Diskussion:Steuergefährdung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 176.198.48.153 in Abschnitt Konkretisierung des Gesetzeswortlauts
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Konkretisierung des Gesetzeswortlauts[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt m.E. jeder verständliche Text. Wann geht die Vorbereitungshandlung in den Versuch des § 370 AO über?

Was ist mit anderen tatidentischen Delikten wie Urkungenfälschung?

Welche Literatur gibt es?

Es wäre schön, wenn der Text konkreter gefasst werden könnte? Danke Gruß --176.198.48.153 15:19, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten