Diskussion:Tiertransport

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Fonero in Abschnitt Rinderproduktion
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Quelle Animals Angels: keine URV

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Ich habe den Artikel heute eingestellt. Die angegebenen Zahlen und Informationen wurden mir vom Geschäftsführer der Tierschutzorganisation Animals Angels e.V. zur Verfügung gestellt. Wenn diese Infos also Parallelen zur Website der Organisation aufweisen, handelt es sich dennoch nicht um URV! PaulaK 15:28, 14. Jul 2005 (CEST)

Importzölle

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"Durch den Erlass von Importzöllen wird die Einfuhr von Kälbern in die EU gefördert."

Ähh, das kann nicht sein. Ein Importzoll ist ein Schutzzoll, ergo verteuert sich dadurch die Einfuhr von Kälbern. Es wird also unattraktiv, Kälber einzuführen. Sind vielleicht Importsubventionen gemeint? Gibt es sowas überhaupt? -- Apricum 13:27, 17. Apr 2006 (CEST)

Antwort: Durch den Erlass von Importzöllen --(nicht signierter Beitrag von 77.176.72.243 (Diskussion) 00:53, 26. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten
Also Erlass im Sinne von Wegfall?! -- (nicht signierter Beitrag von Blonder1984 (Diskussion) 19:14, 26. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Verlinkte Verordnung

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Bei der Verordnung handelt es sich um eine Ausführungsverordnung. Und wenn ich sie richtig lese, gilt sie primär für den Import aus Nicht-Eu-Ländern. Man sollte wohl alle betroffenen Richtlienien und Verordnungen durchlesen und den Artikel (64/432/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 90/675/EWG, 91/496/EWG, 93/119/EG, Verordnung (EG) Nr. 1255/97, Verordnung (EG) Nr. 1/2005) entsprechend erweitern. Eine einzelne Verordnung wäre auch zu wenig. Und das sind nur die in der verlinkten Verordnung und auf der entsprechenden EU-Webseite referenzierten. :-) --Eorhim 22:23, 2. Dez. 2009 (CET)

Nur die Rede von langen Transporten

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Der großteil der tiere Wird nur nicht wie in diesem sehr einseitig geschriebenem Artikel mehre tausend Kilometer sondern nur wenige, in den meisten fällen unter 100 Kilomter weit transportiert. Das aus einem einfachem Grund da die Schlachtung und weiterverarbeitung in meist regionalen Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben stattfindet. -- 88.117.118.11 14:37, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ja, das war mal so in Zeiten, als fast jede Stadt ihren Schlachthof hatte und viele Fleischereien/ Metzger noch selbst schlachteten. Die Kritik bezieht sich vermutlich auf eine ältere Fassung, aber die Konzentration auf Großschlachthöfe mit daraus folgenden logischen Konsequenzen dürfte kaum mehr wegzudiskutieren sein. Mit Auswirkungen auf die Transportwege (=-dauern). Und mit Problemen, dass eine Region in Abhängigkeit von einzelnen Unternehmern kann, da sich für die Erzeuger / Tierhalter beachtliche Probleme ergeben, wenn bspw. ein Großschlachthof durch die örtliche LM-Überwachung geschlossen wird oder schließt, weil der Überwachungsdruck an einem Ort zu groß wird, s. etwa mit der leicht irreführenden Überschrift der Bericht vom Hamburger Abendblatt aus 2014. Und s. zu den Rentabilitätserwägungen (=Kostendruck) 2014 die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft "Betriebswirtschaftliche Richtwerte Schweinemast"; sie ging zwar noch von gut machbaren Transportwegen von unter 100km und auch im Sammeltransport deutlich unter 8 Stunden Dauer aus; sie erkannte, dass beim Weitertransport zum Zerleger / Verarbeiter der Transportweg heute keine Rolle mehr spiele, da vor allem der billige Preis und die Frische des Fleisches zähle; bei dort ermittelten Vermarktungskosten von unter 3,5 EUR je Mastschwein (3,50 EUR mit Provisionen und sonstigem! Lt. Gerüchten sollen die Transportunternehmer mit noch geringeren Preisen von rd. 2-3 EUR je Tier kalkuieren) zeigt das allerdings trotz geringer Kilopreise für Mastvieh, wie wenig das ist in Relation zu der Erwartung starker Kostenreduktion am Großschlachthof; s.a. NDR am 29.9.2015. Wiederum eine andere Frage ist der Export in Drittländer, siehe dazu auch der offene Brief des TVT an den Bundestagsausschuss 2018. Regionale (kleine) Schlachter oder mobile Schlachter werden hauptsächlich nur noch im schmalen Sektor der Direktvermarkter oder des Nischen-/ Gourmetsfleischs eine Rolle spielen -oder zur "Entsorgung" transportunfähiger Schlachttiere (Notschlachtung) bzw. bedingt transportfähiger Exemplare (sachscho).

Hunde im Auto

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Laut Definition in der Einleitung („Transport von lebenden Wirbeltieren mithilfe von Kraftfahrzeugen“) wären das Tiertransporte. In Deutschland gibt es ca. 5 Millionen Hunde. Viele von ihnen fahren regelmäßig im Auto mit. Demnach könnte es sich, gemessen an der Zahl der Kfz-Fahrten, sogar um die häufigsten Tiertransporte handeln. Sollte das Thema vielleicht im Artikel erwähnt werden? Lektor w (Diskussion) 05:10, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ich hab das mal präzisiert. die eu-verordnung, welche in § 1 der tiertransportverordnunh genannt ist, schränkt auf gewerbliche transporte ein. mfg --V ¿ 09:22, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Alles klar. Vielen Dank! Lektor w (Diskussion) 14:38, 22. Feb. 2014 (CET) erledigtErledigtBeantworten

Der Hinweis bzw. die Anmerkung zur Definition "Tiertransport" durch Lektor w ist sehr berechtigt; die Definition des Begriffes ist mit der "Präzisierung" 2014 nicht verbessert, sondern vermengt die Frage nach der Definition mit einer -seinerzeit nicht gestellten- Frage nach dem Anwendungsbereich des in Europa speziell für Tiertransporte gültigen Rechts (oder des grundsätzlich nationalem Recht vorbehaltenen Tierschutzrechts, soweit dies in Transporte hineinspielt).
Artikel 1 VO (EG) Nr. 1/2005, also die wohl gemeinte, in § 1 Tier schutz transportverordnung genannte VO regelt dabei ausdrücklich bloß ihren Geltungsbereich; sonst nichts. In ihrem Artikel 2 mit der Überschrift "Definitionen" kommt Tiertransport nicht vor. Die EU-VO enthält also nicht einmal eine Legaldefinition, sondern will nur für ihre nennen, was sie regeln will (und darf). Von "gewerblich" ist nirgends die Rede, lediglich in Art. 1 Absatz 5, wofür sie nicht gelten will. Nämlich für Transporte im wirtschaftlichen Zusammenhang und für Transport (kurz) mit, vom oder für Arzt/ Klinik. Was umgekehrt heißt, dass Vorgänge ohne "wirtschaflichen Zusammenhang" nach eigener Auffassung sehr wohl Tiertransporte wären; sonst müsste man es ja nicht ausdrücklich ausnehmen. Und weiter ist daraus abzulesen, dass auch ein Transport mit oder für Arzt einer im so gemeinten "wirtschaftlichen Zusammenhang" wäre. Der Begriff "Gewerbe" bzw. "gewerblich" ist ohnehin nicht gleichbedeutend mit "wirtschaftlichen Zusammenhang", sondern viel enger (und umfasst auch nicht Tierärzte). So transportiert der Landwirt sein Vieh natürlich "im wirtschaftlichen Zusammenhang", wenn er es zu entfernten Weiden fährt, betreibt aber kein Transportgewerbe und ein Landwirt betreibt auch kein Gewerbe; sein Tun unterfällt VO (EG) 1/2005 -wenn es für ihn unter Bedingungen keine anderen Sonderregelungen dort gäbe. Nicht einmal die Beschränkung des EU- oder BRD-Recht auf Wirbeltiere stimmt(e) so, wenn das die Funktion einer Definition von "Tiertransport" in diesem Beitrag wäre: § 13 TierSchTrV regelt den Transport für Krustentiere, also Tiere ohne Wirbelsäule. Sogar die deutsche Tierschutz-HundeVO geht offenbar davon aus, dass der Begriff "Tiertransport" grundsätzlich auch für das private Mitnehmen von Hunden in Pkw zum Hundeplatz o.ä. gilt; etwas anderes ist, dass sie (§ 1 Ziff. 1) die Zeit während eines/ des Transportes ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt. Daher gelten dann also allgemeines deutsches Tierschutzrecht mit den dort ausgeprägten Grundsätzen z.B. zur Frage, wann der Hund leidet, oder Vorschriften zur Transportsicherung (mittelbar gewiss auch zum Schutz des Hundes). Grundsätzlich würde die (unmittelbar wirkende) EU-VO mit ihren z.T. strengen Anforderungen Dokumentations- und Befähigungsnachweisen also auch für den Taxi- oder Reisebusfahrer gelten, der Leute mit Haushund mitnimmt. Oder für das Befördern eines Gebrauchshundes (Suchhund oder Schäferhund) zum Einsatzort, wo der seinem bezahlten "Beruf" nachgeht. Wenn das nach Art. 7 Abs. 5 nicht nur für bestimmte Tierarten gelten würde. Aber bspw. für die Beförderung des Rassegeflügelzucht e.V., der mit dem Reisebus zum Geflügelmarkt oder zur Geflügelschau mehr als 65km fährt, würde das EU-Recht wohl grundsätzlich durchaus gelten... Die Anwendungspraxis hat das nach meiner Kennntnis aber wohl bislang nicht problematisiert, konzentriert sich (zu Recht) auf die Schlachtviehtransporte... (nicht signierter Beitrag von Sachscho (Diskussion | Beiträge) 19:32, 12. Aug. 2019 (CEST))Beantworten

Schmetterlinge in Briefumschlägen

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Rinderproduktion

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orf.at: Kälbertransporte bis in den Libanon --Fonero (Diskussion) 23:50, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten