Franz Adolf Steppes

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Franz Adolf Steppes (* 1. November 1790 in Weisenau; † 10. November 1844 in Worms[1]) war Landrat und Kreisrat im Großherzogtum Hessen.

Seine Eltern waren der Stadt- und Amtsvogt von Hirschhorn und spätere Justizamtmann des Amtes Lampertheim, Andreas Friedrich Aloys Steppes (1764–1829), und dessen Frau Maria, geborene Lennich. Die Familie war römisch-katholisch.

Franz Steppes heiratete Caroline Sandherr († 1882), Tochter des Notars Heinrich Matthias Sandherr.[1]

Franz Steppes studierte Rechtswissenschaft und wurde 1811 Akzessist beim Amt Lampertheim. Dort erhielt er 1819 eine bezahlte Stelle als Assessor. 1821 wechselte er als Rentamtmann und Rezeptor nach Hirschhorn. In der Justiz- und Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum Hessen wurde auch auf unterster Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Ämter aufgelöst: Die erstinstanzliche Rechtsprechung wurde Landgerichten, die Verwaltung Landratsbezirken übertragen.[2] Im Zuge dieser Umstrukturierung wurde Franz Steppes Landrat des Landratsbezirks Hirschhorn. 1825 wechselte er in gleicher Funktion zum Landratsbezirk Lindenfels und 1831 zum Landratsbezirk Reinheim. Hier ereilte ihn die nächste Gebiets- und Verwaltungsreform: 1832 wurden die Landratsbezirke aufgehoben und durch räumlich umfangreichere Kreise ersetzt.[3] Franz Steppes erhielt dabei die Stelle des Kreisrats des Kreises Heppenheim.[1] 1843 ließ er sich wegen eines Augenleidens pensionieren, setzte sich in Worms zur Ruhe, wo er im Folgejahr verstarb.[4]

  • Paul Schnitzer: Verwaltungsbeamte im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße seit 1821. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 6. Laurissa, Lorsch 1973, S. 7–56

Einzelnachweise

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  1. a b c d e Arcinsys Hessen (Weblinks).
  2. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  3. Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376 (365); Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (563).
  4. Schnitzer, S. 24