Diskussion:Oberlandesgericht/Archiv

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Anzahl OLG-Richter?

Wieviele OLG Richter in Zivilsachen Gibt's eigentlich in DE?

Ein Zivilsenat entscheidet in der Besetzung mit drei Berufsrichtern. Daraus folgt, daß dem Senat insgesamt neben dem Vorsitzenden noch vier weitere Berufsrichter angehören dürfen.
Die Gesamtzahl der in Zivilsachen tätigen "Richter am Oberlandesgericht" bzw. "Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht" ist naturgemäß beständigen Schwankungen unterworfen und kann auch deshalb nicht exaktv mitgeteilt werden, weil ein Richter mehreren Senaten angehören kann, auch Zivil- und Strafsenaten, und weil an den Oberlandesgerichtsn auch Richter anderer Gerichte, etwa im Rahmen einer obergerichtlichen Erprobung tätig werden können. Stechlin 12:21, 21. Jan. 2007 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ICE20 (Diskussion) 20:54, 1. Jan. 2016 (CET)

Es gibt keine Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte in Familiensachen mehr; einheitliches Rechtsmittel ist die Beschwerde

Die anderslautende Aussage in diesem Beitrag mit dem Verweis auf § 23b Abs. 1 GVG ist m. E. nach inzwischen unrichtig. (nicht signierter Beitrag von 132.231.54.1 (Diskussion) 11:46, 20. Okt. 2011 (CEST))

Wurde nunmehr zeitnah korrigiert. --ICE20 (Diskussion) 20:49, 1. Jan. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ICE20 (Diskussion) 20:54, 1. Jan. 2016 (CET)

Erledigungszahlen & Co.

Ich finde die jetzige Darstellung der Verfahrenszahlen etwas missverständlich. Aktuell sind offenbar die Erledigungs- / Verfahrenszahlen des OLG-Bezirks eingetragen. Spricht etwas dagegen, die Angaben differenzierter darzustellen und auch die tatsächlichen Erledigungszahlen des jeweiligen OLG einzutragen? Dafür wäre es allerdings auch interessant, aus welchen Zahlen der Fachserie 10 sich die Angaben zusammensetzen. --Banshy (Diskussion) 15:55, 6. Mai 2012 (CEST)