Diskussion:Urte Schwerdtner

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gereon K. in Abschnitt Leben
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Leben[Quelltext bearbeiten]

„arbeitete sie ab 1992 erst als Staatsanwältin am Oberlandesgericht Braunschweig“. Staatsanwälte arbeiten an Staatsanwaltschaften, nicht an Oberlandesgerichten. --Malabon (Diskussion) 23:04, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Sie schreibt selber " Ich habe mich sodann in der Justiz – genauer gesagt am Oberlandesgericht in Braunschweig – beworben und konnte unmittelbar nach dem Examen in der Justiz starten. Meinen Einstieg in den Beruf mit großer Verantwortung hatte ich 1992 zunächst als Staatsanwältin in Braunschweig". Natürlich arbeiten Staatsanwälte für eine Staatsanwaltschaft, aber diese ist doch auch innerhalb eines Gerichts angesiedelt, oder? Du kannst es gerne umformulieren. --Gereon K. (Diskussion) 23:25, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ist korrigiert. --Malabon (Diskussion) 22:05, 27. Nov. 2021 (CET)Beantworten
@Malabon: In Braunschweig gibt es 2 Staatsanwaltschaften. Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und die Staatsanwaltschaft Braunschweig, siehe Liste deutscher Staatsanwaltschaften. Wenn sie beim OLG war, wäre zu vermuten, dass sie bei der Generalstaatsanwaltschaft war. So wie Du es jetzt formuliert hast, entspricht es nicht wirklich ihrer Aussage auf ihrer Website. --Gereon K. (Diskussion) 23:15, 27. Nov. 2021 (CET)Beantworten
@Gereon K.: „entspricht es nicht wirklich ihrer Aussage auf ihrer Website“ Zunächst einmal: Die Eigendarstellung des Lebenslaufs auf einer privaten Homepage ist keine reputable Quelle. Zum zweiten: Sie hat sich nach ihrer Darstellung beim Oberlandesgericht Braunschweig (für eine Anstellung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit) beworben. Mit der Einstellung beginnt die Probezeit, z. B. als Richter bei einem Amtsgericht oder eben bei einer Staatsanwaltschaft. Berufsanfänger werden aber nicht bei einer Generalstaatsanwaltschaft eingestellt, was mir aus eigener Erfahrung als Jurist bekannt ist. Insofern halte ich meine Formulierung für zutreffend. Gruß --Malabon (Diskussion) 10:36, 28. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ok. Ich habe es jetzt auf Staatsanwaltschaft Braunschweig verlinkt. --Gereon K. (Diskussion) 10:51, 28. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Leben (2)[Quelltext bearbeiten]

„Stadträtin in Goslar“: Nach § 108 NKomVG? Oder Ratsfrau (§ 45 Abs. 1 S. 3? --Malabon (Diskussion) 23:14, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Da bin ich mir nicht sicher. Ich formuliere es mal nach "Mitglied im Rat der Stadt Goslar" um. --Gereon K. (Diskussion) 23:26, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten