Diskussion:Zirkuszelt

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Adorno1227 in Abschnitt Abschnitt: Genehmigung
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wird für ein Zirkuszelt ein baumeister benötigt? wenn ja, wo kann mann diese bestimmungen nachlesen?

Für Zirkuszelte gelten die Bestimmungen für "Fliegende Bauten". Es wird eine Ausführungsgenehmigung gemäß § 76 Abs. 5 LBO benötigt und in ein Prüfbuch eingetragen (Beispiel SH), zuständig ist das jew. Landesbauamt; siehe auch: Bauordnungsamt SH der LH Kiel - Ausführungsgenehmigung Fliegender Bauten. Werde den Artikel demnächst entsprechend ergänzen... --Adorno1227 (Diskussion) 23:53, 14. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Reine Werbung

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Der Abschnitt Indoorzelt erscheint mir als reine Werbung die hier nichts verloren hat. Mit freundlichen Grüßen R.B. (nicht signierter Beitrag von 79.249.141.254 (Diskussion) 09:25, 6. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Wofür soll denn hier "geworben" werden? Ist mir sachlich nicht ganz nachvollziehbar, der Einwand. Ich glaube auch nicht, dass man so ein Ding ohne weiteres kaufen könnte. Meiner Information nach ist es eine Neuentwicklung aus der Zirkuspädagogik und wird für Kinderzirkusprojekte eingesetzt. Bei dem Einwand bliebe sowieso die Frage: Wieso sollte ein Indoor-Zelt-Artikel Werbung sein, ein Outdoor-Zelt-Artikel im selben Zusammenhang aber nicht? Nur, weil Sie´s bisher offenbar noch nicht kannten? - Bitte dran denken: Informations-Interesse geht vor Lösch-Wut. Der Abschnitt wurde besten Wissens und Gewissens erstellt und die Recherche hat auch einiges an Arbeit gekostet. Wäre schön, wenn das in der Wikipedia generell mehr berücksichtigt, und nicht prinzipiell böse Absicht unterstellt würde. --Adorno1227 (Diskussion) 12:37, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Text über das Indoor-Zirkuszelt in eigenen Artikel ausgelagert. --Summ (Diskussion) 17:12, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt: Genehmigung

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Der Abschnitt "Genehmigung" ist so nicht korrekt. Die Gebrauchsabnahme richtet sich nach der Zeltart, nicht nach dem Ausführhrungsort. Wenn ein "normales" Zelt in einer Halle ausgeführt wird, gelten definitiv die Bauvorschriften wie oben! Der Irrtum hat sich vermutlich durch die Löschung des Begriffs "Indoor-Zelt" eingeschlichen der hier früher mal auftauchte und bei dem tatsächlich keine Genehmigung eingeholt werden muss. Das liegt aber allein an der Konstruktionsart der Indoor-Zelte, nicht am Ausführungsort. - Es müsste hier bei der Gebrauchsabnahme in Hallen der Bezug auf (ausschließlich!) Indoor-Zelte eingefügt werden. Wie seht Ihr das? Gebt mir gern ein "OK" und ich passe das demnächst mit den entsprechenden Nachweisen an... Viele Grüße (nicht signierter Beitrag von Adorno1227 (Diskussion | Beiträge) 16:32, 3. Mär. 2017 (CET))Beantworten