Diskussion:Umwandlungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Es wäre schön, wenn der Artikel noch ausführlicher wäre (z. B. "Weshalb gibt es das Umwandlungsgesetz?").

Ich habe einmal die Gründe für das Umwandlungsgesetz eingefügt. Gegebenenfalls bedarf dieser Teil noch der Erweiterung, wenn die Angaben als nicht ausreichend erscheinen sollten. Ansonsten bin ich unter Umwandlungsrecht noch ausführlicher geworden. -- Holofernes 20:28, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Einleitung überarbeitet[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens war die Einleitung zu korrigieren, weil die dort zuvor getroffenen Angaben zumindest missverständlich, wenn nicht sogar falsch waren. Das Umwandlungsgesetz regelt die körperschaftliche Verfassung von Rechtsträgern bei Umwandlungsvorgängen und dürfte damit eher dem Gesellschafts- als dem Handelsrecht zuzuordnen sein. Des Weiteren regelt es nicht die Umwandlung von Konzernen, sondern von Rechtsträgern. Ein Konzern ist aber als solches kein Rechtsträger. Es werden zudem nicht vor allem Kapitalgesellschaften erfasst - auch wenn diese in der Praxis eine bedeutende Rolle spielen -, sondern insbesondere auch Personengesellschaften, Genossenschaften (z. B. die Volks- und Reifeisenbanken) und wirtschaftliche Vereine (z. B. Versicherungen). Ich habe die Einleitung dahingehend überarbeitet. -- Just E Fire 16:52, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 14:58, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten