul. 2009 (CEST)

Rente in der ELP

Es ist überhaupt nicht wahr, dass man bei Todesfall in der ELP eine Witwen- bzw. Witwerrente erhält! Seit 2006 bin ich in einer standesamtlich eingetragenen ELP und diese Inforamtion ist mir neu. Wurde das jetzt geändert oder ist die HP auf einem falschen Stand? Bitte um Recherche. LG, ~D. D. -- 89.196.91.211 18:18, 28. Jul. 2009 (CEST)

Siehe § 46 Abs. 4 SGB VI. --Gunilla 21:11, 28. Jul. 2009 (CEST)

Rücknahme des bayrischen Normenkontrollverfahrens gegen Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz im Juli 2009

Aktuelle Entwicklung zur bayrischen Antragsrücknahme ist im Artikel aktualisiert und eingebaut worden. Die bayrische Regierung hat den Antrag zum Normenkontrollverfahren zurückgenommen. GLGermann 21:24, 9. Aug. 2009 (CEST)

Gleichstellung beim BaföG: ab 2010

Die Gleichstellung beim BAföG ist 2010 von der Bundesregierung geplant. 92.252.36.135 05:26, 20. Dez. 2009 (CET)

Grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgericht: Gleichstellung von verpartnerten Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes

Am 22. Oktober 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die betriebliche Hinterbliebenenversorgung auch für die verpartnerten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu gewähren ist. Die Entscheidung habe ich im Artikel eingebaut. GLGermann 16:07, 22. Okt. 2009 (CEST)

Gleichstellung in Hessen beschlossen

In einem weiteren Bundesland - Hessen - wurde die Gleichstellung im Landesrecht beschlossen. 92.252.103.186 19:20, 14. Jan. 2010 (CET)

Gleichstellung in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beschlossen

Zwei weitere Bundesländer Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzen nunmehr die Gleichstellung im Landesrecht durch. 92.252.102.229 21:57, 4. Mär. 2010 (CET)

Auflösung der Partnerschaft

Hallo. Zur Auflösung der Partnerschaft ist nichts gesagt. Wie läuft das ab? Welche Fristen gibt es? Welche Ansprüche erwachsen dem Partner? Können diese geregelt oder ausgeschlossen werden (z.B. durch wasserdichten Partnerschaftsvertrag?) ~ Eigentich sollte in einem Artikel zu einem Vertrag auch desen Auflösung diskuitert oder zumindest klar verlinkt werden. Grazie 80.219.22.11 21:35, 27. Mär. 2010 (CET)

steht im Artikel alles bereits drin.
* http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz#Aufhebung_und_Unterhalt

es gelten dieselben Regelungen wie bei einer Scheidung. Nur wird es nicht "Scheidung" sondern Aufhebung genannt. 92.252.102.132 03:29, 29. Mär. 2010 (CEST)

Auslagern

oder Aufsplitten sollte man nach meiner Meinung viele Teile des Artikels. Jede Änderung, die irgendetwas mit Lebenspartnerschaft zu tun hat, wird hier ergänzt. Dies hier ist aber der Artikel zum Gesetz und nicht zur Lebenspartnerschaft an sich, vieles gehört besser dahin. --217.83.12.217 01:07, 21. Mai 2010 (CEST)

Gleichstellung in BAFöG, "Meister-BAFöG", Erbschafts-und Schenkungssteuer sowie Grunderwerbssteuer

Im Juni 2010 im Bundestag beschlossen:

Bayern

Das Bundesland Bayern hat seine Landesbeamten in Besoldung und Versorung gleichgestellt. 92.252.96.149 13:37, 15. Jul. 2010 (CEST)

Ab 1. Januar 2011 erhalten verpartnerte bayrische Landesbeamte die gleiche Versorgung und Besoldung wie verheiratete bayrische Landesbeamte.

Damit ist in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland die Gleichstellung im jeweiligen Landesbeamtenrecht umgesetzt. Es fehlen "nur" noch die Gleichstellung bei den Beamten im Bund, in Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen, in Sachsen und in Baden-Württemberg. 92.252.96.158 23:51, 15. Jul. 2010 (CEST)

Diese Aussage ist falsch. Erst, wenn das Gesetz in Bayern ausgefertigt wurde und in Kraft getreten ist, hat Bayern seine Landesbeamten in Besoldung und Versor[g]ung gleichgestellt und die Gleichstellung „umgesetzt“. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass die obige IP (GLG) in rechtlichen Fragen die Zusammenhänge nicht zutreffend erfasst. --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 07:14, 16. Jul. 2010 (CEST)

Mag sein, aber du forderst aus ähnlichen Gründen quasi Homosexualitätstests für gleichgeschlechtliche Ehen, obwohl in keinem Gesetz davon die Rede ist. Für den deutschen Bereich siehe Bezeichnungen_für_Homosexualitäten#Juristische_Texte. Nur so viel zu "in rechtlichen Fragen die Zusammenhänge". --Franz (Fg68at) 05:43, 17. Jul. 2010 (CEST)
Quatsch. ICh fodere nirgends solche Test. Was soll eine gleichgeschlechtliche Ehe anderes sein, als eine Partnerschaft von Homosexuellen, nach dem Muster der Ehe? Eine Ehe kann es nicht sein, denn diese ist bis jetzt noch als heterosexuelle Partnerschaft definiert. --Was ist Diskriminierung? Was möchten Sie loswerden? 08:44, 17. Jul. 2010 (CEST)
Wenn wir aber die Ehe als Sakrament der römischen Kirche definieren würden (und es gibt durchaus Leute, die das tun, und nach dem römisch-katholischen Kirchenrecht ist dies auch so), dann kann man ähnliche Fragen in Bezug auf interkonfessionelle Ehen stellen. (Sind keine richtige Ehen, da ohne Segen der römischen Kirche--daher können Leute, die evangelisch geheiratet waren, nach einer Scheidung dann doch römisch-katholisch heiraten in zweiter Ehe, da es nach römisch-katholischer Sicht eigentlich die erste Ehe ist.) Deine Sicht und Definition der Ehe ist stark deutschlandlastig (oder nigerialastig, oder, oder, oder), aber eben nicht kanadalastig oder belgienlastig, oder, oder, oder. Es gibt eben nicht nur beim Kirchenrecht sondern auch bei staatlichem Recht konkurrierende Definitionshoheiten.--Bhuck 13:06, 17. Jul. 2010 (CEST)
Ach ja, und es hat zwar ein bisschen gedauert, bis ich kapiert habe, was Franz mit "Homosexualitätstests" meinte, aber jetzt habe ich eure Auseinandersetzung im Artikel Ehe gefunden: ob die gleichgeschlechtliche Paare, die eine Ehe/Lebenspartnerschaft eingehen, tatsächlich aus Homosexuellen bestehen, oder ob sie aus Bisexuellen, oder gar ichdystonen Heteros (die sich nur schwul verhalten, ohne es wirklich zu sein), oder aus zölibatäre Menschen, die eine Zugewinngemeinschaft gründen wollen, oder gar aus was weiss ich für Leute (die jeden Abend mit jemandem anderen des anderen Geschlechts schlafen, aber dennoch eine eheliche Wohnung und Tischgemeinschaft mit dem besten Freund (der besten Freundin) gründen wollen) bestehen, kann der Staat nicht wissen (es sei denn, er fordert irgendwelche Beweise der Homosexualität, etwa befleckte Bettlaken oder so, wie das früher mal bei Königspaare war).--Bhuck 13:18, 17. Jul. 2010 (CEST)
Ja das. Einerseits das, was Bhuck sagt. Dem Gesetzgeber ist es egal. Andererseits können es auch bisexuelle (Eigenschaft) Paare sein. Oder du definierst alle, die nicht rein und voll hetero sind, als homosexuell. Und wenn die zivilrechtliche Ehe geöffnet wird, dann bleibt es juristisch dasselbe Konstrukt und ist kein neues, wenn vielleicht auch mit expliziten Einschränkungen. Das ist die einfachste Möglichkeit. Etwas anderes sind neu geschaffene Konstrukte, die meist weniger Rechte und Pflichten haben. --Franz (Fg68at) 13:29, 17. Jul. 2010 (CEST)
das Gesetz zur Anpassung des bayrischen Landesbeamtenrechtes ist im Bayrischen Landtag beschlossen und tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Dann werden wir halt das Inkrafttreten der Reform abwarten und dann den Artikel aktualisieren. 92.252.23.65 19:12, 18. Jul. 2010 (CEST)
übrigens erfolgt ab Januar 2011 auch die landesweite Zuständigkeit der Standesämter in Thüringen. Damit ist dann das Bundesland Baden-Württemberg das letzte und einzige Bundesland in Deutschland, das nicht die Standesämter landesweit geöffnet hat. 92.252.80.82 22:36, 21. Aug. 2010 (CEST)

Aktuelle Statistik vom Mikrozensus

2010 gibt es in Deutschland 19.000 Lebenspartnerschaften. 92.252.70.220 18:54, 1. Okt. 2010 (CEST)

Niedersachsen

so jetzt hat auch das Bundesland Niedersachsen am 5. Oktober 2010 die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern im niedersächsischen Landesrecht im Landtag beschlossen. Es fehlt die Gleichstellung im Landesrecht in Sachsen, in Thüringen und in Baden-Württemberg. 92.252.46.14 14:16, 5. Okt. 2010 (CEST)

Statistik

Bundesregierung: Gleiche Besoldung und Versorgung von verpartnerten Bundesbeamten und Soldaten

Im Oktober 2010 verabschiedet die deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Gleichstellung in Besoldung und in Versorgung von verpartnerten Bundesbeamten, Soldaten und Entwicklungshelfern vorsieht. 92.252.96.14 12:39, 13. Okt. 2010 (CEST)

Ende Oktober 2010 urteilt das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen, das homosexuelle, verpartnerte Bundesbeamte die gleichen Versorgungsrechte haben.

Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf am 2. Dezember 2010. Die Gleichstellung erfolgt bei Bundesbeamten, Soldaten, Entwicklungshelfer und Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes rückwirkend zum 1. Januar 2009.92.252.105.131 20:35, 4. Dez. 2010 (CET)

Lebenspartnerschaft zwischen drei oder mehr Personen?

Ich finde in diesem Artikel keine Beschränkung auf zwei Personen. Gibt es die oder nicht, und wo ist sie geregelt? Das sollte man hier deutlich sagen. Ich habe noch nirgends eine sachliche Begründung für eine solche Beschränkung gefunden. (Bei der Ehe ist sie wohl leichter zu begründen.) -- Wegner8 17:25, 18. Dez. 2010 (CET)

natürlich ist die Lebenspartnerschaft wie bei der Ehe auf zwei Personen beschränkt. 92.252.110.168 13:34, 28. Jan. 2011 (CET)
Und was genau ist daran jetzt „natürlich“? SCNR --xGCU NervousEnergy ±13:57, 28. Jan. 2011 (CET)

kann mann sie nicht einfach alle in ruhe lassen also das wäre doch viel besser für jeden,oder etwa nicht?alle die schwule und lesben hassen nur weil sie das delbe geschlecht lieben sind für mich monster!also meine frage an alle die es interesier ist:kann man sie nicht einfach ihr leben leben lassen und mit ihnen gleich wie mit anderen meschen umgehen?"mich persöhnlich interesiert jede meinung. (nicht signierter Beitrag von 91.96.51.198 (Diskussion) 14:15, 13. Mär. 2011 (CET))

Anpassung des Landesbeamtenrechtes in Thüringen

Als drittletzes Bundesland (Sachsen und Baden-Württemberg fehlen auch) passt nunmehr das Bundesland Thüringen durch seine Landesregierung das Landesbeamtenrecht für verpartnerte Landesbeamte an.

die Anpassung betrifft Besoldung und Versorung der verpartnerten Landesbeamten. Als zweitletztes Bundesland dürfte dann Baden-Württemberg mit dem Regierungswechsel nunmehr bald folgen. Es fehlt dann nur noch das Bundesland Sachsen bei der Gleichstellung seiner verpartnerten Landesbeamten. 188.118.169.186 20:17, 12. Apr. 2011 (CEST)

Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes zu Rentenansprüchen

Richter stärken homosexuelle Partnerschaften. Diese haben in den EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Rentenansprüche wie verheiratete Paare von Mann und Frau.188.118.169.234 18:05, 10. Mai 2011 (CEST)

Gleichstellung im Landesrecht von Brandenburg

Als zwölftes Bundesland stellt nunmehr das Bundesland Brandenburg Eingetragene Lebenspartnerschaften im gesamten brandenburgischen Landesrecht gleich.

Als nächstes dreizehntes Bundesland dürfte dann mit dem Regierungswechsel Baden-Württemberg folgen. Es fehlen bei der Gleichstellung die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Bayern. Letztere beiden Bundesländer haben nur ihre Landesbeamten bisher gleichgestellt. 188.118.175.233 01:42, 25. Mai 2011 (CEST)

Gleichstellung in der Einkommenssteuer

Nach einem Beschluss des Finanzgerichtes Niedersachsen bestätigt im Mai 2011 auch das Finanzgericht Baden-Württemberg die Gleichstellung verpartnerter Paare in der Einkommensteuer. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich durch Beschluss vom 16. Mai 2011 – 9 V 1339/11 – der Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen angeschlossen (Beschluss vom 1.Dezember 2010 -13 V 239/10), dass Lebenspartner mit Wirkung vom 01.Januar 2011 die Änderung der Lohnsteuerklassen von I / I in III / V verlangen können.

Im Mai 2011 erfolgt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes, die ebenso die Gleichstellung verpartnerter Paare in der Einkommenssteuer fordert.

Neben Linkspartei, Grüne, SPD und FDP fordern 2011 Teile der CDU die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht. Weiterhin aber wird die Gleichstellung im Adoptionsrecht von der CDU geschlossen abgelehnt. Neu ist im Sommer 2011, das nunmehr in der CDU eine Reihe von CDU Politikern die Gleichstellung beim Ehegattensplitting befürworten und hierzu befürwortend Stellung genommen haben.

Gleichstellung im Landesrecht von Baden-Württemberg

Als eines der drei letzten Bundesländer (neben Thüringen und Sachsen) plant nunmehr die neue Landesregierung in Baden-Württemberg die Gleichstellung im Landesrecht. Alle anderen Bundesländer haben dies im Laufe der Jahre bereits umgesetzt.

Es fehlt dann vor allem "nur noch" auf Bundesebene die Gleichstellung in der Einkommensteuer, die Finanzminister Wolfgang Schäuble bisher verhindert. 188.118.164.170 18:15, 27. Apr. 2011 (CEST)

Im Juli 2011 wurde der Kabinettsentwurf in Baden-Württemberg verabschiedet. 92.252.122.20 13:01, 6. Jul. 2011 (CEST)

Die Gesetzesänderungen in Baden-Württemberg, inklusive Einführung der Zuständigkeit des Standesamtes werden wohl nicht vor 1.1.2012 in Kraft treten. Deswegen bitte Änderungen des Artikels unterlassen, die suggerieren, die Gesetze seien schon längst in Kraft. Der aktuelle Stand der Gesetzgebung kann natürlich - soweit relevant - geschildert werden. -- 77.13.119.113 20:20, 11. Aug. 2011 (CEST)

Mal ehrlich: Der Artikel ist doch eine Katastrophe! Was hat das alles mit dem LPartG zu tun? Es geht hier um ein Bundesgesetz und nicht um irgendwelche Landesregelungen. 95% von dem, was in diesem Artikel steht, gehört in "Lebenspartnerschaft" oder weitere ggf. neu zu schaffenden Detailartikel. Ich kann die Freude der Betroffenen nachvollziehen, aber nicht bei jeder Kleinigkeit einfach ziellos alles hier in diesen Artikel kippen - zumindest meine Meinung. --91.66.161.79 20:40, 11. Aug. 2011 (CEST)
Schön, völlig diskussionswürdig. Aber dann sollten die Angaben doch bitte aktuell und korrekt sein. Und das Standesamt ist nicht die zuständige Behörde in Baden-Württemberg. Die Angaben, wann es dazu kommt, mag man für unwichtig halten und vielleicht weglassen wollen. Das lässt sich diskutieren. Eine Übersicht, welches Bundesland von der Regelung des § 23 des Lebenspartnerschaftsgesetzes Gebrauch gemacht hat, gehört nach meiner Meinung nach sicher noch in diesen Artikel zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Rechtsfolgen der Institution "Eingetragene Lebenspartnerschaft" inklusive Berufsständischer Versorgung haben mit dem Gesetz selber vielleicht nicht so viel zu tun. Was schlägst du vor? Verschiebung in einen neuen Artikel zum Rechtsinstitut namens Lebenspartnerschaft oder Eingetragene Lebenspartnerschaft? Diese verweisen zur Zeit auf Lebenspartnerschaftsgesetz. Einen ähnlichen Vorschlag gab es schon mal hier Diskussion:Lebenspartnerschaftsgesetz/Archiv01#Neuaufbau_des_Artikels_und_Ausgliederung_von_fremden_Informationen. Er ist damals aber nicht umgesetzt worden. Wenn dies deine Intention ist, öffne bitte einen neuen Abschnitt in der Diskussion zur Verschiebung der Informationen in einen neuen Artikel. Ich sehe nicht, wie die Ersetzung richtiger, aber möglicherweise zu detaillierter Angaben durch falsche noch nicht umgesetze Regelungen deinem Anliegen dient. Die Angaben zum Kabinettsbeschluss in Baden-Württemberg habe ich nur deswegen in den Artikel genommen, weil andere offensichtlich der Meinung waren, diese seien schon umgesetzt und geltendes Recht. --93.134.91.124 00:52, 12. Aug. 2011 (CEST)

Gleichstellung im Freizügigkeitsgesetz:Zuzug des Lebenspartners

Im Ausländerrecht plant die Bundesregierung nunmehr aufgrund eines EU-Vertragsverletzungsverfahren Lebenspartner im Freizügigkeitsgesetz gleichzustellen. Homosexuelle ausländische Lebenspartner müssten bisher ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Zudem werde den Partnern eine automatische Arbeitsgenehmigung verwehrt, auf die sie in der EU Anspruch hätten. Dies soll nunmehr geändert werden und das Freizügigkeitsgesetz angepasst werden. 92.252.92.159 18:49, 26. Aug. 2011 (CEST)

Partnerschaften nach ausländischem Recht

Der Text des Artikels ist widersprüchlich, soweit er eine im Ausland geschlossene Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern betrifft.

Zunächst wird gesagt, es sei strittig, ob die Ehe nichtig, gültig ("als Ehe zu betrachten") oder in eine Lebenspartnerschaft umzudeuten sei. Dann wird ein Urteil des Bundesfinanzhofs (unverzeihlicherweise ohne genaue Angaben wie Datum oder Aktenzeichen) erwähnt, demzufolge die Ehe zwischen zwei Niederländerinnen als Lebenspartnerschaft zu betrachten sei.

Im nächsten Absatz wird aber mit Bezug auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (diesmal mit Datum und Akttenzeichen) behauptet, die im Ausland geschlossene Ehe stehe der Lebenspartnerschaft gleich, als ob durch dieses erstinstanzliche Urteil alle Zweifel beseitigt wären. (Wären sie es tatsächlich, müsste wohl der vorangehende Absatz entsprechend geändert werden.)

Ich habe mir erlaubt, den Text entsprechend zu ändern, und hoffe, dabei keine Unkorrektheit übernommen zu haben, denn das Urteil des BFH konnte ich auf Anhieb nicht finden.

In beiden Fällen war die Entscheidung vermutlich aber nur von untergeordneter Bedeutung. Rechtserheblich war in der vom BFH entschiedenen Sache vermutlich nur die Feststellung, dass es sich eben **nicht** um eine Ehe handelt.

Und die Eintragung im Melderegister? Unterhalts- oder Erbansprüche lassen sich aus der jedenfalls nicht herleiten. Und soweit eine Gleichstellung im Steuerrecht erfolgt ist, ist die Eintragung im Melderegister auch nicht verbindlich.

Möglicherweise ergibt sich aus Art. 13 Abs. 1 EGBGB, wonach die Voraussetzungen der Eheschließung "für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört", unterliegen, dass eine (z.B.) in den Niederlanden zwischen gleichgeschlechtlichen NIEDERLÄNDERN geschlossene Ehe auch nach deutschen Recht Ehe ist, denn niederländisches Recht lässt eine solche Eheschließung zu. Keine Ehe nach deutschem Recht läge m.E. dagegen vor, wenn einer der Ehepartner Deutscher ist, denn dieser könnte nach deutschem Recht die Ehe nicht eingehen. Sie würde daher in Deutschland nicht anerkannt, auch wenn sie in den Niederlanden wirksam geschlossen ist. Man könnte aber auch die Auffassung vertreten, eine im Ausland geschlossene Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern sei in jedem Fall als Lebenspartnerschaft zu verstehen, weil Ehe im Sinne des Art. 13 EGBGB nur das sei, was das deutsche Recht unter Ehe verstehe, und das sei nun einmal nur eine Partnerschaft zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnern. Man wird wohl abwarten müssen, was der Bundesgerichtshof dazu sagt, bevor es endgültig Klarheit gibt. -- 89.0.86.61 15:50, 7. Sep. 2011 (CEST)

Finanzgericht Köln, Weiteres Finanzgericht fordert einkommenssteuerliche Gleichstellung

In einem weiteren Urteil, diesmal vom Finanzgericht Köln im Dezember 2011, wird die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht gefordert.

Nach dem Niedersächsischem Finanzgericht oder dem Finanzgericht Baden-Württemberg hat nunmehr auch das Finanzgericht Köln die Gleichstellung in der Einkommenssteuer für verpartnerte Paare gefordert. 188.118.148.110 17:32, 2. Jan. 2012 (CET)

Anpassung des Bevölkerungsstatistikgesetz

Zum 1. Januar 2013 wird das Bevölkerungsstatistikgesetz an das Lebenspartnerschaftsinstitut angepasst. 89.166.229.137 15:47, 21. Jan. 2012 (CET)

Finanzgericht Schleswig-Holstein: Lohnsteuerklasse III/V für eingetragene Lebenspartner

Lohnsteuerklasse III/V für eingetragene Lebenspartner Immer mehr Finanzgerichte in Deutschland vertreten nunmehr die Auffassung, dass Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht gleichgestellt gehören. 85.8.111.10 10:32, 12. Jan. 2012 (CET)

Und noch ein Finanzgericht, diesmal das Finanzgericht Bremen im Februar 2012, hat die Gleichstellung in der Einkommenssteuer gefordert.

Verpartnerte Paare können sich Steuerklasse III und V eintragen lassen und entsprechend einkommenssteuerlich veranlagt werden. 85.8.78.120 20:53, 20. Feb. 2012 (CET)

Faktische Gleichstellung in der Einkommenssteuer

Nach einem Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 07.12.2011 - 4 V 2831/11 sind – bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – eingetragene Lebenspartnerschaften in der Lohn- und Einkommenssteuer wie Ehegatten zu behandeln.

Nachweis siehe: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/zusammenveranlagung-gleichgeschlechtliche-lebenspartner.htm

-- 77.179.191.27 16:03, 15. Feb. 2012 (CET)

Guter Artikel zur Gleichstellung in der Einkommenssteuer findet sich aktuell auch in der Frankfurter Rundschau. 89.166.196.0 13:54, 1. Mär. 2012 (CET)

Im Wege der Verwaltungsanweisung hat die deutsche Finanzverwaltung aufgrund der verschiedenen befürwortenden Beschlüsse der Finanzgerichte faktisch erlaubt, dass zukünftig dem Antrag von Lebenspartnern auf Steuerklassenänderung stattgegeben wird.

Weitere Pressemeldungen hierzu:

92.252.45.156 03:31, 8. Mär. 2012 (CET)

Hier noch ein guter Artikel zu diesem Thema auf Handelsblatt, der eventuell einbaubar ist als Referenz. 89.166.187.79 21:09, 16. Apr. 2012 (CEST)

Verschiedene Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen gewähren vorläufig die Steuervorteile des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften. 92.252.41.183 16:38, 21. Apr. 2012 (CEST)

Stimmen zur Akzeptanz des Lebenspartnerschaftinstitues in der katholischen Obrigkeit

Im Laufe der Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsinstitutes kommen zunehmend auch Stimmen von katholischen deutschen Bischöfen zu Wort, die zwar die Eheöffnung ablehnen und auch ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht verneinen, die aber sich mit dem Lebenspartnerschaftsinstitut einverstanden erklären, beispielsweise Weihbischof Hans-Jochen Jaschke in Hamburg oder zuvor bereits Bischof Franz-Josef Bode in Osnabrück.

178.11.188.130 13:05, 2. Aug. 2012 (CEST)

"... gaben im Mikrozensus [...] rund 63.000 [...] an, ..."

Da im Mikrozensus 1/100 der Bevölkerung befragt werden, hieße das hochgerechnet, dass es 6.300.000 gibt (die es freiwillig angeben würden), also 12,6 Mio. Menschen. Von 82 Mio. scheint mir das unrealistisch viel, andererseits 0,126 Mio. unrealistisch wenig (vgl. Homosexualität#Demografische_H.C3.A4ufigkeit). Die verlinkte Belegstelle ist in der Hinsicht zweideutig/widersprüchlich. Hat jemand eine verlässlichere? --91.8.185.175 23:43, 8. Aug. 2012 (CEST)

Grundsatzurteile zur Rückwirkung im Beamtenrecht und in der Grunderwerbssteuer

(Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig)

(Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig)

Im August 2012 ergehen zwei Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichtes, wonach rückwirkend ab 2001 die Grunderwerbssteuerbefreiung unter Lebenspartnern zu gewähren ist und ebenso seit 2001 rückwirkend die bundesbeamtenrechtlichen Bezüge insbesondere zum Familienzuschlag zu zahlen sind.

Zwar war beides bereits in den letzten Jahren gleichgestellt worden, aber es fehlte die rückwirkende Gleichstellung ab 2001, die nunmehr seitens des Bundesverfassungsgerichtes gewährt wird. 178.11.187.56 13:28, 9. Aug. 2012 (CEST)

Änderungen zur Haltung bei der CDU: Teile der CDU

Nach den Bündnis 90/Die Grünen, nach der Linkspartei, nach der FDP, nach der Piratenpartei und nach der SPD, die alle im Jahre 2012 die Gleichstellung in Ihren Parteiprogrammen fordern, befürworten nunmehr erstmals im August 2012 Teile der CDU die Gleichstellung verpartnerter Paare. Während in früheren Jahren die CDU geschlossen dagegen war, ist nunmehr in den Reihen der CDU ein gesellschaftspolitischer "Dammbruch" erfolgt und zumindest ein Teil in der CDU befürwortet die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften. Dies könnte im Artikel kurz erwähnt werden. 178.3.27.14 20:30, 16. Aug. 2012 (CEST)

Bei den Unterzeichnern handelt es sich um die CDU-Bundestagabgeordneten Ingrid Fischbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Jan-Marco Luczak, Dr. Stefan Kaufmann, Nadine Schön, Sabine Weiss, Jens Spahn, Olav Gutting, Frank Heinrich, Matthias Zimmer, Marcus Weinberg, Jürgen Klimke und Dr. Rolf Koschorrek.

Ebenso befürwortend äußerte sich Familienministerin Kristina Schröder oder CSU-Politiker wie Dagmar Wöhrl und Josef Schmid. 188.96.188.114 09:35, 22. Aug. 2012 (CEST)

Einkommenssteuer 2012

Ab dem Steuerjahr 2012 geben aufgrund der Urteile einer Reihe von Finanzgerichten die meisten Bundesländer den Anträgen auf Splitting und auf Steuerklassenänderung statt. Dem Antrag auf Splitting geben mit Ausnahme der Bundesländer Bayern und Sachsen alle anderen Bundesländer statt. Dem Antrag auf Steuerklassenänderung geben mit Ausnahme der Bundesländer Bayern, Sachsen und dem Saarland alle anderen Bundesländer statt, wie dies aus einer Antwort der Bundesregierung an die Steuerexpertin Barbara Höll hervorgeht. 178.3.26.15 09:41, 30. Aug. 2012 (CEST)

In das Thema Gleichstellung in der Einkommenssteuer ist ab dem Steuerjahr 2012 eine grosse Veränderung hineingekommen. Diese faktischen Veränderungen im Unterschied zu den Vorjahren habe ich nunmehr dargestellt. Als Referenz habe ich einen Artikel im Stern und eine Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Barbara Höll angegeben. 178.3.26.15 09:58, 30. Aug. 2012 (CEST)

besserer Nachweis: 14 Bundesländer gewähren Splitting für Lebenspartnerschaften bereits. 188.96.228.95 17:41, 23. Okt. 2012 (CEST)

Befürworter in den Reihen der CDU zur Gleichstellung in der Einkommenssteuer (Auswahl)

Nachdem bereits Linkspartei, SPD, Grüne, FDP und Piratenpartei die Gleichstellung seit Jahren in ihren Parteiprogrammen fordern, wird jetzt heftig in der Regierungspartei CDU gestritten. 188.96.184.129 15:24, 3. Dez. 2012 (CET)

Rund 40 Prozent der Parteitagsmitglieder in Hannover stimmten am 5. Dezember 2012 dafür, während rund 60 Prozent in Hannover dagegen gestimmt haben. Nun wird also den 60 Prozent, die dagegen waren, das Bundesverfassungsgericht im kommenden Jahre erklären, wie falsch Sie mit Ihrer Haltung waren. 188.96.228.55 03:49, 5. Dez. 2012 (CET)

Und bereits im Februar 2013 gewährt der Bundesfinanzhof in München Lebenspartnerschaften vorläufig das Ehegattenspliting.

Danskgottheit (Diskussion) 22:28, 14. Feb. 2013 (CET)

Einkommensteuer Teil 2

Im September 2012 fordert nunmehr der Bundesrat erneut die Gleichstellung von verpartnerten Paaren in der Einkommensteuer.

Die Position des Bundesrates sollte im Artikel kurz erwähnt werden. 188.96.182.124 08:24, 24. Sep. 2012 (CEST)

Am 23. November 2012 hat der Bundesrat unter anderem wegen der fehlenden Gleichstellung in der Einkommenssteuer das Jahressteuergesetz 2013 abgelehnt. Grüne, SPD und Linkspartei drängen auf eine Gleichstellung in der Einkommenssteuer im Rahmen der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. 178.3.18.239 23:45, 23. Nov. 2012 (CET)

So das Bundesverfassungsgericht hat am 6. Juni 2013 geurteilt, dass die Einkommenssteuer gleichgestellt gehört und das Ehegattensplitting rückwirkend ab 2001 zu gewähren ist. 178.3.24.83 11:53, 6. Jun. 2013 (CEST)

Kurswechsel in der CDU

Im Februar 2013 zeichnet sich, nach dem befürwortenden Urteil zur sukzessiven Adoption und dem im Sommer zu erwartenden Urteil zum Ehegattensplitting, ein Kurswechsel der CDU zur Gleichstellung in der Einkommenssteuer ab. CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble befürwortet die Einbeziehung gleichgeschlechtlicher, verpartnerter Paare in die Einkommenssteuer.

Am 6. Juni 2013

Die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe kommt, obwohl sich seit Jahren die Mehrheit der Union dagegen wehrte. Nun müssen aber Gegner wie Erika Steinbach oder Norbert Geis einem kleinen Kreis von Befürwortern folgen - sie tun es nur widerwillig. 178.3.24.83 20:06, 6. Jun. 2013 (CEST)

Gleichstellung im Einkommensteuergesetz vom Bundestag beschlossen

Am 27. Juni 2013 hat der Bundestag die Gleichstellung verpartnerter Paare in der Einkommenssteuer gesetzlich verabschiedet. 178.11.186.129 17:01, 26. Jun. 2013 (CEST) Am 28. Juni 2013 wurde das Gesetz dann auch im Bundesrat verabschiedet. 88.70.26.59 01:05, 16. Jul. 2013 (CEST)

Grundsatzdokument der EKD zur Familie

Die EKD veröffentlichte im Juli 2013 eine theologische Orientierungshilfe zur Familie, in dem unter anderem die Gleichwertigkeit einer homosexuellen Beziehung zu einer heterosexuellen Beziehung theologisch aus evangelischer Sicht festgestellt wird. Eventuell liesse sich dies kurz hier im Artikel erwähnen.

88.70.26.59 01:05, 16. Jul. 2013 (CEST)

Papst Franziskus hat nichts gegen ein Lebenspartnerschaftsgesetz

Habe das eingefügt, dies ist ja offenbar Konsens, da es auch auf der Seite Papst Franziskus so steht.

"Papst Franziskus hat im Gegensatz zu seinen Vorgängern nichts gegen ein Lebenspartnerschaftsgesetz, solange keine Eheangleichung stattfindet. http://www.nytimes.com/2013/03/20/world/americas/pope-francis-old-colleagues-recall-pragmatic-streak.html?_r=1& '" mfg --Martin (Diskussion) 08:57, 12. Aug. 2013 (CEST)

Danke für den Hinweis: damit unterscheidet sich die Haltung der Katholischen Kirche wesentlich von der Haltung unter seinen beiden Vorgängerpäpsten, die auch das Lebenspartnerschaftsinstitut theologisch abgelehnt hatten.

92.72.103.200 10:07, 12. Aug. 2013 (CEST)

Gern geschehen und so ist es!
Es gibt zudem ein EKD Papier, ich weiß nicht ob das im Artikel ebenfalls schon eingearbeitet wurde, darin jedenfalls geht die EKD sehr weit und hat auch nichts gegen ein Adoptionsrecht MfG --Martin (Diskussion) 10:25, 12. Aug. 2013 (CEST)
ja das ist mir bekannt. Aber im Unterschied zur katholischen Kirche hat die EKD von Anfang an bereits 2001 das Lebenspartnerschaftsinstitut in Deutschland theologisch und ethisch unterstützt, befürwortet und entsprechende Grundsatzdokumente damals verabschiedet.
Die EKD in Deutschland geht jetzt sogar 2013 noch einen Schritt weiter und in den ersten Landeskirchen der EKD werden reguläre Trauungen am Altar für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht. Bisher waren in den letzten Jahren "nur" Segnungsgottesdienste kirchenrechtlich erlaubt.

92.72.103.200 12:59, 12. Aug. 2013 (CEST)

Ja den August 2013 sollten sich alle Homosexuellen merken, denn jetzt ist es offiziell : Auch völkerrechtlich sind Homosexzelle endlich gleich, denn das Naturrecht leitet sich vom göttlichen Recht ab, dass Völkerrecht leitet sich vom Naturrecht ab.
Das bedeutet das Homosexuelle jetzt endlich int anerkannt sind, lt Völkerrecht sind wir nun endgültig eine schützenswerte Minderheit, da zumindest ein Teil einer großen Weltkirche auf unserer Seite ist!
Es gab in letzter Zeit sehr viel Unterstützung, angefangen bei der Queen über den Papst bis hin zum Bundesverfassungsgericht --Martin (Diskussion) 13:25, 12. Aug. 2013 (CEST)
Das Völkerrecht leitet sich nicht vom Naturrecht ab. Solch eine Unsinnsbehauptung. --62.224.54.29 16:43, 13. Aug. 2013 (CEST)

Gleichstellung beim Kindergeld im Kindergeldgesetz

In einem weiteren befürwortenden Urteil zugunsten verpartnerter Paare hat nunmehr im Oktober 2013 der Finanzhof einem lesbischen, verpartnerten Paar Recht gegeben.

In einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil vom 8. August (VI R 76/12) hat der Bundesfinanzhof in München entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht.

188.96.188.141 23:08, 23. Okt. 2013 (CEST)

EKD-Familienpapier 2013

Eventuell ist kurz zu erwähnen, dass die EKD im Familienpapier von 2013 das Lebenspartnerschaftsinstitut ethisch und theologisch befüwortet und unterstützt, so wie sie es bereits auch schon bei Einführung dieses familienrechtlichen Institutes durch das EKD-Papier "Verantwortung und Verlässlichkeit stärken" gemacht hat. Die EKD fordert mehr Akzeptanz dieses Lebenspartnerschaftsinstitutes.

178.3.31.41 09:08, 11. Nov. 2013 (CET)

Revert

Zu meinem Revert, @Mgrasek100: Im aktuellen Artikel geht es um das deutsche Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe auch den Begriffsklärungshinweis ganz oben im Artikel, wonach die Rechtslage in anderen Staaten unter Eingetragene Partnerschaft abgehandelt wird.) In einem solchen Artikel ist nun die Aussage

In einem am 7. November 2013 bekannt gewordenen Urteil des EGMR urteilten nun die Richter, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft auch für Homosexuelle offenstehen muss.

völlig unangebracht, da Lebenspartnerschaften eben gerade nur für gleichgeschlechtliche Paare offen stehen. Erst wenn man weiterliest, erfährt man, dass der EGMR über die griechische Rechtslage geurteilt hat und es dort anders herum ist - das ist aber beim Lesen des Artikels keinesfalls klar; da hilft auch deine Antwort in der Versionshistory nichts, dass man sich informieren solle.

Und selbst wenn man nun auf dieses Urteil eingehen möchte, dann stellt sich die Frage nach dem Bezug zur deutschen Rechtslage? Was sind die Auswirkungen? Auch dazu nimmt dein Text keine Stellung!

Wobei anzumerken ist: eine Eigeninterpretation deinerseits ist jedenfalls unzulässig (WP:KTF). --Taste1at (Diskussion) 11:48, 25. Nov. 2013 (CET)

Ende 2013: "Noch" fehlende Gesetze bei der Gleichstellung im Lebenspartnerschaftsrecht

Mittlerweile wurden die meisten deutschen Gesetze an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst und gleichgestellt. Es fehlen noch nur noch wenige Rechtsbereinigungen:

Zivilprozessordnung, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Wohnungsbau-Prämiengesetz, Höfeordnung, Sprengstoffgesetz, Abgabenordnung, Adoptionsvermittlungsgesetz und Adoptionsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. 188.96.187.246 19:14, 26. Nov. 2013 (CET)

Der Artikel bedarf diesbezüglich einer vollständigen Überarbeitung. Wer nach Lebenspartnerschaft oder Eingetragene Lebenspartnerschaft sucht (beides Umleitungen zu diesem Arikel), wird wohl eher an den wenigen Unterschieden zur Ehe interessiert sein als an einer Aufzählung von einzelnen Parafgrafen in denen ähnliches oder das gleich wie für die Ehe geregelt ist. Eine solche Aufzählung findet man im Artikel Ehe ja auch nicht. Sofern es tatsächlich um das Lebenspartnerschaftsgesetz gehen soll, sind Erläuterungen zu anderen Gesetzen an sich schon fehl am Platz. Insbesondere die Erläuterungen über die einzelnen Regelungen der Berufsständischen Versorgung sind nur noch von historischem Interesse und sollten schon wegen der sich häufenden toten Links entfernt und durch einen einzigen möglichst aussagekräftigen Link zu dem Thema ersetzt werden. --93.135.223.235 03:06, 1. Dez. 2013 (CET)

dem stimme ich nicht zu. Leser, inbesondere verpartnerte homosexuelle Leser wollen dem Artikel entnehmen, welche Rechten und Pflichten auf sie zukommen. Der Artikel ist insonfern gut gegliedert und inhaltlich vorbildlich. Im übrigen sind die wichtigen noch verbliebenen Unterschiede bereits im Artikel an den entsprechenden Stellen erwähnt. 88.70.27.57 11:37, 4. Dez. 2013 (CET)

Im von SPD/CDU/CSU im November/Dezember 2013 ausgehandelten Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode bekennen sich die CDU/CSU und die SPD zur Gleichstellung im Lebenspartnerschaftsrecht: nur bei der Adoption nichtleiblicher Kinder sind sie sich nicht einig. Die Einführung einer gLeichgeschlechtlichen Ehe wird von der Koalition nicht vereinbart. Sollte die Regierungskoalition zustande kommen, dann sollte dies in einem neuen Abschnitt zur zeitlichen Entwicklung kurz erwähnt werden. 88.70.27.57 11:50, 4. Dez. 2013 (CET)

so erledigt. Die GroKO kommt nunmehr. 178.11.187.254 02:49, 17. Dez. 2013 (CET)

Leihmutterschaft

Eine Leihmutterschaft ist in einigen anderen Staaten ausserhalb Deutschlands erlaubt. Schwule deutsche verpartnerte Paare wählen daher unter anderem diesen Weg, um eine Familie zu begründen. 47.64.235.15 23:34, 2. Feb. 2014 (CET)

So einfach ist das nicht, denn die Leihmutterschaft wird in D nicht anerkannt. Außerdem hat das unmittelbar mit der Verpartnerung nichts zu tun - das betrifft nicht verpartnerte Paare wohl genauso. --Taste1at (Diskussion) 12:46, 3. Feb. 2014 (CET)
Nach meinem Kenntnisstand ist dies in D im Wege der Vaterschaftsanerkennung (§ 1594 BGB) gesetzlich dann möglich. Hierzu muss er mit Zustimmung der Leihmutter formwirksam die Vaterschaft anerkennen. 188.96.180.166 12:50, 3. Feb. 2014 (CET)

Gleichstellung in der Kirchensteuer

2014 werden verpartnerte Paare, die Kirchensteuer zahlen, in bezug auf die Kirchensteuer gleichgestellt.

Der Beleg bezieht sich ausdrücklich nur auf Baden-Würtemberg. Wenn die anderen Länder nicht dasselbe beschließen, muss das im Artikel entsprechend eingeschränkt werden. --Taste1at (Diskussion) 22:08, 5. Apr. 2014 (CEST)
das wurde von allen zuständigen Bundesländerfinanzministern gemeinsam beschlossen und wird daher auch in allen Bundesländern umgesetzt.47.64.193.92 11:00, 6. Apr. 2014 (CEST)

47.64.193.92 11:04, 6. Apr. 2014 (CEST)

Diese Gleichstellung in der Kirchensteuer wird 2014 in allen Bundesländern infolge des Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes zur Einkommenssteuer aus dem Jahre 2013 nunmehr so umgesetzt.

47.64.193.92 11:09, 6. Apr. 2014 (CEST)

47.64.193.92 11:09, 6. Apr. 2014 (CEST)

Gleichstellung im sonstigen Steuerrecht

Im Mai 2014 wird von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf infolge des Urteils des BVerfG zum Einkommenssteuerrecht aus dem Jahr 2013 verabschiedet, das nunmehr die letzten noch fehlenden Anpassungen in bisher "vergessenen" Steuergesetzen vorsieht (Abgabenordnung, Wohnungsbauprämiengesetz, Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz, usw.). Damit ist dann die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften zumindest im gesamten deutschen Steuerrecht abgeschlossen. Das gesamte deutsche Sozialrecht ist bereits seit einigen Jahren komplett gleichgestellt.

188.96.179.242 12:17, 24. Apr. 2014 (CEST)

Timohap (Diskussion) 19:49, 5. Mai 2014 (CEST)

Nach dem Bundestag hat nunmehr auch der Bundesrat am 11. Juli 2014 zugestimmt. Dann warten wir halt wieder bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist und aktualisieren dann den Arikel im entsprechenden Abschnitt. 188.96.186.23 16:11, 11. Jul. 2014 (CEST)

Am 24. Juli 2014 ist das Gesetz nunmehr in Kraft getreten.

178.3.17.228 15:04, 24. Jul. 2014 (CEST)

Gesetzliche Verabschiedung der sukzessiven Zweitadoption im Bundestag

Im Mai 2014 wurde von der Bundesregierung die sukzessive Zweitadoption erlaubt und ein Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet.

178.3.29.194 20:27, 23. Mai 2014 (CEST)

Solange ein Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt steht, hat das hier nix zu suchen. Wikipedia ist kein Nachrichtendienst und kein Blog. Este (Diskussion) 08:01, 24. Mai 2014 (CEST)
Dann waren wir halt noch paar Wochen, kein Problem und dann setze ich den Abschnitt wieder hinein, denn die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kommt, da die Gesetze mittlerweile im Bundestag verabschiedet wurden. 178.3.29.194 13:40, 24. Mai 2014 (CEST)

Die Gesetzesreform ist nunmehr zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten. 188.96.187.218 10:49, 2. Jul. 2014 (CEST)

178.3.17.228 15:14, 24. Jul. 2014 (CEST)

Aufhebung der Erklärung zur Unvereinbarkeit von Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz durch Deutsche Bischofskonferenz

Im Mai 2015 hob die Deutsche Bischofskonferenz die "Erklärung zur Unvereinbarkeit von Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz" vom 24. Juni 2002 auf. --47.64.134.197 17:17, 7. Mai 2015 (CEST)

Abschliessender Gesetzentwurf der Grünen im November 2014

In einer Fleißarbeit hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf verfasst, in dem die letzten noch ausstehenden Anpassungen bei der Gleichstellung zur Ehe aufgelistet sind.

Die noch ausstehenden Anpassungen erfassen Rechtsgebiete wie das landwirtschaftliche Erbrecht in der Höfeordnung, das Adoptionsrecht oder auch das Strafrecht. So verbietet das Adoptionsrecht nach wie vor, dass ein homosexuelles Paar gemeinschaftlich ein fremdes Kind adoptiert. Die Höfeordnung sieht bei der Übernahme eines Hofes Sonderregelungen für Ehepartner vor, aber nicht für Lebenspartner. Und im Strafgesetzbuch wird das Eingehen einer Doppelehe unter Strafe gestellt, nicht aber das Eingehen einer doppelten Lebenspartnerschaft. 188.96.190.192 18:24, 3. Nov. 2014 (CET)

Der Gesetzentwurf wurde von SPD und CDU/CSU im Bundestag abgelehnt. Mixolosorana (Diskussion) 00:45, 30. Jun. 2015 (CEST)

Rechtsbereinigungsgesetz: Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU im Juli 2015

SPD und CDU/CSU haben einen eigenen Gesetzentwurf zur abschliessenden Bereinigung des Lebenspartnerschaftsrechts erarbeitet.

In diesem Gesetzentwurf werden Gesetze wie beispielsweise die Höfeordnung, die Verfahrensordnung für Höfesachen, das Strafgesetzbuch (Verbot der doppelten Lebenspartnerschaft), die Zivilprozessordnung, die Insolvenzordnung, das Zwangsversteigerungsgesetz, die Insolvenzordnung oder auch das Heimarbeitsgesetz angepasst und gleichgestellt. Mixolosorana (Diskussion) 00:45, 30. Jun. 2015 (CEST) Mixolosorana (Diskussion) 00:45, 30. Jun. 2015 (CEST)

Am 10. Juli 2015 verabschiedete der Bundesrat nach dem Bundestag das Gesetz zur Rechtsbereinigung des Rechts der Lebenspartner.

92.76.100.119 17:14, 10. Jul. 2015 (CEST)

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner ist noch nicht beschlossen

Der Gesetzentwurf ist keine abschließende Bereinigung der Gesetzeslage. Es wird nur in einigen Bereichen die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt. Von abschließend kann daher keine Rede sein.

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen und wie im Gesetzgebungsverfahren vorgeschrieben dem Bundesrat zugeleitet. Dieser hat am 10. Juli 2015 zu dem Gesetzt Stellung genommen. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0201-0300/259-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 Eine Stellungnahme ist kein endgültiger Beschluss des Gesetzes!!!

Am 02.09.2015 wurde das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner dem Bundestag zugeleitet, samt Gegenäußerung der Bundesregierung. http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/671/67136.html http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805901.pdf siehe letzte Seite der PDF ist die Gegenäußerung der Bundesregierung

Nun muss erst der Bundestag darüber beraten und abstimmen. Falls der Bundestag zustimmt, muss der Bundesrat nochmals abschließend darüber beraten und abstimmen. Erst danach kann das Gesetz dann vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Das Gesetz ist wie geschildert noch nicht aktuelle Gesetzeslage.

Der aktuelle Artikel über das Lebenspartnerschaftsgesetz ist dacher leider nicht korrekt. Im Abschnitt "Rechtliche Unterscheidung zur Ehe" sollten die Höfeordnung, die Verfahrensordnung für Höfesachen, das Strafgesetzbuch (Verbot der doppelten Lebenspartnerschaft), die Zivilprozessordnung, die Insolvenzordnung, das Zwangsversteigerungsgesetz, die Insolvenzordnung und das Heimarbeitsgesetz wieder aufgenommen werden, da die Unterschiede aktuelle immer noch bestehen. Der letzte Satz im Anschnitt "Entstehung und spätere Änderungen des Gesetzes" ist leider auch falsch und sollte entfernt werden, weil dort der Eindruck entsteht, das Gesetz wäre bereits beschlossen.

11.09.2015 (nicht signierter Beitrag von 80.81.18.183 (Diskussion) 11:24, 11. Sep. 2015 (CEST))

Nachweis: "Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" ist noch nicht beschlossen

In diesem Artikel wird im letzten Absatz auch erwähnt, dass das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartnernoch nicht beschlossen ist, sondern sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und sich jetzt erst der Bundestag in erster Lesung damit beschäftigt. http://www.queer.de/detail.php?article_id=24614 Im aktuellen Wikipedia-Eintrag über das Lebenspartnerschaftsgesetz steht, dass das Gesetz bereits verabschiedet ist und die Unterschiede zur Ehe nicht mehr bestehen. Dies ist leider eine total falsche Darstellung und sollte schnellstmöglichst korrigiert werden.

Unter "Sonstige Wirkungen" wird "Ehefähigkeitsbeschinigung für Lebenspartner im Ausland" aufgeführt. Dies ist leider Falsch! Eine Ehefähigkeitsbeschnigung wird jemandem mit Familienstand verpartner nicht ausgestellt, weil dieser nach deutschem Recht nicht heiraten kann, da er nicht ledig ist. Durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner wird dies nicht geändert! Es wird lediglich ermögicht das einer ledigen Person eine Beschenigung ausgestellt wird, wenn diese im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchte. Also so eine Art "Lebenspartnerschaftsfähigkeitsbeschinigung".

17.09.2015 (nicht signierter Beitrag von 93.213.146.138 (Diskussion) 18:18, 17. Sep. 2015 (CEST))

Am 24. September 2015 wurde das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner in Erster Lesung im Bundestag beraten.

Rumpariatalo (Diskussion) 03:49, 26. Sep. 2015 (CEST)

Am 15. Oktober 2015 wurde das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartnerschaft in Zweiter und Dritter Lesung im Bundestag verabschiedet.

Ifoara (Diskussion) 20:53, 15. Okt. 2015 (CEST)

Erwähnen unter "Aufhebung"?

Kürzlich gab es ein Urteil zu einer ungewöhnlichen Konstellation: Einer der Lebenspartner änderte seine Geschlechtszugehörigkeit und heiratete anschließend seinen bisherigen Lebenspartner. Dies war zulässig, weil das Gesetz es Lebenspartnern nur verbietet, eine Ehe mit einem Dritten einzugehen. Die Lebenspartnerschaft ging laut Urteil durch die Eheschließung unter. OLG Nürnberg 21.09.2015 - 11 W 1334/15 - http://blog.beck.de/2015/10/12/wenn-eingetragene-lebenspartner-heiraten - Lohnt es sich, das anzusprechen oder ist es zu sehr Einzelfall? Grüße --h-stt !? 14:01, 14. Okt. 2015 (CEST)

Verschiebung nach Lebenspartnerschaft(srecht)?

Der Artikel geht weit über die Inhalte des Lebenspartnerschaftgesetzes hinaus. Der größte Teil des Textes behandelt nicht das Lebenspartnerschaftsgesetz sondern allgemein gesetzliche Regelungen die Lebenspartnerschaft betreffend. --Hindicleft (Diskussion) 12:51, 25. Mär. 2016 (CET)

2016: Akzeptanz des Lebenspartnerschaftsinstitutes nunmehr auch bei der bayrischen CSU im Grundsatzprogramm "Ordnung"

Im Grundsatzprogramm der bayrischen CSU wird nunmehr auch das familienrechtliche Institut der Lebenspartnerschaft verankert:

Die CDU hatte das Lebenspartnerschaftsinstitut schon vor einigen Jahren in ihrem Parteiprogramm eingebunden und akzeptiert. Bayernvorn (Diskussion) 17:34, 6. Sep. 2016 (CEST)

Nachdem bereits 2007 die Partei CDU das Lebenspartnerschaftsinstitut in ihrem Grundsatzprogramm aufgenommen und akzeptiert hatte, verabschiedete 2016 die bayrische CSU in ihrem Grundsatzprogramm "Ordnung" die Befürwortung und Akzeptanz des Lebenspartnerschaftsinstitutes.

MicmacRucka (Diskussion) 19:04, 5. Nov. 2016 (CET)

2018: 75.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

Die folgenden Zahlen sollten in beide Artikel eingepflegt werden:

„Aus der Anfrage der FDP-Fraktion geht ebenfalls hervor, dass die Zahl der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von 2017 bis 2018 um etwa ein Drittel auf insgesamt 75.000 gestiegen ist. Davon waren 37.000 Ehen und 38.000 eingetragene Partnerschaften im Jahr 2018. Für 2019 liegen noch keine Daten vor. Gleichgeschlechtliche Paare können seit dem 1. Oktober 2017 heiraten.“

Gruß --Chiananda (Diskussion) 22:21, 16. Apr. 2020 (CEST)