Diskussion:Steuerabkommen Deutschland–Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Formeln

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gudn tach!
die formeln im artikel verdienen aber noch etwas erlaeuterung. in der jetzigen form sind sie (fast) unverstaendlich. -- seth 23:04, 16. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Übertragen von Portal_Diskussion:Mathematik#Formel_wikifizieren hierher. --KMic 23:40, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ich glaube nicht dass das Portal Mathematik hier zuständig ist. Die Formel enthält ja keinerlei höhere Mathematik nur simple Grundrechenarten. Aber es muss erklärt werden wofür die Variablen stehen. Was sind SB, S, Kn, K'n, Smin, ... ? Eine Beispielerechnung wäre auch hilfreich. Ohne jede Erklärung ist die Formel ein vorgezogener Aprilscherz. --Furfur (Diskussion) 10:57, 31. Mär. 2012 (CEST)Beantworten


Der Ausdruck

stand völlig unklar frei im Raum; ich habe ihn ergänzt (siehe Anlage I S.48 des Abkommens), so dass es wenigstens für Experten verstehbar ist. Ich vermisse aber auch wenigstens die andeutungsweise Erläuterung der Auswirkung der Ausdrücke, am besten wären 2 oder 3 Beispiele. -- 217.87.30.133 19:07, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Wenn ich das mal für n=10 durchrechne, komme ich auf einen absurd niedrigen zu versteuernden Anteil von Kr nämlich ca. 0,116Kr. Darauf soll dann der Regelsteuersatz s=0,34 angewendet werden. In der Praxis führt dass dann dazu, dass bei allen Kundenbeziehungen, die länger als 10 Jahre andauern, stets nur der Mindeststeuersatz smin=21% auf das Kr angewendet wird. Habe ich mich da verrechnet, ist die Formel falsch oder ist dies so tatsächlich politisch gewollt??? 91.2.13.52 15:26, 10. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

n ist maximal 8 mad_melone (Diskussion) 17:30, 10. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

ok, aber wenn ich n=8 setze und für Kb unterstelle, dass es acht Jahre mit dem vergleichsweise hohen Zinssatz von 5% gesteigen ist, komme ich trotzdem nur auf ca. 0,66Kr. Wenn dann darauf der Regelsteuersatz s angewendet wird, kommt man trotzdem nur auf ca. 22%. Und 5% halte ich schon relativ hoch gegriffen. Da man davon ausgehen kann, dass das meiste Schwarzgeld länger als acht Jahre in der Schweiz ist, halte ich die Aussage für fraglich, dass sich der Steuersatz "in den meisten Praxisfällen zwischen 25 % und 34 % des Vermögens bewegen" soll. Für viele Altfälle dürfte nur der Mindeststeuersatz gelten. (vorausgesetzt das Geld ist dann nicht schon längst in der nächsten Steueroase ;-)) 91.2.13.52 19:17, 10. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Artikelname

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Der Artikelname mit dem freistehenden Bindestrich gefällt mir nicht. Wie sollte dieser korrigiert werden?


Mir gefällt das auch nicht. Deine drei Lösungen gefallen mir allerdings alle relativ gleich gut. Laut dem Artikel Typografie sollte man deine zweite Lösung deiner ersten vorziehen. Aber Hauptsache, das bleibt nicht so, wie es ist! --Römert (Diskussion) 14:32, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
erledigt. --Lars (Diskussion) 23:30, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Steuersatz

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Mag mir jemand erklären, was "Der Steuersatz liegt dabei zwischen 19 % und 34 % des Vermögens..." bedeuten soll? Das steht mehrfach im Text, aber Steuern werden doch auf Erträge, nicht auf die blosse Existenz erhoben? Würde schon sehr wundern, wenn das anders wäre. Gleiches schreiben sie auch auf [1], wo man ja eigentlich Profis erwarten würde. Der Link ist im übrigen im Text falsch zitiert. Kann man den einfach korrigieren oder muss man da bei Referenzen was besonderes beachten? --YaHP ? 19:06, 1. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Für die Vergangenheitsbesteuerung gilt dies aber so, d.h. es werden gerade nicht die historischen Erträge besteuert, sondern eine pauschale Besteuerung auf Basis des Vermögens gemacht. Hier spielen wohl auch praktische Erwägungen eine Rolle: es sollen ja gerade die Vermögen/Personen besteuert werden, die in der Vergangenheit nicht in Deutschland versteuert wurden, ergo spielte die Aufstellung von Erträgen eine eher untergeordnete Rolle. Eine Vermögensaufstellung zum Jahresende sollten die Banken aber im Gegensatz zu genauen Etragsaufstellungen aber auch für die letzten 10 (12) Jahre liefern können.

Dementsprechend handelt es sich nicht um einen Fehler im Artikel oder von Swissbanking, sondern um eine gewollte Regelung.--mad_melone (Diskussion) 10:12, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Versteuertes und unversteuertes Vermögen

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Woran erkennt eine Schweizer Bank bzw. Steuerbehörde, ob die Vermögenserträge in Deutschland versteuert wurden oder nicht? Nicht jede Geld- oder Wertpapieranlage in der Schweiz dient der Steuerhinterziehung. --77.87.224.97 14:53, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Eine Bank kann es m. E. nicht erkennen. Wie das Abkommen in der Praxis umgesetzt wird, sofern es ratifiziert wird, entzieht sich meiner Kenntnis. --KurtR (Diskussion) 16:13, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Banken identifizieren das erstmal nicht, d.h. ein Abzug erfolgt immer auf jede Art von Vermögen. Nur falls der Kunde aus der Anonymität heraustritt und eine nachträgliche Veranlagung in Deutschland wählt, kann er im Rahmen dieses Veranlagungsverfahrens durch Nachweise bestimmtes Vermögen aus der Besteuerung ausnehmen. --mad_melone (Diskussion) 07:37, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Das macht Sinnn. --KurtR (Diskussion) 09:23, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Deutsche Grenzgänger (ca.50 000 soll es geben), die ihre Steuererklärung beim deutschen Finanzamt regelmäßig abgaben und deren Zahlstelle sich in der Schweiz befindet, müssen bei Inkrafttreten des Steuerabkommens aktiv werden:

http://www.suedkurier.de/nachrichten/wirtschaft/aktuelles/wirtschaft/Das-muessen-Kontoinhaber-beachten;art410950,5566142 --93.209.182.161 11:02, 4. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Doppelbesteuerung mit den USA

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In verschiedenen Medien ist davon die Rede, dass Deutschland bei den Verhandlungen mit der Schweiz im Windschatten der USA fährt, die seit 2011 ebenfalls ein Steuerabkommen mit der Schweiz aushandeln und bereits seit 2009 in puncto Steuerflucht juristisch gegen Schweizer Banken wie UBS und Wegelin vorgehen. Das sollte im Abschnitt Geschichte eingefügt werden. (Quelle: N. Pieper in der Sueddeutschen: Steuerstreit zwischen Schweiz und USA. Ruppig, aber effektiv. 03.04.2012. http://www.sueddeutsche.de/politik/steuerstreit-zwischen-schweiz-und-usa-ruppig-aber-effektiv-1.1324828 -- Einar Moses Wohltun (Diskussion) 09:35, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Abkommen unterzeichnet mit neuen Bedingungen / Bitte anpassen

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Gestern wurde das Abkommen mit neuen Bedingungen unterzeichnet. Da im Artikel die Zahlen nur ungenügend und ohne Einzelnachweis angepasst wurden, habe ich dies verbessert und mit einem aktuellen Einzelnachweis versehen. Jetzt fehlen noch die anderen Änderungen des Abkommens im Artikel und die Unterzeichnung etc. Ich komme nicht dazu. Danke fürs Anpassen/Ergänzen. Grüsse --KurtR (Diskussion) 05:07, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Gut möglich, dass auch die Formel angepasst werden muss. In diesem Artikel steht etwas davon: Die Unterhändler hätten nämlich nicht nur die Sätze geändert, sondern auch die zugrunde liegende Berechnungsformel. --KurtR (Diskussion) 14:20, 7. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74882/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Aktuell/05-04-2012-Schweiz-Protokoll,templateId=raw,property=publicationFile.pdf, seite 15 ff. --mad_melone (Diskussion) 15:19, 7. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Kauf zweier weiterer Steuer-CD durch Landesregierung NRW im Sommer 2012

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Im Juli und August 2012 erwirbt die nordrhein-westfälische Landesregierung zwei weitere Steuer-CD. insbesondere die schweizerische Grossbank UBS ist diesmal betroffen. Weitere Ermittlungen deutscher Steuerfahnder zeigen, dass mit Hilfe schweizerischer Banken Steuergelder in die Steueroase Singapur transferiert werden. Schweizer Großbank UBS

188.96.177.101 09:52, 11. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Lies die Zeitungsartikel genau: UBS ist unbestätigt. Zwei Steuer-CDs auch unbestätigt. Und wegen Singapur meint Börjans: die Fahndung habe Hinweise darauf, dass "jetzt schon in großem Stil natürlich darüber nachgedacht wird, wie das Geld, das in der Schweiz geparkt ist und das für die Banken eine wichtige Finanzierungsgrundlage ist", auch erhalten werden könne. Auch hier sind keine Fakten vorhanden, ein angebliches Nachdenken erst. Somit: Gehört zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den Artikel, in dieser Form sowieso nicht, wie oben geschrieben, stimmt nicht mit den Fakten überein. --KurtR (Diskussion) 10:39, 11. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Du liest es leider falsch, aber gern auch weitere Referenzen:

178.3.18.154 14:54, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ne ich bin nicht falsch. Gib mir ein offizielles Aussage von Börjans-Walter oder ähnliches, der klar sagt, dass die CD von der UBS ist ( bisher nur Medienberichte). Gib mir ein offizielles Statement der UBS, die sagt, der Datendiebstahl sei bei der UBS passiert (Gibt es nicht). Etc. Also: Keine Bestätigung. --KurtR (Diskussion) 18:29, 12. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Das Mag dich zwar ärgern, aber die Steuer-CDs waren von der UBS. Auch hier eine Mitteilung im Dezember 2012 als Verlautbarung der nordrhein-westfälischen Regierung.

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GiftBot (Diskussion) 22:50, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten