Diskussion:Nichts-zu-verbergen-Argument

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[…] vor stattlicher Überwachung

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Im Artikel wird das Zitat „Leute sich oft immun vor stattlicher Überwachung fühlen, weil sie nichts falsch gemacht haben“ von Danah Boyd im Abschnitt „Für Privatsphäre“ verwendet. Ich kann leider keine Quelle finden. Ist stattliche statt staatlicher Überwachung hier wirklich korrekt?

--Pollti (Diskussion)

Danke für den Hinweis. Ich bin der ursprüngliche (Erst-)Übersetzer der Seite (alle Infos also aus dem englischen Artikel übernommen) und es handelt sich natürlich um einen Tippfehler. Behoben. erledigtErledigt --rugk (Diskussion) 00:20, 18. Jun. 2017 (CEST)Beantworten


Versteht jemand dieses Zitat?

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Solove schrieb: „Direkt eingezogen, wozu das Nichts-zu-verbergen-Argument verführt, zwingt es eine Reduktion der Debatte auf den kleinen Teil des Verstehens von Privatsphäre. Aber konfrontiert mit der Pluralität der Privatsphäre-Probleme, die staatliche Datensammlung zur Folge hat und deren Nutzer über Überwachung und Offenlegung hinaus gehend, hat das Nichts-zu-verbergen-Argument schlussendlich nichts zu sagen.“

Ich verstehe es nicht. Es scheint von einem Übersetzungsprogramm "übersetzt" und anschließend nicht kontrolliert worden zu sein.

Ich möchte dezent darauf hinweisen, dass ich dieses "Übersetzungsprogramm" war, wie auch aus der Versionshistorie ersichtlich. Sicher habe ich dabei aber auch nicht alle Zitate 100%ig verstanden, also schau dir gerne den Origina-Artikel an, und passe den Text dementsprechend an.
PS: Beiträge in Diskussionen bitte nächstes Mal signieren. --rugk (Diskussion) 20:54, 29. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Dieser Artikel ist sehr binär und ignoriert einige entscheidende Punkte

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1. Zusätzlich zu den Tatsachen, die man zu verbergen hat, gibt es auch immer ein Subjekt, vor dem man etwas verbergen will. Es ist ein großer Unterschied, ob jemand seine sexuellen Praktiken vor dem Nachbarn verbergen will oder ob jemand Einkünfte aus Straftaten vor dem Staatsanwalt verbergen will.

2. wenn eine Überwachung stattfindet, fehlt oft der Kontext zu einer aus der Überwachung gewonnenen Erkenntnis. Hat der überwachte am Telefon gesagt: "ich bring dich jetzt um", hat er in dem Moment vielleicht eine Fliege gemeint, die ihm gerade um den Kopf geflogen ist. Oder der Internet-Anschluss des Überwachten ist von Dritten genutzt worden, so dass der falsche Eindruck entsteht, der Überwachte hätte Internetinhalte abgerufen, die er gar nicht abgerufen hat. Dem Überwachten kann dadurch etwas untergeschoben werden.

3. eine Überwachungsmaßnahme wird nicht von einer Maschine durchgeführt, die völlig subjektiv und anonym Daten erfasst. Überwachungen werden immer auch von Menschen gemacht. Schon sehr oft ist es vorgekommen, dass Ergebnisse aus Überwachungsmaßnahmen an die Öffentlichkeit gelangt sind. Diese Informationen über den Überwachten sind dazu in der Lage, in u.U. lebenslang in seiner Person herabzusetzen. Allein schon die Tatsache überhaupt, dass jemand überwacht wird, kann dazu führen, dass z.B. Geschäftspartner das Vertrauen velieren. --85.212.189.124 17:29, 11. Jul. 2021 (CEST)Beantworten