Diskussion:Rechtswissenschaft/Archiv

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Allgemeines

Hab das mal vom Artikel zwischengeparkt:

"Eigentum ist das Recht (Besitz die Tatsache,) , Eigenschaften und Interaktion(-sbeziehungen) von Etwas zu ändern, ohne dafür andere Personen (außer eventuellen Miteigentümern) fragen zu müssen. Es umfasst auch das Recht, dies andern zu verweigern. Eigentum ist somit ein Alleinveränderungs-Anspruch.

Eigentum ist die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft."

Das gehört eher zu Eigentum oder ähnlichem, vielleicht kann das ja jemand, der sich da besser auskennt, einarbeiten. --Vulture 16:08, 21. Dez 2002 (CET)

Naja... Besser : Eigentum ist ein Ausschlussrecht gegen Nichtberechtigte( Miteigentum mehrerer Personen ist möglich) (nicht signierter Beitrag von 84.154.95.122 (Diskussion) )


Folgende Seiten bieten Gesetztestexte aus dem deutschsprachigen Raum

Anmerkung: Diese Sammlung hat mit "Rechtswissenschaft" nur am Rande zu tun.

(nicht signierter Beitrag von 200.64.191.50 (Diskussion) )


Hallo an die Autoren,

Ihr schreibt: 'Manche süddeutschen Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch noch zum "Dr. iuris utriusque" '. Ich bin kein Jurist, aber aus der Regional- und Personenegeschichte ist mir dieser Begriff auch noerdlicher - zumindest in Mitteldeutschland (Erfurt, Leipzig) - untergekommen. Vielleicht prueft das mal jemand, der sich in der Geschichte der Rechtswissenschaften solide auskennt.DiedrichF 08:09, 8. Sep 2004 (CEST)


Sollte eine Weiterleitung ("Jurisprudenz") nicht (er)klärend im verlinkten Artikel auftauchen? --Alien4 17:09, 20. Feb 2005 (CET)

Wissenschaft

Ich verstehe nicht, was an der Rechtswissenschaft genau die Wissenschaft sein soll. Mir scheint es an wissenschaftlicher Methodik zu fehlen. Siehe: Wissenschaftliche_Methode --Alge 11:38, 29. Mär 2005 (CEST)

Das Unverständnis beruht auf einem verengten Begriff der "Wissenschaft". Insofern handelt es sich um einen Streit um Worte. Mir erscheint offenkundig, daß der Wissenschaftsbegriff, der unter dem Artikel "Wissenschaftliche Methode" zugrunde gelegt wird, nur für einen Teilbereich der Wissenschaft zutreffen kann: Für die auf Erkenntnis der Wirklichkeit ausgerichtete Naturwissenschaft. Diesen Teilbereich als das Ganze (als "die" Wissenschaft) auszugeben, ist nun aber seinerseits willkürlich und unbegründet. Selbstverständlich kann die Rechtswissenschaft nicht an den Kriterien der Naturwissenschaft gemessen werden, weil ihr Gegenstand nicht die Wirklichkeit ist, nicht das Sein, sondern das Sollen - letztlich die Frage, was im einzelnen Fall Rechtens ist. Diese Aufgabe hat die Rechtswissenschaft nach Möglichkeit in rational nachvollziehbarer, insofern objektiver Weise wahrzunehmen. Dazu gehört es, nicht der Logik als Grundvoraussetzung jeder Wissenschaft zuwider zu verfahren. Zugleich kann sich die Rechtswissenschaft nicht der Aufgabe entziehen, als eine praktische Wissenschaft - die unmittelbarer als vielfach die Naturwissenschaft den Bedürfnissen menschlichen Zusammenlebens zu dienen hat - die Frage zu beantworten, was Rechtens ist - selbst wenn dies in manchen Fällen (im ganzen gesehen aber keineswegs in der Regel!) an die Grenzen wissenschaftlichen Vorgehens führen mag. (Das Schicksal der Rechtswissenschaft - daß ihr aufgrund eines willkürlich verengten Wissenschaftsbegriffs die Wissenschaftlichkeit abgestritten wird - teilt übrigens die erste Fakultät, die Theologie.) --CatoCensorius 13:10, 18. Jul 2005 (CEST)

Was Du, Alge, unter Wissenschaft verstehst, sind nur die empirischen Wissenschaften. Daneben gibt es aber die hermeneutischen Wissenschaften, die sich mit Texten als menschliche Schöpfungen auseinandersetzten und methodologisch grundlegend von den ersteren abweichen. Das Verstehen juristischer Texte unterscheidet sich aber nicht grundlegend von dem Textverständnis in der Philologie, Philosophie oder Theologie. --Edda32 16:58, 8. Okt. 2007 (CEST)


Ich möchte dringend empfehlen, im Zusammenhang mit der Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Rechtswisenschaft, auf Hans Kelsens "Reine Rechtslehre" hinzuweisen.

-Rechtsprechung in jeder Form ist keine Wissenschaft, aber die Rechtsverdreher habe eine daraus gemacht!--217.234.180.8 11:43, 11. Mai 2011 (CEST)

Jurisprudenz

Ist es ganz sicher, dass Jurisprudenz deckungsgleich mit Rechtswissenschaft gleichgestellt werden kann? Ist Justiz (die Anwendung des Rechts: Richter, Anwälte, ...) nicht auch Teil der Jurisprudenz, auf der anderen Seite, ist sie auch Teil der Rechts->Wissenschaft? --Alien4 00:06, 13. Apr 2005 (CEST)

Jurisprudenz darf keinesfalls synonym für die Rechtswissenschaft verwendet werden. Die Rechtswissenschaft ist neben der Rechtspraxis als Unterkategorie der Jurisprudenz anzusehen.

Einleitungssatz Grundwisenschaft

Sollte man nicht besser den Satz mit der Grundwissenschaft löschen, bevor es peinlich wird? (nicht signierter Beitrag von Lucky77 (Diskussion | Beiträge) )

Geht es etwas konstruktiver? -- Stechlin 07:37, 8. Sep 2005 (CEST)

Neuere Entwicklungen

Der Inhalt des Abschnitts ist teilweise mißverständlich, teilweise falsch. Selbstverständlich sind Teile des Völkerrechts kodifiziert, man nennt das Ganze dann völkerrechtliche Verträge (steht so als Rechtsquelle in Art. 38 IGH-Statut). Dann folgt Mißverständliches zu den verschiedenen Rechtspositionen. Vollkommen mißlungen ist die Aussage zu den Träumereien, das Völkerrecht verbindlich zu machen. Völkerrecht IST verbidlich, die Diskussion, ob Völkerrecht Recht ist, schon lange geführt. Sie wird auch im "englischen Sprachraum" bis auf wenige Ausnahmen (New Haven School etc.) nicht neu geführt. Partiell wird dort vertreten, daß einzelne Normen (zB das Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) keine Geltung mehr beanspruchen können. Die Verbidlichkeit des Völkerrechts insgesamt wird auch dort nicht in Zweifel gezogen (oder warum beruft man sich mit aller Vehemenz zB auf das WTO-Abkommen?). Insgesamt ein sehr schwieriges Thema. Es hätte eine bessere Bearbeitung verdient, die allerdings so viel Aufwand erfordert, daß ich mir schon aus zeitlichen Gründen keine Verbesserung zutraue. Vielleicht jemand anderes? Christian (nicht signierter Beitrag von 136.199.8.128 (Diskussion) )

Ich lagere den Abschnitt Neuere Entwicklungen aus dem Artikel mal hierher aus:
Zukünftige Entwicklungen werden zunehmend von den unterschiedlichen Rechtsvorstellungen und -systemen beeinflusst werden. Das Völkerrecht beispielsweise wurde noch nie kodifiziert (in Paragraphen gefasst), und man kann heute Tendenzen erkennen, die darauf hindeuten, dass die Rechtstradition im Herkunftsland auch die Position in internationalen Auseinandersetzungen beeinflusst. Das geht soweit, dass zur Zeit im englischen Sprachraum die Vision eines erneuerten positiven Imperialismus diskutiert wird, während Kontinentaleuropa und andere Länder mit kodifiziertem Recht davon träumen, das Völkerrecht verbindlich zu machen und die Vereinten Nationen als oberste Instanz zu etablieren.
Der Abschnitt erscheint mir, solange er sich nur aufs Völkerrecht bezieht, für einen Artikel über Rechtswissenschaft zu speziell. Auf Grund der angesprochenen Probleme sollten wir vorerst lieber ganz auf einen Abschnitt über neuere Entwicklungen verzichten anstatt Halbwahrheiten zu verbreiten. -- Wolfgang Kopp 19:45, 16. Apr 2006 (CEST)

Hohe Durchfallquote

Bin nicht sicher, ob die durchschnittliche Durchfallquote (z.B.im ersten Staatsexamen) immer noch so hoch wie frueher ist. (80%?)

"Jutizsenator Roger Kusch (CDU) will das Jura-Examen erschweren. Künftig soll nur noch zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, wer drei Klausuren mit der Mindestnote 3,5 besteht. Bisher betrug die Mindestnote 4,0. Dabei wurde neben Klausuren eine Hausarbeit gewertet. Der Fachbereich Jura lehnt die Verschärfung als "sachwidrig" ab. Professoren fürchten eine Durchfallquote von 40 Prozent. " http://www.taz.de/pt/2003/05/24/a0285.1/text

"Die Durchfallquote beträgt im allgemeinen zwischen 30 und 60%, kann aber insbesondere beim großen BGB-Schein auch schon mal bei 80% liegen." http://www.studiengenossenschaft.de/brosch/39-42-Jura.html

-- Chihienne 08:51, 6. Mai 2006 (CEST)


Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die Durchfallquote nicht zwangsläufig so hoch sein muss. In meinem Semester war sie zwar gerade in BGB bei 79%, aber schon ein Semester später (und auch einen Professor später ;)) war sie wieder bei 40%. An anderen Uni's gibt es ebenso niedrigere Durchfallquoten. (nicht signierter Beitrag von 217.225.17.161 (Diskussion) 23:29, 1. Jun. 2010 (CEST))

Links

Viele Links im Artikel Rechswissenschaft sind ohne inhaltlichen Zusammenhang und sollten entfernt werden. So wird z.B. das Wort Deutschland, umgangssprachlich etc. verlinkt die keinen Zusammenhang zur Rechtswissenschaft haben. Man sollte nicht jeden schrott verlinken!!!--Mohahaddou 21:00, 14. Aug 2006 (CEST)

Wie wär's wenn jemand noch was über die Juristenausbildung in Österreich schreiben würde. Das vermisse ich jetzt aber doch schmerzlich.

Studium

gibt es eigentlich irgendwelche besonderen anforderungen um ein studium in diesem fach aufzunehmen?? (also vom abitur abgesehen) muss man z.b. das latinum besitzen und sind besonder leistungskurskombinationen besonders häufig vertreten bzw überhaupt zu empfehlen??

Nein. Man sollte gut Lesen und Schreiben können. Ab und zu fällt mal ein lateinischer Ausdruck, aber deswegen sollte man nicht Latein und Deutsch als LKs wählen. Dann ist man nur frustriert über die niveaulose Juristensprache. --Gnom 19:16, 5. Jan. 2008 (CET)

danke ;-)

Man benötigt kein Abitur, um ein Studium der Rechtswissenschaft (oder anderes Studium) aufzunehmen. Das ist zwar der gängigste Weg zum Studium, aber nicht der einzige - wird immer wieder vergessen. Eine abgeschlossene Berufs-Ausbildung samt Berufserfahrung oder Fortbildung kann ebenfalls die Möglichkeit zur Hochschule ermöglichen. Es gibt meineswissens drei Wege, die zur Hochschule führen, aber auch von Land zu Land und Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sind. Des Weiteren braucht man für ein Jurastudium natürlich auch keine Fremdsprachenkenntnisse, hierfür sollte man ein hohes Maß an Logik mitbringen und gerne lesen und auswendig lernen. (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.218 (Diskussion | Beiträge) 00:58, 3. Mär. 2010 (CET))

Ich fände es gut, wenn man für Nicht-Juristen den Unterschied, ob ich das erste oder zweite Staatsexamen geschafft habe, etwas deutlicher herausarbeiten könnte (soweit ich das verstanden habe, darf jemand mit dem ersten Staatsexamen in seiner Profession eigentlich nur als Justiziar arbeiten, als also nur sozusagen als interner Dienstleister bei seinem Arbeitgeber/Dienstherren, bzw. er darf diesen bei den niederen Gerichten vertreten, kann aber nicht Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar sein - richtig?)

Außerdem möchte ich mir, wenngleich es schon 25 Jahre her ist, erlauben zu fragen, ob die Aussage, dass "die juristische Pflichtfachprüfung zu den schwierigsten Abschlussprüfungen in Deutschland [zählt], was sich in der Notenvergabe und Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen widerspiegelt" so wirklich aussagekräftig ist. In den Ingenieurstudiengängen sind meiner Zeit (Verdamp lang her, s.o., Zitat ist von BAP, ich will hier kein Plagiat begehen) ca. 50 % der StudentInnen bereits bis zum Vordiplom rausgekegelt worden. Ich weiß, dass bei den Juristen dieser "Siebvorgang" erst am Ende des Studiums stattfindet, aber deswegen ist das Prüfungsverfahren ja nicht rigoroser als in anderen Studienfächern, oder? (Wenngleich sicherlich schlimmer für die Betroffenen ...)

-- Commons-Fronobulax 16:20, 2. Mär. 2011 (CET)

eben, deshalb gelöscht --77.7.90.118 21:50, 2. Mär. 2011 (CET)

Kritik an der derzeitigen Juristenausbildung

Der letzte Satz ist POV pur. Entweder, er wird demnächst mit Quellen belegt, oder ich streiche ihn höchstpersönlich. Er scheint m. E. auch sachlich falsch zu sein. Immerhin gehört auch die historisch-genetische bzw. die subjektiv-teleologische Auslegung zu den canones der Auslegung. Dass Rechtsanwendung stets Auslegung geltenden Rechts ist, ist zwar richtig. Dass hierzu jedoch historische bzw. soziolologische (zum Beispiel im Rahmen folgenorientierter Auslegung (vgl. nur Koch/Rüssmann, juristische Begründungslehre)) nichts beitragen können, ist falsch und wird bereits durch die Existenz der diesbezüglichen "canones" widerlegt. Darüber hinaus ist die erhebliche Bedeutung sprachphilosophischer und logischer Überlegungen im Rahmen der juristischen Argumentation weitgehend anerkannt (vgl. ebd. und Alexy, Theorie der juristischen Argumentation). Guß -- Kruwi 14:58, 5. Mai 2007 (CEST)

Kasuistik fehlt!

Das folgende Zitat wurde leider am 12. 6. 2009 von irgendeinem Idioten entfernt (obwohl es mal zeigen würde, dass Juristen keineswegs Deppen sind):

Kant was right: a mastery of casuistry requires a 'good brain'; and it requires an even better brain the less tightly the general rule is formulated whose application is being dealt with - that is, the more that equally strong or even contradictory considerations and objections enter into the judgment.

Kittsteiner, H.-D., 1988<ref> zitiert nach H.-D. Kittsteiner: Kant and casuistry, in: Leites, E. (Hrsg.): Conscience and Casuistry in Early Modern Europe, Cambridge, p. 198 f.</ref>

(nicht signierter Beitrag von 83.77.87.164 (Diskussion | Beiträge) 20:47, 12. Jun. 2009 (CEST))

Frage zur Einordnung

Ernst gemeinte Frage: Könnte man Jura nicht eigentlich auch unter Pseudo-Wissenschaft einordnen? Sämtliche Argumentationen dort sind ergebnisorientiert. Einfachste Fragen versteht ein Jurist nicht.


Klassisches Beispiel:

Frage: Verstößt die Quotenregelung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz? Antwort: Durch die Quoten ist alles gleich.

Noch ein Beispiel:

Frage: Weshalb sollen Adoptierte nicht ihr Annahmeverhältnis beenden dürfen? Antwort: Ich kann meinen Eltern die Verwandtschaft auch nicht aufkündigen.

Ich meine, was soll das für eine Wissenschaft sein, wo solche Antworten gegeben werden?--80.141.240.77 23:51, 18. Nov. 2009 (CET)


Tut mir Leid, dass Ihr Jurastudium offenbar gescheitert ist. --91.55.188.63 16:13, 17. Aug. 2011 (CEST)

Lehramt Gymnasium

Juristisches Wissen wird im Rahmen des Faches Politik bzw. Gemeinschaftskunde besonders an beruflichen Gymnasien immer wichtiger, so meine Beobachtung. --87.152.244.88 18:36, 21. Feb. 2010 (CET)


Literatur

Warum habt Ihr denn den Literaturpart gelöscht? Verstehe ich nicht... (nicht signierter Beitrag von 87.150.83.86 (Diskussion | Beiträge) 01:01, 23. Mär. 2010 (CET))

Doppelt hält nicht unbedingt besser

Unter dem Titel "Studium" wird auf die Studiengangsbezeichnung eingegangen, obwohl kurz danach der Titel "Bezeichnung" existiert und dort im ersten Abschnitt nahezu gleiches steht. Die Abschnitte überschneiden sich inhaltlich und bedürfen daher einer Überarbeitung. Zudem schlage ich vor, den Plural von Bezeichnung (= "Bezeichnungen") im Titel zu gebrauchen, da sowohl der Terminus des Studiums als auch die Abschlusstermini erklärt werden. Gruß! --Dr.H-J.K. 20:43, 28. Aug. 2010 (CEST)

Aufbau des Artikels?

Den Aufbau des Artikels finde ich an einer Stelle etwas schwer nachvollziehbar: Wieso ist das Benotungssystem ein Unterpunkt der einstufigen Ausbildung, die ihrerseits als übergeordneter Listenpunkt nur auf einen anderen Artikel verweist? --91.55.188.63 16:09, 17. Aug. 2011 (CEST)

Juristenausbildung in Österreich

Im Artikel steht, dass die "restlichen 15 Monate" durch Assistenztätigkeit an der Uni, Doktoratsstudium oder Tätigkeit an einer EU-Institution substituiert werden können. Nach der Kürzung der Gerichtspraxis von 9 auf 5 Monate, müsste die restliche Ausbildungsphase doch jetzt 19 Monate betragen, richtig? Ich habe leider nichts darüber herausgefunden, ob diese zusätzlichen 4 Monate ebenfalls in den oben genannten Tätigkeiten absolviert werden können oder ob sich die Konzipientenzeit von 36 auf 40 Monate verlängert.--212.186.0.123 18:45, 22. Sep. 2011 (CEST)

Literatur

Sorry for English, but my German is bad.
I think many authors you have listed are philosophers of law or politics, more than "Juristen".
On the contrary, you missed the Roman lawywers, who are the "Founding Fathers" of Civil Law; I mean Gaius, Paulus, Ulpianus, Papinianus, Modestinus, Tribonianus.
Also you missed the medieval lawyers, whose works had force of law in many countries, like Irnerius, Accursius, Bartolo of Sassoferrato and Baldo degli Ubaldi.
You also missed important lawyers of Modern Age, like Christian Thomasius, Hugo Grotius, Blackstone, Cambacères, Puchta, Windscheid and Zachariae. Lele giannoni (Diskussion) 14:14, 29. Jun. 2012 (CEST)

Potresti darci una fonte per quest'elenco, Lele?`--Gnom (Diskussion) 20:45, 29. Jun. 2012 (CEST)

Nachweis 10

Der Nachweis Nummer 10 zum Zitat von Gustave Flaubert ist mMn inkorrekt, ich finde zumindest in keinster Weise eine Referenz oder irgendeinen Bezug zum Zitat im verlinkten Artikel. (nicht signierter Beitrag von 80.123.250.22 (Diskussion) 21:33, 24. Sep. 2008 (CEST))

Zugangsberechtigung von Master-Abschlüssen in höheren Verwaltungsdiensten o.ä.

Im Artikel heißt es beim Punkt "Studium"--> "Juristenausbildung in Deutschland" --> "Ablauf" wie folgt: "Es ist auch möglich, nach einem dreijährigem Studium den Baccalaureus Juris (bac. jur.) und nach einem weiteren Jahr den Magister Juris (Mag. jur.), meist aber LL.M. genannt, zu erwerben. Der Weg zu den klassischen juristischen Berufe wie Rechtsanwalt, Richter oder höherer Verwaltungsbeamter wird dadurch jedoch nicht eröffnet." Jedoch ist laut einem Auszug der Konferenz der Innen- und Kultusminister der Zugang zu Höheren Diensten in der Verwaltung mit einem Abschluss als LL.M möglich. Siehe http://www.zeva.org/akkred/verfahren/KMK_IMK%20Vereinbarung.pdf oder auch Wiki-Eintrag http://de.wikipedia.org/wiki/Master_of_Laws. (nicht signierter Beitrag von 94.216.80.8 (Diskussion) 13:49, 7. Jan. 2009 (CET))

Universitätsdisziplin?

"Neben der Theologie, Medizin und Philosophie ist die Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitätsdisziplinen."

Universitätsdisziplin? Warum eigentlich? Das Fach würde doch eher auf das Profil der Fachhochschulen passen. Die meisten Juristen arbeiten wohl praktisch und die wenigsten in der Forschung. Wie auch immer die im Bereich dieser "Wissenschaft" aussehen mag.

Literaturauswahl

Die Literaturauswahl im Artikel finde ich alles andere als gelungen. Gem. WP:Lit sollen wissenschaftlich maßgebliche Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt werden. Die Werke müssen sich mit dem Thema des Lemmas selbst befassen und nicht mit verwandten, allgemeineren oder spezielleren Themen. Allerdings sind die im Artikel genannten Werke größtenteils mehrere Hundert Jahre alt (ein paar sogar älter als 2000 Jahre) und viele befassen sich auch nicht speziell mit der Rechtswissenschaft, sondern - wenn überhaupt - mit verwandten Themen. Ich werde daher zunächst ein paar Litangaben rausnehmen, nämlich:

  • Niccolo Machiavelli: Der Fürst, Stuttgart: Körner, 1978.
  • Cesare Beccaria: Dei delitti e delle pene. Des Herrn Marquis von Beccaria unsterbliches Werk von Verbrechen und Strafen, Aalen: Scientia, 1990.
  • Jean-Jaques Rousseau: Contract social, Stuttgart: Reclam.
  • John Locke: Zwei Abhandlungen über die Regierung, 10. Aufl., Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 2004.
  • Samuel Freiherr von Pufendorf: Über die Verfassung des deutschen Reiches, Stuttgart: Reclam, 1976.
  • Immanuel Kant: Die Metaphysik der Sitten, Stuttgart: Reclam, 1990.
  • Karl Marx: Manifest der Kommunistischen Partei (1848), Stuttgart: Reclam.
  • Karl R. Popper: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, 2. Aufl., Bern [u. a.]: Francke, 1992.
  • Ronald Dworkin: Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1990.

Eigentlich müsste meines Erachtens fast alles raus, aber zuvor stelle ich das Thema hier zur Diskussion und bitte um weitere Meinungen. --Argonautika (Diskussion) 14:54, 15. Aug. 2013 (CEST)

Habe einige der Werke wieder hereingenommen, da ich sie für relevant und ihre Erwähnung für sinnvoll erachte. Das Erscheinungsdatum ist zudem kein Hinderungsgrund. --Benatrevqre …?! 07:15, 16. Aug. 2013 (CEST)
Du als erfahrener Wikipedia-Editor musst es ja wissen. Ich habe den Abschnitt wenigstens mal in historisch und aktuell untergliedert, damit die wenigen aktuellen Abhandlungen zum Thema in der Literaturliste, die fast ausschließlich aus historischen Werken besteht, nicht untergehen. --Argonautika (Diskussion) 10:25, 16. Aug. 2013 (CEST)
Versteh mich bitte nicht falsch, aber über die Herausnahme bereits lange im Artikel bestehender Buchtitel sollte lieber im Konsens entschieden werden. --Benatrevqre …?! 11:19, 16. Aug. 2013 (CEST)

Grenzen, Defizite und Prinzipien der Rechtswissenschaft sehr wertend

Der Abschnitt "Grenzen, Defizite und Prinzipien der Rechtswissenschaft" ist sehr wertend formuliert bzw. liefert nicht genug Nachweise, z.B.:

  • "Zudem regeln viele dieser Normen sehr spezifische und hochtechnische Sachverhalte und sind nur noch von Spezialisten, aber nicht mehr von fachfremden Juristen oder gar von Laien zu verstehen. Obendrein wenden sich zahlreiche dieser Normen an den fachtechnischen Spezialisten, dem die Gedankengänge eines Juristen fremd sind, was zu erheblichen Verständigungsproblemen zwischen dem Spezialisten und dem Juristen führen kann."
  • "das Vergaberecht, das die Korruption kaum verhindert, aber die Vergabe erheblich teurer und langwieriger gemacht hat"
  • "die Stärkung des Auskunftsrechts von Aktionären, die kaum je einem einzelnen Aktionär geholfen hat, es dafür aber ermöglicht, die Beschlussfassung auf Hauptversammlungen mit endlosen, oft unerheblichen Fragen zu torpedieren"

Mehrere Formulierungen in dem Abschnitt sind umgangssprachlich, etwa "obendrein", "endlosen", "torpedieren".

Der Absatz "Alle Rechtsnormen müssen einigen grundlegenden Prinzipien genügen […]" passt schlecht in den Kontext; vielleicht würde eine Unterüberschrift Abhilfe schaffen. Der Hinweis "Rechtsstaat – dies ist ein wichtiger Begriff –" wirkt unpassend. (nicht signierter Beitrag von Boltze.patrick (Diskussion | Beiträge) 11:50, 26. Nov. 2013 (CET))

Volle Zustimmung. Es ist eine Enzyklopädie, kein Essay. Ich werde es deshalb auf den rationalen Kern (oder was ich dafür halte) beschränken. --GrafLukas (Diskussion) 15:41, 23. Jul. 2015 (CEST)

Links zu anderen Sprachen und Übersetzung

Ich habe den Link zum französischen Artikel "jurisprudence" gelöscht, da der schon mit dem Artikel "Fallrecht" verbunden ist, was treffender ist. Es gibt eigentlich keinen französischen Artikel, der zu "Rechtswissenschaft" passt. Jetzt sind aber alle Links zu anderen Sprachen verschwunden. Ich bin überzeugt, dass ich keinen Fehler beim Löschen gemacht habe. Woran liegt also dieser technische Fehler und wie kann der korrigiert werden?

Außerdem gibt es in der französischsprachigen Wikipedia kein Äquivalent für diesen Artikel. Eine Übersetzung des ganzen Artikels könnte wahrscheinlich in Betracht gezogen werden.

--Lilou MAT (Diskussion) 22:31, 7. Dez. 2016 (CET)

ius und iura

Ich möchte bezweifeln, dass der Plural sich auf die Doppelheit von ius civile atque canonicum beziehen lässt, wenn mich auch nicht wundern würde, wenn das in einer Vorlesung im ersten Semeser hier und dort so vom Katheder verlauten sollte. Der Rest des Artikels ist wohl auch nicht viel besser. -- Peter Hammer 15:02, 7. Nov. 2015 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --141.2.31.10 13:30, 7. Mär. 2018 (CET)

Plural "Rechtswissenschaften"

M. E. fehlen Belege für die Behauptung, dass die Bezeichnung "Rechtswissenschaften" für die genannten Disziplinen tatsächlich üblich ist. Die allermeisten Fakultäten bieten diese Disziplinen der Rechtswissenschaft (Singular) an. Es gibt auch nur eine einzige Rechtswissenschaft, auch wenn bisweilen Politiker oder andere Wichtigtuer das im Plural angeben. --2A02:908:1A0:D00:C5AC:CC24:D038:8E44 12:34, 10. Feb. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --141.2.31.10 13:30, 7. Mär. 2018 (CET)

Überarbeitungsbedarf

Der Artikel beschreibt derzeit zu sehr das Recht selbst, zu wenig das Fach Rechtswissenschaft. Dazu gliedernder Übertrag der Bestandsaufnahme von Aschmidt auf der Redaktionsdiskussion:

Ich bin mir noch nicht sicher, was von dem derzeitigen Stand des Artikels entbehrlich wäre und was nicht. Ich meine nicht – wie Opihuck –, dass man auf die Geschichte und auf die Ausbildungsaspekte verzichten könnte, ich würde aber den Schwerpunkt auf die Rechtslehre legen als einen wichtigen Teil des rechtswissenschaftlichen Betriebs. Und der findet ja nicht nur an Universitäten statt, sondern immer mehr auch an FHs und an Instituten und auch an privaten Hochschulen. Es gibt eine sehr umfangreiche Diskussion gerade zu den Auswirkungen der Internationalisierung auf die Lehre, siehe z.B. diesen französischen Beitrag zu einem neuen Studiengang in Luxemburg aus der letzten Woche. Mir wäre aber jedenfalls wichtig, die Rechtswissenschaft zu beschreiben, also nicht das Recht, sondern das Fach selbst, seinen Gegenstand und seine Methoden im Unterschied zu anderen Fächern, wie es organisiert ist und finanziert wird, und wie es wurde, was es heute ist, also von der Antike bis zur Internationalisierung. Und im übrigen auf andere Artikel zu verlinken, wo Begriffe wie Hermeneutik und Methodenlehre gerne ausführlicher beschrieben werden können und auch sollten. Eine aktuelle Neuerscheinung zu dem Thema, die mir heute dazu unterkam: Duve, Thomas und Stefan Ruppert, Hrsg. 2018. Rechtswissenschaft in der Berliner Republik. Erste Auflage. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 2230. Berlin: Suhrkamp. Die sollten wir aufgreifen ebenso wie die Stellungnahme des Wissenschaftsrats von 2012 und den Beitrag der HRK von 2014. Thema wäre:

  • Wo steht die Rechtswissenschaft heute? In einer Landschaft, in der sowas vorkommt.
  • Gliederung wäre also:
    1. Einleitung und Begriff, Abgrenzungen
    2. Teildisziplinen und Methoden
    3. Geschichte der Wissensproduktion
    4. Inter-, Supra- und Transnationalisierung
    5. Personal, Organisation und Finanzierung
    6. Rechtslehre und Rechtsdidaktik
    7. Medien der Rechtswissenschaft
    8. Literatur
    9. Weblinks.

Und ich würde das behutsam angehen, Schritt für Schritt. Was würde man heute erwarten, wenn man in Wikipedia nach dem Thema sucht? Doch zumindest einen Überblick über die wichtigsten Strukturen, Namen, Hinweise auf aktuelle Debatten (nicht im Recht, sondern in der Rechtswissenschaft) und weiterführenden Werke.--Aschmidt (Diskussion) 23:11, 12. Feb. 2018 (CET)

Die Kritik am Artikel ist im Grundsatz berechtigt. Zutreffend ist vor allem, dass nicht hinreichend zwischen den Themen Recht und Rechtswissenschaft differenziert wird. Inwiefern aber die primär politischen Stellungnahmen des Wissenschaftsrates und der HRK in einen Wikipediaartikel gehören, dürfte zu diskutieren sein. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:03, 7. Mär. 2018 (CET)

Sprache

Ich glaube die Übersetzung ins Spanische von Jurisprudencia = Rechtswissenschaft ist falsch. Im Spanischen meint Jurisprudencia Rechtsprechung und nicht Rechtswissenschaft. Ein marginal erscheinender Unterschied, der jedoch nicht unwichtig ist. Die Seite Rechtsprechung ist mit keiner Übersetzung verknüpft. Vielleicht kann ein erfahrener User die Sprachlinks ausbessern. Danke

Ohne dazu in Anbetracht meiner bescheidenen Spanischkenntnisse in der Sache etwas sagen zu können: M. E. wäre der spanischsprachige Artikel dann mit dem falschen Wikidata-Objekt verknüpft. Das Problem wäre also durch eine Neuverknüpfung des spanischsprachigen Artikels zu lösen, was man wohl in der spanischen Wikipedia anregen sollte. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:43, 15. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --2A02:908:1A5:E040:A15F:5097:305B:48F1 19:09, 19. Apr. 2018 (CEST)

"Wissenschaftstheoretische Einordnung der Rechtswissenschaft"

Die Rechtswissenschaft einzuordnen als "hermeneutische" Wissenschaft erscheint mir viel zu beschränkt, und auch wieder zu breit. Sicher, Juristen beschaffen sich mit Textauslegung, aber die machen viel mehr als das, besonders wenn es nicht nur um "positives Recht" geht. Meiner Meninung nach müsste eine Disziplin die behauptet wissenschaftlich ze sein den Erforderungen der "Verifizierbarkeit/Falsifizierbarkeit" erfüllen, nach Popper, auch aus praktischen Gründen, weil sonst keine "objective Wissenschaft" denkbar ist (wobei sich die Frage stellt ob "subjektive Wissenschaft" überhaupt existiere, und keine contradicio in ternminis sei). Eine Meining ist dabei keine objektive Wissenschaft. Eine Meinung erlaubt immer eine Gegenmeinung, sonst ist es ein Fakt. Natürlich, Juristen beschaffen sich häufig mit Meinungen, aber das tun andere Wissenschaftler auch, sogar Informatiker. Das ist nich verboten, sondern das ist keine Wissenschaft. Faktisch verhält Recht sich zu Rechtswissenschaft als Musik zu Musikwissenschaft. Z.B. ein Aufsatz eines Juristen der behauptet einen Überlick vom Fallrecht zu einem gewissen Thema gemacht zu haben kan durchaus überprüft werden ("verifiziert"), oder bei mangelhafter Vollständigkeit "falsifiziert".

Vielleicht stimmen solche Überlegungen nicht überein mit der historische Hermeneutik des Wissenschaftsbegriffes, aber man solte auch den Bedarf an einem einheitlichen, mondernem Wisschaftsbegriffes berücksichtigen. Rbakels (Diskussion) 13:48, 17. Jun. 2018 (CEST)

Dazu nur so viel: Die Frage, ob die Rechtswissenschaft eine Wissenschaft ist, welchen Wert sie als Wissenschaft hat und wie sie wissenschaftstheoretisch einzuordnen ist, ist wohl so alt wie die Rechtswissenschaft selbst. Karl Popper als Maßstab anzulegen geht jedoch schon deshalb fehl, weil er das Paradigma der „Falsifizierbarkeit“ ausdrücklich nur für empirisch arbeitende Wissenschaften formuliert hat. Empirisch arbeiten im Wesentlichen nur die Natur- und Sozialwissenschaften. Die Rechtswissenschaft hat zwar auch einen gewissen sozialwissenschaftlichen Einschlag, ist aber im Übrigen -nicht zuletzt aufgrund einer historischen Koevolution- wohl eher dem Paradigma der Geisteswissenschaften verpflichtet. Die Besonderheit (und eine mögliche Parallele zur Theologie) liegt dann aber darin, dass sie zugleich normativ arbeitet.
An Deiner Anmerkung ist jedenfalls richtig, dass diese Frage für den Artikel zur Rechtswissenschaft zentral ist und deshalb auch sehr viel ordentlicher als im Moment dargestellt werden sollte. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:12, 17. Jun. 2018 (CEST)

'geschmückte Säule'

hat Benutzer:PaterMcFly u.a. neben anderem ungenügend zurückgesetzt.
( Einer , der sich Pater nennt, und auch kein Latein versteht )

Fraus est celare fraudem (nicht signierter Beitrag von 178.3.168.63 (Diskussion) 19:59, 20. Nov. 2018‎)

Liebe IP,
bitte formuliere Deine Kritik und Vorschläge doch klar und nicht in Deinem bisherigen möglichst knappen Stil, der für den Leser leider weitgehend unverständlich bleibt. Dann sind wir hier alle gern bereit, darüber nachzudenken und zu reden! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:33, 20. Nov. 2018 (CET)
Quod vitium? Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia - und immer noch Jurisprudenz ist die Kenntnis der göttlichen und menschlichen Dinge, ist das Wissen von dem, was gerecht ist und was ungerecht. Was soll daran ungenügend zurückgesetzt sein? --Stephan Klage (Diskussion) 22:43, 20. Nov. 2018 (CET)

Apocolocyntosis - Stephan Klage
sorgfältig (alles) lesen kann vor allzu unsinnigen Kommentaren schützen
'Iuris prudentia' mit Rechtswissenschaft übersetzt war 14 Jahre WP-'Blödsinn' a la k.A. RoBri,
schwach erkannte das Benutzer:Domitius Ulpianus
'Iuris prudentia' mit "Jurisprudenz" (nicht) zu übersetzen, war ein schlechter Kompromiß, um Lösch-Kranken o.ä. aus der Schußlinie zu treten.
'Die Kenntnis des Rechts' oder 'Rechtsgelehrsamkeit' als Übersetzung waren angeboten worden,
wie auch weiter 'spätklassischer römischer Jurist' genauer 'in der Römischen Kaiserzeit'

Pathognomisches für Juristen (weltweit): Gerechtigkeit ist unverlinkt / wie Diesel-Dreck .. was kümmert'§ die Eiche?
und für Schlichte: die Gerechtigkeit-Brunnen wurden nie ehrenwerte "Recht"Sprächer -Brunnen genannt, sie tauchen nicht mal als 'Knechte' zu Füßen der Göttin ""Gerechtigkeit"" auf.
( zum Hitler'schen VerbrecherApparate Staat wurden nur wenige Gesetze geändert ... 99,9 % Weimarer Republik ) (nicht signierter Beitrag von 178.3.246.110 (Diskussion) 00:39, 22. Nov. 2018 (CET))

Bist Du Schweizer? Weiterreise. Silvas palus ambit: Seneca verströmt prudentia und Nero ahnt seine damnatio nicht. Rechtsgelehrsamkeit steht aus meiner Sicht übrigens nichts entgegen, scientia atque usu. Die Kürbisse sind längst reif. Ernte. --Stephan Klage (Diskussion) 08:10, 22. Nov. 2018 (CET)
Einwurf zur Info, da ich erwähnt werde: Die (wechselnde, aber schon länger bekannte) IP ist offenkundig nicht Willens oder gar nicht in der Lage, sich einigermaßen verständlich auszudrücken - weder in ihren Edits noch in den seltenen, wirr erscheinenden Diskussions-"Beiträgen". Kurze Zusammenfassung dazu findet sich hier:[1]. Aus meiner Sicht Trollerei oder verirrt aus anderssprachiger WP. Gruß, Roger (Diskussion) 10:01, 22. Nov. 2018 (CET)
Deshalb hat Stephan wohl schon in weiser Voraussicht (zwar sehr hintersinnig) - vordergründig aber gezielt gegenirritierend - geantwortet. --194.127.24.75 11:39, 22. Nov. 2018 (CET)

? Stephan Klage hat zunächst absichtlich unrichtig ("ist das Wissen von dem, was gerecht ist und was ungerecht") geantwortet
und falsch suggerierend gefragt.
"Bist Du Schweizer? Weiterreise." .. ähnliches Niveau / (herabwürdigend 1543 und bislang zur PRopaganda mißbraucht)
"Silvas palus ambit" - er assoziert bezuglos Wälder und Sumpf .. evtl. Germanien, wozu?
"Seneca verströmt prudentia" - Seneca verströmt (hier)'irgendeins aussuchen' , etwas fand Benutzer:Stephan Klage zwar, aber er las diese Verspottung nicht
oder verstand sie nicht.
so phantasiert er, "Nero ahnt seine damnatio nicht" (falsch verlinkt damnatio memoriae)
( Benutzer Diskussion:RoBri siniert darauf u.a. über 'wirr erscheinende Diskussions-"Beiträge"' , Trollerei [2] )
"Rechtsgelehrsamkeit .. , scientia atque usu" - welch Freude - löschte unter "mei" Benutzer Domitius Ulpianus, der weiter auch "ermordet" streicht.
zu als 'Wissenschaft' fehl-Übersetzungen: "scientia atque usu" frei 'in Theorie und Praxis'
"Die Kürbisse sind längst reif. Ernte." ... ?? wie ich oben schon ausführte

mal vollumfänglich im Ernst: sachlich konstruktive Arbeit an einer Enzyklopädie steht an
falls ich mich unmißverständlich knapp ausdrücke, bitte ich um Nachfrage und Entschuldigung. Ich habe keine teils unterstellten bösen Absichten. (nicht signierter Beitrag von 178.3.246.110 (Diskussion) 15:37, 22. Nov. 2018 (CET))

Einzig die letzten drei Sätze sind verständlich. Ich bin hier wieder raus. Signiere deine Beiträge, darauf bist du schon x-mal hingewiesen worden. --Roger (Diskussion) 17:53, 22. Nov. 2018 (CET)
Liebe IP,
hier kann jeder inhaltliche Änderungen / Verbesserungen an Artikeln vornehmen. Dabei ist aber einerseits üblich, in die Zusammenfassungszeile klar verständliche Sätze, Schlagworte oder Abkürzungen zu schreiben und keine kryptischen Ausführungen. Andererseits ist ebenfalls üblich, bei Widersprüchen gegen inhaltliche Veränderungen, diese hier auf der Diskussionsseite zu erörtern. In der Sache stimme ich zwei Deiner Vorschläge nicht zu:
  1. Entgegen Stephan Klage bin ich nicht der Meinung, dass man ‚iuris prudentia‘ hier mit ‚Kenntnis des Rechts‘ oder ‚Rechtsgelehrsamkeit‘ übersetzen sollte. Ersterer Vorschlag scheidet schon deshalb aus, weil anschließend der Begriff ‚notitia‘ ebenfalls mit Kenntnis übersetzt wird. Man würde in der Übersetzung also eine Tautologie schaffen und zugleich den begrifflichen Unterschied zwischen ‚prudentia‘ und ‚notitia‘ verschleiern. Der zweite Vorschlag trifft bei mir ebenfalls auf Skepsis, weil der Begriff der ‚Rechtsgelehrsamkeit‘ durchaus auch bedeutungsgeladen und in der wissenschaftshistorischen Forschung m.W. bislang nicht fest etabliert ist. Die naheliegendste Lösung war deshalb, den Begriff letztlich überhaupt nicht zu übersetzen, sondern in seiner eingedeutschten Form ‚Jurisprudenz‘ zu verwenden. So war einerseits der begriffliche Unterschied zwischen ‚prudentia‘ und ‚scentia‘ gewahrt und andererseits berücksichtigt, dass der moderne Begriff der ‚Rechtswissenschaft‘ möglicherweise anachronistisch ist.
  2. Entgegen Dir bin ich außerdem der Ansicht, dass die Ersetzung von ‚klassische Definition‘ durch ‚spätklassische Beschreibung‘ jedenfalls den Satzsinn völlig verkehr hat. Klassisch ist hier offenkundig im Sinne von Klassiker gemeint und spielt damit auf die breite Rezeption dieser Definition bis in moderne juristische Lehrwerke an. Spätklassisch rekurriert hingegen auf die Klassik und ist damit eine Datierung.
Ob Du nun einen guten oder bösen Willen verfolgst, weiß ich nicht. Die beharrliche Weigerung, hier in einer allgemein üblichen Form zu kommunizieren, kombiniert mit wiederholten persönlichen Angriffen (CatoCensorius Pfusch / nur unfähige z.B. Worteverdreher, zuviel Betrüger .... / RoBri:, @keine Ahnung falsch-Übersetzung Anmaßer / "Römische Kaiserzeit" Propaganda-asozial, @ la-0,0 ~teil.Geistesgestört - lern deine destruktiven Zwänge im Zaum zu halten usw.) lassen bei mir diesbezüglich Zweifel aufkommen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:09, 22. Nov. 2018 (CET)
Gar nicht zu übersetzen ist vertretbar, ich persönlich verwende den Begriff selbst auch meist unübersetzt. Rechtsgelehrsamkeit ist aus meiner Sicht vertretbar, denn es steckt die Umsicht der Rechts-Klugheit (Weisheit) darin/Blickwinkel des Empfängerhorizontes, aber auch der notwendige Unterbau, die methodisch-akademisch abgerungene wissenschaftliche Lerndisziplin/Blickwinkel des Senderhorizontes. Letztlich ist das aus meiner Sicht aber ein reines Scheingefecht.
Ich dachte, ich könnte die IP locken, konkret zu werden. Da sie so kokett schrieb, war ich etwas angetan von einer gewissen Intelligibilität, die zwischen den Zeilen durchzuschimmern schien. Ich fühlte mich somit herausgefordert, nachzuhaken. Der letzte Edit ernüchterte mich, ich hatte mich geirrt - das war gar nicht clever. Man muss mir Seneca/Nero und die lateinischen Phrasen nicht vorkauen, ich weiß was sie bedeuten. Sie spielten übrigens auf das historische Umfeld des Werks der Apocolocyntosis an. Merke auf! Nicht deren Inhalt! Apotheose und abolitio nominis (scheint der IP so besser zu gefallen) gar in immortalitärer Eintracht? Oh ja, die Tücken der (prinzipalen) Kaiserzeit. Ach ja noch was: Wirklich nicht gewusst, was Spätklassik ist? Schämen! Die Kürbisse sind dick und wachsen nicht mehr weiter. Erntehelfer eilt herbei, es gibt zu tun. Gloria! --Stephan Klage (Diskussion) 20:25, 22. Nov. 2018 (CET)

@ Domitius Ulpianus
2x (unterschiedlich) Kenntnis ist wenig geeignet (und wirkt wie eine Tautologie) - 'Kenntnis' sollte (zunächst) auch einen Bezug zum allerersten Satz herstellen.
zuvor steht "Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist," - was ein Römer nie gesagt hätte ...
eine ‚spätklassische Definition eines römischen Juristen‘ kann ein Klassiker sein, wobei du die erklärende Quelle 'Liste ~aller' mit löschtest
und nie wieder aufnahmst
.. unterschiedliche Rechtssysteme grundsätzlich magst du erst recht nicht erwähnt finden (es gibt sie reichlich, eins wohl besser als das andere?)
ferner: ein Rechte-System mit Sklaven und 3. Klasse Frauen empfinde ich -trotz Niedriglohn-Versklavung mit pseudo.Rechte.Theater- nicht als einen (Tyros) Klassiker
denn ich ziehe 'intelligente Griechen' einem blutrünstigen Imperium Romanum (s. Kopf abschlagen von Cicero .. ah) vor
die "Römische Kaiserzeit" neben der Ermordung weglassen täuscht sowas wie verläßliches Recht vor .. vgl. Habeas Corpus
->
Eine 'Klassik_(Jurisprudenz) klassische' Definition dessen, was Jurisprudenz ist, gibt in der in der 'Römische_Kaiserzeit#Die_Severer_und_die_Reichskrise_des_3._Jahrhunderts|Römischen Kaiserzeit' der Rechtsgelehrte Ulpian († 223 oder 228 n. Chr. in Rom getötet)

ach ja Gottesanbeter & Erntehelfer - κολοκύνθη (und die Hälfte aller Pflanzen) bitte nicht essen (nicht signierter Beitrag von 178.3.246.110 (Diskussion) 00:16, 23. Nov. 2018 (CET))

Rechtswissenschaftsgeschichte aufbohren

Im rechtsgeschichtlich relevanten Zusammenhang stehen für mich viele bisher unbehandelte Stichworte und Personalien. Drei der Stichworte möchte ich hier herausgreifen (Auftrag/Selbstauftrag - ich weiß es nicht …): Rechtstheorie/ Methodenverständnis und Präjudizien. Wie gelangte das Gesetz ins Zentrum von Rechtsquellenlehre und Rechtswissenschaft. Wie verlief das Verschwinden des wissenschaftlichen Rechtsbetriebs aus der Rechtsquellenlehre? (Fundamental dazu Hans Kelsen → Reine Rechtslehre). Die Forschungsgeschichte zur Frage der Entwicklung des wissenschaftlichen Rechtsbetriebs vom spätantiken Zitiergesetz (Rechtswissenschaft=Recht) über die/das/den Rezeptionslehren/Vernunftrecht/Usus modernus/Historische Konzeption zum strengen Rechtspositivismus (positives Recht=Recht; Lückenlosigkeitsdogmen) im teils kausalen Überleitungs-/Ablösungsverhältnis. Diese Pfeiler ergeben bei dem insgesamt schwachen Artikel auch noch keine Substanz für eine tragfähige Brücke. Irgendwo aber sollte angefangen werden. Leider taugen auch die Zuliefererartikel im Moment ebenfalls nur bedingt.--Stephan Klage (Diskussion) 18:07, 23. Nov. 2018 (CET)

Die Grundlagenartikel sind so, wie sie sind, weil sie meistens relativ früh entstanden waren und seitdem nicht mehr überarbeitet worden sind. Als wir diese Artikel um 2005 geschrieben hatten, waren Brockhaus und Meyer das Vorbild, und die waren damals nicht besonders eingehend (das ist heute beim Brockhaus nicht mehr durchgehend so). Außerdem sollte alles allgemeinverständlich bleiben, niemand wollte damals ein Lehrbuch schreiben.
Wie gelangte das Gesetz ins Zentrum von Rechtsquellenlehre und Rechtswissenschaft: Vielleicht hilft dir Teubner, Gunther. 1996. Globale Bukowina. Zur Emergenz eines transnationalen Rechtspluralismus. Rechtshistorisches Journal, Nr. 15: 255–290. https://www.ceeol.com/search/article-detail?id=240138 (zugegriffen: 18. Januar 2018; OA hier verfügbar) weiter. Seite 11: Seit Savigny ist dem Vertrag die Ehre einer Rechtsquelle versagt worden; als bloßes Phänomen der Rechtswirklichkeit wurde er der Domäne der Rechtssoziologie überantwortet (Savigny 1840: 12). – beispielsweise hier zu lesen. Das fehlt derzeit in Rechtsquelle. Ja, der Begriff der Rechtsquelle ist älter als 1929. ;) --Aschmidt (Diskussion) 21:15, 23. Nov. 2018 (CET)
Ad Absatz 1: OMA: ist das ein Wink ad personam? Wir? Wurde in der Frühphase abgesprochene Gemeinschaftsarbeit gepflegt, gab es unter den Juristen mal community-Projekte, also sinnvolle meine ich? Wäre mir in den letzten Jahren dann tatsächlich entgangen.
Ad Absatz 2: Dank für die Hinweise. Könnten nützlich sein. Habe gerade Teilansätze zum obig Gesagten/(u.a. Payandeh_Judikative Rechtserzeugung/Wasmaier-Sailer_Hösch_Menschenrechte) in der Auswertung, Erkenntnisse derer auf diverse Artikel verteilt (soweit Relevanz überhaupt ersichtlich) und stehe vor hiesigem Artikel mit grundlegenderem Aufruf. Anders, ich denke laut. Ich arbeite gern haptisch und mit Zugang zur WLB, da im Falle, dass ich hier etwas tue, meist 2-5 Bücher zu Themen offen liegen haben will... ;-)
Und: weil die lex Voconia mittelbar (Savigny/S. 13) angeführt ist, ja sie ist einer von x Statthaltern des römischen Rechts für den Auseinanderfall von Quellenzuordnungen. Wie ergänzt in (meinem Fall jetzt) Jan Schröder/Rechtsdogmatik als „Überlebender“ der historischen Ära Savignys lapidar: „Das wissenschaftliche Recht verschwindet aus dem Kanon der Rechtsquellen“, und er hat dabei den Reinrechtslehrer Kelsen des Jahres 1934 tief im Blick.
Ich mache es kurz: Das Sublemma »Geschichte Rechtswissenschaft« ist dürftig. --Stephan Klage (Diskussion) 01:02, 24. Nov. 2018 (CET)
Ich hatte den Rückblick auf 2005 nur erwähnt, weil du die Tauglichkeit der Grundlagenartikel moniert hattest. Die entstanden meist schon vor deiner Zeit. An eine koordinierte Zusammenarbeit erinnere ich mich nicht. Man wählte sich damals minutenweise ins Internet ein und hatte wenig Zeit zum Editieren. Aber es war eine sehr homogene Gruppe damals, das war schön. – Zu deiner Lektüre nur soviel: Verzettele dich nicht, was du suchst, begann bei Savigny. trust me. ;) --Aschmidt (Diskussion) 01:58, 24. Nov. 2018 (CET)
Nein, nein, nein. Das wollte ich keinesfalls in Abrede stellen. Das ist mir auch bewusst. Aber Du sagst zu Recht: begann. Übrigens: als IP hatte ich zumindest seit 8/2006 meine ersten Gehversuche hier, so ganz „dienstjung“ bin ich nicht mehr. Aber da lief es schon geschmeidiger … Mit Uli Wickert wünsche ich Dir nun eine gerrruuhhsame Nacht. ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 02:36, 24. Nov. 2018 (CET)

Dr. iuris utriusque?

Im Artikel heißt es in einer Fußnote zur Verwendung der Kurzform "Jus" in Österreich:

Anmerkung: Jus ist der Singular von Recht, obwohl der entsprechende akademische Grad in Österreich Doctor iuris utrisque lautet; damit sind beide Rechte, also Staats- und Kirchenrecht, gemeint.

In allen aktuellen Studienplänen der österreichischen Universitäten lautet der akademische Grad aber nur "Dr. iur." ohne "utr.":

Ich würde die obige Anmerkung daher entweder löschen oder zumindest historisch einschränkend umformulieren (siehe auch Doktor_der_Rechte#Definition_und_Verleihung).

--Dagonet (Diskussion) 10:20, 30. Jul. 2020 (CEST)


Siehe auch Diskussion mit dem Autor der Fußnote unter Benutzer_Diskussion:Dr._Hartwig_Raeder#Rechtswissenschaft_-_Anmerkung_zu_"Dr._iur._utr."_in_AT

--Dagonet (Diskussion) 17:31, 11. Aug. 2020 (CEST)


https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rechtswissenschaft&diff=prev&oldid=185322195

--Dagonet (Diskussion) 11:33, 12. Aug. 2020 (CEST)

Rechtswissenschaft oder "Jura" ?

Es ist zweierlei! (das leider meist über einen Kamm geschert wird)


Rechtswissenschaft, beschreibt das: Recht

= eine Naturwissenschaft, sie arbeitet mit: Begriffs-Definitionen

Recht = konform mit >Gerechtigkeit< und >richtig<


Jura, beschreibt die: Legalität

= keine Naturwissenschaft, sie arbeitet nicht mit Definitionen sondern mit: (juristischen) Festlegungen

wer Jura studiert hat ist auch kein Wissenschaftler, sondern man sagt Jurist

--Original121 (Diskussion) 06:32, 11. Jun. 2019 (CEST)

Zum Aufbau eigener gedanklicher Grundstrukturen, ein kleiner Tipp: Jura leitet sich aus ius her, heißt übersetzt Recht und wird auch wissenschaftlich betrieben. Dass Rechtswissenschaft eine Naturwissenschaft sei, ist (dem Himmel sei Dank) nur Dein in die Welt gesetztes Gerücht, selbst im Zusammenhang mit dem Naturrecht. Besten Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 14:00, 11. Jun. 2019 (CEST)
@Original121: Bitte Wikipedia:Begriffsfindung zu Gemüte führen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:29, 12. Jun. 2019 (CEST)
Da das Werkzeug der Juristen die Sprache ist, ist es verständlich, wenn sich hier einschlägig 'Vorbelastete' zur Bedeutung des Begriffs Rechtswissenschaft und wie man ihn einzuordnen hat fabulieren. Es ist aber zu bedenken, dass der Artikel einem enzyplopädischen Zweck dienen soll. Dafür ist schon die Einleitung viel zu lang und enthält Informationen, die dort absolut fehl am Platz sind (z. B., wie einzelne römische Rechtsgelehrte den Begriff definiert haben). In der heutigen Lebenswirklichkeit ist 'Rechtswissenschaft' in erster Linie, wie zutreffend schon im Duden beschrieben, die "Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung" und dementsprechend auch die Bezeichnung des dazugehörigen Studiengangs. Wer sich also hier austoben will, könnte dies als erste Grundlage für eine Überarbeitung nehmen und die Inhalte über einzelne Rechtsfächer, Rechtsgebiete, den Begriff 'Jura' aus der Einleitung in entsprechende Unterkategorien verschieben.--Quintil Jan Verus (Diskussion) 22:27, 7. Feb. 2021 (CET)

Geschichte der Rechtswissenschaft: Vandalist am Werk?

Nach Überarbeitung des Abschnitts 'Geschichte der Rechtswissenschaft' entstand bei mir der Eindruck, dass hier verstreut einzelne sachfremde Passagen eingearbeitet wurden, weswegen die Lektüre der Versionsgeschichte des Artikels vom heutigen Tage möglicherweise als Lösch-Offensive/Vandalismus missverstanden werden könnte. Ist es aber nicht.--Quintil Jan Verus (Diskussion) 17:39, 9. Feb. 2021 (CET)

Wieso, fühlst Du Dich wie ein Vandale, oder wurdest Du mal – so lautend – angegangen? Ich war angetan von Deinen gestrigen Edits und möchte nur darin bestärken, den Artikel später gern noch auszubauen. Zum römischen Recht und seiner Rezeptionsgeschichte habe ich eben noch recht einsilbig ergänzt. --Stephan Klage (Diskussion) 19:18, 9. Feb. 2021 (CET)
Ergänzung noch: gerade bei diesem Artikel hat das Rechtsportal ein großes Interesse daran, dass hier eines Tages ein Brillant mit Totalreflexionseigenschaft steht. Mir war das Thema bisher immer „zu groß“. Aber vielleicht findet sich gerade etwas Dynamik zusammen ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 19:29, 9. Feb. 2021 (CET)

Literaturangaben (beinahe) hoffnungslos überladen

Die Liste ist mit Werken überladen, die hier nicht hingehören. Die Kategorie 'Wissenschaftliche Schriften über das Recht' enthält nach grober Einschätzung nahezu vollständig historische Abhandlungen, welche besser im Artikel 'Recht', 'Rechtsgeschichte', 'Rechtsphilosophie', 'Staatsrecht' etc. aufgehoben wären. Genauso die Kategorie 'Allgemeine Einführungen', in der anhand der Titel der Werke schon erkennbar ist, in welchen Artikel diese gehören. Meine Empfehlung: Literatur mit den Listen in den einschlägigen Artikeln abgleichen und ggf. dort ergänzen, und, sofern sachdienlich, hier in der Kategorie 'Siehe auch' nur die Artikel entsprechend verlinken.--Quintil Jan Verus (Diskussion) 18:58, 9. Feb. 2021 (CET)

Auch hier hast Du völlig recht. Fange doch schon mal an, großzügig aus dem Regal zu verbannen. Auch hier möchte ich Dir gern den Vortritt lassen. --Stephan Klage (Diskussion) 19:21, 9. Feb. 2021 (CET)

Rechtswissenschaft = Rechtswissenschaften ??

Z.B. das JAG kennt "Rechtswissenschaften" nicht,
würde jemand der Begriff "studierte Rechtswissenschaften" Befürworter bitte mal den Plural in einem Gesetz belegen.

So ein Quatsch. "Das JAG" gibt es schonmal gar nicht, jedes Bundesland hat eine eigene gesetzliche Grundlage für die Ausbildung seiner Juristen. Hier ein Ausschnitt aus dem JAG Schleswig-Holsteins §1 Abs. 2 S.1 : "Die erste Prüfung hat die Aufgabe, festzustellen, ob die oder der Studierende das Ziel des Studiums der Rechtswissenschaften erreicht hat und damit für den Vorbereitungsdienst fachlich geeignet ist.". Man sieht deutlich: Rechtswissenschaft = Rechtswissenschaften. Die Weiterleitung von "Rechtswissenschaften" nach "Rechtswissenschaft" macht also Sinn, da es sich offensichtlich um das selbe Lemma handelt. MfG Lukas Behrendsen (Diskussion) 21:26, 22. Feb. 2022 (CET)