Franz Haertl

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Franz Haertl (* 27. Mai 1880 in Landshut; † 1. März 1959) war ein deutscher Landrat.

Nach dem Abitur 1899 am Wilhelmsgymnasium München[1] absolvierte Franz Haertl ein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und begann nach abgelegter erster juristischer Staatsprüfung den dreijährigen Vorbereitungsdienst. Das große juristische Staatsexamen (früher Staatskonkurs) legte er 1906 ab und wurde Rechtspraktikant bei der Regierung von Oberbayern. Nach seiner Geschäftsaushilfe beim Bezirksamt Neustadt a. d. Waldnaab übernahm er 1909 die Stelle des Amtsanwalts bei der Polizeidirektion München. Bevor er am 1. März 1930 zum Bezirksamtsvorstand (ab 1939 Landrat) beim Bezirksamt Neunburg vorm Wald (ab 1939 Landkreis Neunburg vorm Wald) ernannt wurde, war er als Assessor in Mallersdorf und Schwabmünchen tätig und erhielt am 1. April 1927 den Titel und Rang eines Regierungsrats. Im August 1942 wurde er zum Oberpräsidium Hannover und am 27. Mai 1943 zur Regierung von Unterfranken abgeordnet. Im Juli 1944 wurde er wegen einer schweren Erkrankung dienstunfähig und ging zum 1. September 1945 in den Ruhestand.

  • Joachim Lilla: Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-)Funktionsträger in Bayern 1918 bis 1945, Haertl, Franz Digitalisat

Einzelnachweise

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  1. Jahresbericht über das K. Wilhelms-Gymnasium zu München 1898/1899.