Diskussion:Operative Fallanalyse

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 82.83.222.124 in Abschnitt Artikel zusammenlegen
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  • In einer Entscheidung (Az. 3 StR 77/06) vom 1. Juni 2006 führte er zu den in einem Fallanalysegutachten des LKA Schleswig-Holstein getroffenen Feststellungen unter anderem aus, dass es im Hauptverfahren allein dem Tatgericht obliege, Bewertungen vorzunehmen, die sich darauf beschränken, aus festgestellten Beweistatsachen Schlüsse auf Tatabläufe zu ziehen.

Ich versuch das mal ein wenig zu vereinfachen, das ist ja fürchterbar (Wikipedia ist kein Gesetzbuch!) Da ich weder gebürtig noch erworbenerweise Jurist bin, erfolgt zu den in dem obigen Artikel getroffenen Feststellungen unter anderem hier, wobei jetzt ein sinnloser Nebensatz eingefügt wird, die Aufforderung von heute an ebensolche, das noch besser im Sinne allgemeiner Verständlichkeit zu bewerkstelligen! --Betlamed 19:11, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

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Die Artikel Fallanalytiker und Operative Fallanalyse sollte man m.E. zusammenlegen. (nicht signierter Beitrag von 82.83.222.124 (Diskussion) 02:14, 21. Mär. 2013 (CET))Beantworten